Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wurde nach Einführung des Euro im Jahr 2002 erstmals ab dem Jahr 2012 erhöht, weil sich die Bezugsgröße von 28 140 Euro im Jahr 2002 um mehr als 10 %, nämlich auf 31 500 Euro im Jahr 2012, erhöht hat. Für eine weitere Anpassung ist Voraussetzung, dass sich das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung auf mindestens 34 650 Euro steigern muss. Es ist daher zukünftig auch im Bereich der Eigenbeteiligung zur Wertmarke grundsätzlich nicht mit einer Erhöhung in kurzen Abständen zu rechnen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist im Übrigen die Vereinfachung der komplexen Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit den Kosten für die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderung. Diese werden als Erstattungen an die Verkehrsunternehmen wesentlich durch die Länder, in Teilen aber auch durch den Bund getragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Menschen mit Behinderung, die zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr eine Wertmarke erwerben müssen, kommen individuell Mehrkosten in Höhe von 1 Euro monatlich zu. Für den Erwerb einer Jahreswertmarke betragen die Mehrkosten 12 Euro; für den Erwerb einer Halbjahreswertmarke betragen die Mehrkosten 6 Euro.

Im Jahr 2011 wurden 40 056 Jahreswertmarken und 15 591 Halbjahreswertmarken ausgegeben. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen ergäben sich in der Summe Mehrkosten für den Erwerb der Wertmarke nach Erhöhung des Eigenbeteiligungsbetrages von insgesamt 574 218 Euro (40 056 x 12 Euro + 15 591 x 6 Euro).

Zu 2: Die Landesregierung hält die Erhöhung des Eigenbeteiligungsbetrages angesichts der seit Einführung der unentgeltlichen Beförderung im

Jahr 1984 bislang nicht erfolgten Anpassung an die Verbraucherpreisentwicklungen im Bereich Mobilität und Verkehr sowie der verbesserten Nutzungsmöglichkeiten für gerechtfertigt und in der Höhe von 1 Euro monatlich für moderat und sozial verträglich.

Zu 3: Bezogen auf die Anzahl der im Jahr 2011 ausgegebenen Wertmarken, ergeben sich Mehreinnahmen des Landes aus der Erhöhung des Eigenanteils in Höhe von 574 218 Euro.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 23 der Abg. Heidemarie Mundlos, Rudolf Götz, Carsten Höttcher, Frank Oesterhelweg (CDU) und Almuth von Below-Neufeldt (FDP)

Retten, löschen, bergen, schützen - Feuerwehr in Braunschweig

In der 137. Sitzung des Niedersächsischen Landtages im Mai 2012 zur Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drs. 16/4333 und Drs. 16/4713) äußerte sich der Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann, SPD, zur Firma Eckert & Ziegler wie folgt: „Ich bin auch Vorsitzender des Fördervereins Feuerwehr Braunschweig. Mir sagen die freiwilligen Feuerwehrleute, aber auch die Berufsfeuerwehrleute: Wir sind auf die Dinge nicht ausreichend vorbereitet. Die Firma bietet nicht genügend Transparenz, sie macht auch nicht genügend Öffentlichkeitsarbeit, sie geht dilettantisch damit um.“

Im weiteren Verlauf ist im Protokoll zu lesen: „Die Präsidentin schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Klaus-Peter Bachmann (SPD): Uns geht es nicht darum, den Standort zu geißeln, sondern optimale Bedingungen zu schaffen!“

Angesichts der Tatsache, dass es in Niedersachsen derzeit rund 127 000 ehrenamtliche und 2 000 hauptberufliche Feuerwehrleute gibt, die einen hohen Standard beim Brandschutz gewährleisten, weil eben von der Feuerwehr schnelle Hilfe bei Bränden oder Unfällen erwartet wird, bedarf es bei dieser sensiblen Thematik der Klarstellung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Kann sie bestätigen, dass die Feuerwehr Braunschweig über die Situation der Betriebe am besagten Standort, insbesondere der Firma Nuclitec, so informiert ist, dass im Falle eines Einsatzes ein angemessenes und sachgerechtes Vorgehen mit größtmöglichem Schutz für die ansässigen Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firmen sowie die Einsatzkräfte der Feuerwehr gewährleistet ist? Wenn ja, wie ist die Feuerwehr vorbereitet?

Wenn nein, welche Maßnahmen müssten noch getroffen werden?

2. Gibt es für den Fall denkbarer Einsätze am Firmenstandort mit den jeweiligen Firmen und der Feuerwehr und weiteren Sicherheitskräften abgestimmte Einsatzpläne, die kontinuierlich überprüft, gegebenenfalls nach neuestem Stand der Geschäftsbereiche und der feuerwehrtechnischen Möglichkeiten weiterentwickelt und trainiert werden?

3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass alle Beteiligten am Standort bereitwillig und konstruktiv ihren Beitrag leisten, um die erforderlichen Sicherheitsstandards zu erfüllen?

Am Standort Braunschweig befinden sich im Ortsteil Thune die Unternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG auf einem Firmengelände. Der Schwerpunkt der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH liegt in der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen für die Bereiche Medizin, Forschung Technik und Umweltschutz. Die GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG produziert Radiopharmaka zur Diagnose und Therapie, insbesondere radioaktive Jodkapseln zur Therapie von Schilddrüsenerkrankungen. Beiden Firmen wurde zum Umgang mit radioaktiven Stoffen eine Genehmigung gemäß § 7 StrlSchV vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig erteilt.

Gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ (Runderlass des MI vom 3. März 2005, Nds. MBl. Seite 258) sind Bereiche der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec und GE Healthcare Buchler, in denen der Umgang mit radioaktiven Stoffen genehmigt worden ist, in die Gefahrengruppe III eingeordnet. Dies bedeutet, dass Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene tätig werden dürfen. Die Eigenart der in der Gefahrengruppe III eingestuften Betriebe erfordert die Anwesenheit einer fachkundigen Person, die während des Einsatzes die entstehende Gefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen beurteilen kann. Bei den Unternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec und GE Healthcare Buchler handelt es sich um die Gefahrengruppe IIIA für radioaktive Gefahrstoffe.

Die Feuerwehr Braunschweig ist entsprechend den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet. Das Gefahrenabwehrkonzept sieht bei CBRN-Ereignissen (mit chemischen, biologischen, radiologischen und nu- klearen Gefahren) den Einsatz des Gefahrstoffzuges der Berufsfeuerwehr vor. Die freiwillige Feuer

wehr unterstützt bei Bedarf mit dem ABC-Zug und ist subsidiär tätig, z. B. durch die Besetzung der bei einem Gefahrstoffeinsatz vakanten Wachen der Berufsfeuerwehr.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Feuerwehr Braunschweig ist auf Einsätze in Objekten, die mit Gefahrstoffen umgehen, insbesondere wie folgt vorbereitet:

- ständige Aus- und Fortbildung - auch in Form von Einsatz- und Alarmübungen am bzw. im Objekt,

- Spezialausbildung für Führungskräfte/Einsatzleiter (Fachkunde im Strahlenschutz wird durch Lehrgänge innerhalb von fünf Jahren aktuali- siert),

- Vorhaltung von Spezialfahrzeugen und Spezialgeräten, z. B. für Gefahrguteinsätze und zur Dekontamination von Einsatzkräften, Betroffenen und Verletzten,

- Vorhaltung der erforderlichen messtechnischen Ausstattung.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Zur Sicherstellung einer schnellen Orientierung im Gebäude und auf dem Gelände hält die Feuerwehr Braunschweig einen „Feuerwehrplan für bauliche Anlagen“ gemäß DIN 14095 vor. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Plan für die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH & Co. KG und die GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG. Der Feuerwehrplan gibt nicht nur Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunke, sondern weist auch Bereitstellungsräume und Kontaminationsnachweisplätze aus.

An der ständig zur Feuerwehr durchgeschalteten Brandmeldeanlage (BMA) werden darüber hinaus Feuerwehrlaufkarten gemäß DIN 14675 vorgehalten. Diese entsprechen den Gestaltungsrichtlinien der AGBF Niedersachsen (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Im Bereich der Brandmelderzentrale werden auch die EU-Sicherheitsdatenblätter für die vorhandenen Gefahrstoffe vorgehalten. Bei jeder Auslösung der BMA wird vom Wachdienst der Bereitschaftsdienst alarmiert. Es handelt sich dabei um orts- und sachkundige sowie atemschutztaugliche Mitarbeiter der Unternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec und GE Healthcare Buchler.

Für den Fall, dass die Bevölkerung betroffen ist, hält die Stadt Braunschweig neben einem Katastrophenschutzplan auch Evakuierungspläne mit detaillierten Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten vor.

Die Stadt Braunschweig hat darüber hinaus mittels „Dienstanweisung zur Bewältigung von zivilen Großschadenslagen und außergewöhnlichen Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle“ die Verwaltung in die Gefahrenabwehr eingebunden. Ab Gefahrenabwehrstufe III (Großschadensla- gen/außergewöhnliche Ereignisse) wird zur Leitung der Gefahrenabwehrmaßnahmen ein zentraler Stab eingerichtet. Aufgrund der in den vergangenen Jahren vielfach erforderlichen Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kampfmittelfunden im Stadtgebiet verfügt der Stab über entsprechende Einsatzerfahrung.

Alle Pläne werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Zu 3.: Ja, siehe dazu auch die Ausführungen unter 1. und 2.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 24 der Abg. Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Rechtsextremistischer Angriff auf das Jugendzentrum „Wohnwelt“ in Wunstorf

Das Jugendzentrum „Wohnwelt“ in Wunstorf wird immer wieder Ziel von Angriffen aus dem rechtsextremen Spektrum. Am Samstag, dem 19 Mai 2012, fand ein weiterer Angriff auf das Jugendzentrum statt. Dabei wurden laut Polizeiangaben fünf Personen verletzt, im Umkreis des Jugendzentrums wird von zehn Verletzten gesprochen, von denen zwei stationär behandelt werden mussten. Die ca. 15 bis 20 Täter, laut Polizeiinformationen zwischen 17 und 35 Jahren alt, werden der rechtsextremen Bremer Hooliganszene zugeordnet. Laut Augenzeugenberichten trugen die Täter T-Shirts der militanten Neonazigruppe „Standarte 88“, ein weiterer Täter hatte SS-Runen auf die Finger tätowiert. Während des Gewaltakts sollen die Täter immer wieder gerufen haben: „Wer ist hier Antifa, wo ist hier Antifa?“. Nachdem die Täter zum Bahnhof Wunstorf flüchteten, gelang es der Polizei gerade noch, den Zug von der Abfahrt abzuhalten. Das Aufnehmen der Personalien soll sich laut Augenzeugenberichten dadurch erschwert haben, dass die Täter untereinander die Kleidung wechselten, um so für Verwirrung und Verschleierung zu sorgen. Die Bundespoli

zei begleitete die Gruppe nun bis zu ihrem Zielort Bremen.

Gerüchte aus dem Umfeld der „Wohnwelt“ besagen, dass sich über den gesamten Zeitraum szenekundige Polizeibeamte in Zivil unter die Hooligangruppe gemischt hätten.

In vielen Medienberichten wurde in diesem Zusammenhang von randalierenden durchreisenden Fußballfans gesprochen. Dabei wird, nach Ansicht einiger Experten, die politische Einstellung der Täter ignoriert.

Wir fragen Landesregierung:

1. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung über mögliche Verbindungen Bremer NaziHooligans bzw. „Standarte 88“ und rechtsextremer Gruppen in Niedersachsen?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Anwesenheit von Polizeibeamten in Zivil zum oben genannten Tatzeitpunkt?

3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es sich bei dem beschriebenen Angriff um eine politisch motivierte rechtsextreme Tat handelte?

Auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Hannover stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Am Abend des 19. Mai 2012 fand im Jugendzentrum „Wohnwelt“ in Wunstorf eine als „ElektroParty“ bezeichnete Veranstaltung statt. Gegen 23.23 Uhr teilten mehrere Personen der Polizei über Notruf mit, dass es im Eingangsbereich des Veranstaltungsgebäudes zu körperlichen Auseinandersetzungen mit mehreren verletzten Personen gekommen sei. An den Auseinandersetzungen seien mehrere Bremer Fußballanhänger beteiligt gewesen. Zur Bewältigung der Lage wurden mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen eingesetzt.