Protokoll der Sitzung vom 20.07.2012

2006 741 95 12 9,3 31,9 0,0

2007 749 107 12 10,5 48,6 0,0

2008 817 126 32 20,5 75,0 166,7

2009 856 142 32 26,3 97,2 166,7

2010 934 148 42 37,8 105,6 250,0

2011 980 156 58 44,5 116,7 383,3

2012 1069 169 74 57,7 134,7 516,7

Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (PSY), Kliniken für Kinderpsychiatrie und Psychotherapie (KJP) und Kliniken für psychosomatische Medizin und Psychotherapie (PSM)

Zu 2: Für die Aufgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) sind nach § 3 die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises zuständig. Der Anwendungsbereich der Norm umfasst Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder waren bzw. bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen.

Nach § 7 NPsychKG haben die Landkreise und kreisfreien Städte Sozialpsychiatrische Dienste (SpD) einzurichten und sollen, soweit erforderlich, auch Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste einrichten. Ferner sollen die SpD Sozialpsychiatrische Verbünde (SpV) bilden und deren laufende Geschäfte führen. In dem SpV sollen alle Anbieterinnen und Anbieter von Hilfen im Sinne dieses Gesetzes vertreten sein.

Zurzeit gibt es in Niedersachsen 44 SpD und 2 mit zusätzlichen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten. Das Angebot der SpD umfasst insbesondere die Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen mit dem Ziel einer angemessenen Eingliederung in die Gemeinschaft. Aufsuchende, begleitende und nachgehende Hilfen richten sich besonders an akut chronisch Kranke, die aufgrund vielfältiger Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, andere Institutionen der psychiatrischen Versorgung aufzusuchen. Weitere Aufgaben sind Krisenintervention, Mitwirkung bei Betreuungs- und Unterbringungsmaßnahmen sowie Gutachten. Die Angebote sind kostenlos und vertraulich.

Darüber hinaus zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Zielgruppe der niedrigschwelligen Betreuungsangebote nach § 45 a Abs. 1 des Sozialgesetzbuches, Elftes Buch (SGB XI).

Für die stationären und teilstationären Angebote der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer seelischen Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), hat der überörtliche Träger der Sozialhilfe mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII abgeschlossen. Es handelt sich um folgende Angebote mit folgenden Platzzahlen bzw. belegten Plätzen:

Leistungsangebot Kapazität am 31.10.2011

Belegte Plätze am 31.10.2011

Stationäres Wohnangebot für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige

1.204 1.112

Werkstatt für seelisch behinderte Menschen

3.733 4.391

Tagesstätte für seelisch Behinderte

1.372 1.352

Heiminterne Tagesstruktur für seelisch behinderte Menschen

4.655 3.976

Heiminterne Tagesstruktur für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige

1.182 1.035

Sonstiges teilstationäres Angebot für seelisch behinderte Menschen

203 190

Stationäres Wohnangebote für Menschen mit seelischen Behinderungen

5.394 4.894

Zu 3: Kinder und Jugendliche, die in Niedersachsen psychisch erkranken, können auf ein System aus ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlungsmöglichkeiten zurückgreifen.

a) Ambulante Behandlungsmöglichkeiten:

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) vom 2. Juli 2012 haben im Jahr 2011

- 25 Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater,

- 84 Kinder- und Jugendpsychiaterinnen bzw. -psychiater und Kinderpsychotherapeutinnen bzw. -therapeuten,

- 341 Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten

- 69 Psychologische Psychotherapeutinnen und -therpeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten

an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen.

An 14 der 15 Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken bzw. Abteilungen gibt es Institutsambulanzen. An einer weiteren verfügt der Chefarzt über eine Behandlungsermächtigung. Zudem besteht eine Poliklinik an der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Universität Göttingen. Im Zuge der Schaffung ausgelagerter Tageskliniken werden auch zunehmend Institutsambulanzen an diesen Standorten begründet.

Zwei Kommunen verfügen über einen Sozialpsychiatrischen Dienst für Kinder und Jugendliche, ein weiterer befindet sich im Aufbau. Andere Sozialpsychiatrische Dienste verfügen teilweise über Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Aktuell gibt es in Niedersachsen zehn sozialpädiatrische Zentren. Hier werden insbesondere Kinder mit somatischen und kombinierten Verhaltensauffälligkeiten behandelt, aber auch Patientinnen und Patienten mit „typischen“ Kinder- und Jugendpsychiatrischen Erkrankungen, wie ADHS. Auch leisten die derzeit 164 Erziehungsberatungsstellen in Niedersachsen einen wertvollen Beitrag in der ambulanten Versorgung und arbeiten gut mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern zusammen.

b) Teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten:

Im teilstationären Bereich stehen seit dem 1. Juli 2012 216 Plätze für die Behandlung in Kinder- und Jugendpsychiatrischen Tageskliniken zur Verfügung. Neben elf Tageskliniken an den Standorten für stationäre Behandlung gibt es momentan sieben ausgelagerte, also an anderen Standorten befindliche, Tageskliniken. Bis Ende des Jahres werden zwei ausgelagerte Tageskliniken mit weiteren 24 Plätzen hinzukommen.

c) Stationäre Behandlungsmöglichkeiten:

In Niedersachsen gibt es zurzeit 15 Kinder- und Jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische stationäre Einrichtungen mit 645 Planbetten. 13 weitere Planbetten befinden sich noch im Aufbau. Zehn Kliniken verfügen über einen geschützten Bereich; eine weitere Klinik ist dabei, einen solchen aufzubauen. Insgesamt stehen 110 geschützte Betten zur Verfügung, nach der Inbetriebnahme des vorgenannten Bereiches kommen noch 8 Betten hinzu.

Für drogen- oder alkoholabhängige Kinder und Jugendliche sowie für solche, die „computer- und internetsüchtig“ sind, gibt es ein Spezialangebot mit 18 Therapieplätzen. Eine Klinik bietet eine Therapiemöglichkeit für intelligenzgeminderte Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen mit zunächst drei Betten an, deren Zahl weiter aufgestockt werden soll. An einer Klinik entsteht derzeit eine Station für forensische Jugendliche.

Anlage 48

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 49 der Abg. Karl-Heinz Klare, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz, Astrid Vockert, Karin Bertholdes-Sandrock, Ursula Ernst, Lothar Koch, Anette Meyer zu Strohen und Kai Seefried (CDU)

Bindungen aufbauen, Lernumgebung gestalten, Bildungsprozesse wahrnehmen - Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan U3

Im Januar 2005 wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, den Trägerverbänden der freien Wohlfahrt, den Kirchen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen und der Landeselternvertretung der Kindertagesstätten in Niedersachsen als Grundlage für die Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen der „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ - der sogenannte Orientierungsplan U3 - verabschiedet.

Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) wurde die Grundlage geschaffen, bis 2013 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren auszubauen und einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege ab dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einzuführen.