Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg. Allen, die uns jetzt am Lautsprecher zuhören, wünsche ich ebenfalls alles Gute.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 2 der Abg. Kurt Herzog und HansHenning Adler (LINKE)
Im Zusammenhang mit Sicherheitsabschätzungen von Atomanlagen wird insbesondere auch das Szenario gezielter Störungen durch Dritte einbezogen, z. B. durch gezielte Flugzeugabstürze und panzer- bzw. wandbrechende Waffen wie Sauerstofflanzen.
Bisher beschränkten sich die Betrachtungen solcher Störungen auf feste Anlagen. Nicht einbezogen werden entsprechende Angriffe auf ungeschützte Castortransporte und MOXBrennelementetransporte. Bei Castortransporten werden z. B. elf Behälter mit hoch radioaktivem Atommüll quasi ungeschützt bei teilweise sehr geringen Geschwindigkeiten oder sogar stundenlangem Stillstand, u. a. bei der Umladung in Dannenberg, zum Zielort gefahren. Ähnlich verhält es sich bei den MOXTransporten.
In der Vergangenheit gelang es trotz vielfältiger Gegenvorkehrungen seitens der Einsatzkräfte nicht, selbst friedliche Blockadeaktionen während des Transportgeschehens zu unterbinden. Insofern ist davon auszugehen, dass es verantwortungslosen terroristischen Störern ohne Weiteres möglich ist, auch panzer- und wandbrechende Waffen entsprechend unbemerkt in Stellung zu bringen.
1. Warum werden bei Stresstests rollende „Atomanlagen“ wie Castor- und MOX-Transporte nicht mit einbezogen, und hat die Landesregierung etwas dafür getan, dass wegen der besonderen Gefährdung der niedersächsischen Bevölkerung durch solche Transporte auch hierfür entsprechend angepasste Stresstestbetrachtungen erfolgen, gegebenenfalls was?
2. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kurt Herzog (DIE LINKE) im März-Plenum 2012 führte die Landesregierung aus, dass „Waffensysteme bekannt“ seien, die die Außenhülle eines Castorbehälters durchschlagen könnten. Woraus zieht die Landesregierung die Sicherheit, dass trotzdem die Unversehrtheit von Castor- oder MOX-Transport
3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass zusätzliche 10 m hohe Schutzmauern aus Stahlbeton um Zwischenlager sowie das Umstellen von Castorbehältern von den Außenwänden des TBL Gorleben weiter in die Mitte des Gebäudes notwendig und sinnvoll sind für den Schutz gegen terroristische Angriffe, wenn anderseits beim Transport über Schiff, Straße und Schiene die Transportbehälter völlig „frei“, d. h. ungeschützt entsprechenden Angriffen ausgesetzt wären?
Voraussetzung für die Erteilung einer Beförderungsgenehmigung ist der Nachweis, dass der nach § 4 Abs. 2 Nr. 5 des Atomgesetzes bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 5 der Strahlenschutzverordnung erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Dieser Schutz wird durch Sicherungsmaßnahmen des Beförderers und durch Schutzmaßnahmen der Polizei (integriertes Sicherungs- und Schutzkon- zept) erreicht. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständige Genehmigungsbehörde für einen Transport von MOX-Brennelementen diese Genehmigungsvoraussetzung ausreichend prüft.
Grundlage für die vom Beförderer zu treffenden Sicherungsmaßnahmen ist die Richtlinie für den Schutz von radioaktiven Stoffen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter bei der Beförderung (SEWD-RL Transporte). In dieser Richtlinie werden die Schutzziele, die Sicherungsgrundsätze und die an die Sicherungsmaßnahmen zu stellenden Anforderungen, abhängig vom Gefährdungspotenzial des zu transportierenden radioaktiven Materials, festgelegt. Mit den entsprechend dieser Richtlinie realisierten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen werden auch die Anforderungen der International Atomic Energy Agency (IAEA) erfüllt. Die SEWD-Richtlinie für Transporte wird vom BfS bei den Prüfungen im Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt. Gezielte Störungen Dritter werden somit bei der Bewertung von Transporten von radioaktiven Stoffen ebenso wie bei ortsfesten Anlagen mit einbezogen.
Um die Wirksamkeit der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen des Beförderers und der Polizei zu gewährleisten, können weitergehende Einzelheiten hier nicht dargelegt werden.
sorgungskommission (ESK) gebeten - in Anlehnung an die Überprüfung der Kernkraftwerke durch die Reaktorsicherheitskommission -, Prüfkonzepte für Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung zu entwickeln und einen Stresstest durchzuführen. Die ESK hat hierzu eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Sicherheitsüberprüfung eingerichtet und die Randbedingungen für diesen Auftrag in ihrer Sitzung am 25. August 2011 festgelegt.
Mit der vom BMU initiierten Sicherheitsüberprüfung soll die Robustheit von Anlagen und Einrichtungen gegen über die Auslegungsanforderungen hinausgehende Einwirkungen getestet werden; sie ist nicht als Überprüfung der Auslegung zu verstehen und umfasst keine Transporte.
In Bezug auf Castor- und MOX-Brennelementtransporte ist darauf zu verweisen, dass der sichere Einschluss der radioaktiven Stoffe durch die verwendeten Transport- bzw. Lagerbehälter (TLB) gewährleistet wird.
sicher eingehalten werden. Die Behälterauslegung stellt weiterhin sicher, dass bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen einschneidende Maßnahmen des Notfallschutzes nach den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz nicht erforderlich werden.
Aufgrund der zum Zeitpunkt des Transports vorhandenen Zulassung als Typ B(U)F-Versandstück wurde für die TLB in der sogenannten Transportkonfiguration gezeigt, dass sie den unterschiedlichen, zum Teil kumulativen Prüfbedingungen des Gefahrgutbeförderungsrechts standhalten.
Aus Sicht der Landesregierung sind daher Castor- bzw. MOX-Brennelementtransporte aufgrund des durch die verwendeten Behälter gegebenen Grundschutzes stressresistent. Somit ist es auch nicht erforderlich, diese in den jetzt vom BMU durchgeführten Stresstest aufzunehmen.
für Transporte radioaktiver Stoffe (siehe auch die Vorbemerkungen) wird u. a. sichergestellt, dass es infolge der zu unterstellenden Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) nicht zu einer erheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umgebung kommt. Für die Einhaltung dieses Schutzzieles ist es nicht entscheidend, dass ein Transportbehälter auch nach einem SEWD-Ereignis unversehrt ist. Zu betrachten sind die radiologischen Auswirkungen der gegebenenfalls freigesetzten radioaktiven Stoffe.
Zu 3: Die Notwendigkeit für die bauliche Nachrüstung der Zwischenlager sowie für die bis zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen getroffenen temporären Maßnahmen resultiert, wie schon mehrfach dargestellt, aus der regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen. Diese hat keinen Zusammenhang mit Fragen der Sicherung von Transporten.
Die Fertigstellung der Küstenautobahn A 20 ist ein wesentlicher Baustein zur Erschließung des nordwestdeutschen Verkehrsraumes. Die Küstenautobahn soll im Verbund mit den bestehenden, Niedersachsen durchquerenden Autobahnen A 1, A 2 und A 7 Wirtschafts- und Verkehrsräume besser miteinander verknüpfen. Mit einer Länge von 121 km ist die A 20 neben der A 39, der A 14 in Sachsen-Anhalt und der A 94 in Bayern eines der größten Autobahnneubauprojekte in Deutschland.
Die neue SPD-geführte Landesregierung in Schleswig-Holstein hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, den auf schleswig-holsteinischem Gebiet verlaufenden Abschnitt der A 20 lediglich verkürzt bis zur A 7 zu beplanen und auszubauen. Damit verhält man sich widersprüchlich zu auf Bundes- und Länderebene getroffenen Vereinbarungen. Dieser Entschluss hat in den vergangenen Monaten zu Kritik verschiedenster Wirtschaftsverbände und der Landespolitik aus Niedersachsen geführt.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung der neuen Kieler Landesregierung, die durch schleswig-holsteinisches Gebiet verlaufende Trasse der A 20 lediglich verkürzt bis zur A 7 auszubauen?
2. Hat die Entscheidung der neuen Kieler Landesregierung Auswirkungen auf das weitere Planungsverfahren der insgesamt sieben Trassenabschnitte in Niedersachsen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die jüngst vom Bundesverkehrsministerium in die Diskussion eingebrachte Studie, die eine ÖPP-Realisierung der festen Elbquerung der A 20 bei Glücksstadt als sinnhaft erachtet?
Schleswig-Holstein hat eine neue Landesregierung. SPD, Grüne und SSW haben in ihrem Koalitionsvertrag, bezogen auf den verkehrlichen Bereich, Vereinbarungen getroffen, die uns in Niedersachsen nicht egal sein können. Damit meine ich die Verabredung zur Küstenautobahn A 20, den im aktuellen Investitionsrahmenplan des Bundes vorgesehenen Abschnitt westlich der A 23 in dieser Legislaturperiode nicht zu realisieren. Die laufenden Planfeststellungsverfahren will man nutzen, um eine Neubewertung der prognostizierten Verkehrsströme sowie der ökologischen und finanziellen Folgewirkungen vorzunehmen. Nicht verborgen bleibt, dass über die Perspektive 2017 hinaus eine grundsätzlich unterschiedliche Bewertung zwischen den Koalitionspartnern besteht.
Die Erweiterung und die Erhaltung der Verkehrsnetze zur Verbesserung der Mobilität in Niedersachsen ist eine wesentliche Säule unserer Verkehrspolitik. Eine bedarfsgerechte Anbindung aller Wirtschaftsräume durch Bundesfernstraßen, der Ausbau von Schiene und Wasserstraße ist für die Entwicklung von Flächenländern wie Niedersachsen und auch Schleswig-Holstein von höchster wirtschafts- und strukturpolitischer Bedeutung. Um dies zu unterstreichen, haben der Bund und die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen am 27. Februar 2012 eine gemeinsame Erklärung zu Planung und Bau der A 20 abgeschlossen. Der Neubau der rund 114 km langen Küstenautobahn von Westerstede nach Drochtersen mit der sich anschließenden festen Elbquerung gehört deshalb mit zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben in Niedersachsen.