Nach Beteiligung der Betreiber hat Niedersachsen mit Schreiben vom 16. August und 10. September 2012 die Antworten für diese beiden Kategorien an das BMU übermittelt.
Aufgrund der großen Anzahl (und der großen Un- terschiede) der Anlagen in den Kategorien 4 und 5 hat sich das BMU dazu entschlossen, zusätzlich zu den bereits eingeführten beiden Abschneidekriterien - durch die Anwendung von Postulaten - die Anzahl der Anlagen, für die der Stresstest explizit durchgeführt werden muss, weiter zu reduzieren. Dabei geht es im Wesentlichen darum, durch postulierte (hohe) mechanische und thermische Lastannahmen und den daraus resultierenden (abde- ckenden) Freisetzungen bzw. Dosen an Modellstandorten auf einem einfachen Weg zu überprüfen, ob eine Anlage überhaupt das freisetzbare radiologische Potenzial besitzt, das in extremen Situationen zu katastrophalen Auswirkungen führen könnte. Ist das nicht der Fall, ist für die entsprechende Anlage - ohne weitere Überprüfung - die Robustheit festgestellt.
Das BMU wird nach Auswertung der Antworten und Unterlagen darüber entscheiden, in welcher Tiefe der Stresstest für die einzelnen Anlagen bzw. Einrichtungen durchgeführt wird. Wesentliche Gesichtspunkte dafür sind das jeweilige Inventar und dessen Freisetzbarkeit. Je nach notwendiger Tiefe des Stresstests werden zukünftig für einen Teil der Anlagen noch detaillierte Fragen gestellt.
Zu 2: Die Standorte Braunschweig und Leese der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (EZN) sind in die Stresstests einbezogen (Siehe Antwort zu 1).
Zu 3: Das BMU hat den Umfang dieses Stresstests und damit auch den Rahmen definiert. Zusätzlich zu den bereits eingeführten beiden Abschneidekriterien hat das BMU - durch die Anwendung von Postulaten - die Anzahl der Anlagen, für die der Stresstest explizit durchgeführt werden muss, weiter reduziert.
Die Landesregierung ist mit dem gewählten Vorgehen einverstanden, da diese Auswahl alle Anlagen und Einrichtungen in Niedersachsen umfasst, von denen potenziell eine mögliche Gefahr ausgeht.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sieht es nach einem Bericht von Spiegel-online vom 1. August 2012 als eine reale Bedrohung an, die zudem „relativ leicht“ umzusetzen sei, dass Terroristen deutsche Flughäfen mit elektromagnetischen Quellen angreifen und somit lahmlegen könnten. Um dagegen gewappnet zu sein, finanziert das BMBF das militärische Forschungsprojekt EMSIN
(Elektromagnetischer Schutz von Verkehrsin- frastrukturen) unter der Koordination des Rüstungskonzerns Thales Defence Deutschland. Die Universität Hannover und die Hochschule Hannover beteiligen sich an diesem Forschungsprojekt und erhalten, verteilt über drei Jahre, insgesamt etwa eine halbe Million Euro für ihre Forschungsarbeiten (siehe Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drs. 16/5042). Experten zufolge sind die Ergebnisse aus solchen Forschungsprojekten aber nicht nur defensiv - also für den Schutz der Zivilbevölkerung - nutzbar, sondern können auch als Angriffswaffen genutzt werden, um Attacken mit elektromagnetischen Quellen zu starten, um die Infrastruktur des Gegners zu schwächen. Darüber hinaus führe eine solche Abwehrmöglichkeit zu einer Absenkung der Hemmschwelle für die gewaltsame Lösung von Konflikten, weil man das eigene Land in (ver- meintlicher) Sicherheit wähne und sich vor Angriffen als geschützt betrachte. Daher dienen Experten zufolge solche Forschungsprojekte nicht nur der Stärkung der Landesverteidigung, sondern auch Verbesserungen zur Führung von Angriffskriegen und sogenannten präventiven Militärschlägen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lauten die Projektaufträge der Universität und der Hochschule Hannover im Wortlaut? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an welchen Lehrstühlen/Instituten der beiden Hochschulen mit (bitte aufgeteilt nach Professorinnen und Professoren, Promovierten, Doktorandinnen und Doktoranden, studenti- schen Hilfskräften und Verwaltungskräften)?
3. Kann der private Rüstungskonzern Thales Defence Deutschland alle Erkenntnisse, die aus dem Forschungsprojekt resultieren, eigenständig verwerten, oder sind alle Erkenntnisse frei und öffentlich zugänglich? Falls nicht, welche Einschränkungen (z. B. bei Patenten) gibt es?
Bei dem Verbundprojekt „EMSIN - Elektromagnetischer Schutz für Verkehrsinfrastrukturen“ handelt es sich nicht um ein Militärforschungsprojekt. Das Projekt wird vielmehr im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Förderaktivität „Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung“ zwischen Deutschland und Israel gefördert. Die Projektergebnisse dienen der Verbesserung der Sicherheit der zivilen Verkehrsflughäfen gegen Bedrohung mit elektromagnetischen Wirkmitteln. Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm des BMBF befasst sich ausschließlich mit der inneren Sicherheit und dem zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und dient keinen militärischen Zwecken.
Zu 1: Das von der Universität Hannover bearbeitete Teilvorhaben von EMSIN trägt den Titel „Verfahren zur Analyse der Störfestigkeit und grundlegende Konzepte zur Verringerung der Schadensausbreitung in IT-Netzwerken“. Die Universität Hannover erhält hierfür eine nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung.
Das von der Hochschule Hannover bearbeitete Teilvorhaben von EMSIN trägt den Titel „Verfahren zur Analyse der Schadensausbreitung in IT-Netzwerken“.
Der genaue Gegenstand der Förderung kann der Bekanntmachung des BMBF vom 30. Oktober 2008 entnommen werden (http://www.bmbf.de/ foerderungen/13137.php).
Zu 2: An der Universität Hannover, Fakultät für Elektrotechnik und Informatik, Institut für Grundlagen der Elektrotechnik und Messtechnik, sind am Teilprojekt EMSIN beteiligt:
An der Hochschule Hannover, Bereich Grundlagen der Elektrotechnik, sind folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Teilprojekt EMSIN beteiligt: