Protokoll der Sitzung vom 17.07.2012

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das sind Umweltverbände auch!)

Wenn Sie künftig deren Beteiligung in solchen Verfahren nicht mehr haben wollen, dann empfehle ich Ihnen, das landauf, landab laut zu sagen. Ich helfe Ihnen sogar gerne dabei.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das sind nämlich ausnahmslos Körperschaften des öffentlichen Rechts und Behörden. Die kann man beim besten Willen nicht einfach in die Kategorie „Interessenverbände“ einsortieren.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung soll im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vor allem rechtliche Klarheit darüber schaffen, welche der bisherigen Landesvorschriften weiterhin ergänzend

zum Raumordnungsgesetz des Bundes gelten sollen. Darüber hinaus regelt er einzelne Abweichungen vom Bundesrecht, um niedersächsischen Besonderheiten Rechnung zu tragen und für die Regionalplanung wieder die bewährten Rahmenbedingungen herzustellen - ich sagte es gerade - wie vor dem Erlass des Raumordnungsgesetzes des Bundes.

Insbesondere können kreisfreie Städte als Träger der Regionalplanung dann wieder darauf verzichten, für ihr Gebiet neben dem Flächennutzungsplan zusätzlich ein Regionales Raumordnungsprogramm zu erarbeiten. Das macht Sinn, weil ein detaillierter Flächennutzungsplan durchaus in der Lage ist, dieselben Festlegungen zu treffen, die auch in einem Regionalen Raumordnungsprogramm beschrieben würden.

Im Übrigen wird aber für eine sinnvolle überörtliche Steuerung der Raumentwicklung in Niedersachsen an der zweistufigen Raumplanung auf Landes- und Kreisebene und an dem Prinzip eines Gesamtregionalplans für jeden Regionalplanungsraum festgehalten.

Die Voraussetzungen für Zielabweichungsverfahren bleiben auf gesetzlicher Ebene ebenso unangetastet. Wenn nach der ordnungsgemäßen Aufstellung eines Raumordnungsziels neue Umstände eintreten, kann im Einzelfall für ein Vorhaben eine Zielabweichung zugelassen werden. Die Grundvoraussetzungen, nämlich die raumordnerische Vertretbarkeit und die Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Raumplanung, sind allerdings jetzt im Raumordnungsgesetz des Bundes festgeschrieben und nicht mehr im niedersächsischen Recht.

Anders als der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Zielabweichungsverfahrens sieht der Regierungsentwurf kein Einvernehmen aller betroffenen Gemeinden als Voraussetzung einer Zielabweichung vor, und das aus guten Gründen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn man das Einvernehmen aller Gemeinden bräuchte, hätte es in den letzten 20 Jahren kein größeres, überregionales Vorhaben mehr gegeben.

(Beifall bei der CDU)

Stellungnahmen der Gemeinden können und sollen zwar durch eine Benehmensherstellung in die raumordnerische Beurteilung einfließen. Es ist aber nicht vertretbar, dass die Entscheidung über ein landesweites oder regionales Raumordnungsziel bzw. die Abweichung davon allein durch örtli

che Belange einer einzigen Gemeinde bestimmt werden kann. Ein Erfordernis gemeindlichen Einvernehmens ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil sich daraus häufig Pattsituationen ergeben können, z. B. wenn die von einem Vorhaben begünstigte Standortgemeinde ihr Einvernehmen erteilt, aber eine nachteilig betroffene Nachbargemeinde - das ist in der Realität leider so - dieses am Ende verweigert.

Natürlich muss über konkrete Raumordnungsziele für Niedersachsen diskutiert werden. Dabei sollten auch die Fallkonstellationen berücksichtigt werden, die in der Vergangenheit zu Zielabweichungsverfahren geführt haben. Dies muss aber zur richtigen Zeit und am richtigen Platz erfolgen, d. h. nicht in diesem Gesetzentwurf, sondern im Zuge der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms. Hierzu kommen wir in dieser Woche noch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Dabei geht es um den Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2980 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts und zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4904 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/4950 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4999

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. - Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich der Anlage. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.

Artikel 2 einschließlich der Anlage. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die deutliche Mehrheit. Damit ist so beschlossen worden.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 7:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4940 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4984

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. - Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer enthält sich? - Wer ist dagegen? - Das war einstimmig. Damit ist so entschieden worden.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4851 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/4951