Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

Bund:

- zusätzliche Ausstattung

- Betreuung und Inspektionsreisen der Geschäftsstelle und der/des Vorsitzenden der AG IPM und des Kriseninterventionsteams des BMI

- nationale Betreuungskomponente

- Transportkosten der erforderlichen Ausstattung

Länder:

- allgemeine Ausstattung

- Auswahlverfahren

- Sachkosten der erforderlichen Personaldokumente

Kosten für Fortbildung, Vor- und Nachbereitung

Bund:

- Reisekosten

- internationale Lehrgänge

- externe Trainerfortbildung

- Informations- und Evaluierungsreisen der Trainingszentren

Länder:

- interne Fortbildungen

Die Sachkosten der Trainingszentren werden von den Trägern der Trainingszentren, d. h. dem Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg, im Rahmen der Kostenverzichtsvereinbarung zwischen Bund und Ländern getragen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Wesentlichen der Bund die Mehrkosten, die aufgrund von Auslandseinsätzen niedersächsischer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter anfallen, trägt.

Zu 3: Die unter 2. dargestellte Verfahrensweise, die im Wesentlichen seit 1994 praktiziert wird, hat sich in der Praxis bewährt und als in rechtlicher Hinsicht ausreichend erwiesen. Die Landesregierung sieht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Bedarf für eine weiterführende gesetzliche Regelung, z. B. in Form eines sogenannten Entsendegesetzes. Eine ähnliche gesetzliche Regelung gibt es auch in den anderen Bundesländern bisher nicht, und sie wird dort nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen ebenfalls nicht als erforderlich angesehen.

Anlage 25

Antwort

der Landesregierung auf die Frage 26 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Finanzierung der niedersächsischen Filmfestivals

Durch den geplanten Wegfall der Förderung der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft aus EFRE-Mitteln ab 2014 fehlt den niedersächsischen Filmfestivals (u. a. die internationalen Filmfestivals in Braunschweig, Oldenburg, Em- den und Hannover) ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung. Trotz gestiegener Kosten und meist gleichbleibender Förderung aus Mitteln der nordmedia- und EFRE-Förderung, womit das Land zumeist größter Fördermittelgeber ist, konnten bei allen niedersächsischen Filmfestivals in den letzten Jahren die Besucherzahlen gesteigert werden. So konnte z. B. das Internationale Filmfest in Braunschweig seine Besucherzahlen in den letzten acht Jahren von 12 000 auf 25 000 Besucher steigern.

Bei einem Wegfall der EFRE-Mittel wäre der Fortbestand der Festivals in der bisherigen Qualität gefährdet. Dies widerspricht dem erklärten Ziel der nordmedia, die Festivals zu stärken und auszubauen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht sie, die Einnahmeausfälle der niedersächsischen Filmfestivals durch den Wegfall der EFRE-Mittel durch andere Mittel, Landesmittel oder Mittel der nordmedia zu kompensieren?

2. Wie stellt sich die Landesregierung die Förderung der Festivallandschaft mittelfristig vor, und wie soll sie weiterentwickelt werden?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, neue Förderinstrumente anzuwenden, die den niedersächsischen Filmfestivals eine mehrjährige Planungssicherheit gewährleisten?

Die Filmfeste in Niedersachsen leisten einen lebendigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und sind weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Dass dies so ist, liegt wesentlich an der kontinuierlichen Unterstützung der Filmfeste durch die Niedersächsische Landesregierung. Sie macht ein Drittel des Fördermittelkontingentes aus, das die Landesregierung der nordmedia zur Förderung der Film- und Medienschaffenden zur Verfügung stellt.

Seit 2007 profitieren die Feste zusätzlich zur Landesförderung auch von dem für den Film- und Medienbereich aufgelegten Förderprogramm im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Dabei stehen die europäi

schen Mittel für zusätzliche Projekte im Rahmen der Filmfeste zur Verfügung und nicht etwa für Durchführung der Festivals an sich. Die aktuelle Förderperiode der EU läuft mit Ende des Jahres 2013 aus. Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission die Grundlagen für die neue Förderperiode 2014 bis 2020.

Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, die Filmfestivals in Niedersachsen weiter zu unterstützen und nach Fördermöglichkeiten zu suchen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Finanzierung der Festivals im bisherigen Rahmen ist bis einschließlich 2013 gesichert. Für konkrete Aussagen zur Förderung niedersächsischer Filmfeste ab 2014 ist es noch zu früh. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Inwiefern eine „Weiterentwicklung Festivalförderung“ möglich ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Maßgeblich hierfür sind zum einen Entwicklungen auf der europäischen Ebene (Neurege- lung der Strukturfondsförderung, Novellierung der „Kinomitteilung“) und zum anderen auf Landesebene (Evaluation der geförderten Filmfeste, Auf- stellung des Haushaltsplans für 2014).

Der Förderbereich „Abspiel und Präsentation“, in den auch die Filmfeste fallen, hat bereits ein sehr starkes Gewicht bei der Verteilung der Mittel des Landeskontingents. Eine weitere Verschiebung zulasten anderer Förderbereiche wie z. B. der Drehbuch- und Stoffentwicklung oder der Produktion wäre nur auf der Basis aktueller Daten und unter Einbeziehung der o. g. Rahmenbedingungen zu begründen.

Zu 3: Das Landeshaushaltsrecht kennt die Förderarten institutionelle- und Projektförderung. Die Richtlinie der nordmedia sieht institutionelle Förderung nicht vor. Eine Förderung außerhalb einer von der EU-Kommission gebilligten Richtlinie wäre nach dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht zulässig.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 27 der Abg. Christian Meyer und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Unterstützt die Landesregierung die Gentechniklobby?

Auf Flächen der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz in Üplingen, Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt, werden seit mehreren Jahren gentechnisch veränderte Pflanzen im Freiland angebaut.

Über den reinen Anbau hinaus, der nach Einschätzung von Experten schon deshalb nicht wissenschaftlichen Zwecken dienen kann, weil das dafür erforderliche Equipment vor Ort fehlt, wird auf dem Grundstück ein insgesamt 5 ha großer Schaugarten mit genmanipulierten Pflanzen betrieben. Betreiberin des Schaugartens ist die sogenannte BioTechFarm.

Gemeinsam mit dem ebenfalls der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz gehörenden Hofgut Üplingen bzw. dem in dessen Räumlichkeiten eingerichteten Tagungszentrum wird der Schaugarten als Demonstationsobjekt der Agrogentechnik genutzt. Beispielsweise veranstaltete dort im September 2011 der Verein InnoPlanta e. V., in dem das „Who is who“ der deutschen Agrogentechnik versammelt ist, sein „InnoPlanta-Forum“. Auch Schulklassen und andere Gruppen werden durch den Gentechnikschaugarten geführt.

Die Verträge über die Verpachtung der Flächen wurden im Auftrag der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) abgeschlossen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. War der Landesregierung bzw. dem LGLN bei Verpachtung der Flächen in Üplingen bekannt, dass hier ein Schaugarten für gentechnisch veränderte Pflanzen entstehen sollte?

2. Aus welchen Gründen wurden die Flächen an einen Pächter übergeben, der Üplingen zu einem Zentrum der Öffentlichkeitsarbeit für die Agrogentechnik machen will?

3. Wie bewertet die Landesregierung, die über eine Mitarbeiterin des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur im Stiftungsrat der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vertreten ist, das offenkundige Engagement der Stiftung für die Agrogentechnik, beispielsweise durch Bereitstellung des Hofgutes für eine Tagung des InnoPlanta e. V.?