Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

1. Wie kam es dazu, dass in Europa verbotene Chemikalien von den USA nach Europa (Ant- werpen/Bremerhaven) verschifft werden?

2. Warum ist die vollständige Pack- und Ladeliste der MSC Flaminia entgegen anderslautenden Berichten bis heute nicht veröffentlicht?

3. Wer sind die Empfänger der laut Presseberichten in insgesamt 151 Gefahrgutcontainern u. a. mitgeführten Stoffe weißer Phosphor - ein Kampfstoff -, Nitromethan - ein Raketentreibstoff - sowie der Chemikalien Tetrafluorethan - ein unter der Bezeichnung R134a in Europa verbotenes Kältemittel - und polychlorierter Biphenyle (PCB)?

Das MSC Flaminia ist am 14. Juli 2012 auf See in Brand geraten. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich insgesamt 153 Container mit Gütern an Bord, die nach den Vorgaben des Internationalen Codes für die Beförderung von Gefahrgütern über See (IMDG-Code, International Maritime Code for Dan- gerous Goods) als Gefahrgüter einzustufen und zu transportieren waren. Im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Container, die sich bei Brandausbruch an Bord befanden, ist diese Anzahl der mit Gefahrgut beladenen Container nicht ungewöhnlich. Von den 153 genannten Containern sind ins

gesamt 95 verbrannt oder durch Hitze und Rauch unterschiedlich stark beschädigt. Für die verbleibenden Container ist es beabsichtigt, diese in Wilhelmshaven zu entladen. Abhängig von der Beschädigung der Ladung in den Containern ist dann durch die Ladungsbeteiligten und/oder Versicherungen zu entscheiden, wie weiter damit zu verfahren ist. Sämtliche Container waren ursprünglich nicht für Wilhelmshaven bestimmt.

Derzeit werden auf dem Schiff u. a. noch Ermittlungsarbeiten zu den Brandursachen durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass dabei sachgerecht vorgegangen wird. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass der IMDG-Code keine generelle Regelung enthält, dass mit Gefahrgut beladene Container zwingend an Deck eines Schiffes zu verladen sind. Wo solche Container zu verstauen sind, hängt von den jeweiligen Gefahrenklassen der Güter sowie der Verpackung ab. Dabei kann es Gefahrgüter geben, die nur an Deck zu verstauen sind. Es ist aber durchaus möglich, andere Gefahrgüter auch unter Deck in Laderäumen zu stauen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Hafenbehörde liegt seit dem 24. August eine Liste der mit Gefahrgütern beladenen Container vor, die sich vor dem Brand an Bord der MSC Flaminia befanden. Die Stauplätze dieser einzelnen Container an Bord, in denen sich die Gefahrgüter befanden, sind der Hafenbehörde gleichfalls seit dem 24. August bekannt. Im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung erfolgte eine Gefährdungseinschätzung durch das Havariekommando. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, dass mit der Ladung der MSC Flaminia gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Es ist jedoch Angelegenheit der am jeweiligen Ladungsgeschäft beteiligten Parteien, notwendige Aus- oder Einfuhrgenehmigungen einzuholen, die wiederum durch die zuständigen Stellen im jeweiligen Be- oder Entladehafen kontrolliert werden.

Zu 2: Wie bereits erläutert, waren den zuständigen Stellen die Einzelheiten zu den Gefahrgütern rechtzeitig vor dem Einlaufen bekannt. Daraufhin wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um dem Schiff das sichere Einlaufen in den Hafen zu ermöglichen und eine Gefährdung Unbeteiligter auszuschließen. Es gab und gibt darüber hinaus keine Veranlassung, Listen oder andere detaillierte Informationen zu den Gefahrgütern oder sonstigen an Bord befindlichen Gütern an Dritte, die nicht an

der Abwicklung des Schadensfalls oder am Ladungsgeschäft beteiligt sind, weiterzuleiten oder gar zu veröffentlichen.

Zu 3: Die Versender und Empfänger der Ladungen sind den verschiedenen europäischen, in- und ausländischen Behörden bekannt und haben dort die jeweils notwendigen Unterlagen für die Erteilung der Einführgenehmigung vorgelegt. Diese wurden geprüft und die Einfuhrgenehmigung erteilt. Die Stoffe wurden rechtmäßig deklariert, nach heutigem Stand ordnungsgemäß verpackt und an Bord gestaut. Von daher ist von der Rechtmäßigkeit der Transporte auszugehen. Hinzuweisen ist beispielsweise auf die PCB-haltigen Abfälle; diese sollten in Europa einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden, die im Absenderland nicht möglich war. Das notwendige Notifizierungsverfahren gemäß dem Basler-Abkommen wurde durchlaufen.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 41 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LIN- KE)

Neonaziübergriffe am 10./11. August 2012 in Hannover und Barsinghausen

In den Abendstunden des 10. August 2012 wurden laut Medienberichten in der Innenstadt von Hannover Teilnehmer eines antifaschistischen Informationsstandes von Neonazis tätlich angegriffen. In den nachfolgenden Nachtstunden wurden dann demnach in Barsinghausen Besucher eines Jugendklubs abermals von Neonazis attackiert. Bei beiden Attacken wurde ein Messer als Tatwaffe eingesetzt. Zudem wurde von der Polizei ein Teleskopschlagstock beschlagnahmt. Die Angreifer werden der Neonazigruppierung „Besseres Hannover“ zugeordnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich aus Sicht der Landesregierung die beschriebenen Ereignisse am 10./11. August 2012 in Hannover und Barsinghausen dar?

2. Bestätigt die Landesregierung Informationen, wonach die Neonazis der Neonazigruppierung „Besseres Hannover“ zuzuordnen sind, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

3. In welcher Form wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass der Schutz des bereits mehrfach von Neonazis angegriffenen Jugendklubs in Barsinghausen künftig gesichert ist?

Die Polizei Niedersachsen verfolgt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit einem rechtsextremistischen Hintergrund entschieden und nachhaltig.

Hierbei kommen neben den allgemeinen Vorschriften auch die Vorgaben der im Januar 2012 herausgegebenen landesweit gültigen Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in vollem Umfang zum Tragen.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion (PD) Hannover werden permanent Maßnahmen zur Aufklärung der rechten Szene, Gefährderansprachen sowie gezielte Ansprachen von Mitläufern und Sympathisanten durchgeführt. Im öffentlichen Raum angetroffene Szeneangehörige werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent Überprüfungsmaßnahmen unterzogen. Mit benachbarten Behörden und Dienststellen erfolgt ein ständiger Informationsaustausch, gegebenenfalls werden gemeinsame Maßnahmen abgesprochen und koordiniert durchgeführt. Örtliche politische Gremien werden im Hinblick auf die Prävention und Bekämpfung von rechtsextremistischen Aktivitäten beraten.

Das konsequente Vorgehen der Polizei gegen den Rechtsextremismus in Hannover wird auch in dem zielgerichteten Schlag gegen die Gruppierung „Besseres Hannover“ deutlich. Wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB wurden am 25. September 2012 zahlreiche Durchsuchungsmaßnahmen bei Mitgliedern der Gruppierung vollstreckt. Zeitgleich wurde „Besseres Hannover“ durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit einem Vereinsverbot belegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Am 10. August 2012 kam es gegen 21 Uhr am Opernplatz in Hannover zu einer versuchten und einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung sowie einer Bedrohung. Zwischen drei Personen, die mit dem Abbau eines angemeldeten Informationsstandes zum Thema „Rechten die Räume nehmen“ beschäftigt waren, und einer fünf- bis sechsköpfigen Gruppe von Personen, darunter zwei polizeilich bekannte Rechtsextremisten aus Barsinghausen, kam es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen.

Nach dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen soll dabei einer der Rechtsextremisten die Personen am Informationsstand mit einem Messer bedroht und soll sein Begleiter eine Flasche geworfen haben. Die Flasche habe den Kopf eines Opfers nur wenige Zentimeter verfehlt. Durch eine Person aus der Gruppe am Informationsstand

wurde Pfefferspray eingesetzt, wodurch drei Personen verletzt wurden. Anschließend kam es gegen 00:30 Uhr in Barsinghausen im Bereich um den unabhängigen Jugendraum (UJR) „Falkenkeller“ zwischen linksorientierten Teilnehmern einer dortigen Feier und einer Gruppe rechtsorientierter Personen zunächst zu verbalen und anschließend zu körperlichen Auseinandersetzungen. Auch hier waren die beiden o. g. Rechtsextremisten erneut beteiligt.

Im weiteren Verlauf verletzte einer der Rechtsextremisten ein 18-jähriges Opfer, welches seinerseits Pfefferspray eingesetzt haben soll, durch einen Schnitt mit einem Klappmesser am Rücken. Durch einen Teilnehmer der Feier im Falkenkeller wurde eine Straftat gegen das Waffengesetz begangen, da er einen Teleskopschlagstock mitführte.

Es wurden Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Nahezu sämtliche Verfahrensbeteiligte blieben den schriftlichen Vorladungen zur Vernehmung fern bzw. machten vor der Polizei keine Angaben zum Sachverhalt. Die Ermittlungsverfahren wurden der Staatsanwaltschaft Hannover zur weiteren Entscheidung übersandt.

Zu 2: Die rechtsorientierte Gruppe aus Barsinghausen richtet ihre Aktivitäten schwerpunktmäßig auf den örtlichen Bereich und sucht die gezielte Konfrontation mit der dortigen linksorientierten Szene. Nach polizeilichen Erkenntnissen gehören diese Personen nicht der Gruppierung „Besseres Hannover“ an, wenngleich vereinzelte persönliche Kontakte zu deren Mitgliedern nicht auszuschließen sind.

Zu 3: Bei dem unabhängigen Jugendraum (UJR) „Falkenkeller“ der Stadt Barsinghausen handelt es sich laut Selbstdarstellung im Internet (vgl. www.falkenkeller-barsinghausen.de) um „ein(en) offene(n) und selbstverwaltete(n) Jugendtreff, der seit über 15 Jahren von den Jugendlichen in Selbstverwaltung als linke Alternative zu städtischen Jugendzentren und kommerziellen Kneipen geführt wird und der allen interessierten Jugendlichen offen steht“.

Im Bereich des UJR „Falkenkeller“ kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Vorkommnissen, die ein polizeiliches Einschreiten erforderlich machten. Hierbei handelte es sich zum einen um Sachverhalte mit strafrechtlich relevantem Hintergrund

(insbesondere Körperverletzungsdelikte, Sachbe- schädigungen) , zum anderen um Einsatzanlässe wie Streitigkeiten und Ruhestörungen. Zur Verhinderung weiterer Auseinandersetzungen fanden bereits frühzeitig Gespräche über ein Präventionskonzept zwischen dem Polizeikommissariat (PK) Barsinghausen, dem Staatsschutzkommissariat der PD Hannover und Vertretern der Stadtverwaltung Barsinghausen statt. Das PK Barsinghausen hat aus Anlass der Ereignisse die Streifentätigkeiten im Bereich des „Falkenkellers“ deutlich intensiviert. Durch offene und regelmäßige Präsenz soll u. a. das Sicherheitsgefühl der Nutzer des Jugendraums, aber auch der Anwohner dieses Bereiches gestärkt werden. In diese Streifentätigkeiten wurden zielgerichtet auch örtliche Treffpunkte einbezogen, an denen sich Personen, die bekanntermaßen Auseinandersetzungen mit Besuchern des Falkenkellers suchen, aufhalten. Die Einsatzmaßnahmen werden je nach Lagebewertung durch Kräfte des polizeilichen Staatsschutzes unterstützt.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 42 des Abg. Hans-Henning Adler (LINKE)

Entwicklung der Anzahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen

In der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 31. Juli 2012 auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) teilte dieses mit, dass sich der Bestand an gebundenen Mietwohnungen in den Ländern bundesweit von 1990 3 Millionen im Jahr 2002 auf 2,47 Millionen und auf 1,66 Millionen Wohnungen im Jahr 2010 reduziert hat. In Niedersachsen sank demnach die Anzahl von 2002 114 957 auf 84 755 Wohnungen im Jahr 2010.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Anzahl des Bestandes an gebunden Mietwohnungen per 31. Juli 2012 im Land Niedersachsen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten bzw. Region Hannover ge- trennt aufführen)?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Höhe angesichts des vorhandenen und auch wachsenden Bedarfes?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um diesen Bestand nachhaltig zu erhöhen?

Der Wohnraumbedarf in Niedersachsen ist vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, des demografischen Wandels und der regionalen Unterschiede differenziert zu betrachten. Während der Wohnungsmarkt im Landesdurchschnitt trotz zurückgehenden Bestands an gebundenen Mietwohnungen ausgeglichen ist, sind in Regionen mit sinkenden Bevölkerungszahlen teilweise Wohnungsüberhänge und Leerstände zu verzeichnen. Insbesondere in städtischen Ballungsgebieten besteht dagegen aktuell eine erhöhte Wohnungsnachfrage.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Der Bestand an gebundenen Mietwohnungen beträgt zum 31. Dezember 2011 (aktueller Stand) 83 498 Wohnungen und teilt sich auf die Landeshauptstadt Hannover, die Region Hannover, kreisfreie Städte und Landkreise wie folgt auf:

Kreisfreie Städte Bestand Sozialwohnungen

Braunschweig 3.943

Salzgitter 2.404

Wolfsburg 1.785