des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 34 der Abg. Detlef Tanke und Klaus-Peter Bachmann (SPD)
Die räumliche Situation der Polizeiinspektion Gifhorn ist nach Auffassung der Betroffenen weiterhin unbefriedigend.
Die Gifhorner Polizeiinspektion hat einen geschätzten Raumbedarf von 3 772 m², sodass es am bisherigen Standort Hindenburgstraße mit 2 340 m² regelmäßig zu Überbelegungen der Räume kommt. Ein Umzug in das damals favorisierte ehemalige BGS-Gebäude mit ausreichend Kapazität wurde von der Landesregierung wieder verworfen. Stattdessen kommt es jetzt nach Auffassung der Betroffenen zu einer mit Nachteilen verbundenen Zwei-StandorteLösung. Denn das GLL und Teilkräfte des Staatlichen Baumanagements sollen aus dem sogenannten Behördenhaus, Am Schlossgarten 2, in Gifhorn ausziehen, und Teile der Polizei sollen dort einziehen.
In den vergangenen Jahren wurden keine konkreten Maßnahmen getroffen. Die Aufteilung auf zwei Standorte wird an den Kapazitätsprob
lemen nichts ändern, da insbesondere Konferenzräume auch weiterhin fehlen werden. Damit wird der Fehlbestand von weiteren 1 319 m² auch weiterhin nicht angemessen befriedigt.
1. Welches zeitliche Konzept gibt es für den Einzug der Polizei in das gesamte Behördenhaus und den Auszug der zwei weiteren Behörden?
2. Welche polizeispezifischen (Gebäudesiche- rung, Aufbewahrung von Waffen, Asservaten und sensiblen Akten) und energetischen Umbauten sind bis zum Einzug der Polizei abgeschlossen, und wie lange werden nach dem Einzug noch Baumaßnahmen durchgeführt werden?
Die Polizeiinspektion Gifhorn ist in zwei Liegenschaften des Landes untergebracht. Das Dienstgebäude Hindenburgstraße 2 wird ausschließlich durch die Polizeiinspektion genutzt. Daneben nutzt die Polizeiinspektion zwei Etagen im Behördenhaus „Am Schlossgarten“. Die anderen drei Etagen des Gebäudes werden vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen (LGLN) und einer Außenstelle des Staatlichen Baumanagements Braunschweig genutzt. Der Polizei Gifhorn stehen derzeit 2 640 m² Nutzfläche (NF) zur Verfügung; der anerkannte Raumbedarf beträgt 3 772 m² NF.
Zur Verbesserung der Unterbringungssituation und zur Deckung des Raumbedarfs der Polizeiinspektion hat der Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen zusammen mit dem Nutzer verschiedene Lösungen untersucht. Die Unterbringung in einem von der Bundespolizei aufgegebenen Gebäude konnte - insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes - nicht weiterverfolgt werden (vgl. Antwort der Landesregierung LT- Drs. 16/1335, Nr. 47).
Nachdem die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 den Beschluss gefasst hat, bis 2015 keine neuen Hochbaumaßnahmen zu etatisieren, wird nunmehr angestrebt, die gegenwärtige Unterbringungssituation der Polizeiinspektion in Gifhorn durch eine Anmietungslösung nachhaltig zu verbessern. Diese Bemühungen wurden seit Jahresbeginn intensiviert. Ziel ist es, die neben der Polizei im Behördenhaus untergebrachten Landesdienststellen zu verlagern, um die dann frei werdenden Flächen der Polizei zur Nutzung zu überlassen. Der Polizei werden dann
Zu 1: Der Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen hat bereits erste Gespräche mit möglichen Vermietern geführt. Weitere Gespräche werden folgen. Bei der Suche nach geeigneten Mietobjekten für die bislang neben der Polizei im Behördenhaus untergebrachten Dienststellen hat auch die Stadt Gifhorn ihre Unterstützung zugesichert. Gegenwärtig können noch keine konkreten Aussagen zur zeitlichen Umsetzung getroffen werden. Alle Beteiligten streben allerdings eine möglichst kurzfristige Realisierung der Planungen an.
Zu 2: In Teilbereichen des Behördenhauses werden für die Polizei spezifische Herrichtungen erforderlich werden. Der Umfang dieser Maßnahmen kann allerdings erst mit dem Freizug des Gebäudes und nach abschließender Raumbelegungsplanung ermittelt werden.
Die Unterrichtung des Rechtsausschusses am 25. Mai 2012 über die personelle Situation der Gerichte im Landgerichtsbezirk Stade durch das Justizministerium hat ergeben, dass die Arbeitsbelastung der Richterinnen und Richter in diesem Gerichtsbezirk vergleichsweise hoch ist.
Insbesondere in Strafsachen hat sich die Zahl anhängiger Verfahren, im Verhältnis zum übrigen OLG-Bezirk Celle, erhöht. Das System zur Personalbedarfsberechnung für die deutschen Justizbehörden PEBB§Y sieht für eine Richterstelle ein statistisches Pensum von 1,0 vor. Im OLG-Bezirk Celle liegt der Durchschnitt bei einem Pensum von 1,149 je Richter, im Landgerichtsbezirk Stade sogar bei 1,222. Dabei ist die erhöhte Belastung der Richterinnen und Richter durch überlange Verfahren von den Statistiken des Systems PEBB§Y noch nicht einmal erfasst.
Anhand der Zahlen von PEBB§Y und der Statistiken überlanger Strafverfahren seit 2009 wird klar, dass das Problem der Personalplanung im
Landgerichtsbezirk Stade bereits geraume Zeit besteht. Gleichwohl hat die Landesregierung erst nach wiederholten Beschwerden der Richterinnen und Richter im Landgerichtsbezirk Stade neue Stellen geschaffen. Es wird sich erst noch zeigen müssen, ob diese Stellenbesetzungen tatsächlich ausreichen, um den Bedarf zu decken.
Indes wurde der Personalbedarf im Landgerichtsbezirk Stade auf Kosten anderer Gerichtsbezirke gedeckt, sodass es, nach eigenen Angaben der Landesregierung, „in anderen Bezirken wegen der noch nicht vollständig gelösten BV- und Budgetproblematik zu längerfristigen Vakanzen kommen kann“.
1. Beabsichtigt sie, auf eine Veränderung des Systems zur Personalbedarfsberechnung für die deutschen Justizbehörden PEBB§Y hinzuwirken, um die Arbeitsbelastung von Richterinnen und Richtern durch Langzeitverfahren zu berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?
2. Warum hat die Landesregierung auf die bekannten Personalprobleme im Landgerichtsbezirk Stade erst so spät reagiert, und wie gedenkt sie, die ermittelten „längerfristigen Vakanzen in anderen Gerichtsbezirken“ zu beheben, ohne an anderer Stelle neue Vakanzen zu erzeugen?
3. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung für eine langfristige Personalplanung und die Senkung der Arbeitsbelastung der Richterinnen und Richter auf den PEBB§Y-Richtwert 1,0?
Mit PEBB§Y steht der niedersächsischen Justiz ein bundesweit anerkanntes System zur Verfügung, mit dem auf mathematisch-analytischer Basis der Personalbedarf für die Justiz berechnet wird. Durch gezielte Maßnahmen der Landesregierung konnte die in PEBB§Y ausgewiesene Belastung der Richterinnen und Richter in den vergangenen Jahren kontinuierlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozentpunkte gesenkt werden. Nach dem Stand vom 1. Januar 2012 liegt die Belastung auf Stellenbasis über alle Justizkapitel bei 1,06, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei durchschnittlich 1,09. Für den besonders angesprochenen Oberlandesgerichtsbezirk Celle ergibt sich eine Belastung von 1,08. Auf Grundlage des tatsächlichen Personalbestandes ergibt sich eine Belastung von 1,12 landesweit und 1,13 im Bezirk Celle. In den Fachgerichtsbarkeiten ist die Belastung noch günstiger.
Der Belastungsrückgang in den vergangenen Jahren ist zum Teil auf den Rückgang von Eingängen, in erster Linie aber auf die Schaffung neuer Stellen durch die Landesregierung zurückzuführen. Der
ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden seit dem Jahr 2007 insgesamt 48 zusätzliche Richterstellen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zur Verfügung gestellt. Die Sozialgerichtsbarkeit wurde seit dem Jahr 2006 sogar um 61 zusätzliche Richterstellen verstärkt.
Für die zukünftige Personalplanung hält die Landesregierung an dem PEBB§Y-Richtwert 1,0 fest. Unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und der aktuellen Geschäftsentwicklung wird in den künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren jeweils zu entscheiden sein, in welchem Umfang weitere neue Stellen zur Erreichung dieses Ziels zu veranschlagen sind.
Zur Berücksichtigung überlanger Strafverfahren im Rahmen von PEBB§Y stellt schon das Gutachten PEBB§Y I fest:
„Sowohl in der staatsanwaltschaftlichen als auch in der gerichtlichen Praxis können Verfahren aufkommen, die ganz außergewöhnlichen Personaleinsatz erfordern. Prominente Beispiele der Vergangenheit sind das Contergan-Verfahren, das HerstattVerfahren und das Flick-Verfahren. Solche besonderen Umfangsachen verlangen auch in Zukunft eine Personalbemessung jenseits des Pensenschlüssels. Auf sie kann nur individuell und im Einzelfall reagiert werden.“
Aus der gerichtlichen und der staatsanwaltschaftlichen Praxis sind bereits früh Fragen aufgetaucht, wann von einem Umfangverfahren ausgegangen werden kann. Diese Frage ist von der von der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung eingesetzten Länderarbeitsgruppe zur Umsetzung von PEBB§Y nicht beantwortet worden. Im Einvernehmen mit der Praxis wird deshalb in Niedersachsen das Vorliegen eines Umfangverfahrens angenommen, wenn bei den Landgerichten die tatsächliche Bearbeitungszeit für Wirtschaftsstrafverfahren nach § 74 c GVG mehr als das Dreifache der vorgesehenen Basiszahl überschritten hat. Für die sonstigen erstinstanzlichen Strafverfahren der Landgerichte wird das Vorliegen eines Umfangverfahrens angenommen, wenn die tatsächliche Bearbeitungszeit das Fünffache der Basiszahl überschritten hat. Die Unterscheidung ist vorgenommen worden, weil nach den vorliegenden Daten der Haupterhebung zu PEBB§Y kurzfristige Erledi
gungen bei Wirtschaftsstrafverfahren nach § 74 c GVG in einem erheblich geringeren Umfang vorkamen, als bei sonstigen erstinstanzlichen Strafverfahren der Landgerichte.
Für die Personalbedarfsberechnung 2011/2012 haben die niedersächsischen Landgerichte zur Berücksichtigung in Umfangverfahren 9 212 Stunden in Wirtschaftsstrafsachen nach § 74 c GVG und 17 762 Stunden in sonstigen erstinstanzlichen Strafverfahren mitgeteilt. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 15,97 Richtern. Das Landgericht Stade hat 1 108 Stunden in Wirtschaftsstrafsachen nach § 74 c GVG sowie 6 453 Stunden in sonstigen erstinstanzlichen Strafsachen mitgeteilt. Dafür ist ein zusätzlicher Bedarf von 4,48 Richtern in die Bedarfsberechnung eingeflossen.
Der Landgerichtsbezirk Stade war schon 2011 nach den PEBB§Y-Personalbedarfszahlen höher belastet als die anderen Bezirke. Dies hat das Oberlandesgericht in Celle, dem der Belastungsausgleich obliegt, auch zeitnah und bereits vor den öffentlichen Äußerungen aus der Stader Richterschaft erkannt.
Zusammen mit dem MJ wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen. Zunächst wurde dafür gesorgt, dass alle Personalabgänge im Richterdienst ersetzt werden konnten. So wurde für den Stader Bezirk je eine Ersatzeinstellung zum 1. Februar, 1. März, 1. April und 1. Juni 2012 vorgenommen. Die Proberichterinnen und Proberichter werden im Ringtausch auch bei den Staatsanwaltschaften erprobt. Zusätzlich zu den Ersatzeinstellungen ist am 1. Februar 2012 zulasten des Landgerichtsbezirks Verden im Ringtausch eine Proberichterin an das Landgericht Stade versetzt worden. Zum 1. April 2012 ist bei dem Amtsgericht Buxtehude zudem ein Richter aus dem Sonderurlaub ohne Bezüge zurückgekehrt. Des Weiteren ist vorgesehen, das LG Stade ab Juli oder August (abhängig von der Bewerberlage) um weitere drei Kräfte zu verstärken.
Somit erfährt der LG-Bezirk eine personelle Nettoverstärkung um fünf richterliche Kräfte. Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch diese Maßnahmen die Belastungssituation im richterlichen Bereich nachhaltig verbessert worden ist und auch zukünftig verbessert wird.
Zu 1: Niedersachsen ist in der bundesweiten Pensenkommission und allen maßgeblichen Gremien zur Weiterentwicklung von PEBB§Y vertreten und beteiligt sich aktiv an dessen Optimierung. Seit der Haupterhebung zu PEBB§Y I sind mehr als zehn Jahre vergangen. Wegen zahlreicher inzwischen eingetretener Veränderungen (Gesetzesänderun- gen, Änderungen in der Rechtsprechung usw.) hat die Kommission eine neue Vollerhebung zu PEBB§Y beschlossen. Diese soll im Jahr 2014 durchgeführt werden.
Derzeit wird die Erhebung von den Länderarbeitsgruppen und der Kommission vorbereitet. Die europaweite Ausschreibung der Untersuchung wird im Frühjahr 2013 von der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg vorgenommen werden. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Umfangverfahren gelegt. Die Kommission hat beschlossen, die Langläuferverfahren auch weiterhin mit einer Basiszahl zu bewerten. Allerdings ist dem Gutachter aufgegeben worden, eine bessere Nachvollziehbarkeit der für die Bemessung von Langläuferverfahren verwendeten Berechnungsformel sicherzustellen. Sogenannte Megaverfahren, die bereits im Gutachten PEBB§Y I benannt sind, sollen weiterhin von einer Bewertung mit PEBB§Y ausgenommen bleiben.
Zu 2: Zum Ausgleich einer im vergangenen Jahr im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle eingetretenen Überschreitung des Beschäftigungsvolumens und des Personalkostenbudgets konnten in den vergangenen Monaten einige Stellen nur mit Verzögerung wiederbesetzt werden. Nach der aktuellen Personalkostenhochrechnung werden die haushaltsmäßigen Vorgaben in diesem Jahr aber problemlos eingehalten. Damit ist die Grundlage für die zeitnahe Beseitigung etwaiger noch vorhandener Vakanzen geschaffen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 36 der Abg. Claus-Peter Poppe, Dr. Silke Lesemann und Klaus-Peter Bachmann (SPD)