Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

Nach dem Gesetzentwurf zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BR- Drs. 176/12) soll eine Ausweitung der Geltung des Kartellrechts erfolgen. Nunmehr sollen die Wettbewerbsvorschriften auch für das Verhältnis der Krankenkassen und ihrer Verbände untereinander sowie zu ihren Versicherten gelten. Darüber hinaus soll das Bundeskartellamt eine Prüfungs- und Verwerfungskompetenz bei Kassenfusionen erhalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1 und 3: Nach jüngsten Pressemeldungen (z. B. Die Welt-online vom 9. September 2012) finden gegenwärtig Beratungen im Bundestag zwischen den Regierungsfraktionen mit dem Ziel statt, der vielfach vorgetragenen Kritik an den Gesetzesänderungen Rechnung zu tragen.

Die Haltung der Landesregierung wird nach Beschlussfassung durch den Bundestag und nach Einbringung des Gesetzes in den Bundesrat festgelegt. Eine Aussage zum Stimmverhalten der Landesregierung im Bundesrat ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Zu 2: Die Gesundheitspolitik der Landesregierung hat bei der Initiierung und Begleitung gesundheitspolitischer Prozesse den geänderten gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen. Zu konkreten Auswirkungen, z. B. im Hinblick auf die Gesundheitsregionen, können gegenwärtig keine Aussagen getroffen werden.

Anlage 24

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 26 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Begrenzung von Dispozinsen und Zinsbegrenzungen bei Überziehungskrediten

Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker aller Parteien haben sich auf Bundes- und Landesebene zu den Themen Begrenzung von Dispozinsen und Zinsbegrenzungen bei Überziehungskrediten geäußert. Durchgängig wird kritisiert, dass Banken am Markt nicht gerechtfertigte Zinsen für Überziehungskredite durchsetzen. Dies sei insbesondere deshalb nicht hinnehmbar, weil die Kreditinstitute derzeit Zugang zu „billigem“ Geld hätten. Bei durchschnittlich rund 12 % Zinsen für einen Überziehungskredit sei offenkundig, dass die günstigen Bedingungen der Refinanzierung nicht an die Kunden weitergegeben werden.

Die Forderung nach einer gesetzlichen Obergrenze für Dispozinsen ist auch im Landtag erörtert worden. Zwei Landtagsentschließungen von SPD und Linken sind im Landtag mit Regierungsmehrheit abgelehnt worden. Gleichzeitig sind wiederholt aus den Reihen der Landesregierung und der CDU/FDP-Regierungskoalition widersprüchliche Aussagen öffentlich geworden. Initiativen der Landesregierung für mehr Transparenz und verstärkten Verbraucherschutz bei Dispokrediten sind jedoch nicht bekannt. Aktuellen Medienberichten zufolge lehnt dagegen Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) eine gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen weiterhin ab.

Die grün-rote Landesregierung von BadenWürttemberg hat jetzt eine Bundesratsinitiative zur Zinsbegrenzung von Überziehungskrediten auf den Weg gebracht. Die HAZ zitiert am 13. September 2012 den Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid (SPD), mit den Worten: „Banken geben günstige Zinsen, die ihnen von der Europäischen Zentralbank eingeräumt werden, nicht an die Verbraucher weiter“, - „... ist es jetzt an der Zeit, dass die Zinshöhe zugunsten der Verbraucher gesetzlich begrenzt wird“.

Die Verbraucherminister der Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg, Schleswig-Holstein und Brandenburg fordern nach Presseberichten, durch „einen Deckel“ die Höhe der Dispozinsen zu begrenzen. Eine gesetzliche Deckelung wird auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) befürwortet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich für die Landesregierung die Diskrepanz zwischen extrem günstigen Refinanzierungskosten der Banken und unvertretbar hohen Dispozinsen anhand konkreter Beispiele Niedersachsen und im Bund dar?

2. Was hat die Landesregierung nach den intensiven Debatten und öffentlichen Äußerungen von Kabinettsmitgliedern zur Begrenzung ungerechtfertigt hoher Dispokredite konkret unternommen, um die derzeit für Verbraucher nachteilige Rechtslage zu korrigieren?

3. Unter welchen Bedingungen ist die Landesregierung bereit, die Bundesratsinitiative der Landesregierung Baden-Württembergs zur Zinsbegrenzung von Überziehungskrediten zu unterstützen?

Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist in der heutigen Zeit ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens, und auch im Konsum spielt das Bezahlen mit Karten eine immer größer werdende Rolle. Deshalb ist es zu begrüßen, dass Banken und Sparkassen den Bürgerinnen und Bürgern Girokonten anbieten, die Zahlungen auch in den Fällen ermöglichen, in denen das Guthaben oder eine ausdrücklich eingeräumte Kreditlinie (Dispokredit) nicht mehr ausreichen. Das Kreditinstitut duldet Kontenverfügungen, um den Kunden Unannehmlichkeiten wie Lastschriftrückgaben oder ohne Vorwarnung gesperrte Kontokarten zu ersparen.

Zwischen Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern wird derzeit kontrovers diskutiert, ob der Preis für die Leistung der Sparkassen und Banken, also die Zinsen für den Dispokredit und auch die erhöhten Zinsen bei Überschreitung des Dispokreditrahmens angemessen sind. Als Argument für eine Unangemessenheit wird die momentane Niedrigzinspolitik der EZB angeführt, die von Banken und Sparkassen an ihre Kunden weiterzugeben wären.

Bei der aktuellen Diskussion um die angemessene Höhe von Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite wird jedoch übersehen, dass sich kommunale Sparkassen, also die Marktführer, überwiegend nicht über die Europäische Zentralbank (EZB) refinanzieren, sondern zur Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages (§ 4 Abs. 1 NSpG) Einlagen von den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Geschäftsgebiet hereinnehmen, um diese sodann zur kreditwirtschaftlichen Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstands in ihrem Geschäftsgebiet bereitzustellen. Die Refinanzierung der kommunalen Sparkassen in Niedersachsen erfolgt dabei zudem nicht nur über variabel verzinsliche Einlagen, sondern auch über längerfristige, festverzinsliche Anlagen, die naturgemäß von den Kunden der Sparkasse besonders gerne nachgefragt werden und im Altbestand noch deutlich höhere Zinssätze aufweisen.

Grundsätzlich gilt diese Aussage auch für Genossenschaftsbanken.

Erkennbar ist jedoch, dass es aktuell im Markt eine hohe Differenz zwischen Einlagenzinsen und Zinsen für Überziehungskredite gibt. Der niedrige Einlagenzins ergibt sich dabei im Wesentlichen daraus, dass Anleger derzeit nur wenige risikoarme Alternativen zur Verfügung haben.

Weiterhin wird bei der aktuellen Diskussion verkannt, dass alle Kreditinstitute in Deutschland nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. das Urteil des BGH vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08) bei allen variabel verzinslichen Darlehen sowie seit dem 11. Juni 2010 auch gesetzlich bei variabel verzinslichen Verbraucherdarlehen verpflichtet sind, die Höhe des Zinssatzes an einen Referenzzinssatz anzubinden. Dies gilt ausdrücklich auch für Dispositions- und Überziehungskredite. Die Institute müssen der Zinsberechnung dabei einen Referenzzinssatz zugrunde legen, der aus einer öffentlich zugänglichen und für beide Vertragsparteien überprüfbaren Quelle stammt, und unterliegen überdies genau geregelten Informationspflichten gegenüber ihren Privatkunden.

Art und Umfang der Nutzung eines Dispositionskredites sind dem Kunden grundsätzlich freigestellt. Sparkassen und andere Kreditinstitute empfehlen ihren Kunden allerdings generell, Dispositionskredite vorrangig zur Sicherstellung der Liquidität im Zahlungsverkehr zu nutzen - mithin nur kurzfristig bzw. zur Überbrückung. Für mittel- und langfristige Finanzierungen stehen den Kunden vielfältige Angebote zur Verfügung, in der Regel zu erheblich günstigeren Konditionen. Wer längerfristig Geld leihen will, sollte daher das Beratungsangebot seines Kreditinstituts in Anspruch nehmen.

Kreditinstitute bieten Produkte an, die marktgängig sind, einen Ertragsbeitrag liefern oder zumindest als Ankerprodukt für Cross-selling-Effekte geeignet sind. Eine gesetzliche Höchstgrenze der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite kann dazu führen, dass diese Kredite nicht in jedem Fall für die Kreditwirtschaft betriebswirtschaftlich tragbar sind mit der Folge, dass dieses Produkt künftig seitens der Kreditwirtschaft wesentlich restriktiver oder gar nicht angeboten würde. Fatal wäre ein Rückzug der Kreditwirtschaft aus diesem Segment insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen oder Privatpersonen, die ihre Liquidität nicht in jeder Lebenslage ausreichend steuern können.

Da es keinen Zwang zum Abschluss von Krediten gibt, würde genau die Kundengruppe ausgegrenzt

werden, deren Anliegen mit dem Antrag BadenWürttembergs im Mittelpunkt steht. Viel wichtiger als ein regulierender Eingriff in den Markt sind hier Beratung und Aufklärung durch die Kreditwirtschaft, aber auch z. B. durch Schuldnerberatungsstellen. Hier wird auch bereits gute Arbeit geleistet. Dies ist auch der Grund dafür, warum sich Niedersachsen dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz zur Begrenzung von Zinsen auf Dispokredite nicht angeschlossen hat und die Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat nicht mittragen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Heinrich Aller im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Über die Refinanzierungsbedingungen von Kreditinstituten kann die Landesregierung nur Aussagen treffen, soweit sie Zugriff auf diese Institute hat, wie z. B. die niedersächsischen Sparkassen. Tatsache ist, dass sich die Marge zwischen Zinsaufwand und Zinsertrag in den letzten Jahren aufgrund der Wettbewerbslage in Deutschland kontinuierlich verringert hat

Zu 2: Wie im Vorspann dargelegt, sieht die Landesregierung keine Veranlassung, die Rechtslage zu korrigieren.

Zu 3: Niedersachsen wird die Bundesratsinitiative Baden-Württembergs im Bundesrat nicht unterstützen.

Anlage 25

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 27 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Wie beurteilt Ministerpräsident McAllister noch heute offene Fragen zur Durchführung der Nord-Süd-Dialoge von Niedersachsen und Baden-Württemberg in den Jahren 2007, 2008 und 2009? (Teil 1)

„Die Idee des Nord-Süd-Dialogs haben Christian Wulff und ich im persönlichen Gespräch entwickelt“, sagte EU-Kommissar Günther Oettinger dem Focus

1. Auf Anfrage von Zeit-Online

2 beharrt die Regierung McAllister aber darauf, dass es sich um eine „Privatveranstaltung mit Schirmherrschaft“ gehandelt habe. Der Regierungssprecher von Ministerpräsident McAllister bestreitet, dass die Initiative von den beiden Ministerpräsidenten ausgegangen sei: „Die Idee für den Nord-Süd-Dialog war, soweit unser Kenntnisstand, von Manfred Schmidt gekommen“. Die ZEIT

3 schreibt von einer „Veranstaltung im Auftrag der niedersächsischen und ba

den-württembergischen Landesregierung, bei der Schmidt mehrere Hunderttausend Euro verdiente“.

Anlässlich des Nord-Süd-Dialogs im Flughafen Hannover-Langenhagen wurden im Dezember 2009 mindestens 590 000 Euro an Sponsoringgeistungen von 20 namhaften Firmen eingesammelt

4. Für die Veranstaltung im Jahr 2008 wurden von mindestens 22 Firmen Sponsoringleistungen von 748 000 Euro bereitgestellt

5. Für die Veranstaltung im Jahr 2007 ist keine genaue Zahl für Sponsoringeinnahmen bekannt, sie dürfte aber in einer ähnlichen Größenordnung gelegen haben. Zusätzlich gab es offenbar Sponsoring als Sachleistung oder als Mietverzicht. Die Kosten der Veranstaltungen sollen laut Presseberichten jeweils bei etwa 300 000 Euro gelegen haben. Der Gewinn der drei Veranstaltungen dürfte daher insgesamt bei 700 000 bis 900 000 Euro gelegen haben. Das Haushaltsrecht sieht vor, dass überschüssige Sponsorengelder bei Veranstaltungen des Landes anteilig zurückerstattet werden müssen. Die Bildung von „Reptilienfonds“ ist nicht zulässig.

Für die Organisation bedienten sich die Länder offensichtlich der Firmen von Herrn Manfred Schmidt, die diese Veranstaltung laut DIE ZEIT „im Auftrag“ der Länder durchführten. Schmidt war zunächst Gesellschafter der Manfred Schmidt MS Medien Management GmbH, die später als M-Medien Management GmbH firmierte und am 5. Februar 2009 in Insolvenz ging. Für die Veranstaltung im Dezember 2009 wurde insbesondere die Manfred Schmidt Media S. L., Rambla Catalunya 1, 08007 Barcelona, Telefon +49 5451 932 870, tätig. Später firmierte diese Firma als Manfred Schmidt Media GmbH, Chamerstr. 28, CH 6300 Zug, Telefon +49 5451 932 870.

Ich frage die Landesregierung:

1. Geht die Landesregierung davon aus, dass EU-Kommissar Günther Oettinger vor der Staatsanwaltschaft wahrheitsgemäß ausgesagt hat?

2. Dürfen Beamte des Landes Niedersachsen in ihrer Dienstzeit für fremde Rechnung tätig werden?

3. Werden niedersächsische Finanzämter die Anerkennung von als „Sponsoring“ deklarierten Zahlungen als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben vornehmen, wenn diese Gelder zu etwa 50 % auf privaten Konten (beispielsweise in der Schweiz) verbucht und dem eigentlichen Zweck entzogen wurden (bitte Rechtsgrundla- gen benennen)?

____________________ 1 25. August 2012 2 14. September 2012 3 13. September 2012 4 Dazu gehörten u. a. die AWD Holding AG (50 000 Euro), die Volkswagen AG (50 000 Euro), die EWE AG (50 000 Euro), die Porsche AG (50 000 Euro), die Vodafone D2 GmbH (50 000 Euro), die TUI Deutschland GmbH (25 000 Euro), die Deutsche Messe AG 25 000 Euro), die RWE AG (25 000 Euro), die Nord/LB (25 000 Euro), die EnBW AG (25 000 Euro), die Salz

gitter AG, die Air Berlin (25 000 Euro) und Exxon Mobil (15 000 Euro). 5 Darunter Audi/VW mit (75 000 Euro), Deutsche Messe AG (25 000 Euro) , Nord/LB (25 000 Euro), Deutsche Bahn (50 000 Euro), EnBW (50 000 Euro), LBBW (50 000 Euro), EWE (25 000 Euro).

Die vom Fragesteller an die Landesregierung gerichteten Fragen beruhen im Wesentlichen auf den im Vorspann aufgestellten Spekulationen, an denen sich die Landesregierung nicht beteiligt.