Protokoll der Sitzung vom 07.11.2012

Frau von Below-Neufeldt möchte antworten. Bitte schön. Auch Sie haben eineinhalb Minuten Redezeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auf die Erbbauverträge bin ich eingegangen, weil Sie, Herr Kollege Adler, sie erwähnt haben. Sie haben die Vertreter der Erbbauberechtigten hier besonders begrüßt. Deswegen habe ich dazu ein Wort verloren. Wenn man die Pachten wirklich kürzen würde, gäbe es weniger zu verteilen - ganz einfach.

(Beifall bei der FDP - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Was ist mit der De- mokratisierung?)

Wir haben jetzt keine Fragestunde. Deshalb erteile ich der nächsten Rednerin das Wort. Das ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Heinen-Kljajić. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Klosterkammer ist als traditionsreiche Einrichtung zum einen natürlich durch die Verfassung geschützt, aber sie ist zum anderen zweifelsohne auch ein Kulturgut, das wir hegen und pflegen sollten.

Das darf aber nicht bedeuten, lieber Herr Hillmer, dass wir ihre feudalen Strukturen unter Schutz stellen, statt sie weiterzuentwickeln

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Was ist denn ein Kuratorium?)

und sie den Anforderungen und den demokratischen Gepflogenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Das ist umso wichtiger, als wir es hierbei nicht mit einer musealen Einrichtung zu tun haben, sondern mit einer Vermögensverwaltung, die Fördermittel im Umfang von ca. 3 Millionen Euro pro Jahr ausschüttet.

Spätestens die Erbpachtdebatte hat gezeigt, dass die Entscheidungsstrukturen der Klosterkammer

nicht zeitgemäß sind. Zudem kann es nicht angehen, dass hier Fördermittel ohne öffentliche Kontrolle nach Gutsherrenart verteilt werden.

Die Schwachstellen der Klosterkammer, werte Kollegen von CDU und FDP, heilt man nicht dadurch, dass man als Feigenblatt ein beratendes Gremium einrichtet. Ihnen mag die jetzige Struktur zupasskommen, weil der derzeitige Präsident ein CDU-Mann ist. Aber mit moderner Bürgergesellschaft und transparenter Mittelvergabe hat das alles nichts zu tun, lieber Herr Hillmer.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Würden Sie auch einmal auf die rechtliche Würdigung eingehen?)

Auch mit Kulturgutpflege hat das Festhalten am Status quo nichts zu tun. Denn Kulturgutpflege heißt eben nicht Konservierung, sondern zeitgemäße Weiterentwicklung. Gerade die lange und bewegte Geschichte der Klosterkammer bzw. ihrer Einrichtungen liefert dafür den besten Beweis.

Die Kollegen der Linken haben für ihren eigenen Gesetzentwurf eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingeholt. Darin sind zwei Aussagen von zentraler Bedeutung: Erstens. Artikel 72 der Verfassung bietet Bestandsschutz, aber er legt nicht fest, wie innerhalb der Kammer Entscheidungen getroffen werden müssen. Zweitens. Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf ein pluralistisch besetztes Gremium ist möglich, solange sichergestellt ist, dass das Land maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung behält. - Das wäre sehr wohl in einem Stiftungsgremium möglich.

Liebe Frau von Below-Neufeldt, es gibt Stiftungen, die nach demokratischer Legitimation funktionieren, und sie funktionieren gut. In dieser Hinsicht müssen Sie sich, glaube ich, noch ein bisschen schlaumachen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Jörg Hillmer [CDU])

Meine Damen und Herren, die überkommenen Einrichtungen haben mit Säkularisierung und Krieg schon größere gesellschaftliche Umwälzungen erlebt, als dass sie durch eine Reform der Binnenstruktur und eine demokratische Legitimation ihrer Vergabeentscheidung in ihrer Existenz gefährdet würden. Deshalb sagen auch wir: Die Klosterkammer braucht zeitgemäße Leitungsstrukturen, und das möglichst bald. Wir werden diese dringend erforderliche Strukturreform in der kommenden

Wahlperiode mit hoffentlich neuen Mehrheiten zügig auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Dr. Heinen-Kljajić. - Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Wanka. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag wurde vor ungefähr einem Jahr hier eingebracht. Ich denke, seit der damaligen Debatte im Plenum hat sich in der strukturpolitischen Diskussion bezüglich der Klosterkammer einiges getan. Es hat eine Verlagerung der Diskussion in Richtung Teilhabe und Transparenz einer solchen Institution gegeben.

Der Ausgangspunkt für die Diskussion um die Klosterkammer, mehrfach auch im Landtag, waren - das ist hier schon erwähnt worden - die Debatten um die Bewirtschaftung der Erbbaurechte durch die Klosterkammer. Insoweit hat sich vieles getan. Einiges ist erreicht. Ich denke, insgesamt kann man sagen, dass insbesondere die Kommunikation und das Klima zwischen der Klosterkammer und den Geschäftspartnern verbessert worden ist.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das bestreiten aber einige Geschäftspart- ner!)

Es gibt substanzielle, materielle Änderungen, und einiges in dieser Richtung ist noch geplant.

Mit den Fortschritten bei der Handhabung des Erbbaurechts, also der Klarstellung, hat sich die Diskussion sehr viel stärker in Richtung der Frage verlagert, wie transparent eine solche Einrichtung sein muss, wie sie beraten werden muss und wie Entscheidungen nach außen deutlich gemacht werden müssen, um - das ist mir besonders wichtig - auch die Akzeptanz für diese Kammer zu erhöhen. Denn im Vergleich zu anderen vom Fördervolumen her viel kleineren Einrichtungen ist sie eigentlich zu wenig bekannt, und das ist schade.

Ich will noch einmal das deutlich machen, worauf meine Vorredner bereits hingewiesen haben. Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds ist eine traditionsreiche Stiftung, die sich von einer Reihe anderer Stiftungen durchaus unterscheidet. Sie muss ihre Einnahmen konsequent selbstständig

erwirtschaften. Es gibt keinerlei Landesmittel bzw. Zuschüsse. Ohne jegliche Unterstützung aus Steuermitteln muss sie also die Mittel erwirtschaften, die sie dann aufgrund der Zwecke, die sie verfolgt, ausgeben kann.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Sohn?

Ja.

Herr Dr. Sohn, jetzt sind Sie an der Reihe.

Ich bedanke mich für die Gnade. - Frau Wanka, Sie haben eben formuliert, in Sachen Klosterkammer habe sich bereits viel getan, insbesondere im Hinblick auf Transparenz. Wenn ich es richtig im Ohr habe, fügten Sie sinngemäß hinzu, einiges Weitere in dieser Richtung sei in der Planung. Eine Planung ist ja weitaus mehr als ein unkonkreter Gedanke. Deshalb würde mich schon interessieren: Was planen Sie denn in dieser Richtung Weiteres?

Frau Ministerin!

Ich darf einiges von dem, was sich getan hat, nennen, soweit die Klosterkammer signalisiert hat, dass sie auf diesem Weg weitergehen will.

Die Intervalle für die Zinsanpassung bei den Erbbaurechten sind verkürzt worden, um die Erhöhungsbeiträge zu verkleinern. Darüber gab es ja eine lange Diskussion, weil sie plötzlich zu hoch erschienen. Der Verzicht auf Zinserhöhungen, wenn sozusagen der Erbbauberechtigte das Grundstück umfassender nutzen will, ist ein Zugeständnis der Klosterkammer.

Zu erwähnen ist auch die Umstellung auf automatische Wertsicherung, um Notargänge und entstehende Kosten zu minimieren. Zur Heimfallentschädigung sind Sonderregelungen getroffen worden. In diesen Bereichen will die Klosterkammer noch anderes erproben.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Was denn? - Gegenruf von Kreszentia Flauger [LINKE]: Nicht so neugierig da hinten!)

Wichtig ist, dass aus den Einnahmen die Mittel akquiriert werden, um Gutes zu tun. Ich war gerade dabei zu sagen, dass auch die Ausgabenseite in sehr starkem Maße gebunden ist. Das, was für kirchliche, soziale und andere Zwecke frei ausgegeben werden kann, ist also der geringere Anteil gegenüber dem, was auf der Ausgabenseite verpflichtend ist, nämlich dem Erhalt der umfangreichen Klosteranlagen, der Gebäude und der Kunstwerke. Ich denke - hier stimme ich mit meinen Vorrednern überein -, dass wir auch für diese Stiftung moderne zukunftsfähige Strukturen brauchen, und ich sehe auch aufseiten der Klosterkammer die Bereitschaft, dass man diesen Weg mit geht.

Wo die Klosterkammer immer sehr gut funktioniert hat - das will ich hier einmal sagen -, ist beim Erwirtschaften von Erträgen. Das ist in den letzten Jahren exzellent gelungen, sodass man immer in der Lage war, entsprechende Mittel ausgeben zu können.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das ist aber aus Sicht der Erbbauberechtig- ten zynisch!)

Wir möchten, dass die Klosterkammer, die bisher kein kollegiales Entscheidungsgremium hat, also keinen Stiftungsrat oder ein Kuratorium, eine solche Institution erhält, die sie berät und unterstützt, die also bei Entscheidungen ab einer bestimmten Größenordnung oder - was mir sehr wichtig ist - bei der Strategie, was gefördert werden soll und worauf man sich kaprizieren will, externen Sachverstand und Expertise mit einbezieht und auch ein Forum gewinnt, um das, was ich als Mangel empfinde, dass nämlich viele überhaupt nichts mit der Klosterkammer anzufangen wissen - das ist angesichts dessen, was sie tun kann, schade -, auch durch die Externen, durch das kollegiale Entscheidungsgremium, zu korrigieren.

Ich denke, wir sind uns mit vielen einig in dem, was wir wollen. Es gibt unterschiedliche Ansätze, was den Weg betrifft: Wie macht man es genau? Mit Gesetz oder ohne Gesetz? Legt man einen Stiftungsrat, ein Kuratorium verbindlich fest?

Ich habe ein wenig ratlos das gelesen, was im Gesetzentwurf der Linken steht, weil eines der leitenden Motive dort zu sein scheint, den Hausei

gentümern als Erbbaurechtsnehmern Sonderkonditionen einzuräumen, sie also ohne Betrachtung der konkreten sozialen Lage zu begünstigen. Das ist unserer Meinung nach nicht das, was bei der Klosterkammer geschehen muss. Vielmehr muss dort ganz normal bewirtschaftet werden, und dann tut man mit den Erträgen im sozialen Bereich Gutes.

Ich glaube, dass man zwischen dem Erbbaurecht als einem Instrument zur Erzielung von Erträgen und dem Auftrag genau trennen muss.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das ist völlig falsch! Erbbaurecht ist ein sozia- les Wohnungsbauinstrument!)

- Es sind zwei klar definierte unterschiedliche Dinge. Das eine ist das Erzielen von Einnahmen; dazu ist die Klosterkammer verpflichtet. Zum anderen geht es darum, dass sie mit diesen Einnahmen neben dem Erhalt der Kunstwerke und der Gebäude auch Gutes tun kann.

Ich glaube, dass es nicht eines Gesetzes bedarf.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Heiligenstadt?

Ja.

Bitte sehr, Frau Kollegin Heiligenstadt!