Sechs der genannten Einrichtungen des AWO-Bezirksverbandes Hannover verfügen derzeit über aktuell gültige Pflegesatzvereinbarungen; drei der
Im Zeitraum 2003 bis 2012 sind in den 9 Einrichtungen rein rechnerisch insgesamt 77 Betriebsjahre entstanden. Im gleichen Zeitraum wurden für alle Einrichtungen rechnerisch insgesamt 26 Pflegesatzvereinbarungen mit einer regelmäßig vereinbarten Laufzeit von einem Jahr getroffen, während für 51 der insgesamt 77 Betriebsjahre abgelaufene Pflegesatzvereinbarungen weitergalten. Die rechnerisch durchschnittliche Erhöhung der 26 abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarungen betrug pro Vereinbarung ca. 1,1 %.
Für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung in Niedersachsen wird eine sogenannte Preiskennziffer (PKZ) in Euro pro Pflegetag erhoben. Sie stellt die Summe des Durchschnitts der für die einzelnen Pflegestufen 0 bis 3 unterschiedlich zu vereinbarenden Pflegevergütungen zuzüglich des Entgelts für Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung dar. Investitionskosten sind nicht eingerechnet.
Für die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover werden die PKZ der Pflegeeinrichtungen erfasst und daraus ebenfalls ein Durchschnittswert ermittelt, um das Pflegesatzniveau in den jeweiligen Gebieten vergleichen zu können.
Der landesweite PKZ-Durchschnittswert liegt aktuell bei rund 69 Euro. Bezug nehmend auf diesen Durchschnittswert, sind vergleichend die PKZWerte der Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover (LHH), der Region Hannover und der AWO in der nachstehenden Aufstellung ersichtlich. Für drei Einrichtungen der AWO wurden eigenständige Pflegesätze für die gerontopsychiatrischen Pflegebereiche in diesen Einrichtungen vereinbart.
b) Im Rahmen der Verhandlung und Vereinbarung von Pflegesätzen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen kalkulieren die Träger der jeweiligen Einrichtungen neben einer Vielzahl weiterer Einzelkostenpositionen u. a. auch die für die einzelnen Dienstarten in den Einrichtungen rechnerisch durchschnittlich zugrunde zu legenden Arbeitgeberbruttopersonalkosten pro Vollzeitstelle. Unterschieden wird dabei beispielsweise nach den Kosten für die in der Pflege direkt eingesetzten Kräfte, die Beschäftigten in der Einrichtungsverwaltung und der technischen Dienste.
Die Einzelbestandteile der Pflegesatzkalkulation stellen trägerinterne Daten dar, die nur den Parteien der Pflegesatzverhandlungen auf Kostenträgerseite zur Verfügung zu stellen sind, insbesondere also den Pflegekassen und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe. Diese Daten unterliegen, anders als der vereinbarte Pflegesatz insgesamt, dem Datenschutz. Eine Veröffentlichung der im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen vereinbarten Personalkosten einer Einrichtung ist daher nur mit Zustimmung der jeweiligen Einrichtungsträger zulässig.
Der AWO-Bezirksverband Hannover hat der Landesregierung auf Anfrage hin mitgeteilt, dass er der Veröffentlichung von Daten über vereinbarte Personalkosten für die vollstationären Pflegeeinrichtungen der AWO Wohnen und Pflege gGmbH sowie der AWO Jugend- und Sozialdienste gGmbH nicht zustimmt.
Zu 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Gründe eines eventuellen Verkaufs der Sylt-Klinik vor.
des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 53 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)
Abgebrannte Brennelemente aus deutschen Forschungsreaktoren wurden in der Vergangenheit zur Wiederaufarbeitung in die schottische Anlage Dounreay transportiert; die Abfälle müssen - wie bei Leistungsreaktoren - nach Deutschland zurückgenommen werden. Wie die Aachener Zeitung vom 16. Mai 2012 konkret für das Forschungszentrum Jülich (FZJ) berichtete, plant nun das Bundesforschungsministerium, durch ein Tauschverfahren statt der auf das
FZJ entfallenden Menge schwach mit mittelaktiven Atommülls (55 Fässer mit einem Volumen von jeweils 560 l) stärker strahlenden Atommüll mit einem geringeren Volumen zurückzuholen. Da in Jülich keine Lagermöglichkeiten bestehen, wird befürchtet, dass dieser Atommüll in das Castorlager Gorleben gebracht wird.
1. Wie viele HAW-Kokillen bzw. Castorbehälter sind aus der Wiederaufarbeitung von deutschen Forschungsreaktorbrennelementen zu erwarten, wenn es zu einem Abfalltausch von schwach und mittelradioaktivem Atommüll gegen hoch radioaktiven Atommüll kommt?
2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung, wann mit solchen Transporten gegebenenfalls in das Castorlager Gorleben zu rechnen ist?
3. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben, weiteren hoch radioaktiven Atommüll nach Gorleben zu liefern, auch hinsichtlich einer weiteren Vorfestlegung auf den Salzstock Gorleben als etwaigem Endlagerstandort?
Im Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) werden seit 1995 ausgediente Brennelemente aus Kernkraftwerken in fünf dafür genehmigten Lagerbehältern zwischengelagert, die für den Entsorgungsweg der direkten Endlagerung vorgesehen sind. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 2. Juni 1995 mit Änderungen erteilte Aufbewahrungsgenehmigung vom 2. Juni 1995 gilt bis zum 31. Dezember 2034.
Nach aktueller Genehmigungslage dürfen auf maximal 420 Stellplätzen Kernbrennstoffe in Form von abgebrannten Brennelementen sowie radioaktive verglaste Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung in Transport- und Lagerbehältern unterschiedlichen Typs (z. B. Castor® V/19 für Brennelemente oder Castor® HAW 20/28 CG so- wie der französische TN85 für verglaste Abfälle) mit einer genehmigten Gesamtkapazität von 3 800 Mg Schwermetall aufbewahrt werden. Der Bestand des TBL-G beträgt derzeit insgesamt 113 Transport- und Lagerbehälter (5 Brennelement- Behälter und 108 HAW-Behälter).
Künftig sollen nach den Planungen des Betreibers, der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), im TBL-G auch MAW-Glaskokillen (verglaste mit- telradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente) aufbewahrt werden.
Hierzu hatte die GNS bzw. die Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) im Februar 2012 beim BfS nach § 6 des Atomgesetzes die Aufbewahrung von verfestigten mittelradioaktiven Abfällen (MAW- Glaskokillen) in Transport- und Lagerbehältern der
Nach heutigem Stand muss die Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland spätestens 2015 abgeschlossen sein. Die Antragsstellerseite geht dabei aus heutiger Sicht von einer Einlagerung von bis zu fünf Transport- und Lagerbehältern Castor HAW28M mit MAW-Glaskokillen aus. Die Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich und sind nach Deutschland zurückzuführen.
Das TBL-G ist derzeit das einzige Zwischenlager der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, das über eine Genehmigung zur Aufbewahrung von verglasten hoch radioaktiven Abfällen, den sogenannten HAW-Glaskokillen, verfügt.
Aus heutiger Sicht wird ab 2015 von einer Einlagerung von bis zu 21 Transport- und Lagerbehältern mit HAW-Glaskokillen aus Großbritannien ausgegangen. Die Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken in Großbritannien und sind nach Deutschland zurückzuführen. Ob für die hierfür notwendigen Zwischenlagerungen im TBL-G vom dafür zuständigen BfS weitere Genehmigungen erteilt werden, ist noch nicht entschieden.
Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung ist in Planungen des Bundes, statt des vom Kernforschungszentrum Jülich zurückzunehmenden schwach und mittelradioaktiven Abfalls stärker strahlenden radioaktiven Abfall in das TBL-G zurückzunehmen, nicht eingebunden.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung ist in die in 1. benannten Planungen nicht eingebunden und kann daher keine Bewertung abgeben.
Grundsätzlich wird sich die Niedersächsische Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass keine weiteren Transporte in das TBL-G stattfinden werden.