(Beifall bei der CDU und bei der FDP und Zustimmung bei der SPD - Chris- tian Meyer [GRÜNE]: Herr Sander hat gerade gesagt, es gibt keine Fälle in Niedersachsen!)
Wenn Sie mich allerdings schon zitieren, dann möchte ich auch deutlich machen, wo Sie argumentativ in der Tat - das hat der Kollege HansHeinrich Sander sehr deutlich gesagt - von einer völlig falschen Diskussionsbasis ausgehen und deswegen meines Erachtens auch zu falschen Ergebnissen kommen.
Sie sagen, die Preise für Land haben sich in den letzten Jahren vervierfacht. - Ich habe die amtliche Statistik mitgebracht. Danach haben sich die Preise für Acker- und Grünlandflächen von 2000 bis 2011 um 33 % erhöht. Das ist von den von Ihnen zitierten 400 % einigermaßen weit entfernt, Herr Klein. Insoweit, denke ich, gehen Sie hier von einer falschen Basis aus.
Dann sagen Sie, die Grundstücksbewegungen hätten sich dramatisch verstärkt. - Im Jahre 2007 sind in Niedersachsen 34 751 ha landwirtschaftliche Nutzfläche verkauft worden. Im Jahre 2011 waren es 29 768 ha. Es waren also nicht mehr, sondern 5 000 ha weniger als im Jahr 2007.
- In Sachsen-Anhalt ist die Situation natürlich auch anders. Dort gibt es Großbetriebsstrukturen, die zum großen Teil als Genossenschaften oder GmbH betrieben werden.
Dann sagen Sie, es kauften immer mehr außerhalb der Landwirtschaft stehende Menschen aus Investitionsgründen zu jedem Preis landwirtschaftliche Flächen. In Niedersachsen sind im Jahre 2007 für Flächen in einer Größenordnung von 10 bis 20 ha 253 Kaufverträge abgeschlossen worden. Im Jahre
Für Flächen über 20 ha sind in 2007 97 Kaufverträge abgeschlossen worden. Im Jahre 2011 waren es 55. Das war also etwas mehr als die Hälfte.
Ich will nicht sagen - das habe ich am Anfang auch gesagt -, dass wir es hier nicht mit einem Problem zu tun haben. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch bitte solche Probleme von einer sachlich richtigen Basis aus diskutieren und nicht mit verzerrten Zahlenwerken!
Ich will nicht näher darauf eingehen; denn es ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden: Zum gegenwärtigen Grundstücksverkehrsgesetz gibt es eine ausgesprochen ausgeprägte Rechtsprechung der oberen Gerichte in Deutschland und in Europa. Diese beschreiben den Grat dessen, was man sozusagen zulasten des Eigentümers - auch der Verkäufer landwirtschaftlicher Flächen ist natürlich Eigentümer - machen darf und was nicht, als einen sehr schmalen Grat, der sich verfassungsrechtlich abspielt zwischen der Vertragsfreiheit auf der einen Seite, der Dispositionsbefugnis der Eigentümer auf der anderen Seite und einem berechtigten Interesse daran, unerwünschte Verschiebungen landwirtschaftlicher Flächen vermeiden zu können.
Das ist ein sehr schmaler Grat, auf dem man dieses noch verfassungskonform regeln kann. Ihr Entwurf überschreitet nach meinem Dafürhalten die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen.
Im Übrigen unterstellt er, dass für Flächenverschiebungen oder Flächengeschäfte ganz wesentlich Spekulanteninteressen ausschlaggebend sind. Ich glaube, Sie verkennen dabei, dass für den größeren Teil der Flächenveränderungen der „Flächenfraß“ - ich will es einmal mit dem bösen Wort belegen - durch Infrastrukturmaßnahmen und die damit ausgelösten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ursächlich sind.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch - der Kollege Sander hat das bereits erwähnt - die Nutzungskonkurrenzen zwischen Nahrungsmittelproduktion und staatlich geförderter Energieproduktion.
Eines kommt noch hinzu: In Zeiten unsicherer Finanzverhältnisse mit Blick auf die Währung flüchten sich in der Tat nicht nur Spekulanten in sichere Anlagen, sondern offenbar auch Leute, die nicht ohne Weiteres etwas mit der Landwirtschaft zu tun haben, bei denen ich mich aber weigern würde, sie so einfach als Spekulanten zu diskreditieren.
Mein Eindruck ist, dass in Ihrem Entwurf das Element der Lenkung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs deutlich zu stark im Vordergrund steht. Das würde allerdings die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch auf EU-Ebene bestehen, ausdrücklich bestätigen. Ich bin insoweit sehr gespannt auf die Diskussionen und auch auf die Positionierung der Verfassungsrechtler.
Meine Damen und Herren, der Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihm eine Minute. Bitte schön!
Herr Lindemann, ich habe nie gesagt, dass sich die Preise generell vervierfacht haben. Wenn Sie sich den Presseartikel, aus dem ich zitiert habe, aber auch den Gesetzentwurf anschauen, dann werden Sie feststellen, dass wir eigentlich sehr nahe beieinander sind. Denn da steht: Die Grünen sprechen von einer Steigerung von durchschnittlich 23 % in den letzten zehn Jahren. - Zitiert wurde aus den Daten des Landesamts für Statistik aus 2008 und 2011, bezogen auf Ackerland. Es ist also ein deutlicher Anstieg der Preise zu verzeichnen, der auch deutlich höher ist als die Inflationsrate. Aber wir haben nicht von einer durchschnittlichen Vervierfachung gesprochen. Das müssten Sie mir sonst einmal nachweisen.
Dann wollen Sie ja immer Beispiele; die gibt es natürlich in Hülle und Fülle. Ich nenne einmal eins aus Ihrem Ressort - es geht ja um den Schutz forstwirtschaftlicher Flächen -: Der Waldverkauf an den Unternehmer Heller - Herr Heller ist ja ein Bekannter von Herrn Wulff; er ist kein Landwirt und auch kein Forstwirt gewesen, sondern ein Unternehmer - würde unter dieses Gesetz fallen.
Ihm haben CDU/FDP den Wald bei Aerzen - das sind sehr viele Hektar - im Landkreis HamelnPyrmont als Eigenjagd verkauft. Es gibt viele Beispiele aus Niedersachsen, die man anführen könnte. Sicherlich können Ihnen auch viele Landwirte vor Ort berichten, wo andere Investoren eingestiegen sind.
Meine Damen und Herren, der Kollege Deppmeyer hat ebenfalls um zusätzliche Redezeit gebeten. Er erhält 90 Sekunden. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Meyer weiß nicht, was er sagt. Er wird anhand des Protokolls feststellen können - denn hier wird ja alles sorgfältig protokolliert -, dass er gesagt hat, die Preise hätten sich vervierfacht. Das macht deutlich, wie er die Sache angeht.
Das Gleiche gilt für das Beispiel aus Aerzen, das er hier genannt hat. Damit bringt er eine Stimmung in eine Sachdiskussion ein, die damit wahrhaftig nichts zu tun hat.
Dies macht deutlich, worum es geht: Es geht nicht um die Sache, sondern darum, Stimmung zu machen. Man verfolgt Ziele, die nicht dem Schutze der Landwirtschaft dienen, sondern dazu, dass die Bedingungen für die Landwirte schlechter werden, weil Fremde ohne Sachverstand entscheiden sollen, welchen Wert Land bei einer Pachtung oder einem Kauf hat. All dies ist nicht zielführend und muss abgelehnt werden. Ich freue mich, dass die SPD heute hier eine so deutliche Sprache gesprochen hat.
Meine Damen und Herren, auch die FDP-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Oetjen, Sie erhalten ebenfalls eine Minute.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer, Sie wurden ja mehrfach nach Beispielen gefragt. Jetzt haben Sie schließlich ein Beispiel genannt, und worum handelt es sich dabei? - Es handelt sich um „große Spekulationen“ auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt: Jemand kauft eine Eigenjagd. - Verehrte Damen und Herren, lassen Sie sich das bitte einmal auf der Zunge zergehen!
Hier fehlen wirklich konkrete Beispiele. Sie ziehen das Beispiel eines Falles heran, den es schon immer gegeben hat, nämlich den Erwerb von Eigenjagden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, informieren Sie sich bitte, bleiben Sie sachlich, und argumentieren Sie so wie der Kollege Meyer
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, für heute ist alles zu dem Thema gesagt. Ich schließe die Beratung.
Es soll sich federführend der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und - wie bei einem Gesetz üblich - mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Wer möchte das nicht beschließen? - Wer enthält sich? - Das war einstimmig.
Wir kommen jetzt zu den letzten beiden Tagesordnungspunkten für heute, die zusammen beraten werden sollen, nämlich zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16:
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitbestimmung der niedersächsischen Personalvertretung - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5174