Wir sind offen für kreative Lösungen wie Solaranlagen auf Parkplatzüberdachungen und Industriebrachen. Dafür sind wir absolut zu haben, aber nicht für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Ebenfalls zur SPD und zu dem, was Herr Hausmann gesagt hat: Die Planung der Trassen für die Höchstspannungsleitungen ist einfach eine Riesenherausforderung. Da gibt es nichts zu reden. Wir haben gemeinsam in diesem Hause die Erdverkabelung durchgesetzt, und wir haben aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen die Regelung geschaffen, dass Höchstspannungsfreileitungen einen Abstand von 400 m zu Siedlungen halten müssen. Auf welcher Grundlage die SPD fordert, die Abstandsregelung zu verschärfen, bleibt uns völlig fremd. Sie sagt auch mit keinem Wort, welcher Mindestabstand künftig gelten soll. Dabei hatten wir doch gerade erst am 25. Juni gemeinsam eine Unterrichtung, bei der uns die Studie vorgelegt wurde, aus der hervorgeht, wie diese Dinge gelaufen sind. Von daher kann ich das überhaupt nicht verstehen.
Auch Ihre Einlassungen zur Natur und Landschaft sowie zur Biodiversitätsstrategie lassen erkennen, dass Sie den zweistufigen Aufbau der Raumordnung leider nicht verinnerlicht haben. Die Natura2000-Gebiete sind das anzuwendende Instrument der Landesraumordnung. Konkrete Ausgestaltungen müssen in der regionalen Raumordnung vorgenommen werden.
Leider, Herr Meyer, sind die Einlassungen der Grünen nicht besser: Zu spät sei der Verordnungsentwurf gekommen. Den Herausforderungen der Energiewende werde nicht Rechnung getragen. - Eigentlich sollten Sie es doch besser wissen. Gerade weil die Landesregierung die Herausforderungen der Energiewende berücksichtigt hat, ein ausführliches Beteiligungsverfahren durchgeführt hat und Tausende von Eingaben bewertet hat, ist dieser Entwurf eines LandesRaumordnungsprogramms sehr gut.
Sie haben eben gesagt, man solle im Raumordnungsprogramm keine Regelungen zur Biodiversität und zur Biotopvernetzung treffen; das gehöre auf die lokale Ebene. Deshalb möchte ich Sie fragen, wieso Sie in Ihrer Stellungnahme schreiben: „Der Landtag regt an, bei einer nächsten Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms Regelungen zur Biodiversität und zur Biotopvernetzung zu treffen.“?
Da haben Sie nicht richtig zugehört, Herr Meyer. Gut, dass ich das noch einmal klarstellen kann. Ich habe gesagt: Grundlage der Landesraumordnung ist Natura 2000. In der Stellungnahme der SPD steht, dass das nicht weit genug gehe. Das ist Grundlage, und nur das habe ich gesagt.
Jetzt kommen wir noch einmal ganz kurz zum Bereich Rohstoffgewinnung und zum Brelinger Berg: Was Sie hier behauptet haben, Herr Meyer, ist falsch, auch wenn Sie es wiederholen.
Ich finde es einfach nicht richtig, unser Wissen nur aus der Zeitung zu nehmen, wenn wir solche Programme diskutieren. Wir haben das auch im Ausschuss fachlich sehr ausgewogen diskutiert. Wir wissen, wie die Sachlage ist. Die Sachlage ist, dass es beim Kiesabbau am Brelinger Berg überhaupt kein Dissens mit der Region gibt. Das halten wir hier einmal fest.
vorbildlich. Der Ausweisung von Vorranggebieten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgegangen. Ich denke, das ist einfach sehr gut.
Wie das Land nach Ihrem Duktus aussehen würde, sehen wir im Abschnitt „Straßenverkehr“ Ihrer Stellungnahme. Ich zitiere:
„Die in Anlage 2 des Entwurfs festgelegten Vorranggebiete Autobahn und … Hauptverkehrsstraße sind zu streichen“.
Super! Wie soll dann wirtschaftliches Handeln noch funktionieren? Sollen die Güter vom JadeWeserPort mit dem Fahrrad transportiert werden, oder wie stellen Sie sich das vor? - Ich denke, es ist völlig klar, dass Sie nicht in der Lage sind, hier in irgendeiner Weise Verantwortung zu übernehmen.
Nun zu den Linken: Eigentlich haben Sie sich mit dem Entwurf gar nicht auseinandergesetzt. Das sieht man auch an Ihrer - - - Ich weiß nicht, „Stellungnahme“ kann man das fast nicht nennen.
Sie behaupten, diese Landesregierung mache sich keine Gedanken über Substituierung von Torfprodukten.
- Nein. - Das Gegenteil ist der Fall. Diese Landesregierung hat das Ziel, in 17 Jahren vollständig auf Torfabbau zu verzichten, und es gibt Forschungen zur Substituierung von Torf. Das ist nachhaltige Politik,
sozial für die Beschäftigten in der Torfproduktion und im Gartenbau, wirtschaftlich für die betroffenen Unternehmen und ökologisch. Denn wenn wir keine Alternativen zum Torfeinsatz haben, wird der Torf aus anderen Ländern importiert. Ihre Forderungen sind wie immer populistisch, nach dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn.
Herr Meyer, auch eben gerade wieder haben Sie behauptet, mit diesem LROP würden die Gebiete für den Torfabbau ausgeweitet. Das ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Gegenüber dem Entwurf 2010 wurde die Fläche verringert.
Noch einmal zum Mitschreiben: Nach fachlichen Expertisen von LBEG und NLWKN, insbesondere hinsichtlich der Bedeutung des Torfs für das Klima, reduzieren sich die Torfvorranggebiete um rund 1 400 ha. Im Übrigen steht die Flächenausweisung selbstverständlich in völligem Einklang mit dem Moorschutzprogramm.
Herr Meyer, bevor Sie die gesamte Torf- und Gartenbauwirtschaft in Niedersachsen lahmlegen, sollten Sie lieber mit gutem Beispiel vorangehen. Ich habe mir einmal die Blumendeko auf Ihrer grünen Geburtstagsparty während des letzten Plenums angeguckt. Die war auf jeden Fall in Torf gebettet.
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Schönecke [CDU]: Torf-Meyer! - Clemens Große Macke [CDU]: Herr Meyer möchte erwidern! - Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen gern Gelegenheit, sich über die Nutzung von Torf auszutauschen. Wenn Sie so weit sind, sagen Sie Bescheid! Dann rufe ich den nächsten Redner auf. - Können wir die Debatte fortsetzen? - Danke schön. Der Kollege Hausmann hat sich zu einer Kurzintervention auf die Rede von Frau Weyberg gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Weyberg, Sie haben moniert, dass ich von vorbelasteten landwirtschaftlichen Nutzflächen gesprochen habe. Ich habe mich eben noch einmal vergewissert. Ich habe es nicht gleich gefunden, aber das steht im Landes-Raumordnungsprogramm. Vielleicht sagt der Minister auch noch etwas dazu; er kann das vielleicht klarstellen. „Vorbelastete landwirtschaftliche Nutzflächen“ steht also im Landes-Raumordnungsprogramm. Ich habe da nicht irgendetwas erfunden. Vielleicht wäre es ganz angebracht, das noch einmal durchzulesen. Ich weiß, dass das sehr viel Papier ist. Aber ich habe es gelesen, und ich habe auch diesen Begriff gelesen. Das wollte ich zu Ihrem Vorwurf sagen, wir hätten etwas in unsere Stellungnahme geschrieben, was nicht in dem Entwurf steht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt vorbelastete Flächen, und es gibt landwirtschaftliche Nutzflächen. Wenn da „vorbelastete landwirtschaftliche Nutzflächen“ steht, kann das nicht richtig sein. Denn auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche mit Vorbelastung kann man zumindest keine Nahrungsmittel produzieren. Das ist nun einmal so.
Wir wollen nicht - es bleibt dabei -, dass auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in irgendeiner Weise Solaranlagen aufgestellt werden. Was wir natürlich möchten, ist, dass eine Fläche, die vorbelastet ist und anderweitig nicht genutzt werden kann, auch zur Energiegewinnung genutzt werden kann.