Gerade diejenigen Betriebe, die extensiv arbeiten - z. B. Ökolandwirte und Milchbauern, die Weidehaltung betreiben -, sind von diesem Problem massiv betroffen. Deshalb fordern die Milchbauern so etwas.
Es ist schon spannend, dass die konkreten Zahlen des Landesamtes für Statistik abgestritten werden, nach denen es zu einer massiven Preissteigerung gekommen ist.
Wir haben auch in Niedersachsen Gesellschaften - z. B. in Braunschweig sitzt eine -, die massiv dafür werben, Grund und Boden aufzukaufen. Das sind keine Landwirte.
Wenn wir von Ortsüblichkeit sprechen, dann geht es um die regionale Nähe der Landwirte. Es ist nichts gewonnen, wenn ein großer landwirtschaftlicher Betrieb aus Ostdeutschland in Niedersachsen einsteigt. Das wäre für uns keine bäuerliche Investition. Deshalb ist es wichtig, dem Landgrabbing von Finanzinvestoren einen Riegel vorzuschieben.
Den Preis zu deckeln, ist natürlich etwas. Jetzt bieten sie manchmal sogar das Vier- oder Fünffache des Bodenpreises, weil in der Wirtschaftskrise solch ein Druck auf den Boden herrscht. Da wäre eine 20-%-Deckelung eben nicht, wie Herr Deppmeyer gesagt hat, eine viel höhere Preissteigerung, sondern das Maximum, das man bezahlen muss.
(Beifall bei den GRÜNEN - Clemens Große Macke [CDU]: Das Vier- bis Fünffache haben Sie gerade gesagt?)
Meine Damen, meine Herren! Das Grundstücksverkehrsgesetz ist heute notwendig und wird in der Zukunft unter Umständen noch notwendiger als heute sein. Die Begründungen, die Herr Meyer gegeben hat, sind aber - es tut mir leid - größtenteils verkehrt und an den Haaren herbeigezogen.
Ich habe natürlich nie bestritten, dass es Preissteigerungen gibt. Es wäre ja schlimm, wenn es in diesem Bereich keine Preissteigerungen gäbe, während wir ständig Inflation haben. Da muss es zwingend Preissteigerungen geben; die sind dringend notwendig. Es nützt den wirtschaftenden Landwirten, wenn sie vernünftige Werte zu bewirtschaften haben.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Die jetzi- gen Preissteigerungen sind aber deut- lich mehr als die Inflation!)
Von daher kann ich nur sagen: Warten wir die Anhörung ab! Dann kommt Sachverstand in das Verfahren, und danach ist Ihr Gesetzentwurf Maku
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das letzte Wort will ich gerne aufnehmen: Wenn ihr dann einen ordentlichen Gesetzentwurf macht, hat dieser Entwurf zumindest den Erfolg gehabt, dass wir über das Thema reden und uns des Themas annehmen. Das ist, glaube ich, auch nötig.
Ich will in dieser ersten Beratung eine Reihe von Problemen ansprechen, die sich mir bei der Beschäftigung mit dem Inhalt dargestellt haben. Ich glaube, dass wir im Zuge der Beratungen über diese Probleme diskutieren müssen.
Denn dieses Wort hat ursprünglich neokoloniale Machenschaften bezeichnet, bei denen Menschen sich Flächen in Ländern, die wir heute Entwicklungsländer nennen, unter den Nagel reißen, und zwar in Gebieten, in denen sich niemand dagegen wehren kann. Das, was wir hier haben, ist vielleicht an einigen Stellen verbesserungsfähig, hat aber mit dem, was dort passiert, nichts zu tun. Deshalb würde ich einen anderen Begriff dafür nehmen.
Ich bin Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss meines Landkreises und habe von daher eine ganz gute Übersicht über die Preisentwicklung in unserem Landkreis. Ich komme in der Tat gelegentlich darüber ins Staunen, welche Preissprünge es gibt.
Im Normalfall freut sich jeder, wenn er für Land, das er verkaufen oder verpachten will, den maximalen Erlös bekommt. Das ist naheliegend. Genauso richtig ist es, dass der Käufer oder Pächter möglichst wenig zahlen will. Dann müssen beide
Seiten sich irgendwo treffen und zu einem Ergebnis kommen. Es bedarf schon ziemlich wichtiger Gründe, wenn der Staat in diesen Prozess eingreifen soll. Das ist für mich ein Grundgedanke in diesem Zusammenhang.
Für die meisten Bauern ist Land das wichtigste Produktionsmittel. Deshalb ist es für sie extrem wichtig, zu welchen Kosten sie dieses Produktionsmittel bekommen. Genau da gibt es in einigen Gebieten Niedersachsens Probleme, weil die Pacht- und Kaufpreise so hoch gestiegen sind, dass nicht mehr alle Landwirte mitbieten können. Wenn bei uns für eine Fläche Karnickelsand 20 000 Euro gezahlt werden, dann wundere ich mich schon, dass das möglich ist. Wenn man weiß, wer die Fläche gekauft hat, dann erkennt man auch, woher das Geld kommt.
Deshalb müssen wir uns darüber Gedanken machen. Ich bin nur nicht sicher, ob der Entwurf, der jetzt vorliegt, geeignet ist.
Ich will einige Probleme ansprechen, die sich mir darstellen - einmal abgesehen von der Frage, ob dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beraten wird; da könnte man Zweifel haben. Im Übrigen gilt natürlich auch hier das sogenannte strucksche Gesetz: Kein Gesetzentwurf kommt aus dem Parlament so heraus, wie er hineingekommen ist.
Nach meiner Einschätzung enthält der Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe. Einige Beispiele:
In § 6 Abs. 1 ist von einer „agrarstrukturell nachteiligen Verteilung“ die Rede. Wer definiert eigentlich, wann eine Verteilung von Grund und Boden agrarstrukturell nachteilig ist?
In § 11 Nr. 2 finden sich die Worte „ungesunde Anhäufung“. Wer definiert eigentlich, was eine ungesunde Anhäufung landwirtschaftlicher Flächen ist? - Ich habe Schwierigkeiten, das mal eben aus der Lamäng zu definieren.
In § 11 Nr. 4 steht etwas von einem „nicht angemessenen Verhältnis“. Wann ist das Verhältnis des Pachtzinses zum Ertrag nicht angemessen? Wer legt das fest?
Die Liste ließe sich fortsetzen. Aber das machen wir dann im Beratungsgang. Der GBD wird etwas dazu sagen müssen und andere übrigens auch. Ich bin schon der Meinung, dass an einigen Stellen verfassungsrechtlicher Klärungsbedarf besteht. Das betrifft z. B. das Prinzip der Vertragsfreiheit. Der Kollege Deppmeyer hat die EU angesprochen. Da hat er recht. Im Unterschied zu ihm weiß ich nicht, was dabei herauskommt. Aber ich kann mir vorstellen, dass es Probleme geben wird, wenn die EU da anders entscheidet.
Fraglich ist für mich auch, warum die Grenze für Vorkaufsberechtigte gerade bei 20 % liegen soll. Warum nicht bei 25, 30 oder 40 %?
Ein Problem hat schon die Kollegin König angesprochen: Was macht man eigentlich, wenn es aus historischen Gründen schon einen Großgrundbesitzer vor Ort gibt und dieser seine Flächen auch noch vergrößern will? Dann hat man auch ein Problem. Übrigens hieß das Prinzip früher „Junkerland in Bauernhand“; das war noch ein bisschen anders.
Die letzte Frage, die ich ansprechen will, betrifft die in Artikel 2 vorgeschlagene Änderung des § 41 des Kammergesetzes. Die geänderte Zusammensetzung des Grundstücksverkehrsausschusses wird mit einer höheren demokratischen Legitimation begründet. Dann muss natürlich schon gefragt werden, wie der gewünschte Vertreter der Umweltverbände benannt werden soll. Wodurch erlangt ein solcher Vertreter seine Legitimation?
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Genau! - Clemens Große Macke [CDU]: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! - Weiterer Zuruf von der CDU: Kraft seiner Geburt!)
Darüber, ob ein weiterer Vertreter des Kreistages in den Grundstücksverkehrsausschuss kommen sollte, kann man noch diskutieren. Ich kann zwar politisch verstehen, warum die Grünen das mit den Umweltverbänden in den Gesetzentwurf geschrieben haben. Aber wenn man das durchsetzen will, muss man das etwas anders begründen. Als Begründung dafür, dass ein Vertreter der Umweltverbände in den Grundstücksverkehrsausschuss gewählt werden soll, auf die „zunehmende umweltpo
- Deswegen ist die Anhörung, die dann wahrscheinlich im Februar oder März - oder wann auch immer - stattfinden wird, sehr wichtig. Zu dieser Anhörung wird es ganz sicher kommen, weil sich natürlich auch die neue Landesregierung mit diesem Thema beschäftigen wird. Dann wird das Thema vielleicht etwas anders diskutiert, und dann können wir unter Umständen ganz anders argumentieren.