Renate Geuter
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Ich bin dem Herrn Minister sehr dankbar, dass er in seinen Vorbemerkungen dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit so große Bedeutung zugemessen hat. Von daher frage ich die Landesregierung: Warum hält es die Landesregierung für vertretbar, die Auffassung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in der Anhörung zu ignorieren,
wonach dieses Abkommen das staatliche Strafverfolgungsinteresse derartig tiefgreifend beeinträchtigt, dass er dringend empfiehlt, von einer Ratifizierung Abstand zu nehmen und stattdessen auf die Umsetzung einer erweiterten EU-Zinsrichtlinie inklusive eines automatischen Informationsaustausches zu drängen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum hält sie es für gerechtfertigt, dass mit Artikel 10 Abs. 1 des Abkommens die gerade im letzten Jahr durchgeführte restriktivere Novellierung der strafbefreienden Selbstanzeige, die ein Verbot der sogenannten Teilselbstanzeige vorsieht, unterlaufen werden kann, und sieht sie darin einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat eben zu vielen Themen etwas gesagt, aber relativ wenig zu dem Gesetz, über das wir heute diskutieren. Das möchte ich jetzt nachholen.
Es hat ja vielleicht seinen Grund, dass er so wenig darüber gesagt hat.
Wir alle erinnern uns noch daran, dass im letzten Plenarsitzungsabschnitt der Fraktionsvorsitzende der FDP mit lautem Theaterdonner dieses Sondergesetz angekündigt hatte. Er sei stolz auf die gemeinsame Leistung der Regierungsfraktionen. - So Herr Dürr.
Wir sollten uns diese Leistung einmal ganz genau anschauen. Worauf fußt denn dieses Gesetz? - Dieses Gesetz fußt erstens auf der Novembersteuerschätzung, zweitens auf Minderausgaben im Bereich der Zinsen,
drittens auf Mehreinnahmen bei den Förderabgaben.
Es fußt aber nicht auf von diesen Regierungsfraktionen selbst erarbeiteten Mehreinnahmen.
Und es fußt auch auf keinen Fall auf konkreten Kürzungen auf der Ausgabeseite, wie das auch in den Jahren vorher bei Ihnen schon der Fall war.
Ihre große Leistung in diesem Zusammenhang besteht also aus Nichtstun.
Da die bisherige Leistung darin bestand, dass die Haushalte 2012 und 2013 verfassungswidrig waren, halten wir es für folgerichtig, dass wir jetzt, wo wir die Möglichkeit haben, die Haushalte verfassungsgemäß zu machen, dies auch tun.
Entgegen dem, was Herr Thümler hier eben gesagt hat, dass Sie die große Alternative gehabt hätten, Wahlgeschenke zu machen oder jetzt die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts herzustellen, erinnere ich Sie daran, dass Sie diese Wahlmöglichkeit gar nicht hatten.
Wir hatten am 10. Oktober 2012 eine Sitzung des Haushaltsausschusses. Da hat ein Vertreter des Finanzministeriums darauf hingewiesen, dass es - das Wort übernehme ich jetzt aus der Sitzung - „Artenschutz“ dann nicht geben könne, wenn es verfassungswidrige Haushalte gebe, und es die objektive Möglichkeit gebe, diese Haushalte jetzt verfassungsgemäß zu machen. Genau diese Situation haben wir heute.
Der kann ja gleich noch sehr viel reden.
Dann tun Sie heute bitte nicht so, als hätten Sie eine große Alternative gehabt, und loben Sie sich bitte nicht selbst dafür, dass Ihre größte Leistung darin besteht, sich an geltendes Recht zu halten und nicht gegen Gesetze zu verstoßen.
Sie suggerieren selbst bei dem Titel Ihres Gesetzes noch, dass es Ihnen tatsächlich darum gehe, Schulden abzubauen. Meine Damen und Herren, Schulden, die man bisher noch gar nicht aufgenommen hat, kann man auch nicht abbauen. Also auch hier haben wir einen Etikettenschwindel.
Verschwiegen haben Sie in dem Zusammenhang, dass Sie bei der Gelegenheit etwas rückgängig machen, was von Anfang an bei der Haushaltsaufstellung nicht ganz seriös war, nämlich Ihre Einnahmenkalkulation im Hinblick auf Vermögensveräußerungen.
Das haben Sie jetzt auf eine etwas seriösere Basis gestellt.
Meine Damen und Herren, aber eines kann man aus dem Gesetz, das Sie hier heute verabschieden wollen, nicht herauslesen: die Berechtigung für die Aussage, dass wir die Schuldenbremse 2017 einhalten können.
Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich dazu noch einmal den haushaltspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion als Zeugen heranziehen kann. Ich darf jetzt nämlich aus seiner Pressemitteilung zitieren:
„Schließlich sind Ausschläge auf der Einnahmenseite nach oben und unten Momentaufnahmen und immer möglich.“
Er rät, immer die gesamte Distanz zu betrachten.
Ich kann nur sagen: Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der Bundesfinanzminister - CDU - hat im Zusammenhang mit dem Haushalt 2013 im Deutschen Bundestag zugeben müssen, dass er im Hinblick auf den Haushalt teilweise auf Sicht fährt. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn ich mir Ihre Planung ab 2014 ansehe, dann haben Sie für diese Zeit einen Haushalt im Nebel.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer hat sich in seinem Beitrag auf einen Artikel in der örtlichen Zeitung über einen Besuch von mir und dem Vorstand meines Kreisverbands bei einer Firma in Essen (Oldenburg) geäußert. Er hat versucht, den Eindruck zu erwecken, bei diesem Besuch hätten wir das Vorgehen dieser Firma gegenüber ihren Beschäftigten zustimmend hingenommen.
Ich weise diesen unterschwellig geäußerten Vorwurf mit Nachdruck zurück.
Ausgangslage war die von mir und Vertretern meiner Partei über Wochen öffentlich geäußerte Kritik, die dann auch eine Konsequenz in einem Antrag auf dem UB-Parteitag im September dieses Jahres gefunden hat. Als Ergebnis dieser unserer öffentlich getätigten Äußerung hat die Firma nicht nur meine Partei, sondern auch andere Parteien und den örtlichen Gemeinderat eingeladen, sich vor Ort ein Bild zu machen.
Dieser Einladung sind wir gefolgt. Ich kann aber nachweisen, dass sowohl vor als auch während und auch nach diesem Besuch unsere Haltung zu dem Gebaren mit dem Werkvertragsunwesen von mir und meiner Partei immer sehr deutlich gemacht worden ist.
Herr Toepffer, Ihr Versuch ist gescheitert!.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Niedersachsen im Bereich des Grundwasserschutzes vor großen Herausforderungen steht, haben meine Vorredner richtigerweise schon angesprochen. Auch wenn wir im Bereich der Wasserrahmenrichtlinie zulässigerweise eine Fristverlängerung beantragt haben, müssen wir bis zum Ablauf der Frist das Verschlechterungsverbot einhalten. Dazu sind wir im Moment - das zeigen die Ergebnisse der Wasserwerke in meinem Wahlkreis - nicht in der Lage. Nachdem wir es in den Jahren 2002 und 2003 tatsächlich geschafft hatten, die Nitratbelastung zu reduzieren, sind wir inzwischen leider wieder in einer Situation, wie wir sie 1995 hatten.
Ich gebe gerne zu, dass die Landesregierung einige richtige Schritte auf den Weg gebracht hat.
Allerdings hätten wir uns eine Ergänzung der Verbringungsverordnung gewünscht.
Die Entschließung von CDU und FDP ist absolut unzureichend. Ich will das an ganz wenigen Beispielen deutlich machen, die u. a. auf dem Feldtag „Landwirtschaft und Wasserschutz“ im September auch in meinem Wahlkreis angesprochen worden sind.
Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, loben in Ihrer Entschließung das Modell der freiwilligen Kooperation. Sie übersehen dabei aber, dass gerade in den Regionen, in denen freiwillige Kooperationen besonders dringend nötig wären, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Landwirte absolut uninteressant sind, weil die Pachtpreise aufgrund des hohen Anteils des Maisanbaus so hoch sind, dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt, eine freiwillige Kooperation einzugehen. Das heißt, in der momentanen Ausgestaltung ist dieses Modell ein stumpfes Schwert.
Ich habe eben mit Interesse wahrgenommen, dass Sie wieder fordern, den Ausbau von Lagerkapazitäten zu fördern. Meine Damen und Herren, wenn die rechtliche Vorgabe ist, dass nur dann gedüngt werden darf, wenn die Pflanzen den Dünger auch aufnehmen können, dann ist die Herbstdüngung in der Regel nicht mehr zulässig. Dann können wir doch nicht sagen: Wartet einmal ab, bis wir den Bau ausreichender Lagerkapazitäten fördern! - Damit benachteiligen wir im Moment diejenigen, die ausreichende Lagerkapazitäten haben. Ich denke, wir müssen dahin kommen, dass wir bei den Bauanträgen entsprechende Lagerkapazitäten fordern und fördern.
- Fordern, nicht nur fördern! Denn solange man nur sagt, wir werden das fördern, das aber in der Genehmigung nicht genau vorschreibt, kommen wir damit doch nicht weiter. Denn dann, wenn ein Landwirt eine Lagerkapazität von sechs Monaten vorhält - das gilt auch für die Biogasanlagen bei den Gärresten -, wissen wir doch, dass er im Herbst in die Konfliktsituation kommt, dass er die Gülle oder die Gärreste ausbringen muss.
Ich möchte zum Schluss noch einen wesentlichen Hinweis geben, der von den Vertretern der Wasserverbände bei der von mir schon genannten Veranstaltung gemacht worden ist. Wir haben im Moment die Situation, dass wir gerade auch im Bereich des Maises selbst dann, wenn die Landwirte die Rahmenbedingungen der Düngeverordnung einhalten, zu einer zusätzlichen Nitratbelastung kommen. Dann stellt sich für mich die Frage, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wie Sie diese Konfliktlage lösen wollen, wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, dass die Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Inte
ressen hat. Darauf sind Sie bisher jegliche Antwort schuldig geblieben.
Ihr Antrag ist unzureichend. Ich denke, wir werden uns mit diesem Thema auch weiterhin zu beschäftigen haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich feststellen muss, dass die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion offensichtlich auf völlig falschen Grundlagen beruht,
bin ich dem Herrn Innenminister doch sehr dankbar dafür, dass er in einer seiner vorhergehenden Antworten die kommunalen Spitzenverbände als Kronzeugen herangezogen hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Teilt die Landesregierung die vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund in seinem aktuellen Positionspapier gesehene Notwendigkeit,
in einen grundlegenden Dialog über eine Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs einzutreten und dabei Einwohnerbezug, Einwohnerveredelung und den Faktor Fläche in ihrer Relevanz für die Finanzierung der Aufgaben in der Fläche in Verbindung mit der demografischen Entwicklung zu überprüfen? Wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade zwei - - -
- Herr Nacke, Gott sei Dank sind wir noch nicht so weit - - -
Ich habe jetzt zur Kenntnis nehmen dürfen, dass statt des Herrn Finanzministers der Abgeordnete Rolfes hier eine Quasi-Regierungserklärung abgegeben hat. Darüber, wie ich das zu bewerten habe, kann man getrost nachdenken. Der Niedersächsische Finanzminister hatte offensichtlich wenig Neigung, zu diesen Ausführungen noch irgendetwas zu ergänzen. Die Bewertung überlasse ich Ihnen.
Ich möchte zunächst einmal den Vertretern der Ministerien für die umfangreiche Fleißarbeit danken, die sie uns auf über 50 Seiten übermittelt haben.
Es ist eine Fleißarbeit, die - aber das ergibt sich aus den Fragestellungen - keinerlei neue Erkenntnisse enthält. Denn wenn Sie sich die einzelnen Textpassagen ansehen und sie sorgfältig durchlesen, werden Sie feststellen, dass Sie das alle längst in irgendwelchen anderen Publikationen gefunden haben. Viele stammen aus der Mipla oder von anderen Stellen. Das heißt, wir haben hier nichts Neues bekommen, bekommen haben wir vielleicht eine neue Zusammenfassung.
Bemerkenswert ist aber, dass die CDU-Fraktion, die die Große Anfrage gestellt hat, wenige Wochen vorher zu dem ähnlichen Thema schon einmal eine Kleine Anfrage gestellt hat. Das ist gerade vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass ich mich an viele Haushaltsreden erinnern kann, in denen die Vertreter der Regierungsfraktionen immer wieder und deutlich darauf hingewiesen haben, dass sie die Finanzpolitik dieser Landesregierung nachhaltig und nachdrücklich mittragen und mitgestalten.
Wenn Sie vor diesem Hintergrund noch die Notwendigkeit sehen, so viele Fragen zu stellen, dann spricht das für sich.
Man kann natürlich auch eine andere Bewertung vornehmen. Wir erleben heute Nachmittag den dritten Versuch einer Inszenierung. Es geht wieder einmal nicht um die Sache, sondern tatsächlich nur darum, hier etwas öffentlich zu inszenieren.
Eines ist allerdings bemerkenswert. Ich erinnere daran, dass wir hier vor wenigen Wochen über die Möglichkeiten und Grenzen der Beantwortung von Fragen durch die Landesregierung diskutiert haben. Damals hat die Landesregierung sehr deutlich gemacht, dass sie in bestimmten Fällen mehr Grenzen sieht als wir. Vor diesem Hintergrund hat es mich schon überrascht, dass die Landesregierung in relativ kurzer Zeit in der Lage war, auf eine Frage, bei der es um die fachpolitischen Schwerpunktsetzungen ging, auf mehr als 40 Seiten etwas zu schreiben. Das ist allerdings auch nichts Neues, was wir dort gefunden haben. Das wird
man, wenn man die Reden der Minister zur jeweiligen Haushaltseinbringung dagegenlegt, alles wiederfinden können.
Wie gesagt, meine Damen und Herren: Nichts Neues unter der Sonne.
Ein paar Beispiele machen aber doch deutlich, wo in Sachen Haushaltspolitik Ihre Probleme liegen. Herr Rolfes hat eben über das Thema Neuverschuldung gesprochen. Eine Zahl gehört für mich zwingend dazu. Die Verschuldung des Landes Niedersachsen betrug zu Beginn der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb 40 Milliarden Euro. Wir sind jetzt am Jahresende. Auch wenn Sie jetzt versuchen, das, was Sie über Jahre als Kriegskasse angehäuft haben, durch einen Nachtragshaushalt - nichts anderes ist es ja - im Dezember wieder verfassungsgemäß zu machen,
haben Sie immerhin die Neuverschuldung des Landes auf 60 Milliarden Euro erhöhen können.
Und was viel wichtiger ist: Ihnen fehlen jegliche Antworten für die Zukunft. Ich habe eben auf die 40 Seiten, bei denen es um die finanzpolitischen Schwerpunkte der Vergangenheit geht, hingewiesen.
Nein.
Wenn es um die Herausforderungen für die Zukunft geht, reichen Ihnen zwei Seiten. Auch das ist sehr bemerkenswert.
Ich möchte eine Sache zitieren, die in der Großen Anfrage enthalten ist und ich für ganz wichtig halte. Es geht darum, dass gefragt worden ist, welche strukturell dauerhaft wirkende Einsparung die Landesregierung in den letzten Jahren vorgenommen hat. Wenn man das liest, kommt man tatsächlich darauf, dass die letzte strukturell dauerhaft wirkende Maßnahme im dreistelligen Millionenbereich
noch von der Regierung Wulff vorgenommen wurde. Das ist eine zweiprozentige globale Minderausgabe. - So viel zum Thema Prioritätensetzung.
Meine Damen und Herren, das Papier, das wir hier und heute vorliegen haben, mag als Arbeitsgrundlage für Mitglieder der Regierungsfraktionen im Landtagswahlkampf dienen. Eine Landesregierung ist aber eigentlich nicht dafür da, das zusammenzustellen. Wie gesagt: Einen Erkenntnisgewinn haben wir daraus nicht erlangt.
- Aussagen werden nicht dadurch besser, dass man sie ständig wiederholt.
Nur eines macht das Ganze deutlich: Die zentralen Antworten für die Zukunft, die Antwort auf die Frage, wie Sie den Paradigmenwechsel schaffen wollen, dass die Ausgaben in den nächsten Jahren deutlich geringer steigen dürfen als die Einnahmen, sind Sie uns weiterhin schuldig geblieben. Wenn ich vor Ort bin, erlebe ich im Moment nur,
dass die Kolleginnen und Kollegen von der CDU eine ganze Menge neuer ausgabenwirksamer Versprechungen machen -
sei es, dass es um die dritte Kinderkrippenkraft geht - da könnte ich Ihnen die Person sogar benennen, aber sie ist jetzt leider nicht im Saal -, sei es, dass es um das Thema Dorferneuerung geht.
Wie gesagt, Sie setzen das, was Sie in der Vergangenheit betrieben haben, fort:
Mehr Inszenierung und weniger sachliche und seriöse Haushaltspolitik.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin im Jahr 2003 Mitglied des Niedersächsischen Landtags geworden, und ich kann mich erinnern, dass eine der ersten Maßnahmen der damals neuen schwarz-gelben Landesregierung war, einen Nachtragshaushalt für 2003 aufzulegen.
Wenn Sie das, was Sie gerade gehört haben, Revue passieren lassen, dann wird es Sie nicht verwundern, dass ich Sie daran erinnere, dass in jenem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme nicht zurückgeführt, sondern noch einmal erhöht wurde.
So viel zu dem Thema, dass Sie hier die größten Schuldenabbauer seien.
Bei all dem, was Sie sagen, wird eines deutlich: Sie sind in der Lage, Haushaltspolitik dann zu machen, wenn die Steuern kontinuierlich und stetig wachsen. Sie haben aber keine Antworten und keine Vorbereitung für die Zeit, in der es möglicherweise einmal anders sein wird. Aber - wie gesagt - ob es jetzt 60 Milliarden Euro sind oder ob Sie nahe daran sind, ändert nichts an der Tatsache,
dass in den letzten zehn Jahren unter der schwarzgelben Regierung der Schuldenstand trotz guter Steuereinnahmen immer noch gestiegen ist. Versuchen Sie also nicht, den Menschen etwas vorzumachen, was nicht der Realität entspricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich mache es ganz kurz.
Wir haben wie auch in den vergangenen Jahren eine intensive Diskussion im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ geführt. Ich gestehe ausdrücklich zu, dass wir in den meisten Punkten zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen sind. Es hat aber zwei Fälle gegeben, bei denen es auch zwischen den betroffenen Ministerien und dem Landesrechnungshof nicht zu einem Einvernehmen gekommen ist.
Dabei ging es zum einen um einen Vorgang im Zusammenhang mit dem maritimen Kompetenzzentrum. Ich möchte dazu ausdrücklich sagen: Dass wir die Stellungnahme des Landesrechnungshofes mitgetragen haben, zielt nicht darauf ab, dass wir den Standort Elsfleth infrage stellen oder der Fachhochschule irgendwelche Vorwürfe machen. Unsere Kritik geht vielmehr dahin - deshalb hätten wir uns die Annahme des vom Rechnungshof vorgelegten Beschlussvorschlags gewünscht -, dass in diesem Fall ein Kriterium, das eigentlich zum Ausschluss von Förderung geführt hätte, nicht zur Kenntnis genommen wurde. Das geschah aber nicht. Es besteht der Anspruch, dass alle Antragsteller gleich behandelt werden. Dieser Anspruch ist aber in diesem Fall verletzt worden.
Der zweite Vorgang, der dazu beigetragen hat, dass wir die Beschlussempfehlung auf Entlastung nicht mittragen werden, betrifft die Förderung der Firma Cemag. Wir haben auch in diesem Fall versucht und lange darum gerungen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Regierungsfraktionen haben im ersten Absatz nur ein Adjektiv verändert, dafür aber die wesentlichen Teile aus der Beschlussempfehlung herausgestrichen. Auf diese Weise kommt man nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis.
Ich wollte nur kurz darstellen, warum wir uns der Beschlussempfehlung auf Entlastung nicht anschließen.
Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Übertragen auf den heutigen Tagesordnungspunkt heißt das:
Die FDP-Fraktion forderte einen Nachtragshaushalt; sie bekam ein Neuverschuldungsrückführungsgesetz.
Die Rede von Herrn Dürr eben hat gezeigt, dass man dazu nur sehr wenig sagen kann; denn sonst hätte er diese vielen Nebelkerzen nicht gebraucht.
Sie selbst, meine Damen und Herren von der FDPFraktion, haben noch vor wenigen Tagen genau diese Selbstverpflichtung als unzureichend abgelehnt und darauf verwiesen, dass dies ohne Festschreibung im Haushaltsplan unwirksam ist. Sie setzen wohl darauf, dass die Menschen ein ganz kurzes Gedächtnis haben.
Die Not scheint bei Ihnen schon so groß zu sein, dass Sie für diese Sache eine Aktuelle Stunde benötigen.
- Ich komme noch dazu. Machen Sie sich da mal keine Sorgen. Mir fällt etwas dazu ein.
Meine Damen und Herren, die Transaktionen, die Sie im Rahmen dieses neuen Gesetzes betreiben, sind vielfältig. Im Gegensatz zu dem, was Sie öffentlich darzustellen versuchen, geht es nicht darum, die Handlungsspielräume, die Sie sowohl durch die Steuerschätzung als auch durch die Rückführung der Zinsausgaben erreichen, 1 : 1 umzusetzen. Das Ganze ist sehr viel vielfältiger. Meine Redezeit reicht nicht, das hier im Einzelnen zu beschreiben. Ich möchte nur ein Beispiel nennen:
Damit Sie die Nettoneuverschuldung mit Ihrem Gesetz für 2013 zumindest virtuell noch weiter zurückführen können, müssen Sie bestimmte Transaktionen von 2012 auf 2013 verschieben. Dies zeigt ganz deutlich, dass Sie auf eine Frage keine Antwort haben: Wie gehen Sie eigentlich mit den aus der Steuerschätzung resultierenden Fragen um, die für die Jahre 2014 ff. durchaus eine
Entwicklung aufzeigt, die uns Sorgen machen muss?
Meine Damen und Herren, Ihnen geht es wirklich nur darum, vor der Landtagswahl ein paar schöne neue Bilder mit Balkendiagrammen zu produzieren. Es geht Ihnen nicht um die Sache. Ihnen ist schon mehrmals gesagt worden: Eine seriös arbeitende Landesregierung muss die Nettokreditaufnahmeermächtigung nicht voll ausschöpfen, sondern darf sie nur in dem Umfang in Anspruch nehmen, in dem es tatsächlich nötig ist. Dafür bräuchten wir dieses öffentliche Spektakel nicht.
Meine Damen und Herren, im Laufe der weiteren Beratungen wird es noch sehr spannend werden, einmal zu klären, wie die Rechtswirksamkeit der Transaktionen ist, die Sie jetzt nur beschrieben haben, die Sie aber im Zuge der Änderung des Haushaltsgesetzes nicht abbilden konnten. Von daher stellt sich für mich die Frage: Warum scheuen Sie denn mit aller Gewalt so sehr einen Nachtragshaushalt?
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion
hat vor Kurzem in einer Pressemitteilung etwas durchaus nicht Falsches dazu gesagt. Aber uns drängt sich der Verdacht auf, Sie wollen keinen Nachtragshaushalt aufstellen, weil Sie dann offenlegen müssen, was Sie im Laufe dieses Jahres im Haushaltsvollzug schon alles vertuscht haben.
Die Antworten, die ich in der Presse auf die Frage gelesen habe, weshalb denn kein Nachtragshaushalt aufgestellt wird, sind wirklich an den Haaren herbeigezogen. Sie haben gesagt, dass die Zeit dafür nicht reiche, und behauptet, man müsse dann wieder eine ganze Menge an Haushaltspositionen aufrufen.
Meine Damen und Herren, wer wie ich schon seit ein paar Jahren im Landtag ist, kann sich an sehr viele Nachtragshaushalte erinnern, die wir in
genau der gleichen kurzen Zeit realisieren und abbilden konnten. Insofern werden wir wirklich zu fragen haben: Erreichen Sie mit dem, was Sie jetzt vorgelegt haben, das, was das Wichtigste ist, nämlich verfassungsmäßige Haushalte für 2012 und 2013?
Meine Damen und Herren, Ihre Antworten, die Sie jetzt mit diesem Nettokreditaufnahmerückführungsgesetz zu geben versuchen, reichen wirklich nur für die Zeit der Geltung der Story „Hartmut im Glück“.
Sie haben keine Antwort auf die haushaltspolitischen Herausforderungen der Zukunft im Hinblick darauf, dass sich die Entwicklung der Steuereinnahmen möglicherweise nicht so fortsetzt, wie Sie sie erhoffen, und auch im Hinblick darauf, wie Sie den Paradigmenwechsel, dass die Ausgaben deutlich weniger steigen dürfen als die Einnahmen, hinbekommen.
Das, was Sie hier heute bieten, ist ausschließlich Populismus.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehe, möchte ich ganz wenige Sätze zum derzeitigen Doppelhaushalt 2012/2013 dieser Landesregierung sagen.
Es hat sich nicht nur bei der Aufstellung dieses Doppelhaushaltes, sondern auch im Moment bei der Ausführung gezeigt, dass der Versuch, sich nach außen das Image eines seriösen Haushaltssanierers zu geben, mit der Realität nicht so sehr viel zu tun hat.
Es war der jetzige Finanzminister Möllring - das kann man in vielen alten Protokollen nachlesen -, der damals, als er noch in der Opposition war, das Instrument eines Doppelhaushaltes als zutiefst unseriös gegeißelt hat. Ich habe auch ein Protokoll gefunden, in dem von ihm der Begriff „Feigheit“
verwendet wurde. Jetzt hat sich genau dieser Finanzminister im letzten Jahr hingestellt und gesagt, sein Doppelhaushalt, den er jetzt zusammen mit dem Ministerpräsidenten vorstellt, sei ein Beleg für die besondere Ernsthaftigkeit bei der von ihm beabsichtigten Schuldenzurückführung. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Peinlich war in diesem Zusammenhang nur, dass er seinen zunächst vorgelegten Entwurf nach einigen Wochen auf Druck der Oppositionsparteien, des Bundes der Steuerzahler und des Landesrechnungshofes zurückziehen musste, weil er eben nicht der Verfassung entsprach.
Es hat hinterher einen zweiten Entwurf gegeben, der dann tatsächlich verfassungsgemäß war. Wie der Landesrechnungshof festgestellt hat, ist das nicht dadurch gelungen, dass man strukturell irgendetwas verändert hat, sondern durch - ich zitiere - „kreative Gestaltung im Einzelplan 13“. Das heißt, man hat bei einigen Positionen einfach nur etwas hin- und hergeschoben.
Der Landesrechnungshof hat schon damals angemahnt, dass die Landesregierung die Vorgaben ihrer eigenen Mipla nicht eingehalten hat. Wir haben das Thema gestern schon einmal gehabt. In Ihrer eigenen Mipla vom letzten Jahr stand, dass zur Einhaltung der Schuldenbremse ein moderates Ausgabewachstum nötig ist.
- Sie können doch gleich noch reden.
Der Landesrechnungshof hat Sie bereits im letzten Jahr gefragt: Wenn Sie schon die Erkenntnis haben, warum handeln Sie nicht danach? Warum steigern Sie die Ausgaben in einer Größenordnung, wie es sie in den Jahren davor nicht gab und wie sie in den Jahren danach nicht mehr vorgesehen ist?
Wir wissen natürlich, weshalb Sie das gemacht haben. Sie haben das getan, weil Ihr Doppelhaushalt ausschließlich auf den Wahltermin 20. Januar 2013 ausgerichtet ist. Schon die Regierungsfraktionen haben mit ihrem Haushaltsänderungsantrag auf der Ausgabenseite eine Vielzahl von Maßnahmen mit hinzugefügt, eine Vielzahl von Projekten neu anfinanziert und auf den Weg gebracht. Die meisten von ihnen enden rein zufällig im Jahre 2013.
Auch in diesem Jahr - in den letzten Wochen und Monaten - haben wir festgestellt, dass die Vertreter der Landesregierung über Land gehen und auf einmal in ihrem Haushalt an dieser und an jener
Stelle noch Mittel finden, um Wohltaten auszuschütten.
Also kann Ihr Haushalt nicht so ganz seriös aufgestellt gewesen sein. Es müssen eine ganze Menge Platzhalter darin gewesen sein, dass man das im Moment noch möglich machen kann.
Wir erleben im Moment bei den Besuchen in unseren Wahlkreisen, dass eine ganze Menge an Erwartungen geweckt wird, die, wenn man die aktuelle Mipla und die Ausgabepositionen der Folgejahre zugrunde legt, überhaupt nicht erfüllt werden können.
- Warten Sie es doch ab!
Genau diesem Versuch, Erwartungen zu wecken, die man nicht erfüllen kann, sind auch die Linken erlegen. Ich habe nicht geglaubt, dass ich irgendwann Parallelen zwischen der CDU und den Linken ziehen muss. Aber heute muss ich das tun.
Genau diesen Fehler machen die Linken auch. Sie stellen einen Antrag auf einen Nachtragshaushalt 2012, und damit wollen Sie eine Vielzahl von Maßnahmen finanzieren. Einem großen Teil von denen können wir sogar zustimmen.
Nur ist es so, meine Damen und Herren: Eine Finanzierung, die sich lediglich auf ein Jahr bezieht, ist unseriös. Eine Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, bei der man nicht eine Gesamtkonzeption im Hinterkopf hat, ist ebenso unseriös.
In Ihrem zweiten Antrag haben Sie geradezu einen Wunschzettel an Maßnahmen aufgeführt, die Sie im Jahr 2013 finanziert haben wollen. Die Gegenfinanzierung besteht - das kennen wir aber schon - überwiegend im Prinzip Hoffnung. Sie haben dort Steuermehreinnahmen eingeplant, für die Sie erst einmal eine Mehrheit im Bundesrat brauchen, die ich nicht sehe. Insofern ist es nicht seriös, diese Mehreinnahmen dort einzukalkulieren. Diese Steuereinnahmen sind in der Größenordnung aber auch so kalkuliert, dass ich Zweifel habe, ob Sie genau diejenigen, die Sie treffen wollen, auch tat
sächlich treffen. Wir werden ja im Haushaltsausschuss über diese beiden Anträge noch reden.
Aufgrund des von mir Gesagten könnte man sicherlich über die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes insgesamt diskutieren. Aber in dem Sinne, wie es die Linken wollen, kann ich mir das nicht vorstellen. Ich glaube, dass unsere Beratung, wenn sie denn zu einem Ergebnis führen soll, auf eine ganz andere Ebene gestellt werden muss.
Danke.
Herr Dr. Sohn, ich empfehle Ihnen einfach einmal einen Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und auch im Bundesrat. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie zurzeit für Ihre Pläne keine Mehrheit bekommen werden.
Der Bundestagswahltermin liegt im September 2013. Es wird also überhaupt nicht gelingen, das, was Sie schon ab dem 1. Januar 2013 finanzieren wollen, ab September 2013 umzusetzen.
Ich empfehle an dieser Stelle ein bisschen mehr Realismus. Wenn Sie eher nach dem Prinzip „Wünsch dir was!“ agieren wollen, ist das Ihre Sache. Wir wollen etwas für die Einnahmeseite tun. Aber wir können Einnahmen erst dann einplanen, wenn wir sie realistischerweise erreichen können. An dieser Stelle unterscheiden wir uns grundlegend von Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen: Ich werde nicht so laut sein wie mein Vorredner, sondern mich eher an den vorliegenden Anträgen orientieren.
Um jeglichen Gerüchten vorzubeugen, sage ich am Anfang sehr deutlich, dass wir das Ziel, das mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz erreicht werden soll, nämlich die Rückführung der Neuverschuldung, ausdrücklich teilen.
- Hören Sie doch zu Ende zu!
Die Schuldenbremse sieht eine klare Haushaltsdisziplin im Normalfall vor - dahinter stehen wir -, aber auch einen in Notlagen atmenden Haushalt, der auf besondere Situationen reagieren kann. Dahinter stehen wir auch.
Allerdings ist die bisherige Diskussion zu diesem Thema dadurch geprägt worden, dass Sie das Ziel 2017 ausschließlich wie eine Monstranz vor sich hergetragen haben, sich auf eine vernünftige Debatte über die Substanz der einzelnen Ausgestaltungsvorschläge aber nicht richtig eingelassen haben.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie haben sich zwar bemüht, in den Diskussionen zu diesem Thema besonders seriös und staatstragend aufzutreten. Heute ist dieser Versuch aber auch misslungen. Es ist Ihnen tatsächlich nicht gelungen, weil es Ihnen immer um Marketing und um Parteipropaganda ging.
Selbst die Landesregierung gibt in ihrer aktuellen Mipla zu, dass die finanzpolitische Herausforderung mehr im grundsätzlichen Paradigmenwechsel „weg von der Politik zulasten der Zukunft hin zu einer dauerhaft tragfähigen Haushaltspolitik“ und weniger im konkreten Umsetzungsdatum liegt.
Auf die Frage, wie dieser Paradigmenwechsel erfolgen soll, sind Sie bis heute aber jegliche Antwort schuldig geblieben.
Das sehen wir an Ihrem Doppelhaushalt 2012/2013 und an der aktuellen Mipla, die ebenfalls keine strukturellen Maßnahmen enthalten. Auch das von Ihnen inflationär gebrauchte Wort „Konsolidierung“ kann darüber nicht hinwegtäuschen.
Konsolidierung ist nicht nur eine reine Ausgabenkürzungsaufgabe. Da zitiere ich den Bundesminister der Finanzen, Herr Dr. Schäuble. Konsolidierung bedeutet nämlich, eine Balance zu schaffen zwischen der Notwendigkeit, für eine auskömmliche und gerechte Finanzierung unseres Gemeinwesens zu sorgen, und der Notwendigkeit, über Einsparungen und Effizienzsteigerungen zu reden und dabei auch die kommunale Familie nicht zu vergessen.
Die Kommunen haben in allen Anhörungen deutlich darauf verwiesen, dass Konsolidierungserfordernisse des Landeshaushaltes eben nicht zulasten der Kommunen gehen dürfen, und konkrete Vorschläge gemacht, wie sie sich einen Schutz ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit vorstellen.
Meine Damen und Herren, Ihre heute nachgeschobene Begründung für den Gesetzentwurf zur Änderung der LHO stellt diese Diskussion vollkommen auf den Kopf.
In unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung haben wir ausdrücklich auch die Einnahmeverantwortung angesprochen und die Verpflichtung jeder Landesregierung deutlich gemacht, bei Entscheidungen im Bundesrat und auf europäischer Ebene diesbezüglich sehr sorgfältig abzuwägen.
Eine stabil wachsende Einnahmebasis ist eine der notwendigen Voraussetzungen dafür, dass die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben geschlossen wird. So schreibt diese Landesregierung selbst in ihrer aktuellen mittelfristigen Finanzplanung. In dem gleichen Papier gibt sie aber zu, dass es noch nie eine Situation gab, in der wir
über einen Zeitraum von mehreren Jahren diese kontinuierlich steigende Einnahmebasis zu verzeichnen hatten.
Gerade deshalb haben wir unseren Vorschlag zur Verfassungsänderung dahin gehend erweitert, dass eine Neuverschuldung auch bei strukturellen Einnahmeverlusten möglich sein muss, wobei diese Schulden in einem bestimmten Zeitraum wieder zurückzufahren sind.
Besonders für die Kollegen der FDP möchte ich hier einen Redner der FDP im Landtag von Rheinland-Pfalz zitieren, der u. a. gesagt hat: Es kann zu Situationen kommen, die das Land innerhalb eines Jahres nicht bewältigen kann. Wir sind eben nicht in Amerika, wo wir in solchen Fällen Personal einfach nach Hause schicken. - Ich empfehle Ihnen die gesamte Rede zur Lektüre. Da können Sie noch ein bisschen dazulernen.
Die SPD-Fraktion möchte nämlich gerade nicht eine Schuldenbremse light. Daher enthält unser Vorschlag, wie auch vom Landesrechnungshof vorgeschlagen, die Regelung, dass Schulden des Landes nicht nur die Schulden des Kernhaushaltes sind, sondern auch die Schulden der Landesbetriebe und landeseigenen Einrichtungen.
Es darf nämlich keine Hintertür geben, die Sie sich in diesem Falle offengehalten haben.
Wir sind auch der Meinung, dass wir das Vermögen des Landes nicht dazu nutzen dürfen, um eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im konsumtiven Bereich zu decken. Daher wollen wir klar regeln, dass Vermögensveräußerungen nur noch in den Fällen vorgenommen werden dürfen, in denen sie für die Finanzierung anderer nachhaltig wirkende Investitionen genutzt werden.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie rühmen sich Ihrer Übergangsvorschrift, mit der Sie in einer linearen Regelung die Abbauschritte vorgeben. Diese trägt allerdings nicht der Tatsache Rechnung, dass die Haushaltssituation auf der Einnahmeseite sehr schwankend ist. Wir halten daher eine Flexibilität in den einzelnen Konsolidierungsschritten für den besseren Weg.
Es lohnt sich aber, Ihren Regelungsvorschlag zu Ende zu lesen. Ich verweise dazu auf die Anhörung im letzten Jahr im Niedersächsischen Landtag. Da hat einer der Wissenschaftler gesagt:
„Aber dann verliert Artikel 71 a plötzlich irgendwie den Kurs. Da stehen die alten und neuen Verschuldungsregeln nebeneinander.“
Dringender Rat: Es muss unbedingt darüber nachgedacht werden, was der die Verfassung ändernde Gesetzgeber mit Artikel 71 a will. Ein unklares Nebeneinander verschiedener Verschuldungstatbestände sollte es nicht geben; es sei denn, so meine Vermutung, man möchte sich auch dort ein Hintertürchen offenhalten.
Auch Ihr Versuch, den heute zu beratenden Vorschlag zur Änderung der LHO als Beweis für die Ernsthaftigkeit Ihres Handelns anzuführen, muss aus folgenden Gründen scheitern:
Erstens. Gerade die Regelungen, die der Landesebene einen Spielraum zur Ausgestaltung der Schuldenbremse ermöglichen, fehlen völlig, nämlich die Regelungen zu den Notsituationen.
Zweitens. Die in der Anhörung formulierte Kritik an der Übergangsregelung lässt sich auch auf Ihren Vorschlag zur Änderung der LHO übertragen. Auch hier haben wir neben dem summenmäßigen Abbaupfad den Versuch, sich eine Hintertür offenzuhalten. Ich zitiere aus Ihrem Antrag:
„Werden aus den in Artikel 71 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung genannten Gründen über Absatz 1 oder Absatz 2 hinausgehende Einnahmen aus Krediten in den Haushaltsplan eingestellt, …“
Wie gesagt, wieder eine Hintertür!
Die Bindungswirkung Ihres in § 18 a Abs. 3 vorgesehenen Tilgungsplanes hält - darauf hat der GBD in den Beratungen hingewiesen - ebenfalls nicht das, was sie verspricht. Das können Sie im schriftlichen Bericht über die Beratung nachlesen.
Fazit: Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung der LHO ist nicht, wie von Ihnen behauptet, der zweitbeste Weg. Sie bietet gar keine Lösung und ist daher lediglich politische Schaumschlägerei.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss mich auf wenige Dinge beschränken.
Herr Hilbers, Sie haben eben geäußert, die früheren Landesregierungen hätten Schulden gemacht, ohne dass es eine Wirtschaftskrise gegeben habe. Dazu empfehle ich Ihnen die erste mittelfristige Finanzplanung der Regierung Wulff/Hirche. Ich bitte Sie, es dort nachzulesen. Ich kann Ihnen das auch gern nachliefern. Da können Sie feststellen, was dort über besondere Einnahmeausfälle steht, die zu besonderen Ergebnissen geführt haben.
Sie haben an mein früheres Zitat „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen“ erinnert. Ich fühle mich damit heute mehr als bestätigt. Sie haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass bei der Gestaltung Ihres Haushalts die Ausgabeseite immer deutlich stärker gestiegen ist als die Einnahmeseite. Ich empfehle Ihnen Ihre eigenen Grafiken zu der Entwicklung von 2008 bis 2012. Jetzt sagen Sie uns: Vertraut uns; das wird in Zukunft anders laufen; aber wir sagen euch noch nicht, wie.
Meine Damen und Herren, einen solchen Blankoscheck auf die Zukunft kann es - gerade wenn man ernsthaft daran interessiert ist, miteinander ins Gespräch zu kommen - wirklich nicht geben. Gerade Ihre Mipla! Lesen Sie sich doch einmal die vielen Vorbehalte durch, die darin stehen. Damit kann man doch ein ganzes Buch füllen.
Und schließlich: Sie wollen weiterhin in Populismus machen, indem Sie diese Zahl von 4 Milliarden Euro in den Raum werfen, die durch nichts belegt ist. Schauen Sie sich auch dazu die eigenen Rahmenbedingungen, die in der Mipla formuliert sind, an. Dann werden Sie feststellen - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland herrschen griechische Verhältnisse -
zumindest beim Dispozins. Beide Länder gehören zu dem überschaubaren Kreis von Ländern, in dem die Bürger im Schnitt mehr als 10 % Dispozinsen zahlen müssen.
Einen vernünftigen Grund dafür gibt es nicht. Das belegt nun auch ein offizielles Gutachten, das heute vorgestellt worden ist. Nach einer Expertise, die für die Bundesverbraucherschutzministerin, Frau Aigner, erstellt wurde, sind die Dispozinsen vieler Banken überzogen, und es wären deutlich niedrigere Gebühren für Kontoüberzieher möglich. Zu diesem Schluss kommt das Gutachten.
- Darauf komme ich gleich noch zu sprechen, Herr Hilbers. Vielleicht hören Sie bis zum Schluss zu. Dann kommen wir beide weiter.
Die Banken rechtfertigen ihre Zinsen oft mit hohen Kosten für die Abwicklung der Kredite und mit einem angeblich hohen Ausfallrisiko. Beide Aussagen sind durch die Studie widerlegt worden. Die Ausfallquote ist mit durchschnittlich 0,3 % außerordentlich niedrig. Bei normalen Konsumentenkrediten liegt sie bei 2,5 %. Die Experten haben ebenfalls darauf hingewiesen, dass sich der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand für diese Kredite in den vergangenen Jahren nicht erhöht hat.
Diese Ergebnisse zeigen uns sehr deutlich, dass der Markt bei den Regelüberziehungszinsen für die Dispokredite ganz offensichtlich nicht funktioniert hat und die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf hat neben Verbraucherschutzverbänden und Schuldnerberatungsstellen auch der Niedersächsische Justizminister erkannt, der ebenfalls ein geeignetes rechtliches Instrumentarium eingefordert hat.
Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat diese Notwendigkeit offensichtlich bisher noch nicht gesehen. Sie hat als Ergebnis der Studie
zwar die Praxis kritisiert, es aber dabei belassen, die Finanzbranche zu fairen Konditionen aufzufordern. Das hat uns veranlasst, die Intention im Antrag der Linken aufzugreifen.
Wir kommen allerdings zu anderen Schlussfolgerungen als die Linken. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Wir sehen die Problematik bei den Dispozinsen, möchten aber die Schlussfolgerungen nicht ausschließlich auf die Sparkassen und damit auf das LandesSparkassengesetz begrenzen, sondern schon alle Kreditinstitute einbeziehen.
Unser Antrag bezieht sich - das sehen Sie, wenn Sie ihn richtig lesen - auf die Dispozinsen, also auf den Regelfall der eingeräumten Überziehung - wohl wissend, dass auch bei der geduldeten Überziehung Handlungsbedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf ist in unserem Antrag jetzt aber nicht aufgegriffen worden.
Auch ein weiteres Anliegen haben wir aufgegriffen, bei dem sich ebenfalls gezeigt hat, dass das Vertrauen auf den Markt und auf freiwillige Selbstverpflichtungsbekundungen nicht ausreicht. Obwohl schon 1995 der Zentrale Kreditausschuss eine Empfehlung für alle Kreditinstitute, die Girokonten für Verbraucherinnen und Verbraucher führen, ausgesprochen hat, ist es bis heute keine Selbstverständlichkeit, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher über ein eigenes Konto verfügen. Verbraucherzentralen weisen seit Langem darauf hin, dass vor allen Dingen überschuldete Personen Schwierigkeiten haben, ein Girokonto zu eröffnen.
Mangels einer gesonderten Erfassung gibt es keine bundesweiten Zahlen. Man kann aber gut auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Banken sich geweigert haben, selbst entsprechende Zahlen zur Verfügung zu stellen.
Der Zugang zu den Zahlungsdiensten stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben dar. Ohne Girokonto werden oftmals keine Löhne ausgezahlt. Sozialleistungen können nur unter Schwierigkeiten und mit erhöhten Kosten ausgezahlt werden. Das Bezahlen von Miete, Strom und Wasser bereitet Probleme. Das ist in einer Anhörung im Deutschen Bundestag im April dieses Jahres eindrucksvoll bestätigt worden.
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Zahlungsdienstleistungsvertrages gibt es bisher nicht - abgesehen von Regelungen in einzelnen Landes-Sparkassengesetzen ausschließlich für Sparkassen. Für Privatbanken gibt es keine gesetzliche Regelung. Entgegen dem Votum der Bundesregierung möchten wir dort auch nicht auf eine europäische Regelung warten, sondern sind der Meinung, dass hier und jetzt konkreter Handlungsbedarf besteht, da die genannte Selbstverpflichtung sich seit vielen Jahren als stumpfes Schwert erwiesen hat.
An den beiden von mir aufgeführten Beispielen wird deutlich, dass im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Geld und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu fairen und transparenten Bedingungen nicht alles durch Wettbewerb, Markt und Selbstverpflichtung ausreichend geregelt ist. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die Initiativen, die hier konkrete Rahmenbedingungen einfordern, auch bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Wir geben zu, dass unser Änderungsantrag heute, der Aktualität geschuldet, sehr kurzfristig gekommen ist. Wir sind aber gerne bereit, in den kommenden Wochen und Monaten dieses Thema hier wieder aufzugreifen, wenn es dann eine Chance gibt, auch zu einer einvernehmlichen, gemeinsamen Entschließung zu kommen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die FDP gelegentlich janusköpfig reagiert, haben wir in den letzten Tagen schon merken müssen. Jetzt verstärkt sich der Eindruck, dass sie tatsächlich an einer Identitätskrise leidet.
Da werden doch tatsächlich Landesregierungen kritisiert, die versuchen, ganz seriös die Schuldenbremse einzuhalten, und dabei natürlich auch versuchen müssen, das strukturelle Defizit aufzulösen -
und das an einem Tag, an dem wir der Presse entnehmen können, dass diese Landesregierung im Zweifel eher in die haushaltspolitische Trickkiste greift.
Da werden am Haushaltsgesetzgeber vorbei Verpflichtungen in einer Größenordnung von mehr als
1 Milliarde Euro gegenüber Banken eingegangen, um Entschuldungshilfen für die Kommunen organisieren zu können. Den Kommunen sei das Geld gegönnt. Aber es kann nicht sein, dass diese Landesregierung sich bis zum Wahltag hier als großer Freund der Kommunen darstellt und die Lasten zukünftigen Landeshaushalten überlässt.
Meine Damen und Herren, was Sie bisher 100prozentig beherzigt haben, ist der Ratschlag von Winston Churchill: Rede immer wieder über Sparen, aber sage ja nie, wo.
Das haben Sie bisher 100-prozentig beherzigt.
Nein.
Noch am Wochenende hat der Landesvorsitzende der FDP auf dem Parteitag festgestellt: Wir, die FDP, wollen bei der Schuldenbremse eine schnelle Lösung. Wir sind auf die Entwicklung vorbereitet. Nun müssen die Länder ihre Hausaufgaben machen. Wir haben bereits damit begonnen.
Der Landesrechnungshof hat bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2012/2013 darauf verwiesen, dass er zwar vom Verfahren der Haushaltsplanaufstellung sehr angetan ist, vom Ergebnis allerdings nicht. Er hat dabei die Aussagen der Landesregierung in der Mipla 2010 bis 2014 in Bezug genommen.
Der Gestaltungsspielraum auf der Ausgabenseite wird demzufolge immer enger. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den personalgebundenen Ausgaben zu, die rund 50 % der Gesamtausgaben ausmachen.
Niedersachsen will nun, wie die Regierungsfraktionen immer wieder behaupten, die Schuldenbremse
viel eher einhalten als andere Bundesländer - wie Baden-Württemberg -, und die FDP möchte das eigentlich noch toppen. Aber wenn das so wäre, dann müsste der niedersächsische Landeshaushalt in seinen wesentlichen Kennzahlen deutlich besser dastehen als der Landeshaushalt von Baden-Württemberg!
Ich empfehle Ihnen die Kennzahlen zum Schuldenstand, zum Konsolidierungsbedarf und zur Kreditfinanzierungsquote.
Ich darf noch einmal den Landesrechnungshof zitieren. Er hat im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen auf Folgendes verwiesen:
„Die Erkenntnis der Landesregierung, schnellstmöglich handeln zu müssen, war da. Das Nahziel, ab dem Haushaltsjahr 2012... Schritte zum Abbau des strukturellen Defizits zu vollziehen, war angekündigt. Aber was ist tatsächlich geschehen? -... Die für den Abbau des strukturellen Defizits notwendigen Ausgabekürzungen unterblieben. Das Gegenteil ist der Fall, die Ausgaben wurden sogar überproportional ausgeweitet.“
Meine Damen und Herren, es reicht nicht aus, den Begriff „Konsolidierung“ inflationär zu verwenden, aber keinen eigenen Konsolidierungsvorschlag auf den Tisch zu legen.
Sie hoffen immer noch auf ständig steigende Steuereinnahmen und reden von Konsolidierung, aber trauen sich nicht, vor der Wahl zu sagen, wo Sie denn ansetzen wollen.
Gestatten Sie mir zum Schluss ein Bibelwort: „Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und den Balken in deinem Auge nimmst du nicht wahr?“ - Ich empfehle Ihnen, im Lukas-Evangelium nachzulesen, wie es weitergeht. Ich kann das leider nicht weiter vortragen, weil ich damit einen Ordnungsruf riskieren würde.
Danke.