Es ist unstreitig, dass wir ein zusätzliches ordnungsrechtliches Instrumentarium benötigen. Wir müssen aber auch über die bisherigen Umsetzungsdefizite diskutieren und sie verbessern. Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems hat diese Umsetzungsdefizite in den letzten Wochen und Monaten gegenüber einigen Landkreisen selbst bestätigt.
Vor dem Hintergrund hat es uns besonders irritiert, dass der niedersächsische Umweltminister auf eine Anfrage, in der es um die Umsetzung der Wasserrahmrichtlinie und anderer Richtlinien ging, vor gut einem Monat geantwortet hat:
„In Niedersachsen wird die gute fachliche Praxis beim Düngen durch die konsequente Umsetzung der Regelung der Düngeverordnung umgesetzt.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir helfen niemandem damit, wenn wir die Realität so ausblenden.
Der niedersächsische Landwirtschaftsminister ist da schon weiter. Er hat erklärt: Niedersachsen als eines der Bundesländer mit einer hohen Viehdichte und einer großen Anzahl von Biogasanlagen in einigen Regionen hat eine besondere Verantwortung. Wir wollen hier beispielhaft vorangehen. - Herr Minister, bei Ihnen passen die Worte nur nicht ganz mit den Taten zusammen.
dern von Wirtschaftsdüngern, die zum 1. September 2010 in Kraft getreten ist, mit initiiert hat. Damit sollte eine Überwachung der Verbringung von Wirtschaftsdüngern besser gelingen. Allerdings mussten wir in diesem Jahr feststellen, dass erst ein Drittel derjenigen, die diese Verbringungsverordnung einhalten mussten, dies auch tatsächlich getan und sich gemeldet hat, jedoch ohne dass dies in den meisten Fällen - abgesehen von einzelnen Ermahnungen - zu Konsequenzen geführt hätte.
Auf das Wichtigste hat die Landwirtschaftskammer in einem Schreiben an einen der beiden Landkreise meines Wahlkreises hingewiesen. Die Landwirtschaftskammer hat es als den größten Mangel dieser Verordnung beschrieben, dass allein das Verbringen von Nährstoffen dokumentiert wird, es aber keinen Ansatz einer Prüfung gibt, ob ein solches Verbringen auch nach den Grundsätzen einer bedarfsgerechten Verwertungsmöglichkeit erfolgt.
Die Landesverordnung, die Sie jetzt auf den Weg bringen wollen, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sie setzt aber genau diesen Fehler der Bundesverordnung fort. Wie zu lesen war, bezieht sie sich bisher ausschließlich auf die Abgeber. Wir müssen dazu kommen, dass nicht nur die Abgeber, sondern auch die Annehmer und die Verbringer in die Verbringungsverordnung einbezogen werden müssen, so wie es die kommunalen Spitzenverbände und die Wasserverbände gefordert haben.
Diese Verbringung muss bedarfsgerecht erfolgen. Damit hätten wir, wenn Sie so wollen, im weitesten Sinne ein Güllekataster.
Meine Damen und Herren, wir sind uns aber darüber einig, dass diese Maßnahme allein nicht ausreicht. Wegen der Kürze der Zeit will ich nur auf einige wenige Dinge hinweisen, die wir auch in Angriff nehmen müssen.
Im Baurecht haben wir als Folge des § 42 NBauO den sogenannten qualifizierten Flächennachweis. Jeder, der einen Stall oder eine Biogasanlage beantragt, muss nachweisen, dass Wirtschaftsdünger und Gärreste ordnungsgemäß verbracht werden. Wir erleben allerdings vor Ort die Situation - ich könnte das durch Beispiele belegen -, dass dieser qualifizierte Flächennachweis sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Wir haben dort keine Standards, obwohl wir sie dringend brauchen.
Wir schließen uns auch ausdrücklich dem Wunsch der Wasserverbände an, dass dieser qualifizierte Flächennachweis nach einigen Jahren erneuert werden muss.
Wir halten es für dringend geboten, jetzt endlich das umzusetzen, was das NLWKN schon vor zwei Jahren vorgeschlagen hat, nämlich im Bereich der Bioenergie die Lagerkapazitäten deutlich zu erhöhen. Nur damit kann es gelingen, dass die unsinnige Herbstdüngung, die diese Situation mit verschlechtert, aufgehoben werden kann.
Lassen Sie mich wegen der Kürze der Zeit nur noch einen letzten Satz sagen. In den beiden vorliegenden Anträgen sind einige gute und richtige Ziele genannt. Wir wollen gern dazu beitragen, dass der Landwirtschaftsminister nicht nur in Worten erklären kann, dass Niedersachsen eine Vorbildfunktion einnehmen möchte, sondern wir wollen das auch in Taten umsetzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist allseits unbestritten, dass wir in Niedersachsen in den letzten zehn Jahren bei den Oberflächenmessstellen sinkende Nitrateinträge feststellen können. Auch das gehört zur Ehrlichkeit und zur sachlichen Auseinandersetzung.
Wir müssen aber genauso feststellen, dass wir - und zwar nicht nur in der Region Weser-Ems, sondern auch in anderen Landkreisen - einen erheblichen Boom sowohl bei Stallplätzen als auch bei Biogasanlagen haben. Letzteres verschärft die Situation, weil die Biogasanlagen nicht so in die Düngeverbringungsverordnung eingerechnet worden sind.
Die Werte der Oberflächenmessstellen sind im Augenblick landesweit noch gut. Deswegen ist es falsch, wenn man sagt, Niedersachsen erreicht die Richtlinien der EU nicht. Der Grenzwert beträgt 50 mg/l. In Niedersachsen liegen wir aber bei 6 mg/l, also erheblich darunter. Das ist eine Durchschnittszahl. Andere Landkreise liegen weit dar
über. Einige Landkreise liegen bei weit über 60 mg/l und einige Landkreise sogar bei über 100 mg/l. Das müssen wir ernst nehmen. Insofern ist das Warnsignal des Wasserverbandstages absolut richtig.
Das ist unbedingt wichtig. Wenn man es über das Verordnungsrecht versucht, wird man keinen Erfolg haben.
Wir sollten weiter auf die Kooperationen aufbauen, die wir mit den Wasserverbänden abgeschlossen haben.
Das ist ein sehr erfolgreiches Modell. Wasserversorger, also Verbraucher, und Landwirte sind gemeinsam an die Sache herangegangen, um Lösungen zu finden.
Unser Landwirtschaftsminister hat jetzt infolge der Düngeverordnung, der Bundes-Verbringungsverordnung und der niedersächsischen Verbringungsverordnung vorgeschlagen, kein Kataster einzuführen.
Es ist übrigens fast lachhaft, dass der Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Holzminden ein Güllekataster fordert, obwohl sein Parteifreund in Nordrhein-Westfalen das als bürokratisches Monster ablehnt.
Das ist wirklich erstaunlich. Sonst schreibt er immer alles von Staatssekretär Paschedag aus Nordrhein-Westfalen ab. Aber dieses Mal funktionierte wahrscheinlich der Kontakt nicht so ganz.
Erinnerung, ob Sie auf der Veranstaltung des BDEW waren. Dort wurde von denjenigen, die das Kooperationsmodell gefahren haben, ausdrücklich gesagt, dass das für einen ganz kleinen und begrenzten Bereich geholfen hat. Mittlerweile sind wir aber an einem Punkt, an dem das längst nicht mehr ausreicht. Sie haben ausdrücklich gefordert, dass mehr passieren muss. Dann reicht es, finde ich, nicht aus, dass Sie sagen, mit dem Kooperationsmodell hätten wir das erledigt.
Herr Meyer, ich meine, dass ich den Nachsatz gebracht habe, dass das Kooperationsmodell ein erfolgreiches Modell gewesen sei, was aber nicht heißt, dass es weiter fortgeführt werde. Das Thema ist ernster geworden. Nitrateinträge, die jetzt im Oberflächenbereich festzustellen sind, werden in zehn Jahren im Grundwasser sein.
Deswegen besteht jetzt unbedingt Handlungsbedarf und sind die Schritte, die der Minister eingeleitet hat, absolut richtig. Wenn Sie praktischer Landwirt wären, wüssten Sie, dass Sie, wenn Sie EU-Zahlungen bekommen wollten - Stichwort „Cross Compliance“ -, Ihre Verbringungsordnung oder Ihr Düngekataster vorlegen müssen. Allerdings ist da auch mineralischer Dünger dabei. Das wird also schon jetzt für jedes einzelne Grundstück festgestellt. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg.
Wir müssen aber meines Erachtens noch etwas anderes machen. Wir müssen nämlich die Kapazitäten erweitern. Frau Geuter, da verfolgen Sie einen richtigen Ansatz. Gülle darf möglichst nur noch während der Wachstumsperiode ausgebracht werden, wenn nämlich die Pflanzen in der Lage sind, die Nährstoffe aufzunehmen. Das gilt aber nicht nur für die Substrate, sondern insbesondere auch für die Düngung.