Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Transplantationsskandal an der Universitätsmedizin Göttingen für die Universitätsmedizin Göttingen und die Medizinische Hochschule Hannover?

Es kann bis heute festgestellt werden, dass der Vorstand der UMG jeweils zeitnah die notwendigen und richtigen Maßnahmen zur Aufklärung und Verhinderung weiteren Fehlverhaltens ergriffen hat. Das MWK wurde vom Vorstand der UMG jeweils über aktuelle Entwicklungen und die getroffenen Maßnahmen an der UMG informiert. Anhaltspunkte für Rechtsverstöße der Stiftungsorgane (Vorstand und Stiftungsausschuss) hat es nicht gegeben.

Die rechtliche Grundlage hinsichtlich der Durchführung der Krankenversorgung und ihrer Überwachung stellt sich wie folgt dar: Gemäß § 63 b Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) wird die UMG von einem Vorstand geleitet, der zugleich Organ der Stiftung Universität Göttingen und der Hochschule ist. Damit ist er auch für die Krankenversorgung an der UMG verantwortlich. Gemäß § 47 Satz 2 Nr. 5 NHG ist die Krankenversorgung eine staatliche Angelegenheit. Gemäß § 55 Abs. 3 NHG nimmt die Stiftung staatliche Angelegenheiten nach § 47 Satz 2 NHG als eigene Aufgaben war. Der überwiegend extern besetzte Stiftungsausschuss Universitätsmedizin überwacht u. a. als Dienstvorgesetzter die Tätigkeit des Vorstands der UMG (§ 60 a Abs. 2 NHG). Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 NHG untersteht die Stiftung der Rechtsaufsicht des Fachministeriums.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Am 22. und 23. November 2011 informierte der Vorstand für Krankenversorgung der UMG Herrn Staatssekretär Dr. Lange im MWK, dass eine an der UMG stattgefundene Lebertransplantation durch die Bundesärztekammer (BÄK) überprüft werde. In diesem Zusammenhang hat die UMG den Arzt Professor O. am 23. November 2011 nach einer Anhörung freigestellt und am 24. November 2011 schriftlich beurlaubt. Auch hierüber informierte der Vorstand für Krankenversorgung der UMG den Vorsitzenden des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin und Herrn Dr. Lange am 24. November 2011 fernmündlich. Am 29. November 2011 schaltete die UMG die Staatsanwaltschaft ein. Ende Dezember 2011

trennte sich die UMG von Professor O. durch Auflösungsvertrag.

Am 26. Juni 2012 informierte der Vorstand für Krankenversorgung der UMG den Stiftungsausschuss Universitätsmedizin und damit den Staatssekretär des MWK, dass es nach Untersuchungen der Bundesärztekammer in Göttingen rund 25 weitere Verdachtsfälle aus den letzten 2 Jahren gebe, in denen Daten möglicherweise manipuliert wurden, um Patienten bei einer Transplantation bevorzugt zu berücksichtigen.

Am 3. Juli 2012 informierte die BÄK die UMG, das MWK und die Staatsanwaltschaft darüber, dass Professor O. in einem anderen Fall für einen Patienten mit arabisch klingendem Namen die bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation zu entrichtende Transplantationspauschale in Höhe von 8 765 Euro entrichtet habe und auch in diesem Fall falsche Angaben gemacht worden seien.

Am 26. Juli 2012 teilte der Vorstand der UMG dem MWK, dem Stiftungsausschuss Universitätsmedizin und der Präsidentin der Universität Göttingen mit, dass der Direktor der Abteilung Gastroenterologie vom Dienst freigestellt wurde, da sich auch gegen ihn der Verdacht erhärtet habe, Patientenakten manipuliert zu haben bzw. daran beteiligt gewesen zu sein. Die zuständige Staatsanwaltschaft sei durch UMG eingeschaltet.

Der Vorstand der UMG hat den Stiftungsausschuss Universitätsmedizin (einschließlich des Ministeriumsvertreters in diesem Organ) sowie das Fachreferat im MWK in den vergangenen Monaten stets über die aktuellen Entwicklungen und die veranlassten Maßnahmen informiert. Aus diesem Grund waren keine weitergehenden Maßnahmen seitens MWK zur Aufklärung der Vorgänge gegenüber dem Vorstand der UMG erforderlich. Bezüglich der Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Unregelmäßigkeiten wird auf die Antwort zu Nr. 3 verwiesen.

Zu 2: Das MWK hat von Unregelmäßigkeiten aus der Zeit von Professor O. in Regensburg erstmalig am 3. Juli 2012 durch die Berichterstattung in den Medien erfahren. Der einschlägige Prüfbericht der BÄK aus dem Jahr 2006 wurde seinerzeit nicht veröffentlicht, sondern nur einigen beteiligten Institutionen, insbesondere in Bayern, zur Verfügung gestellt. Professor O. wurde dort weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich belangt. Auch die externen Gutachten in dem damaligen Berufungsverfahren enthielten keine Hinweise auf die Vorkommnisse in Regenburg.

Das Führungspersonal für Transplantationsmedizin bestand aus Professor O., dessen Bereich Transplantationschirurgie zwar der Abteilung Allgemeinchirurgie zugeordnet war, aber selbstständig tätig war. Professor O. wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 zunächst als Oberarzt für den Bereich der Allgemeinchirurgie eingestellt. Verantwortlich für die Auswahl waren der damalige Leiter der Abteilung Allgemeinchirurgie sowie das damalige Vorstandsmitglied für Wirtschaftsführung und Administration. Kurze Zeit später hat sich die UMG entschieden, den Bereich Transplantationschirurgie mit einer W-2-Professur auf Zeit mit tenure track (W 2 auf Dauer) wissenschaftlich zu stärken. Die Stelle wurde ausgeschrieben und in einem Berufungsverfahren mit Berufungskommission und drei externen Gutachten und nach Beteiligung von Fakultätsrat, Senat und Stiftungsausschuss Universitätsmedizin mit Professor O. zum 16. November 2009 besetzt.

Bei weiterer Betrachtung gehört auch der Leiter der Abteilung Gastroenterologie, Professor R., zum Führungspersonal für die Transplantationsmedizin. Er wurde nach einem Berufungsverfahren mit Berufungskommission und vier externen Gutachten unter Beteilung des Fachbereichsrats der Medizinischen Fakultät und des Senats auf die seinerzeit ausgeschriebene C-4-Professur für Innere Medizin (Abteilung Gastroenterologie und Endokrinologie) zum 1. Oktober 1992 an der UMG ernannt. Er ist ausgewiesener Hepatologe (für Erkrankungen der Leber und Gallenwege) und verantwortlich dafür, ob Patienten aus seiner Abteilung für eine Transplantation vorgeschlagen werden.

Zu 3: Der Bereich der Transplantationschirurgie an der UMG wurde im Frühjahr 2012 neu aufgestellt. Die bislang in der Transplantationschirurgie arbeitenden Chirurgen (insgesamt fünf) wurden mit anderen Aufgaben betraut. Der Bereich wurde der Leitung der Abteilung Allgemeinchirurgie unterstellt. Der Transplantationskoordinator wurde direkt dem Vorstand der UMG unterstellt. Berichte gegenüber Eurotransplant dürfen nur noch über den Transplantationskoordinator erfolgen. Transplantationskonferenzen sind ausführlich zu protokollieren. Akten im Zusammenhang mit Transplantationen sind noch detaillierter zu führen.

Weiterhin beschloss die UMG am 22. Juni 2012, zusätzlich zu den Untersuchungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Staatsanwaltschaft eine externe Kommission einzusetzen, die die Abläufe und Verfahren bei der UMG untersucht.

Bereits am 29. Juni 2012 wurde die Kommission eingesetzt. Ein entsprechender Bericht dieser externen Kommission soll zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.

Im Übrigen wird auf die Ergebnisse des Spitzengesprächs vom 27. August 2012 im Bundesministerium für Gesundheit verwiesen. Die im Anschluss an das Gespräch verfasste Erklärung mit dem Tenor „Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen“ beinhaltet verschiedene weitere Überlegungen und Maßnahmen für eine zukünftige Absicherung der Transplantationsmedizin. Die Erklärung ist auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 18 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Neuer Lotto-Staatsvertrag: Oddset- und Internetspiel - Negative finanzielle Auswirkungen insbesondere auf Annahmestellen im ländlichen Raum

Nach Angaben von Betreibern von Lotto-Annahmestellen in Niedersachsen insbesondere im ländlichen Raum fürchten ca. 1 900 von insgesamt 2 400 Betrieben jährlich mehrere Tausend Euro Umsatzverluste; denn nur noch 500 Annahmestellen sollen das Oddset-Angebot behalten.

Außerdem wird durch die Zulassung des Internetspiels und die Nichtbeteiligung der Annahmestellen an diesen Umsätzen die wirtschaftliche Existenz zusätzlich gefährdet. Fachleute befürchten einen weiteren Umsatzrückgang von 30 %. Insbesondere die kleineren Annahmestellen weisen darauf hin, dass erst sie „Lotto über Jahrzehnte groß gemacht hätten“.

Anscheinend wird in dieser Sache in anderen Bundesländern anders vorgegangen. So sollen in Rheinland-Pfalz alle Annahmestellen Oddset weiter verkaufen dürfen, und es soll auch eine direkte Beteiligung der Annahmestellen am Internetumsatz der Lotto-Gesellschaft geplant sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie den im Vorspann geschilderten Sachverhalt, insbesondere mit seinen Wirkungen im ländlichen Raum, wo den Betreibern immer mehr Umsätze auch aus anderen Geschäftsbereichen wegbrechen?

2. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zu dem Thema in Niedersachsen?

3. Mit welcher Begründung sind die Bereiche Oddset und Internetspiel in welchen Bundesländern in den Glücksspielverordnungen und wie anders geregelt?

Derzeit dürfen in Niedersachsen in bis zu 1 950 von 2 400 Toto-Lotto-Annahmestellen die auf Grundlage des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland aus dem Jahr 2008 zu Zeiten des Sportwettmonopols entwickelten sogenannten Oddset-Sportwetten im Rahmen einer Übergangsregelung vermittelt werden. Dem Geschäftsbericht der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH für das Jahr 2011 ist zu entnehmen, dass, bezogen auf die angebotenen Glücksspiele. auf Oddset ein Spielgeschäftsanteil von lediglich 2 % entfiel. Einige Landeslotteriegesellschaften haben angekündigt, das auslaufende Oddset-Sportwettenangebot in modifizierter Form nach der seit 1. Juli 2012 geltenden neuen Rechtslage fortführen zu wollen, und haben zu diesem Zweck die privatrechtlich organisierte Oddset Deutschland GmbH (ODS GmbH) gegründet. Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH ist nicht an der ODS GmbH beteiligt.

Im Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) haben sich die Regierungschefinnen und -chefs von 15 Ländern (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) auf grundlegende Neuregelungen zum Glücksspielrecht geeinigt, die zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten sind. Eine wesentliche Neuerung ist die Öffnung des Internets für erlaubte Glücksspiele.

Die Regelungen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages im Bereich der Sportwetten sehen vor, dass im Rahmen einer zunächst auf sieben Jahre befristeten Experimentierklausel das staatliche Sportwettenmonopol aufgehoben wird und maximal 20 Konzessionen erteilt werden können. Der Markt wird für private Sportwettveranstalter geöffnet. Alle Anbieter, unabhängig davon, ob es sich um staatliche oder private handelt, müssen sich dem Wettbewerb um die 20 Konzessionen stellen. Das zentral zuständige Land Hessen wird die Konzessionen voraussichtlich frühestens Ende des Jahres 2012 erteilen können. Die ODS GmbH hat avisiert, sich um eine Konzession bewerben zu wollen. Ob die ODS GmbH tatsächlich eine Konzession erhalten wird, wird der Ausgang des Konzessionsverfahrens zeigen.

In den Staatvertragsländern vermittelt werden dürfen die Sportwetten in sogenannten Wettvermittlungsstellen. In ihren Ausführungsgesetzen treffen

die Länder ergänzende Regelungen zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Nach den ebenfalls am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, wird es für jeden der 20 Konzessionsnehmer möglich sein, mit Betreiberinnen und Betreibern einer Toto-Lotto-Annahmestelle eine Vereinbarung zur Einbeziehung in sein Sportwettenvertriebssystem zu treffen. Eine Wettvermittlungsstelle darf auch in einer Annahmestelle eingerichtet werden, soweit es sich bei der Sportwettvermittlung um ein Nebengeschäft handelt.

Detaillierte Regelungen zur Höchstzahl, den Standorten, der Verteilung der Wettvermittlungsstellen sowie den Anforderung an die Darbietung des Glücksspielangebots in den Annahmestellen und Sportwettvermittlungsstellen finden sich in der grundlegend überarbeiteten Niedersächsischen Glücksspielverordnung. Darin ist vorgesehen, die Höchstzahl aller Wettvermittlungsstellen in Niedersachsen auf 2 400 Wettvermittlungsstellen insgesamt zu begrenzen. Diese Höchstzahl entspricht der Summe der Annahmestellen, in denen bislang Sportwetten vermittelt werden dürfen (1 950) zuzüglich der nicht erlaubten „Wettbüros“ (geschätz- ter Höchststand 450). Bei 20 Konzessionsnehmern entfielen damit 120 Wettvermittlungsstellen auf jeden dieser Konzessionsnehmer. Eine absolute Obergrenze von 500 Wettvermittlungsstellen pro Konzessionsnehmer trägt den Überlegungen Rechnung, dass eventuell nicht alle 20 Konzessionen vergeben werden, reine Internetveranstalter konzessioniert werden oder Konzessionsnehmer sich auf wenige lukrative Wettvermittlungsstellen konzentrieren. Die zum Entwurf der Niedersächsischen Glücksspielverordnung im Rahmen der Verbandsanhörung eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Im Anschluss daran wird die Niedersächsische Glücksspielverordnung in Kraft treten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Niedersächsischen Landesregierung ist es wichtig, den Annahmestellen - insbesondere auch in ländlichen Gebieten - sichere und zukunftsfähige Perspektiven zu bieten, die langfristig ihre Existenz sichern. Der im Zuge der Neuregelungen des Glücksspielrechts in Niedersachsen geschaffene Rechtsrahmen stärkt die Eigenständigkeit der Annahmestellen. Im Geschäftsfeld der Vermittlung von Sportwetten erfahren die Annahmestellen künftig wesentliche Besserstellungen:

- Jeder der maximal 20 Konzessionsnehmer hat die Möglichkeit, eine niedersächsische Annahmestelle in sein Vertriebsnetz einzubeziehen. Die Annahmestellen sind bei der Vermittlung von Sportwetten somit nicht mehr auf einen Vertragspartner beschränkt. Das Risiko bei der Vermittlung von Sportwetten ausgeschlossen zu werden, falls die ODS GmbH keine Konzession erhalten sollte, besteht somit in Niedersachsen nicht.

- Mit der Festlegung einer Höchstzahl von 2 400 Sportwettvermittlungsstellen und einer Beschränkung je Konzessionsnehmer auf bis zu 500 Wettvermittlungsstellen bestünde grundsätzlich sogar für jede Annahmestelle künftig die Möglichkeit, eine Wettvermittlungsstelle als Nebengeschäft zu betreiben.

- Mit der rechtlich zugestandenen Flexibilität für jeden Konzessionsnehmer tätig werden zu dürfen, sind die Annahmestellen nicht mehr dem wirtschaftlichen Kalkül eines Vertragspartners ausgesetzt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Lotto-Toto Block und die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH davon ausgehen, dass die ODS GmbH einen Bedarf von ungefähr 500 Wettvermittlungsstellen in Niederachsen hätte.

- Konzessionsnehmer müssen in ihrem Vertriebskonzept darlegen, ob und wie sie den terrestrischen Vertrieb organisieren. Eine Verteilung von Wettvermittlungsstellen auch im ländlichen Raum dient der Kanalisierung des Glücksspiels außerhalb der Ballungsräume und wird bei der Zuteilung der Anzahl der Wettvermittlungsstellen positiv ins Gewicht fallen.

Mit der im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag getroffenen Entscheidung, Glücksspiele auch über das Internet zuzulassen, sind die Ministerpräsidenten und mit ihnen die den Staatsvertrag ratifizierenden Landesparlamente den Erfordernissen der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung gefolgt. Nur mit der Internetöffnung ist eine Kanalisierung des bisher im Internet betriebenen unerlaubten Glücksspiels in legale und kontrollierte Bahnen denkbar. Eine Beteiligung der Annahmestellen an den Internetumsätzen kann jedoch nach hiesiger Auffassung nicht im Wege der gesetzlich festgelegten Subventionierung erfolgen, sondern kann nur zwischen der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH einerseits und den Annahmestellen bzw. ihren Interessenvertretern andererseits privatrechtlich ausgehandelt werden.

Zu 2: Wie in der Vorbemerkung näher ausgeführt, enthält der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für die Vertragsländer. In Niedersachsen enthalten für den Bereich der Sportwetten, nicht jedoch für die Vermittlung von Glücksspiel im Internet, zudem das Niedersächsische Glücksspielgesetz und die Niedersächsische Glücksspielverordnung ergänzende Vorschriften.

Zu 3: Innerhalb des von Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gesetzten Rahmens erlassen die Vertragsländer ergänzende Regelungen im Rahmen ihrer Ausführungsvorschriften. Im Bereich der Sportwetten regeln die Vertragsländer für ihr Landesgebiet die Vermittlung von Sportwetten über Wettvermittlungsstellen und geben deren Höchstzahl vor. Regelungen, mit denen künftig die ODS GmbH privilegiert werden könnte, finden sich beispielsweise im Ausführungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, in dem geregelt ist, dass für den Fall, dass die die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH oder eine Gesellschaft, an der die Lotto RheinlandPfalz GmbH beteiligt ist, Konzessionsnehmer wird, die Vermittlung von Sportwetten an diese auch in den Annahmestellen als Nebengeschäft erfolgen darf. Niedersachsen hat von einer solchen Regelung aus den bereits dargestellten Gründen abgesehen.

In Bezug auf das Internet hat - wie aus einer dem Landtagsausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Nachgang zu seiner 106. Sitzung vom 8. Juni 2012 übermittelten Länderumfrage vom 16. Mai 2012 hervorgeht - keines der Vertragsländer über den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hinausgehende Regelungen in das jeweilige Landesausführungsgesetz aufgenommen. Ob einzelne Landeslotteriegesellschaften angewiesen wurden, ihre Annahmestellen an den Internetumsätzen zu beteiligen ist nicht bekannt.

Anlage 17

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 19 der Abg. Johanne Modder (SPD)

Wer bezahlte die Übernachtung von Mitgliedern der Landesregierung in einem Stuttgarter Fünf-Sterne-Hotel anlässlich des zweiten Nord-Süd-Dialogs am 17. Dezember 2008?

Der SPD-Fraktion liegt die Kopie einer Reservierungsliste des Fünf-Sterne-Hotels Le Méridien Stuttgart vom 2. Dezember 2008 vor. Darauf sind unter dem Stichwort „Nord-Süd-Dialog“

68 Zimmerreservierungen verzeichnet, die jeweils mindestens eine Übernachtung vom 17. auf den 18. Dezember 2008 beinhalten. Die jeweiligen Reservierungen sind namentlich aufgeführten Personen zugeordnet. Das Stichwort, das Datum und die Namen der Gäste lassen vermuten, dass in diesem Hotel zumindest ein Teil der niedersächsischen Gäste des zweiten Nord-Süd-Dialogs abgestiegen ist. Das Fest fand bekanntlich am 17. Dezember 2008 in Stuttgart statt.

Unter den namentlich genannten Gästen sind auch Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung. Genannt werden (in alphabetischer Reihenfolge) der damalige Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Wolfgang Gibowski, der damalige Regierungssprecher, Staatssekretär Olaf Glaeseker, der damalige und auch aktuelle Finanzminister Hartmut Möllring sowie der damalige Ministerpräsident Christian Wulff mit jeweils einer Übernachtung vom 17. auf den 18. Dezember 2008. Die Reservierungen unter den Namen Glaeseker und Wulff sind jeweils für zwei Personen vermerkt.