Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gibt es einen weiteren Wunsch auf Abgabe einer persönlichen Bemerkung gemäß § 76 der Geschäftsordnung.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Diese Zwischenrufe wie „Stellen Sie sich mal richtig vor“ können Sie sich sparen. Ich will darauf auch nicht eingehen.
Ich will vielmehr die Behauptung von Frau Lorberg zurückweisen, ich hätte hier die Unwahrheit gesagt, weil es mit dem Beschluss über das neue Landes-Raumordnungsprogramm, den wir in wenigen Minuten fassen werden, nach Ihrer Auffassung gerade keine Erweiterung der Vorrangfläche am Brelinger Berg/Negenborn gebe.
Ich stelle fest, dass gegenüber dem alten LandesRaumordnungsprogramm eine Erweiterung um 17 ha stattfindet. Nichts anderes habe ich hier behauptet. Frau Lorberg hat gesagt, Sie seien gegen eine Erweiterung im Landes-Raumordnungsprogramm, aber jetzt stimmen Sie ihm zu. Von daher weise ich zurück, dass ich hier die Unwahrheit gesagt habe.
Ich weise auch zurück, dass Sie das vor Ort nicht gesagt haben wollen. In mehreren Zeitungen, im HAZ-Lokalteil, sind Sie dahin gehend zitiert worden, dass Sie sich bei der Landtagsfraktion der CDU dafür einsetzen würden, dass es zu keiner Erweiterung im Landes-Raumordnungsprogramm kommt.
Von daher bleibe ich bei meiner Behauptung und fordere Sie auf, zu belegen, dass es keine Erweiterung im Landes-Raumordnungsprogramm gibt.
Abschließende Beratung: Für ein leistungsfähiges Bildungssystem - Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufheben! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4042 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/4994
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Sachen Bildung war nie ganz einfach. Ich erinnere an den Streit um den legendären Deutschen Bildungsrat und um den ersten Bildungsgesamtplan für Deutschland, in dem schon damals sehr weitsichtig ein schneller Ausbau der frühkindlichen Bildung und der Ausbau von Ganztagsschulen gefordert wurden.
Nun, Sie kennen das Ergebnis: Der Bildungsgesamtplan scheiterte damals am Widerstand der Länderfinanzminister. Der von der Fachwelt sehr geschätzte Bildungsrat wurde 1975 kurzerhand aufgelöst.
War das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen also nie einfach, so war es doch ein großer politischer Fehler, im Rahmen der Föderalismusreform von 2006 ein Kooperationsverbot in der Verfassung zu verankern.
Heute wissen wir, dass sich die damalige Erwartung, dass die Länder mit der Alleinzuständigkeit für die Bildung auch mehr Verantwortung für gleichwertige Bildungschancen wahrnehmen würden, nicht erfüllt hat. Die Schullandschaft ist ein bunter Flickenteppich von unterschiedlichen Schulsystemen geblieben - ein Flickenteppich, meine Damen und Herren, der Eltern schulpflichtiger Kinder beim Umzug in ein anderes Bundesland in die Verzweiflung treibt. Es ist weder gelungen, die Qualität in der Bildung deutlich zu verbessern, noch ist es gelungen, die beschämend große Abhängigkeit von Bildungserfolg und sozialer Herkunft aufzubrechen. Die große Mehrheit der Bevölkerung jedenfalls hat dieses Klein-Klein in der Bildungspolitik gründlich satt. Ginge es nach ihr, stünde im Grundgesetz kein Kooperationsverbot, sondern längst ein Kooperationsgebot.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, der Handlungsbedarf bei der Bildung ist enorm. Es gibt 7,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik, die gar nicht oder nur wenig lesen und schreiben können. Erst gestern haben wir dazu hier im Hause diskutiert. Von den 20- bis 30-Jährigen haben mehr als 1,5 Millionen keinen Berufsabschluss. Es fehlen mehr als 150 000 Kita-Plätze, und es gibt trotz Hochschulpakt immer noch viel zu wenige Studienplätze.
Angesichts dieser Herausforderungen und angesichts der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungskraft der Länder muss es künftig erlaubt sein, dass der Bund sich stärker an der Bildungsfinanzierung beteiligt.
Jetzt ist es so, dass die Hauptlast der Bildungsausgaben die Länder und Kommunen zu tragen haben. Die Länder bringen 72 % des Bildungsbudgets auf, die Gemeinden gut 21 %. Der Finanzstärkste dagegen, der Bund, bringt nur 5,5 % der öffentlichen Bildungsausgaben auf. Genau deshalb, meine Damen und Herren, muss das Kooperationsverbot fallen.
- Sie haben recht, Herr Klare. Ich sage, es war ein Fehler. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, haben übrigens auch damals dagegen gestimmt.
Meine Damen und Herren, wo steht Niedersachsen im Bundesvergleich? - Niedersachsen ist Schlusslicht bei der Krippenversorgung, Schlusslicht bei der Abiturientenquote und trägt die rote Laterne bei der Studienanfängerquote. Und der traurigste Befund: Nirgendwo sind für ein Kind aus einer Arbeiterfamilie die Chancen, das Abitur zu erreichen, so schlecht wie in Niedersachsen. - Damit werden wir uns nicht abfinden.
Meine Damen und Herren, während für den Schulbereich das Kooperationsverbot sehr strikt ist, konnte die SPD gegen den erbitterten Widerstand der CDU damals in letzter Minute durchsetzen, dass in Artikel 91 b Grundgesetz eine begrenzte Zusammenarbeit von Bund und Ländern möglich bleibt. Diese Zusammenarbeit ist höchst erfolgreich.
Ich denke an den Hochschulpakt, mit dessen Hilfe in Niedersachsen mehr als 100 000 Studienplätze zusätzlich finanziert werden, oder an die Exzellenzinitiative, deren drei Förderlinien viele Millionen Euro ins Land gebracht haben. Ich erinnere an den Pakt für Forschung und Innovation oder den Qualitätspakt Lehre und das erfolgreiche Professorinnenprogramm. Oder denken Sie an die zahlreichen Förderprogramme für Fachhochschulen!
Alle diese Programme haben an unseren Hochschulen eine ernorme Schubkraft entfaltet. Auch wenn Ministerin Wanka den Ruhm gern für sich alleine beansprucht - die Wahrheit ist: Ohne die Finanzkraft des Bundes wären diese Programme und Initiativen in unserem Land nicht möglich gewesen.
Meine Damen und Herren, die vielen Pakte und Programme waren allesamt hilfreich. Diese Art von Kooperation hat jedoch einen klaren Nachteil. Die Förderprogramme müssen projektförmig sein und
sind zeitlich befristet. Deshalb ist es notwendig, dass Bund und Länder nicht nur wie bisher bei Vorhaben an Hochschulen zusammenwirken dürfen, sondern eine dauerhafte und verlässliche Mitfinanzierung des Bundes möglich ist. Wir brauchen nicht nur eine Projektförderung, sondern müssen auch eine Beteiligung an der Grundfinanzierung der Hochschulen ermöglichen. Wir brauchen eine Finanzierung, die nicht nur auf Spitzenforschung ausgerichtet ist, sondern Hochschulen in der ganzen Breite ihrer Aufgaben fördert: in der Lehre, in der Forschung und zukünftig übrigens auch stärker in der Weiterbildung.
Wir brauchen eine Finanzierung, die aufgebaute exzellente Bereiche an den Hochschulen nachhaltig sichert und die Abwanderung an die vom Bund gut ausgestatteten außeruniversitären Forschungseinrichtungen verhindert. Mit der Ergänzung des Artikels 91 b GG, nicht nur bei Vorhaben, sondern auch bei Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung der Hochschulen zusammenzuwirken, trägt unser Antrag dieser Forderung Rechnung.
Mittlerweile will auch Bundesbildungsministerin Schavan das Verbot für den Wissenschaftsbereich lockern. Diesen Sinneswandel begrüßen wir. Ebenso freuen wir uns über den plötzlichen Sinneswandel von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Leider ist Ihr Sinneswandel aber nur halbherzig.
Sie wollen den Hochschulen gestatten, zukünftig das Geld vom Bund zu nehmen. Den Schulen aber wollen Sie dies weiterhin verweigern. Sie wollen zulassen, dass der Bund künftig Milliarden für Leuchttürme an Universitäten zahlen darf, aber keinen einzigen Cent für Schulen, damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können, und keinen einzigen Cent für den Ausbau von Ganztagsschulen, damit Kinder besser gefördert werden können. Das ist verantwortungslos, meine Damen und Herren.
Eine solche Verfassungsänderung, die der Spitzenforschung an Hochschulen hilft, aber die Schulen im Regen stehen lässt, werden wir ablehnen.
Wir fordern in unserem Antrag die Aufhebung des Kooperationsverbots für den gesamten Bildungsbereich. Bildungspolitik bedarf einer ganzheitlichen
Strategie von Ländern und Bund. Deshalb appellieren wir an Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP: Geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung auf! Geben Sie der Vernunft eine Chance, und stimmen Sie der Aufhebung des Kooperationsverbots für den gesamten Bildungsbereich zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Viele Köche verderben den Brei“ - wir alle kennen diese Volksweisheit. Sie existiert aus gutem Grund; denn - wer von uns hat das noch nicht erleben müssen? - oftmals kommt nichts Gutes bzw. gar nichts heraus, wenn sich zu viele Fachleute um ein und dieselbe Sache kümmern.