des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 47 des Abg. Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)
Wie unabhängig sind Kommunen, Regionen oder Bundesländer mit einer rechnerischen Versorgungsleistung von 100 % erneuerbarer Energien?
Zahlreiche Regionen in Deutschland werben augenscheinlich mit einer 100-prozentigen Energieautarkie oder befinden sich, nach eigenen Aussagen, auf dem Weg dorthin. Teilweise wird sogar jetzt schon die mögliche Energieautarkie ganzer Bundesländer suggeriert. Dies unterstellt die Unabhängigkeit von importierten Energieträgern wie Erdöl, Steinkohle und Erdgas, die derzeit und in absehbarer Zukunft noch einen wichtigen Beitrag zur tageszeit-, witterungs- und jahreszeitlich unabhängigen Bereitstellung von Strom, Wärme, Mobilität und Transport darstellen. Damit leisten sie einen erheblichen Beitrag zur Lebensqualität, zur Arbeitsplatz- und Versorgungssicherheit und für die Bezahlbarkeit von Energie in Deutschland.
1. Auf welche Bereiche der Energiebereitstellung und -versorgung sollte sich eine belastbare Aussage zu einer 100-prozentigen Energieautarkie beziehen, und ab wann kann sich eine Region vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit von Übertragungsnetzen, überregionalen Versorgungsleitungen oder Mineralöltankstellen trennen?
2. Welche niedersächsischen Kommunen oder Regionen sind nach welchen Kriterien bereits in den Bereichen Strom- und Wärmeerzeugung, Mobilität und Transport 100-prozentig energieautark?
3. Reicht eine ausschließliche Bilanzierung von Erzeugung und Verbrauch, teilweise nur im Teilbereich Erzeugung von elektrischem Strom, um eine theoretische Energieautarkie darzustellen?
Die nationalen Ziele der Bundesregierung zum Umbau der Energieversorgung hin zu einem überwiegenden Anteil erneuerbaren Energien sind ambitioniert, werden zugleich im Grundsatz von
der Landesregierung geteilt. Der Anteil regenerativer Energien soll bis 2050 kontinuierlich auf 80 % am Bruttostromverbrauch bzw. 60 % am Bruttoendenergieverbrauch - also der Energie für Strom, Wärme und Mobilität - ausgeweitet werden. Sowohl für die Wirtschaftlichkeit als auch für die Systemstabilität der Energieversorgung geht dies mit enormen Herausforderungen einher.
Verschiedene Kommunen und Regionen haben sich eigene Ziele für eine vollständig regenerative Energieversorgung gesetzt, wobei sich die Zieldefinitionen in ihrer Konkretisierung stark unterscheiden. Teilweise wird bereits auf eine rechnerische Vollversorgung durch erneuerbare Energien verwiesen.
Die Landesregierung begrüßt, dass sich lokale Akteure für die Energiewende engagieren, dies mit eigenen Zielen untermauern und mit Tatkraft umsetzen. Denn der Umbau der Energieversorgung wird nur gelingen, wenn er auch vor Ort mitgetragen wird und die nötige Akzeptanz findet.
Zielfestlegungen oder Erfolgsmeldungen, die eine 100 % erneuerbare Energieversorgung ausweisen, werden in der öffentlichen Wahrnehmung vielfach fälschlich mit einer autarken Energieversorgung assoziiert. Hier ist jedoch eine weit differenziertere Betrachtung erforderlich.
Zu 1 und 3: In unserem Energieversorgungssystem sind Energieverbraucher und Erzeugungseinheiten in der Regel in überregionale netzgebundene (Strom-, Gasnetze) oder anderweitige Versorgungsinfrastrukturen (Kraft-/Brennstoffversorgung) eingebunden.
Von einer rechnerischen Vollversorgung mittels erneuerbarer Energien wird üblicherweise gesprochen, wenn der lokale bzw. regionale Energieverbrauch in einem Zeitraum vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Dies ist jedoch keineswegs gleichzusetzen mit einer (technisch) autarken Versorgung. Diese liegt nur dann vor, wenn der Energiebedarf komplett aus lokalen Energiequellen, d. h. ohne Energieeinfuhren, und ohne Energieaustausch mit anderen Regionen gedeckt würde. Eine autarke Energieversorgung stellt also eine Insellösung dar, bei der die gesamte Versorgungskette von der Energieerzeugung über die Umwandlung und den Transport bis zum Verbrauch innerhalb der Region erfolgt.
Selbst bei ausschließlicher Nutzung lokaler erneuerbarer Energien kann aus einer rechnerischen Deckung des lokalen Strombedarfs zu 100 % keinesfalls eine autarke Versorgungssituation abgeleitet werden. Eine summarische Gegenüberstellung von lokaler regenerativer Stromerzeugung und lokalem Stromverbrauch beispielsweise für ein Jahr ist zum Zwecke des Größenvergleichs und der Veranschaulichung eine sinnvolle Kenngröße. Deren Aussagekraft ist allerdings insofern begrenzt, als temporäre erzeugungs- und verbrauchsseitige Schwankungen in der Summe unberücksichtigt bleiben. Betrachtet man beliebige Zeitpunkte innerhalb des Jahres, so fallen lokaler Stromverbrauch und dargebotsabhängige regenerative Stromerzeugung üblicherweise auseinander. Um die erforderliche Netzstabilität gewährleisten zu können, findet kontinuierlich ein Ausgleich durch Strombezug bzw. -rückspeisung gegenüber der vorgelagerten Netzebene und damit mittelbar zu anderen Regionen statt. Eine tatsächlich autarke Stromversorgung würde den Ausgleich dieser Schwankungen vor Ort durch regelbare Reservekraftwerke, Speicherkapazitäten, Einspeise- und Lastmanagement erfordern. Derartig kleinteilige regionale Insellösungen sind allerdings weder unter wirtschaftlichen noch unter systemtechnischen Gesichtspunkten gegenüber der Einbindung in den bestehenden Netzverbund vorteilhaft.
Die Integration in überregionale Versorgungsinfrastrukturen bleibt somit selbst bei hochgradiger örtlicher Bedarfsdeckung ein unverzichtbares Standbein für die nötige Versorgungssicherheit.
Technisch autarke Versorgungskonstellationen einzelner Kommunen oder Regionen sind im Rahmen des heutigen Energieversorgungssystems faktisch ausgeschlossen.
Eine rechnerische Vollversorgung im Stromsektor durch regenerative Energien insbesondere Windenergie wird beispielsweise in der Region Ostfriesland/Papenburg erreicht. Für das Jahr 2010 wird ein Wert von 104 % angegeben.
Als Beispiel für Kommunen in Niedersachsen ist Jühnde zu nennen, das seit 2005 das bundesweit erste Bioenergiedorf darstellt. Wärme und Strom werden aus nachwachsenden Rohstoffen und Gülle in einer Biogasanlage gewonnen. Die Wärmeerzeugung wird durch einen Holzhackschnitzelkessel ergänzt. Der erzeugte Strom wird in das örtliche Stromnetz eingespeist und zum Teil in
höhere Netzebenen weitergeleitet, die bei der Stromproduktion entstehende Wärme über ein Nahwärmenetz an die angeschlossenen Haushalte verteilt. Jühnde deckt auf diese Weise seinen Strombedarf zu rechnerisch 200 % und seinen Wärmebedarf zu fast 100 % aus erneuerbaren Energien. Das Modellprojekt wurde mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Projekte wie Jühnde sind hervorragende Beispiele dafür, was im ländlichen Raum mittels dezentraler regenerativer Erzeugung technisch möglich ist. Gleichwohl ist zu bedenken, dass derartige Lösungen nicht pauschal auf das ganze Land mitsamt seiner Ballungs- und Industriezentren übertragen werden können. Für eine verlässliche Stromversorgung unseres Wirtschafsstandortes braucht es auch weiterhin entsprechende Stromnetze, und zwar sogar einen umfangreichen Ausbau dieser Netze im regionalen und überregionalen Maßstab. Ebenso bedarf es auch künftig konventioneller Kraftwerkskapazitäten, die Schwankungen aus der Wind- und Solarstromerzeugung ausgleichen können. Ferner müssen wirtschaftliche und effiziente Speicherpotenziale erforscht und entwickelt werden.
Die Wärmeversorgung im Gebäudesektor und insbesondere im industriellen Sektor beruht in Niedersachsen und Deutschland weitestgehend auf den Energieträgern Erdgas und Heizöl. Bei der Wärmeversorgung des Wohnungsbestandes kommt bundesweit zu rund 50 % Erdgas und zu etwa 30 % Heizöl zum Einsatz. Die Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schreitet insbesondere im Neubausegment deutlich voran. Mit Blick auf den Gebäudebestand hat die Landesregierung die landesweite Kampagne „Heimspiel für Modernisierer“ gestartet. Diese informiert, motiviert und unterstützt die energetische Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien im Gebäudebestand.
Der Mobilitäts- bzw. Transportsektor ist durch konventionelle Kraftstoffe (Otto- und Dieselkraftstoff) bestimmt. Biokraftstoffe kommen als Reinkraftstoffe oder als Beimischung zur Anwendung. Üblich in Deutschland sind bis zu 7 % Biodiesel oder bis zu 10 % Bioethanol im Kraftstoff. Eine hochgradige lokale Biokraftstoffproduktion und -versorgung wäre mit der Gefahr von Monokulturen und Flächenkonkurrenz verbunden. Biokraftstoffe der sogenannten zweiten Generation, die aus einer breiten Palette an Biomasserohstoffen (Zellulose/Holz) hergestellt werden können, befinden sich noch in der Forschungs- bzw. Pilotphase und sind bei der
Eine Autarkie auf dem Kraftstoffsektor ist somit für Kommunen beim heutigen Stand der Forschung und Entwicklung noch nicht zu erreichen. Die Elektromobilität als weitere Option zur Implementierung erneuerbarer Energien im Mobilitätssektor befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase und leistet bisher, abgesehen vom Schienenverkehr, keinen nennenswerten Beitrag. Die Landesregierung unterstützt die weitere Entwicklung der Elektromobilität u. a. im Rahmen der neuen Landesinitiative Mobilität. Ferner unterstützt das Land das „Schaufenster Elektromobilität“ der Metropolregion Hannover-Braunschweig-GöttingenWolfsburg durch die Kofinanzierung ausgewählter Projekte in einer Höhe von bis zu 10 Millionen Euro.
Es gibt eine Bandbreite an unterschiedlichen Studiengängen in Deutschland. Häufig sind diese den Studieninteressierten jedoch nicht bekannt. Besonders kurz vor dem Abitur stehen Schüler vor der großen Herausforderung, einen auf ihre Kenntnisse zugeschnittenen Studiengang zu finden. Oftmals entscheiden sie sich für den falschen Studiengang, was dann schließlich zum Studienabbruch führt. Um dies zu vermeiden, wurde 2007 das Förderprogramm „Studienkompass“ ins Leben gerufen. Dabei werden speziell Schüler aus Familien ohne akademische Erfahrung angesprochen und motiviert, ein Studium aufzunehmen. Die Stipendiaten werden beim Übergang von der Schule in die Hochschule drei Jahre lang begleitet und bei der Studienorientierung unterstützt.
2. Wie viele Stipendiaten konnten durch das Förderprogramm „Studienkompass“ bisher in Niedersachsen unterstützt werden?
Die mehr als 380 Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland bieten laut Angaben der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz über 16 000 verschiedene Studiengänge an. Diese unterscheiden sich bekanntermaßen in vielerlei Hinsicht, so z. B. in den Lehrinhalten, dem Praxisbezug und den Abschlüssen. Die große Vielfalt des Angebots an Studiengängen eröffnet enorme Chancen und Perspektiven, stellt jedoch zugleich die Absolventinnen und Absolventen schulischer Bildungseinrichtungen vor große Herausforderungen, wenn sie sich für einen bestimmten Einstiegsstudiengang an Hochschulen entscheiden sollen. Informationen als solche sind in unterschiedlichen Präsentationsformen reichlich verfügbar. Wichtiger als zusätzliche Informationen bereitzustellen, ist es hingegen, den Schülerinnen und Schülern grundsätzliche, strukturierte Orientierungshilfen anzubieten und sie wirksam dabei zu unterstützen, sich möglichst frühzeitig über ihre individuellen Fähigkeiten, Stärken, Potenziale, Interessen, Motivationen, Zielvorstellungen und Wünsche klar zu werden. In Anbetracht der Differenziertheit des Studienangebots und der zahlreichen anderen Einflussfaktoren werden sich Korrekturen der Studienwahlentscheidung nicht gänzlich vermeiden lassen. Da die Ursachen hierfür vielschichtig sind, ist ein Wechsel des Studiengangs oder auch ein Studienabbruch jedoch keinesfalls von vornherein negativ zu bewerten. Das Bestreben der Landesregierung ist es, die jungen Menschen im Laufe der Schulzeit so vorzubereiten, dass sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine möglichst „passgenaue“ individuelle Studienwahlentscheidung treffen können, wenn sie diesen Weg einschlagen möchten.
Besonders wichtig ist der Landesregierung die gezielte Ansprache und Ermutigung von jungen Menschen, die als Erste in ihrer Familie die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Stu- dierende der ersten Generation").
Die systematische, langfristige Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Studien- und auch auf die Berufswahl ist ein sehr bedeutsamer Aspekt des umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen. Die diesbezüglichen Aufgaben der Schulen ergeben sich verbindlich u. a. aus dem Niedersächsischen Schulgesetz, den Grundsatzerlassen für die einzelnen Schulformen und den Bestimmungen für die gymnasiale Oberstufe. Die Schulen erfüllen die mit der Studien- und Berufswahlorientierung verbundenen Aufgaben in vielfältiger und verantwortungsbe
wusster Weise engagiert und sachgerecht. Das beinhaltet auch die Information der Schülerinnen und Schüler über Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums.
Häufig gut vernetzt, arbeiten die Schulen dabei vor Ort eigenständig und/oder in Verbünden mit Betrieben, Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen, Vereinigungen, Stiftungen, Industrie- und Handelkammern, Bildungswerken, Hochschulen und anderen, insbesondere mit der Bundesagentur für Arbeit, gut zusammen. Im Land gibt es dafür erfreulich viele Good-Practice-Beispiele. Dazu zählt auch die Unterstützung durch den „Studienkompass“, ein Förder- und Unterstützungsprogramm der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e. V., mit dem Schülerinnen und Schüler aus Elternhäusern ohne akademischen Hintergrund auch in Niedersachsen dankenswerterweise unterstützt werden (u. a. durch individuelle Potenzialanalysen, Workshops, Trainings, Projekte, Exkursionen).
Zu 1: Das Förderprogramm „Studienkompass“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e. V., das bundesweit an 23 Standorten Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft sowie von berufsbildenden Schulen ab dem drittletzten Schuljahr eine intensive Studien- und Berufsorientierung anbietet, ist auch in Niedersachsen im Schulbereich bekannt, insbesondere in den drei niedersächsischen Förderregionen Cloppenburg, Delmenhorst und Papenburg. Der „Studienkompass“ stellt seine Förderarbeit u. a. auf einer informativen Homepage und in diversen kostenfreien Faltblättern, Broschüren (z. B. „Chancen eröffnen und Neugier wecken!“) sowie auf Informationsveranstaltungen vor. Diverse örtliche und regionale Printmedien haben wiederholt über den „Studienkompass“ berichtet. Die Landesregierung hat am 13. Juni 2012 in Hannover den Kongress zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft „Talente entdecken und Bildungschancen fördern: Diversity an Hochschulen" durchgeführt. Die stellvertretende Leiterin des Förderprogramms „Studienkompass“ stellte dabei als Podiumsmitglied des Forums „Best-Practice-Beispiele für Diversity Management an Hochschulen" das Programm „Studienkompass“ vor, das die Geförderten auch noch im ersten Studienjahr begleitet.
Zu 2: Der Landesregierung sind interne, nach Ländern differenzierte Daten der Stiftung zum Förderprogramm nicht bekannt. Nach Informationen des „Studienkompasses“ nehmen im Jahr 2012 bundesweit ca. 1 500 junge Menschen an dem Programm teil. Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen wurden erstmals im Jahre 2009 in das Förderprogramm aufgenommen. Bisher wurden über 120 Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den Regionen Cloppenburg, Delmenhorst und Papenburg im Rahmen des Programms unterstützt, die von der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft als Initiativpartner sowie von der EWE AG als Regionalpartner gefördert wurden. Um eine Aufnahme in das Programm haben sich nach Angaben des „Studienkompasses“ bisher Schülerinnen und Schüler von 28 niedersächsischen Schulen beworben (vgl. Anlage).
Zu 3: Die vielfältigen Maßnahmen und Aktivitäten zur Studienorientierung insbesondere der Schulen mit gymnasialer Oberstufe werden nicht zentral erfasst, zumal sie im Rahmen der schulischen Gesamtkonzepte schul(halb-)jährlich wechseln können. Auf zahlreichen Internethomepages (u. a. Kultusministerium, NLSchB, Nds. Bildungsserver nibis¹) findet sich eine Vielzahl hilfreicher Hinweise, Anregungen und Angebote, von denen die Schulen bzw. die Schülerinnen und Schüler Gebrauch machen. Im Übrigen wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen, insbesondere auf die intensive Zusammenarbeit der Schulen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Hochschulen. Der „Studienkompass“ ist ein stiftungsgetragenes Förderprogramm neben weiteren, das insofern besonders begrüßenswert ist, als es gerade junge Menschen aus Familien ohne akademischen familiären Hintergrund professionelle Studienorientierung kostenfrei anbietet.