Protokoll der Sitzung vom 28.09.2012

Zu 1: Über die in den Vorbemerkungen genannten Finanzierungszusagen hinausgehend, hat sich das Land Niedersachsen auch bereit erklärt, im Rahmen eines Projektcontrollings durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei der Kostenkontrolle das Vorhaben zu

unterstützen. Zusätzlich will das Land im Fall einer Kostenüberschreitung trotz Unterstützung bei der Kostenkontrolle mit dem Landkreis Lüneburg im Gespräch bleiben. Damit stellt sich das Land - im Rahmen seiner Möglichkeiten - weiter seiner Verantwortung bei der Realisierung der Elbebrücke Neu Darchau.

Zu 2: Grundsätzlich ist bei „Zusagen“ zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.

Rechtsverbindliche Zusagen können nur nach einer Prüfung durch die fachlich zuständigen Landesstellen in schriftlicher Form abgegeben werden. Diese rechtsverbindlichen und auch einklagbaren Förderzusagen erfolgen entweder in Form eines Zuwendungsbescheides oder in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

Davon zu unterscheiden sind „politische“ Willenserklärungen. Diese Willenserklärungen machen den konkreten Förderwillen der Landesregierung im Einzelfall deutlich, stehen in der Regel aber naturgemäß unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Die Umsetzung in Form eines Zuwendungsbescheides oder ausnahmsweise eines öffentlichrechtlichen Vertrages erfolgt dann nach Prüfung aller notwendigen Unterlagen durch die Bewilligungsstellen des Landes.

Dies vorausgeschickt, ist die Frage so zu beantworten, dass es keine einklagbaren „politischen“ Verpflichtungserklärungen geben kann und auch nicht gibt. Ebenso gibt es nach aktueller Kenntnis keine Zuwendungsbescheide, in denen sich das Land als Zuwendungsgeber im Vorfeld zur Finanzierung von Mehrausgaben verpflichtet hat.

Soweit das Land mit einem Partner ein Projekt gemeinsam umsetzt, ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Partner eine Regelung hinsichtlich Mehrausgaben zu treffen. Als Beispiel sei hier auf den Umbau der Jann-Berghaus-Brücke verwiesen. Hier ist der Anteil des Landkreises Leer durch Vereinbarung mit dem Land auf 1,0 Millionen Euro begrenzt.

Zu 3: Das Land Niedersachsen und der Landkreis Lüneburg haben am 2. Februar 2012 einen Vertrag über die Gewährung einer Entschuldungshilfe für den Landkreis abgeschlossen. Darin hat sich der Landkreis Lüneburg verpflichtet, seinen Haushalt künftig jährlich auszugleichen und darüber hinausgehende Überschüsse zu erwirtschaften, um damit bestehende Altdefizite abzudecken. Für den nachhaltigen Abbau der Altfehlbeträge wird der Landkreis Lüneburg voraussichtlich die gesamte Ver

tragslaufzeit von zehn Jahren benötigen. Vor diesem Hintergrund sind Mehrkosten durch Investitionsprojekte und damit verbundene Haushaltsmehrbelastungen in den kommenden Jahren kritisch zu bewerten. Um das Vertragsziel nicht zu gefährden, müssten diese Mehrbelastungen gegebenenfalls durch Kompensations- und Konsolidierungsmaßnahmen an anderer Stelle im Haushalt des Landkreises ausgeglichen werden. Gleiches gilt in besonderer Weise auch für den Landkreis Lüchow-Dannenberg, unabhängig davon, ob es mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Abschluss eines Zukunftsvertrages kommt.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 45 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Welche Möglichkeiten haben Bund und Land, Arbeitsplätze in der niedersächsischen Energiewirtschaft zu halten und auszubauen?

Auf der einen Seite beklagt Bundesumweltminister Altmaier öffentlich einen aus seiner Sicht zu forsch betriebenen Ausbau der Windenergie vonseiten der Bundesländer (Pressemeldungen vom 18. September 2012), auf der anderen Seite bangen gerade an Niedersachsens Küste viele Beschäftigte in der zukunftsträchtigen Offshorewindindustrie wegen fehlender oder verzögerter Aufträge um ihren Arbeitsplatz.

Während die großen vier Energieunternehmen am deutschen Markt - E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall - trotz sehr kurzfristiger, politisch verordneter Abschaltung ihrer Atomstromproduktion dennoch im vergangenen Jahr weiter Gewinne erwirtschaftet haben, stehen immer mehr mittelständische Unternehmen der Solar- und Windenergiebranche aktuell vor der Insolvenz oder sind bereits in der Abwicklung. Zusätzlich planen aber auch die Energiekonzerne statt schneller Umstrukturierung hin zur arbeitsplatzintensiven regenerativen Energieerzeugung nach Informationen der Gewerkschaft ver.di einen erheblichen Arbeitsplatzabbau.

In zwei aktuellen Studien der HSH Nordbank und der Commerzbank zur Lage der Windindustrie wird dagegen der Branche in Deutschland und weltweit ein hohes Wachstumspotenzial prognostiziert, weil sie bereits heute an günstigen Onshorestandorten wettbewerbsfähig gegenüber fossiler Energieerzeugung sei. Dabei weisen die Studien aber auch konkret auf aktuelle Hemmnisse bei uns wie fehlende Netzanschlüsse, Haftungsfragen und die Notwendigkeit von insgesamt stabilen Rahmenbedingungen für den regenerativen Energieausbau

ausdrücklich hin. Nach Ansicht von Experten besteht ein Risiko, dass Deutschland und insbesondere Niedersachsen als Hoffnungsland der Windenergie Chancen nicht nutzt, die mit der anstehenden Energiewende verbunden sind. Bundesumweltminister Peter Altmaier fordert die Länder auf, „das Tempo ihres Windenergieausbaus zu drosseln“ (HAZ 18. Sep- tember 2012). Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kritisierten die Bundesregierung, „die Energiewende auszubremsen“. Niedersachsen schloss sich der Kritik nicht an.

Für eine erfolgreiche Energiewende braucht Deutschland - und Niedersachsen - rechtzeitig ausreichend Netzanschlüsse für neue regenerative Anlagen und neue transnationale Stromtransportnetze. Die derzeitigen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene in der Politik und bei den Genehmigungsbehörden lassen bei Experten Zweifel aufkommen, ob eine fristgerechte Lösung dieser Aufgaben gelingt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie steht es nach den Erkenntnissen der Landesregierung aktuell um die Auftragslage und die Arbeitsplatzperspektive an den niedersächsischen Offshorewindenergiestandorten bei den verschiedenen dort tätigen Unternehmen jeweils, und was plant Wirtschaftsminister Bode zur nachhaltigen Unterstützung?

2. Warum hat sich Niedersachsens Landesregierung trotz der gerade bei uns besonders arbeitsplatzstarken On- und Offshorewindindustrie nicht der Kritik anderer Bundesländer an den Plänen von Bundesumweltminister Altmaier zur Reduktion des Ausbautempos in der Windenergie angeschlossen, und wie will sie sich zukünftig dazu positionieren, wenn sich die Pläne konkretisieren?

3. Was beabsichtigt die Landesregierung konkret zur Behebung der in den aktuellen Studien der beiden Banken genannten Hemmnisse für einen weiter erfolgreichen Windenergieausbau, wie fehlende Netzanschlüsse, die nicht ausreichend geklärten Haftungsfragen und die Notwendigkeit von insgesamt stabilen Rahmenbedingungen für den regenerativen Energieausbau, beizutragen und gegenüber der Bundesregierung sowie den übrigen beteiligten Partnern zu unternehmen?

Die Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Bis 2020 sollen 25 % des Endenergieverbrauches in Niedersachsen aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Diese ambitionierten Ziele lassen sich allerdings nur erreichen, wenn die wirtschaftlich verfügbaren Ressourcen erneuerbarer Energien effizient erschlossen werden. Einen wesentlichen Baustein muss dabei die Windenergie an Land und auf See bilden. Ohne die riesigen Potenziale in der Nord- und Ostsee sowie die umfassen

de Nutzung geeigneter Windenergiestandorte in Norddeutschland wird die Energiewende in Deutschland nicht gelingen.

Die Landesregierung hält bei der Stromerzeugung eine Erhöhung des rechnerischen Anteils der erneuerbaren Energien am Strombedarf des Landes bis 2020 auf ca. 90 % für möglich. Unter Berücksichtigung der in der Nordsee geplanten Offshorewindparks, die ihren Strom in Niedersachsen ins Stromnetz einspeisen sollen, könnten sogar 150 % erreicht werden.

Die Landesregierung nutzt angesichts dieser Erkenntnisse die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um den Ausbau der Windenergie auch zum Wohle des Landes voranzutreiben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Komponentenfertigung für aktuelle Offshoreprojekte vor der niedersächsischen Küste - BARD Offshore I, Global Tech I, Borkum West II, Riffgat - soll im kommenden Jahr weitgehend abgeschlossen werden. Anschlussaufträge können nach derzeitigem Stand lediglich für einige wenige Projekte ausgelöst werden, die von den in der Frage beschriebenen Ausbauhemmnissen nicht betroffen sind, wie MEG I (Projektierer: Windreich AG) und möglicherweise Veja Mate (BARD). Diese Entwicklung kann dazu führen, dass die Kapazitäten bei verschiedenen Industriebetrieben der Offshorebranche in nächster Zeit nur noch zu einem geringen Teil ausgelastet sind. Detaillierte Kenntnisse über die Entwicklung in den einzelnen Unternehmen liegen der Landesregierung vor.

Folgende Information kann weitergegeben werden, weil schützenswerte Interessen der Unternehmen nicht betroffen sind:

Die BARD Emden Energy GmbH (BEE) wird ihre Rotorblattfertigung Ende September 2012 schließen. Sozialpläne mit Interessenausgleich für die betroffenen 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vereinbart worden. Die übrigen Fertigungs- und Montagebereiche bei BEE werden bis in das Jahr 2013 hinaus ausgelastet sein. Die operativen Aufgaben der Cuxhaven Steel Construction GmbH (CSC) werden bis zum 31. Oktober 2012 weitgehend abgeschlossen sein. Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der CSC konnte eine einvernehmliche Lösung über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erreicht werden. Fremdaufträge sollen zumindest eine Teilauslastung bis März 2013 sicherstellen. Insge

samt sind 217 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CSC betroffen. Die anderen Fertigungsbereiche der BARD-Gruppe werden voraussichtlich bis weit in das kommende Jahr hinein ausgelastet sein, die Bereiche Service, Wartung und Logistik wahrscheinlich auch darüber hinaus. Die weitere Entwicklung ist vom Verlauf und Ergebnis des Investorenprozesses abhängig.

Bei den übrigen Unternehmen der niedersächsischen Offshoreindustrie ist die Beschäftigung bis in das Jahr 2013 hinein und zum Teil auch darüber hinaus gesichert. Bei den SIAG Nordseewerken (SNW) steht die Zukunftssicherung jedoch unter dem Vorbehalt, dass der schon kurzfristig erforderliche zusätzliche Finanzbedarf abgedeckt werden kann. Das Land steht mit dem Unternehmen und der NORD/LB in Verhandlungen über die Gewährung einer Landesbürgschaft.

Die Landesregierung nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden geeigneten Handlungsoptionen, um die Beschäftigung in den Betrieben der Offshorewindindustrie zu sichern. Dabei steht im Vordergrund, nicht nur die Arbeitslosigkeit für Beschäftigte mit geringer Qualifikation zu vermeiden, sondern auch die qualifizierten Fachkräfte an die niedersächsischen Standorte zu binden. Die Abwanderung von Fachkräften gilt es zu verhindern, da mittel- und langfristig die Betriebsstätten in Niedersachsen nicht zuletzt aufgrund der hervorragenden Standortbedingungen über eine ausgezeichnete Perspektive verfügen.

Prioritär sind folgende Maßnahmen:

- Bei aktuellen Offshorewindenergieprojekten, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist, bietet die Landesregierung weiterhin grundsätzlich die Unterstützung durch Gewährung von Landesbürgschaften an, wenn niedersächsische Unternehmen mit Lieferungen und Leistungen für diese Projekte beauftragt werden.

- Beabsichtigte Investitionen bei BARD und SNW werden von der Landesregierung intensiv begleitet. Sie wirkt in den Gesprächen darauf hin, dass dabei auch nachhaltige Lösungen gefunden werden, bei denen auch die Standortinteressen hinreichend berücksichtigt werden. Diese Prozesse gestalten sich angesichts der aktuellen Marktsituation in der Offshorewindindustrie allerdings sehr schwierig und langwierig.

- Die Landesregierung steht auch in Gesprächen mit Unternehmen, die weitere Betriebsstätten

an den Offshorehäfen ansiedeln möchten. Die Strategie ist darauf ausgerichtet, die Angebotsstruktur an den Standorten zu diversifizieren, also z. B. in Cuxhaven neben den vorhandenen Herstellern von Gründungsstrukturen und Türmen auch Rotorblatthersteller und Montagewerke für Windturbinen anzusiedeln. Angestrebt wird, kurzfristig solche Investoren zu gewinnen, die möglichst Aufträge für Onshoreprojekte sowie für andere Offshoreprojekte - auch außerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone - mitbringen und gegebenenfalls Unteraufträge für die bestehenden Betriebe auslösen.

- Darüber hinaus hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für den 2. Oktober 2012 die niedersächsischen Unternehmen der Offshorewindenergiebranche zu einem runden Tisch eingeladen. In diesem Gespräch sollen die Möglichkeiten von zeitweiligen Personaltransfers zwischen Betrieben mit geringer Kapazitätsauslastung und Unternehmen mit zusätzlichem Fachkräftebedarf sowie die Nutzung geeigneter arbeitsmarktpolitischer Instrumente erörtert werden.

Zu 2: Eine Art planwirtschaftlicher Festschreibung bzw. Festlegung von Länderanteilen für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird von der Landesregierung abgelehnt. Bereits im Rahmen der Plattform „Erneuerbare Energien“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz seine Bedenken gegen derartige Vorgaben deutlich gemacht.

Die günstigen natürlichen Bedingungen in den norddeutschen Ländern dürfen nicht als Problem, sondern müssen als Entwicklungschancen verstanden werden. So ist die Windenergienutzung in den Küstenbundesländern meist deutlich effizienter als in den süddeutschen Bundesländern.

Auch mit seiner Stellungnahme zum Entwurf des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan (NEP) 2013 hat die Landesregierung die Berücksichtigung von Ausbauzielen für erneuerbare Energien gefordert, die diese Entwicklungsmöglichkeiten in den Ländern ausreichend beachten. Bereits heute ist absehbar, dass die Ausbauziele des Bundes zumindest in den norddeutschen Ländern teilweise übertroffen werden. Der Netzausbau muss diesen Entwicklungen entsprechend folgen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Länder beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht als Investoren auftreten. Die Länder schaffen vielmehr Rahmenbedingungen, die den Investoren verbesserte Möglichkeiten zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien geben. Ob und wie diese zu realisieren sind, hängt von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Entscheidungen der potenziellen Investoren ab.

Zu 3: Die durch mögliche Netzschäden entstehenden Haftungsrisiken bei den Übertragungsnetzbetreibern sind aktuell das zentrale Hemmnis für den weiteren Ausbau der Offshorewindenergie. Die Landesregierung unterstützt daher grundsätzlich den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die unternehmerischen Risiken im Wesentlichen vorhersehbar zu machen, zu diesem Zweck Haftungsregelungen einzuführen, diese versicherbar zu machen sowie den notwendigen Systemwechsel bei der Vergabe von Offshorenetzanbindungen einzuführen. Nach Auffassung der Landesregierung ist dabei von zentraler Bedeutung, einen fairen Ausgleich zwischen allen Beteiligten zu finden.

Die Landesregierung hat mit der Ausweisung geeigneter Trassen für die Anbindung von Offshorewindparks wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung der Offshorewindenergie in Deutschland geschaffen. Für die Anbindung von Offshorewindparks wird zusätzlich zur NorderneyTrasse mit dem neuen Landes-Raumordnungsprogramm die Ems-Trasse ausgewiesen.

Die Landesregierung wird auch in Zukunft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen und effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen schaffen und sich bei der Bundesregierung für die notwendigen Maßnahmen einsetzen.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 46 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

MOX-Brennelementetransport durch den Wesertunnel - Verantwortbar?