Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

Die Erweiterung und die Erhaltung der Verkehrsnetze zur Verbesserung der Mobilität in Niedersachsen ist eine wesentliche Säule unserer Verkehrspolitik. Eine bedarfsgerechte Anbindung aller Wirtschaftsräume durch Bundesfernstraßen, der Ausbau von Schiene und Wasserstraße ist für die Entwicklung von Flächenländern wie Niedersachsen und auch Schleswig-Holstein von höchster wirtschafts- und strukturpolitischer Bedeutung. Um dies zu unterstreichen, haben der Bund und die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen am 27. Februar 2012 eine gemeinsame Erklärung zu Planung und Bau der A 20 abgeschlossen. Der Neubau der rund 114 km langen Küstenautobahn von Westerstede nach Drochtersen mit der sich anschließenden festen Elbquerung gehört deshalb mit zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben in Niedersachsen.

Die Realisierung der Küstenautobahn hat nicht nur für Niedersachsen, sondern für alle norddeutschen Küstenländer große wirtschaftliche und verkehrliche Bedeutung.

Das transeuropäische Netz ist im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des Güterverkehrs 2025 und wegen der heute bereits im Zuge der A 1 vorhandenen Engpässe im Raum Osnabrück, Bremen und Hamburg durch eine leistungsfähige OstWest-Achse dringend zu ergänzen. Im Zusam

menhang mit der A 20 entlang der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie dem bereits vorhandenen Autobahnnetz im Norden der Bundesrepublik soll mit der geplanten Elbquerung bei Drochtersen eine durchgängige Fernstraßenverbindung vom Baltikum zu den westeuropäischen Staaten entstehen.

Mit dieser neuen Ost-West-Verbindung wird der Ballungsraum Hamburg gezielt umgangen. Die bereits vorhandenen festen Ostseequerungen zwischen Dänemark und Schweden können effektiv genutzt werden. Die Küstenautobahn schafft eine Verbindung zwischen den weit auseinander liegenden Standorten der Seehäfen und bringt eine leistungsfähige Hinterlandabbindung. Im regionalen Bereich verbessert der Bau der A 20 die Standortqualitäten in bisher benachteiligten Regionen.

Entsprechend ihrer Bedeutung ist die feste Elbquerung im Zuge der A 20 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet. Der Abschnitt der Küstenautobahn von Westerstede nach Drochtersen ist im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und mit besonderem naturschutzrechtlichen Planungsauftrag“ ausgewiesen.

Das Land hat die Planungen der A 20 konsequent vorangebracht. Gegenwärtig erfolgt die detaillierte Entwurfsaufstellung in insgesamt sieben Planungsabschnitten. Der Vorentwurf für den Abschnitt bei Bremervörde wurde durch das Bundesverkehrsministerium Mitte des Jahres mit dem „GesehenVermerk“ genehmigt. Nach diesem wichtigen Meilenstein geht die Planung noch in diesem Monat in das Planfeststellungsverfahren.

Die Stärke von Wirtschaftsregionen wird maßgeblich von ihrer Lage zu den großen Verkehrsadern beeinflusst. Deshalb ist die Anbindung aller Wirtschaftsräume durch verkehrsgerechte Bundesfernstraßen - insbesondere der Bundesautobahnen - im gesamten norddeutschen Raum dringend geboten. Hierzu hat der Bund in einem ersten Schritt den Abschnitt bei Bremervörde als prioritäres Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 130 Millionen Euro in den Investitionsrahmenplan eingestellt. Zudem sind alle weiteren Abschnitte der A 20 in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen ebenfalls im Investitionsrahmenplan genannt.

Für die Verkehrspolitik sind die Verkehrsprognosen bis zum Jahr 2025 eine gewaltige Herausforderung. Die Gutachter gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2025 der Personenverkehr um 16 % und

der Güterverkehr um 79 % zunehmen werden. Die Experten sind sich dabei einig, dass dabei der größte Anteil des Güterverkehrsanstiegs auf der Straße stattfinden wird.

Für den Bund ist es eines der wenigen im Bedarfsplan ausgewiesenen Autobahnneubauprojekte.

Erst vor einigen Tagen hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen das Ergebnis seiner beauftragten Eignungsabschätzung zur Frage einer möglichen Mautfinanzierung vorgestellt. Danach ist für die Elbquerung zwischen Glückstadt und Drochtersen ein wirtschaftlich tragfähiges F-Modell bei Berücksichtigung einer maximalen Anschubfinanzierung von 50 % der Baukosten grundsätzlich möglich und machbar.

Ich möchte nun im Einzelnen auf die Fragen dieser Kleinen Anfrage eingehen.

Zu 1 und 2: Für Niedersachsen ergeben sich für die Planung der Küstenautobahn einschließlich der festen Elbquerung bei Drochtersen als zentrales länderübergreifendes Autobahnprojekt durch den Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein keine veränderten Rahmenbedingungen.

Mit seiner Entschließung vom 15. Januar 2009 hat sich der Niedersächsische Landtag deutlich für das Ziel ausgesprochen, zusätzlich zu der dringend notwendigen Ergänzung des deutschen Autobahnnetzes durch die A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg auch die Küstenautobahn mit der dazugehörigen Elbquerung bescheunigt zu planen und zu bauen. Entsprechend der Bedeutung der Küstenautobahn für den gesamten norddeutschen Raum wird sich Niedersachen bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen für eine Höherstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ einsetzen. Die Planung der Küstenautobahn werden wir wie bisher konsequent vorantreiben. In diesem Sinne werden wir auch die Gespräche der Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren der norddeutschen Küstenländer, in denen die besondere Bedeutung der A 20 thematisiert wird, fortführen.

Zu 3: Wir brauchen die zügige Realisierung der A 20 für die norddeutschen Küstenländer. Auf diesem Weg dorthin stellt das aktuelle Ergebnis der Eignungsabschätzung zur möglichen Mautfinanzierung des Elbtunnels einen ganz entscheidenden Baustein dar.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 4 der Abg. Dr. Gabriele Andretta und Frauke Heiligenstadt (SPD)

Wirkt sich die verkürzte Schulzeit auf die Abiturleistungen und das Studierverhalten niedersächsischer Schülerinnen und Schüler aus?

Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) hat die Auswirkungen der auf acht Jahre verkürzten gymnasialen Schulzeit, das sogenannte G8, wissenschaftlich untersucht. Die Untersuchung wurde in Sachsen-Anhalt durchgeführt, da hier der erste G8-Jahrgang bereits 2007 entlassen wurde. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Erstens. Ein Vergleich der Durchschnittsnoten der Schüler im G9 und G8 hat wenig Aussagekraft. Zweitens. Die Leistungen der G8-Schülerinnen und -Schüler in Mathematik sind signifikant schlechter. Drittens. Die jungen Frauen des G8-Abiturs entscheiden sich häufiger gegen ein Studium. Viertens. Die Wahrscheinlichkeit, dass G8-Absolventen ein MINT-Fach studieren, sinkt.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Aussage von Minister Dr. Althusmann, die G8-Reform in Niedersachsen sei ein Erfolg, da die Durchschnittsabiturnoten des G8- und G9-Jahrgangs nicht voneinander abweichen, nicht aufrechtzuerhalten ist. Vielmehr geben die Befunde zu den schlechteren Mathematikleistungen, der niedrigeren Studierquote von Frauen und dem Rückgang der ohnehin schon gering ausgeprägten Neigung, ein MINT-Fach zu studieren, Anlass zur Sorge.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie haben sich im Durchschnitt die Mathematik- bzw. Deutschnoten der G8-Abiturienten von den G9-Abiturienten im Doppelabiturjahrgang und im aktuellen Jahrgang im Vergleich zu den Absolventen des letzten G9-Jahrgangs unterschieden?

2. Wie viele junge Frauen und wie viele junge Männer haben nach dem G8-Abitur ein Studium aufgenommen? Gibt es Unterschiede zu den vorangegangenen Abiturjahrgängen?

3. Lassen sich bereits Auswirkungen der Reform auf die Wahl des Studienfachs feststellen? Wenn nicht, plant die Landesregierung eine Evaluation der Bildungsentscheidungen oder der G8-Einführung?

Die Studie, auf die sich die Fragestellerinnen beziehen, fußt auf einer Befragung von lediglich 724 der 15 732 Schulabsolventen des Doppelabiturjahrgangs 2007 in Sachsen-Anhalt. In Niedersachsen haben am Doppelabitur 2011 (d. h. G8 und G9 an den Schulformen Gymnasium und KGS) rund 40 000 Schülerinnen und Schüler erfolgreich teil

genommen, in der Abiturprüfung 2012 waren es allein aus G8 (Gy und KGS) rund 24 300. Angesichts dieser Zahlen erscheint es der Landesregierung bemerkenswert, wenn eine Erhebung auf so schmaler Befragungsbasis aus einem anderen Bundesland zum Anlass genommen wird, die Ergebnisse von G8 in Niedersachsen zum wiederholten Mal infrage zu stellen. Faktum ist hingegen:

Erstens. Unsere Schülerinnen und Schüler von G8 und G9 des gymnasialen Bildungsgangs haben im Doppelabitur 2011 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nahezu identische Ergebnisse erzielt, und zwar nicht nur in der Durchschnittsnote der Abiturklausur, sondern auch im Längsschnitt des Unterrichts in der zweijährigen Qualifikationsphase.

Zweitens. Der Anteil der erfolgreichen Abiturientinnen im Vergleich zu den erfolgreichen Abiturienten liegt im Längsschnitt der letzten fünf Jahre bei rund 55 % gegenüber rund 45 %. Von einer Benachteiligung junger Frauen im gymnasialen Bildungsgang G8 kann also überhaupt nicht die Rede sein.

Drittens. Die Landesregierung hat mit der Einführung der Profiloberstufe und der Einführung von fünf Abiturprüfungsfächern die MINT-Fächer deutlich gestärkt. Seit dem Abitur 2007 bis zum Doppelabitur 2011 hat sich die Anwahl dieser Fächer als Abiturprüfungsfächer wie folgt positiv entwickelt: Mathematik von 51 % auf 63 %, Biologie von 45 % auf 59 %, Chemie von 12 % auf 23 % und Physik von 12 % auf 21 %; im Abitur 2012 gab es innerhalb der MINT-Fächer eine leichte Verschiebung um rund 2 % zugunsten der Fächer Mathematik und Biologie. Eine Korrelation zwischen der in den letzten fünf Jahren gestiegenen Zahl der erfolgreichen Abiturientinnen und der gestiegenen Anwahl der MINT-Fächer ist somit evident.

Viertens. Die Landesregierung hat im Rahmen des Hochschulpakts 2020 zahlreiche neue Studienanfängerplätze geschaffen, dabei insbesondere in den MINT-Studiengängen. Eine statistische Auswertung der Anwahlen in den verschiedenen Studiengängen liegt für das Wintersemester 2011/12 noch nicht vor, für das Studienjahr 2012 kann sie noch nicht vorliegen. Es wäre aber nicht sinnvoll, getrennte Daten mit Bezug auf das Studienwahlverhalten junger Frauen und Männer aus einem G8- oder G9-Schuljahrgang zu erheben; denn die Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgänge haben sowohl den Unterricht in der Qualifikationsphase als auch die Abiturprüfung nach völlig identischen Vorgaben absolviert. Nach Auswertung der

Hochschulstatistiken wird aber eine Aussage darüber gemacht werden können, in welchen Studiengängen 2011 und 2012 die einzelnen Einschreibungen erfolgt sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Ergebnisse aus G8 und G9 für das Abitur 2011 sind dem Landtag schon mehrfach vorgetragen worden. Deshalb darf ich sie hier noch einmal wiederholen. Im schriftlichen Abitur 2011 waren die Durchschnittsergebnisse G9 zu G8 im Prüfungsfach (P) Deutsch in P1/P2 7,98 zu 7,97, in P3 7,64 zu 7,77 und in P4 8,11 zu 8,12; in Mathematik in P1/P2 9,74 zu 9,59, in P3 8,62 zu 8,80 und in P4 7,40 zu 7,30.

Im schriftlichen Abitur 2012 in G8 lauten die Ergebnisse für Deutsch im Prüfungsfach (P) P1/P2 7,99, P3 7,69 und P4 7,55. In Mathematik lauten sie in P1/P2 7,61, P3 6,65 und P4 7,29. Während es in Deutsch keine nennenswerten Abweichungen im Vergleich zu G8 und G9 des Vorjahres gibt, weichen die Ergebnisse in Mathematik zwar nicht im Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ab, wohl aber in dem auf erhöhtem Anforderungsniveau um rund 2 Punkte nach unten im Vergleich zum Vorjahr. Hier liegen sie auf dem Niveau der Abiturdurchschnittsnoten im G9-Jahrgang 2009. Grund hierfür ist nicht G8, sondern sind neue Aufgabenstellungen, die dem Prüfling erstmals eine größere Auswahlmöglichkeit unter den Teilaufgaben in den drei Sachgebieten Analysis, Stochastik und Lineare Algebra/Analytische Geometrie eröffnen. Das Anforderungsniveau der Aufgaben war angemessen, der Aufgabenumfang wegen der Wahlmöglichkeiten angesichts der vorgegebenen Schreibzeit aber etwas zu groß. Dies ist im Abitur 2013 zu korrigieren.

Zu 2: Die Hochschulauswertungen für 2011 und 2012 werden aus besagten Gründen keine getrennten Auswertungen des Studienwahlverhaltens von Studierenden aus G8 und G9-Schuljahrgängen ausweisen. Andernfalls müsste dann z. B. auch die Auswertung getrennt nach dem Gymnasium G8 und der Integrierten Gesamtschule G9 erfolgen, die eindeutig zugunsten von G8 ausginge.

Zu 3: Nein. Eine „Evaluation der G8-Einführung“ erfolgt hingegen kontinuierlich, indem die Rahmenbedingungen von G8 ständig verbessert werden (Klassenfrequenzsenkung in 5 bis 9 und 10, 100 % Unterrichtsversorgung, Lehrplanoptimierung, Leh- rerausbildung etc).

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Gabriela König und Christian Grascha (FDP)

„Führerschein mit 17“

Der „Führerschein mit 17“ erlaubt jungen Menschen, bereits frühzeitig Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Durch das begleitete Fahren können Unfallrisiken vor allem für die besondere Gefahrengruppe der jungen und unerfahrenen Fahrer verringert werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie entwickelt sich die Inanspruchnahme der Regelungen zum „Führerschein mit 17“ seit der Einführung? Welche Bundesländer haben das Modell ebenfalls eingeführt?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Modells?

3. Welche Bedeutung hat die Regelung des „Führerscheins mit 17“ im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Unfallrisiken für junge Autofahrer? Liegt der Landesregierung hierzu Zahlenmaterial vor?

Niedersachsen war das erste deutsche Bundesland, das eine Möglichkeit des Erwerbs der Fahrerlaubnis für Personen unter 18 eingeführt hat. Der zunächst ab Mai 2004 in einigen Modellregionen Niedersachsens durchgeführte Modellversuch des begleiteten Fahrens mit 17 (BF 17) wurde zum 1. März 2005 auf ganz Niedersachsen ausgedehnt. Im August 2005 erfolgte die bundesweite Einführung als Modellversuch, im Dezember 2010 wurde das BF 17 endgültig im Bundesrecht verankert und stellt seitdem die in Deutschland geltende Rechtslage dar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Während der Modellversuchsphase haben bis Januar 2008 alle Bundesländer sukzessive von der Möglichkeit der Einführung Gebrauch gemacht. Seit der Verankerung des begleiteten Fahrens mit 17 in 2010 im Bundesrecht als Regelfall wird diese Möglichkeit nach den aktuellen Zahlen bundesweit von gut einem Drittel der Fahranfänger genutzt.

In Niedersachsen war nach der Einführung zunächst eine Schwankung der Teilnahmezahlen zu verzeichnen, die sich inzwischen auf hohem Niveau stabilisiert hat. So betrug der Anteil der BF17-Prüfungen an den praktischen Prüfungen in 2005 erst 13 %, stieg in 2006 auf 33 %, in 2007 auf 55 %, fiel in 2008 auf 40 % und in 2009 auf