des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 2 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)
Im Rahmen der Agrarumweltprogramme und des Kooperationsprogramms Naturschutz erhalten Landwirte Zahlungen für das Erbringen zusätzlicher Leistungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz. Zu den Agrarumweltmaßnahmen zählen beispielsweise die umweltgerechte Ausbringung von Gülle, der Anbau von Zwischenfrüchten, bodenschonende Mulchsaatverfahren, die Anlage von Blühstreifen sowie die Bewirtschaftung nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus. Für Grünlandflächen wurden eine Grünlandbewirtschaftung mit vermindertem Betriebsmitteleinsatz sowie die ergebnisorientierte Honorierung einer naturschutzfachlich wertvollen Grünlandvegetation und die Einführung von Ruhephasen und Schonstreifen auf einzelnen Grünlandflächen zum Zwecke des Wiesenvogelschutzes angeboten.
1. Wie hat sich die Anzahl der teilnehmenden Landwirte und der einbezogenen Flächen an den verschiedenen Agrarumweltprogrammen und dem Kooperationsprogramm Naturschutz seit Beginn der jetzigen EU-Förderperiode entwickelt?
3. Wie sollen nach Ansicht der Landesregierung die Maßnahmen des kooperativen Naturschutzes weiterentwickelt werden?
Die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sind ein wesentlicher Bestandteil des Programms zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL). Mit diesem Programm stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, tragen zum Ressourcenschutz und zur Verbesserung der Umwelt bei, steigern die Lebensqualität im ländlichen Raum und fördern die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Ganz wesentliche Beiträge leisten in diesem Zusammenhang die Infrastrukturmaßnahmen (Flurbereinigung und Wegebau), die einzelbetriebliche Förderung (AFP), der Hochwasser- und
Küstenschutz, die Agrarumwelt- und Forstmaßnahmen sowie die integrierte ländliche Entwicklung mit Dorferneuerung sowie der Förderung von Kulturerbe und Tourismus. Der LEADER-Ansatz als vierter Schwerpunkt bietet die Möglichkeit zur Stärkung der regionalen Handlungskompetenz.
Das PROFIL-Programm ist unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Umweltverbände konzipiert worden. Es bildet mit den vier Schwerpunkten ein ausgewogenes Verhältnis zu den Zielen der niedersächsischen Politik, die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Potenziale in allen ländlichen Teilräumen zu stärken.
Zu 1: Seit Beginn der jetzigen EU-Förderperiode PROFIL bis heute konnten sowohl die Zahl der Antragsteller als auch die geförderte Fläche deutlich gesteigert werden. So waren am Start der Förderung in 2007 ca. 8 370 Betriebe mit ca. 200 000 ha an den Agrarumweltmaßnahmen beteiligt. Nach dem heutigen Stand erreichen wir mit den Agrarumweltmaßnahmen fast 12 900 Betriebe und fördern eine Fläche von über 360 000 ha. Bei den Betrieben haben wir also einen Zuwachs von mehr als 50 %, bei der Fläche sogar ein Plus von 80 % erreicht.
Diese Zuwächse sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass unsere Agrarumweltmaßnahmen hinsichtlich der Auflagen und der Förderkulissen immer wieder angepasst wurden, um eine breitere Umweltwirkung zu erzielen und um mehr Akzeptanz bei den potenziellen Teilnehmern - den Landwirten - zu erreichen. Auch aufgrund zusätzlich bereitgestellter Mittel im Rahmen des Health Check konnte die Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen nochmals erhöht werden.
Zu 2: Diese Maßnahmen gelten im Gegensatz zu den Maßnahmen der ersten Säule nicht flächendeckend in ganz Europa, sondern sie werden speziell von den Mitgliedstaaten, Regionen oder in Deutschland von den Bundesländern entwickelt und von der Kommission genehmigt. Mit diesen AUM sind die Mitgliedstaaten bzw. Regionen in der Lage, auf die speziellen Gegebenheiten, Besonderheiten und Umweltprobleme der Region einzugehen. Je nach Problemlage können diese Maßnahmen flächendeckend oder gebietsspezifisch angeboten werden. Vor diesem Hintergrund wird von Niedersachsen jedes Jahr ein Bündel von
Mit der Förderung der umweltgerechten Ausbringung von Gülle und des bodenschonenden Mulchsaatverfahrens wurde die Einführung von zwei besonders umweltverträglichen Techniken beschleunigt. Inzwischen haben sich beide Techniken etabliert, sodass von einer erfolgreichen Förderung gesprochen werden kann.
Die Anlage von Blühstreifen, die Grünlandbewirtschaftung mit vermindertem Betriebsmitteleinsatz, die ergebnisorientierte Honorierung einer naturschutzfachlich wertvollen Grünlandvegetation und die Einführung von Ruhephasen und Schonstreifen auf einzelnen Grünlandflächen dienen primär der Stärkung der biologischen Vielfalt. Mit der Flächenförderung des ökologischen Landbaus werden Anreize zur Umstellung auf diese besonders umweltfreundliche Wirtschaftsweise gegeben.
All diese Maßnahmen haben ihre Bedeutung. Weil sich aber die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die umweltpolitischen Anforderungen im Wandel befinden, ändert sich auch die Relevanz dieser Agrarumweltmaßnahmen ständig, sodass sie in regelmäßigen Abständen angepasst werden müssen.
Zu 3: Das Kooperationsprogramm Naturschutz als Bestandteil des von der EU mitfinanzierten Programms zur Förderung im ländlichen Raum ist der wichtigste Teil des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen. Das Kooperationsprogramm Naturschutz muss im Hinblick auf die kommende EUFörderperiode ab 2014 weiterentwickelt und teilweise im Sinne einer weiteren Effizienzsteigerung neu konzipiert werden. Dabei muss die niedersächsische Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt besonders beachtet werden.
Im Handlungskonzept „Demografischer Wandel“ der Landesregierung ist die Einrichtung von Betriebskindergärten gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen als wichtiger Beitrag für die Deckung des steigenden Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten, insbesondere für unter Dreijährige, erwähnt. Die Handwerkskammer
Osnabrück-Emsland wollte einen betriebseigenen Kindergarten einrichten. Sie musste dieses Vorhaben allerdings stoppen, da von aufsichtsrechtlicher Seite über das Wirtschaftsministerium darauf hingewiesen wurde, dass die Einrichtung einer Kinderbetreuung nicht in den Aufgabenbereich einer Handwerkskammer falle. In dem demografischen Handlungskonzept heißt es weiter, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Unternehmerverbänden einen Leitfaden herausgeben werde, um über die praktischen und rechtlichen Anforderungen sowie über die Möglichkeiten finanzieller Förderung von Betriebskindergärten zu informieren.
Die Landeshauptstadt Hannover hat bereits einen Leitfaden zur betrieblich organisierten Kinderbetreuung vorgelegt.
1. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen demografischem Handlungskonzept und Regierungshandeln?
2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung in die Wege leiten, damit einrichtungswillige Organisationen, wie z. B. die Handwerkskammer, einen betriebseigenen Kindergarten einrichten können?
3. Hat die Landesregierung einen eigenen Leitfaden für Unternehmen und Betriebe bereits vorgelegt, und, wenn ja, was beinhaltet dieser Leitfaden?
Die Landesregierung wird alle privat-wirtschaftlich organisierten Initiativen zur Gründung von Betriebskindergärten oder zur Schaffung von Tagespflegeplätzen ausdrücklich unterstützen. So steht auch im Handlungskonzept „Demografischer Wandel“ der Landesregierung:
„Betriebe werden darin unterstützt, eigene Betriebs-Kitas einzurichten. Denn mit der Einrichtung von Betriebskindertagesstätten leisten sie gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen einen Beitrag dazu, den steigenden Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten insbesondere für unter Dreijährige in den kommenden Jahren zu decken. Das Land leistet dazu durch Beratung, Unterstützung und Förderung nach dem Kindertagesstättengesetz seinen Beitrag. Die Unternehmerverbände Niedersachsen werden zudem in Zusammenarbeit mit der Landesregierung einen Leitfaden herausgeben, um über die praktischen und rechtlichen Anforderungen sowie die Möglichkeiten finanzieller Förderung zu informieren. Dabei werden
Diese Aussage gilt, und sie steht nicht im Widerspruch zum Handeln der Landesregierung, insbesondere auch nicht zum Handeln im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland.
Eine Handwerkskammer ist kein Gewerbebetrieb, sondern eine Interessensvertretung des Handwerks in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums.
Im Fall der Handwerkskammer OsnabrückEmsland musste die Landeregierung im Rahmen ihrer Staatsaufsicht auf bundesrechtliche Restriktionen der Handwerksordnung hinweisen. Insbesondere war zu beachten, dass Kammerbeiträge der Mitgliedsunternehmen, die Pflichtmitglieder der HWK sind, nur für Vorhaben im Interesse des Handwerks und zum Nutzen aller Mitglieder verwendet werden dürfen.
Mit der Einrichtung der geplanten Betriebs-Kita zur Schaffung von Betreuungsmaßnahmen ausschließlich in Osnabrück wären (finanzielle) Verpflichtungen der HWK und damit aller Mitglieder einhergegangen, die der auf das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Handwerks im gesamten Kammerbezirk ausgerichteten Handwerksordnung widersprochen hätten.
Im Übrigen gehört eine, wie in Osnabrück geplante, Beteiligung an der Errichtung einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung nicht zu den originären Aufgaben der Handwerkskammern nach § 91 HwO.
Das Land als oberste Landesjugendbehörde unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise, dem Rechtsanspruch von Kindern auf Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder oder in Kindertagespflege gerecht zu werden. Dies gilt auch in der Form einer betrieblichen Tagesbetreuung.
Von den mehr als 5 000 Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen werden derzeit 34 Einrichtungen als Betriebskindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft geführt. Sie erfüllen wie alle anderen Träger von Kindertagesstätten die gesetzlichen Anforderungen des niedersächsischen Kindertagesstättengesetztes. Neben der Beratung bei Planung und Betriebsführung erhalten auch die Träger von Betriebskindertagesstät
ten Finanzhilfe des Landes mit der besonderen Bestimmung im KiTaG, dass Leistungen gewährt werden, wenn Betriebskindertagsstätten bereit sind, regelmäßig mindestens zu einem Drittel auch andere Kinder als solche von Betriebsangehörigen aufzunehmen. Auch Betriebe können Investitionsförderung für Krippen erhalten, soweit diese im Rahmen der kommunalen Planungsverantwortung berücksichtigt werden.
Betriebe werden durch den Fachdienst des Kultusministeriums beraten, soweit diese eine betriebliche Tagesbetreuung beabsichtigen.
Im Zuge der diesjährigen Sommerreise habe ich mehrere Betriebe besucht und mir die verschiedenen Konzepte einer betrieblichen Tagesbetreuung vorstellen lassen.
Am 26. November wird im Rahmen einer Fachveranstaltung „Betriebliche Tagesbetreuung in Niedersachsen“ die Bedeutung der Unterstützung durch Betriebe hervorgehoben. Darüber hinaus soll die Tagung ein Gesprächsforum für die verschiedenen Handlungsakteure sein.
2013 wird die betriebliche Förderung im Kultusministerium ein inhaltlicher Schwerpunkt sein, um Betriebe zu motivieren, einen Beitrag zu leisten und einfache Beratungswege aufzuzeigen.
Zu 2: Zu Handwerkskammern als Träger von Einrichtungen habe ich mich bereits geäußert. Der Ausbau betrieblicher Kinderbetreuungsangebote und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung ist ein Ziel der von der Landesregierung initiierten Qualifizierungsoffensive Niedersachsen, in der alle wesentlichen Wirtschaftsverbände und Arbeitsmarktakteure mitwirken. Mit zahlreichen gemeinsamen und organisationsspezifischen Maßnahmen haben sich die Partnerinnen und Partner für eine entsprechende Sensibilisierung und Unterstützung der Wirtschaft für eine familienbewusste Arbeitswelt eingesetzt. Die Arbeitsgruppe 3 der Qualifizierungsoffensive wird auch zukünftig intensiv an diesem Themenschwerpunkt arbeiten.
Die Landesregierung begrüßt daher auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich Bestrebungen von Unternehmen zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote.