Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

Eine Praxis, die sich bei der Überwachung von Industrieanlagen durch die Gewerbeaufsichtsämter bewährt hat, ist die telemetrische Datenübermittlung (Emissionsfernüberwachung) kontinuierlich ermittelter Mess- und Betriebsparameter von Abluftreinigungsanlagen. Die elektronisch übermittelten Betriebsparameter würden zu jedem Zeitpunkt Aufschluss über die aktuelle Funktionsfähigkeit einer Abluftreinigungsanlage geben. Es obliegt den zuständigen Genehmigungsbehörden, entsprechende Regelungen und Anforderungen bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen in den Genehmigungsbescheiden festzuschreiben.

Zu 2: Anforderungen hinsichtlich des Erfordernisses einer spezifischen Sachkunde für den Betrieb einer Abluftreinigungsanlage in einer Tierhaltungsanlage enthält das Immissionsschutzrecht nicht. Zur Sicherstellung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen kann die Genehmigungsbehörde im Genehmigungsbescheid Anforderungen an die Wartung und die Überwachung einer Abluftreinigungsanlage durch den Betreiber oder von diesem zu beauftragenden Dritten festschreiben.

Zu 3: Bei Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten kann der ordnungsgemäße Betrieb einer Abluftreinigungsanlage auf der Basis des geltenden Rechts sichergestellt werden, wie die Erfahrungen aus dem industriellen Bereich seit Jahrzehnten belegen.

Um zukünftig sicherzustellen, dass verstärkt Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung zum Einsatz kommen, die ihre Eignung und Langzeitfunktionsfähigkeit nachgewiesen haben, ist ein gemeinsamer Erlassentwurf des MU, MS und ML u. a. zum Stand der Technik von Abluftreinigungsanlagen in Tierhaltungsanlagen im Anhörungsverfahren. Mit dem Erlass soll auch sichergestellt werden, dass nur qualitätsgesicherte und eignungsgeprüfte Abluftreinigungsanlagen zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (RL 2010/75/EU) in nationales Recht bis zum 6. Januar 2013 werden die Anforderungen an die Überwachung von Anlagen noch weiter verschärft werden. Die Richtlinie beinhaltet u. a. eine Verpflichtung zu Vor-Ort-Besichtigungen in Zyklen von ein bis drei Jahren. Die Überwachungsfristen sind auf der Basis einer risikobasierten Bewertung festzulegen.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Dr. Silke Lesemann (SPD)

Sanierung der Ortsdurchfahrt Bolzum der L 410

Viele Landesstraßen in Niedersachsen sind infolge einer lang anhaltenden Unterfinanzierung des Landesstraßenbauplafonds in einem schlechten Zustand. Dies wurde bereits vom Landesrechnungshof kritisiert, weil durch die Unterfinanzierung ein schleichender Substanzverzehr stattfindet, der das Eigentum des Landes schmälert.

Seit einiger Zeit befindet sich auch die Ortsdurchfahrt Bolzum der L 410 nach Aussagen von Anwohnern in einem desolaten Zustand. Vor allem nach winterlichen Frostperioden verschlechtert sich der Zustand weiter, trotz alljährlicher Ausbesserungsmaßnahmen. Tiefe Schlaglöcher, Unebenheiten der Fahrbahn, abgebrochene Fahrbahnseitenränder gefährden die Verkehrssicherheit. Insbesondere durchfahrende Lkw und landwirtschaftliche Fahrzeuge führen nach Aussagen von Anwohnern zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Zustand der L 410 in der Ortsdurchfahrt Bolzum?

2. Wie werden der Sanierungsstand, der entsprechende Sanierungsbedarf und der dafür erforderliche Finanzierungsbedarf der o. g. Landesstraße beurteilt?

3. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung für die Sanierung der o. g. Landesstraße?

Die Erhaltung der Infrastruktur der Landesstraßen in Niedersachsen mit 8 000 km Straßen, 2 127 Ingenieurbauwerken und 4 500 km Radwegen erfordert ein hohes finanzielles Engagement. Mit der „Sanierungsoffensive Landesstrassen“ stellt die Landesregierung im Doppelhaushalt 2012/2013 insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist es möglich, den strapazierten Zustand der Fahrbahnen in vielen Bereichen

nachhaltig zu verbessern. Die Reihung der Baumaßnahmen wird nach Zustand und Verkehrsbedeutung vorgenommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In der Tat weist die Fahrbahn der L 410 in der Ortsdurchfahrt Bolzum diverse Schäden, wie z. B. Rand- und Fahrbahnabbrüche, auf.

Zu 2: Punktuelle Schäden werden vom regionalen Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsische Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) durch die Straßenmeisterei Burgdorf im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht umgehend beseitigt. Um den weiteren Substanzverfall zu stoppen, sollen die Risse und offenen Stellen in der Fahrbahn durch den Einsatz eines Straßenreparaturzuges noch vor dem nächsten Winter verschlossen werden. Eine umfassende Sanierung der Ortsdurchfahrt würde ca. 0,5 Millionen Euro kosten.

Zu 3: Mit den beschriebenen Maßnahmen wird noch in diesem Jahr der weitere Verfall gestoppt. Der endgültige Zeitpunkt einer grundlegenden Fahrbahnsanierung wird im Rahmen der jährlich aufzustellenden Bauprogramme unter Berücksichtigung der weiteren Schadensentwicklung rechtzeitig festgelegt.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Heinrich Aller, Marco Brunotte, Wolfgang Jüttner, Sigrid Leuschner, Stefan Politze und Stefan Schostok (SPD)

Stellt die Landesregierung Mittel für verkehrliche Maßnahmen anlässlich der Errichtung des Megahubs GVZ Lehrte zur Verfügung?

Nach langjährigen Bemühungen ist es gelungen, zwischen Bund, Land Niedersachsen und DB AG eine Finanzierungsvereinbarung für den Bau des Megahub Güterverkehrszentrums (GVZ) Lehrte zu erreichen. Die Anlage wird maßgeblich zur Optimierung des SchieneSchiene-Umschlags im deutschen Güterverkehr beitragen und die Region Hannover in nationale und internationale Netze des Kombinierten Verkehrs integrieren. Es ergeben sich zugleich erhebliche Synergieeffekte auch für die deutschen Seehäfen.

Die maßgeblich betroffenen Städte Lehrte und Sehnde wie auch die Region Hannover gehen davon aus, dass mit Inbetriebnahme der Megahub-Anlage erheblich mehr Lkw-Verkehre zu verzeichnen sein werden als bisher prognostiziert. Mit Sorge wird gesehen, dass zwar die Planfeststellung für den vierstreifigen Ausbau der B 65 zwischen Anschlussstelle HannoverAnderten und L 385 bis Ende 2012 abgeschlossen werden kann, jedoch die Realisierung des Ausbaus bis zum Regelbetrieb der Anlage Ende 2016 wegen der fehlenden Finanzierung nicht abzusehen ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der betroffenen Kommunen, dass die Verkehrsbelastung durch das Megahub GVZ künftig steigen wird, und, wenn ja, wie wird sich die Zunahme des Verkehrsaufkommens aus ihrer Sicht entwickeln?

2. Welche Verkehrskonzepte verfolgt die Landesregierung, um das Megahub GVZ künftig in die bestehende Verkehrsinfrastruktur einzubinden?

3. Welche Bundes- und Landesmittel werden in welchen Jahren für welche Straßenbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Megahub zur Verfügung gestellt?

Beim Megahub in Lehrte handelt es sich im Kern um eine Schiene-Schiene-Umschlaganlage. Das heißt, ähnlich wie in einem Rangierbahnhof werden Container zwischen unterschiedlichen Zügen derart getauscht, dass diese den Megahub nach kurzem Aufenthalt zielrein beladen verlassen können. Dieser Vorgang hat keine Auswirkungen auf die Belastungen des Straßennetzes.

Daneben ist ergänzend auch ein Schiene-StraßeUmschlag möglich. Heute müssen aus dem Güterverkehrszentrum (GVZ) Lehrte Container für den Schienentransport zunächst zum Terminal in Linden gefahren werden. Sie belasten damit das Straßennetz. Diese Transporte entfallen künftig. Darüber hinaus besteht die Erwartung, dass durch ein attraktives Zugangebot in Lehrte weitere Ladungen aus dem GVZ, die heute auf der Straße gefahren werden, für die Schiene gewonnen werden können.

Bereits mit dem Bau des GVZ ist die Planung der Megahub-Anlage Gegenstand des Verkehrskonzepts gewesen. Hierfür ist beim Ausbau der Autobahn A 2 die Anschlussstelle entsprechend leistungsfähig für einen erhöhten Schwerverkehr ausgebaut worden. Ferner wurde als äußere Erschließung des GVZ und als Zufahrt zur Anlage des kombinierten Verkehrs die Westumgehung Lehrte gebaut. Damit steht eine leistungsfähige Anbin

dung des Areals an das Fernstraßennetz zur Verfügung. Entsprechend gering ist die Belastung des nachgeordneten Netzes im Schwerverkehr. Aufgrund der beschriebenen Sachlage ist mit einer Zunahme der Schwerverkehrsbelastung infolge des Baus der Megahub-Anlage nicht zu rechnen.

Unabhängig davon wird die Planfeststellung für den vierspurigen Ausbau der B 65 zwischen der A 7 und der L 385 bei Ahlten vorangetrieben. Der Zeitpunkt des Baubeginns des ca. 2,5 Millionen Euro kostenden Bauvorhabens hängt maßgeblich davon ab, wann ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die notwendigen Bundesfernstraßenmittel werden zeitnah zur Verfügung gestellt, sobald die baurechtlichen Anforderungen vorliegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2 und 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 32 der Abg. Gerd Ludwig Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Hans-Dieter Haase, Wolfgang Jüttner, Jürgen Krogmann, Olaf Lies, Wiard Siebels, Roland Schminke, Klaus Schneck, Petra Tiemann, Sabine Tippelt (SPD)

Werden Niedersachsens Wasserstraßen durch die Pläne der Bundesregierung abgehängt?

Mit Beschluss vom 14. September 2011 - Drs. 16/4001 - hat der Landtag im Zusammenhang mit der momentan diskutierten Neustrukturierung von Binnen- und Seewasserstraßen und der damit verbundenen Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die große Bedeutung der Bundeswasserstraßen in Niedersachsen für die verkehrliche Infrastruktur hervorgehoben. Dabei hat der Landtag der Förderung von Bundeswasserstraßen rein nach Gütertonnagen eine Absage erteilt und die Landesregierung gebeten, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, hinsichtlich einer Neustrukturierung künftiger Fördermittelflüsse von einer alleinigen Bemessung nach der Gütertonnage abzusehen und stattdessen zusätzliche Kriterien, etwa mit regionalem, volkswirtschaftlichem oder ökologischem Bezug, aufzunehmen.

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 12. März 2012 - Drs. 16/4600 - die vielfache Kritik an den Reformplänen des Bundesministe

riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) angesprochen. Sie hat darauf verwiesen, die bisherigen Berichte des BMVBS gäben zu wenige Antworten auf die eigentliche Fragestellung, nämlich nach der zukünftigen Organisationsstruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Zugleich verwies die Landesregierung auf „die noch größere Problematik“ zur künftigen Kategorisierung der Bundeswasserstraßen.

Es wird ferner ausgeführt, dass der Etat des Wasserstraßenhaushaltes erhebliche Kürzungen erfahren habe und das zur Verfügung stehende Budget von 800 Millionen Euro weder für den Substanzerhalt noch für den planmäßigen Ausbau der Wasserstraßen und der Engpässe ausreiche. Das BMVBS geht von einem strukturellen Defizit im Wasserstraßenhaushalt in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro aus. Zusammenfassend stellt die Landesregierung fest, dass die bisherigen Reformberichte des BVMBS aus Landessicht jedoch in dieser Form keine Zustimmung fänden.

Gleichwohl hat Bundesverkehrsminister Ramsauer bei der Vorstellung der endgültigen Fassung des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) am 26. März 2012 in einer Pressemitteilung erklärt, dass es bei den Ländern auf große Zustimmung stieße, dass der Bund in den kommenden Jahren verstärkt in den Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur investieren werde. Zudem würden die Länder begrüßen, dass der Bund klare Prioritäten setze und die Planung der Aus- und Neubaumaßnahmen u. a. am Bedarf ausrichte.

Hinsichtlich der Neustrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurde in verschiedenen Presseberichten kolportiert, dass der Bund beabsichtige, eine Zentraldirektion in Bonn zu errichten. Dies hätte die Auflösung der bisherigen Direktionen - darunter auch Aurich und Hannover - zur Folge.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen an den niedersächsischen Wasserstraßen sind aus Sicht der Landesregierung umzusetzen, und welche Folgen hat die Strukturreform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf die Realisierung dieser Maßnahmen?