Zu 2: Nein, weder polizeiliche Vermerke noch Vermerke des Ministeriums für Inneres und Sport wurden an die Kreistagsfraktion oder Herrn MdL Thümler versandt. Auf Nachfrage von Herrn MdL Thümler wurden ihm seitens des Innenministeriums am 1. Oktober 2012 Auszüge aus den Gesprächsvermerken zu den Telefonaten zwischen
Zu 3: Das Telefonat zwischen dem Polizeivizepräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg und dem Landrat des Landkreises Wesermarsch am 2. August 2012 wurde nicht mitgeschnitten, nicht aufgezeichnet und nicht mitgehört.
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6. September 2012 wird der Landrat des Landkreises Wesermarsch mit der Aussage zitiert, sein Landkreis habe keine behördlichen Informationen zum anstehenden MOX-Transport bekommen. Daraufhin nahm der Polizeivizepräsident am selben Tag erneut fernmündlich Kontakt zu ihm auf. Bei diesem Gespräch, in dem die Inhalte des Telefonates vom 2. August 2012 nochmals erörtert wurden, war der Leiter des Dezernates Einsatz und Verkehr der Polizeidirektion Oldenburg im Büro des Polizeivizepräsidenten zugegen. Dieser konnte dem Gesprächsverlauf anhand der Äußerungen des Polizeivizepräsidenten folgen, den Wortlaut des Landrates aber nicht mithören. Eine Aufzeichnung bzw. ein Mitschnitt dieses Telefonates ist ebenfalls nicht erfolgt.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 6 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Wie nimmt das Land Niedersachsen die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen vor dem Hintergrund wachsender psychischer Belastungen für Beschäftigte wahr?
Laut Experten nehmen psychische Belastungen in der Arbeitswelt durch steigenden Leistungsdruck und mitunter schlechte Arbeitsbedingungen spürbar zu. Arbeit am Abend oder am Wochenende, hohe Überstunden und ständige Erreichbarkeit werden zur Normalität. All das führt zu Stress bei der Arbeit. Das wiederum lässt viele Menschen erschöpfen und krank werden. Es bedarf nach Expertensicht wirksamer Regelungen im Arbeitsschutz sowie einer zuverlässigen Kontrolle über deren Einhaltung, um die Beschäftigten und ihre Gesundheit nachhaltig zu schützen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im März 2012 Ergebnisse einer Umfrage unter Beschäftigten präsentiert, wonach sich die Hälfte der Befragten bei der Arbeit gehetzt fühlt. Zwei von drei Beschäftigten geben an, seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten zu müssen. Zwei Drittel der befragten Beschäftigten leisten
darüber hinaus Überstunden. Jede und jeder Fünfte leistet sogar mehr als zehn Überstunden pro Woche. Viele der befragten Beschäftigten arbeiten häufig in der Freizeit (15 %), noch mehr müssen in der Freizeit erreichbar sein (27 %). Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische und Verhaltensstörungen stieg laut Angaben der Bundesregierung von 33,6 Millionen im Jahr 2001 auf 53,5 Millionen im Jahr 2010.
Es gibt, wie analytische Untersuchungen belegen, viele Quellen für steigende psychische Belastungen in der Arbeitswelt. Dazu gehören auch die materielle Unsicherheit durch unsichere Arbeitsverhältnisse und niedrige Bezahlung. Befristete Arbeitsverträge oder Leiharbeit verhindern Sicherheit und Planbarkeit. Auch monotone Arbeiten sind noch immer Arbeitsalltag für viele Beschäftigte.
Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist Aufgabe der Länder (Arti- kel 30, 83 des Grundgesetzes - GG -, § 21 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG). Die Länder nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit wahr (Artikel 83 GG). Sie legen die im Einzelnen hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden durch Landesrecht fest und organisieren das Verwaltungsverfahren. Die Kontrolle auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erfolgt durch Beratungs- und Revisionstätigkeiten in den Betrieben, entweder anlassbezogen (so aufgrund von Beschwerden), im Rahmen von Sonderaktionen (z. B. in Betrieben einer bestimmten Branche) oder regelmäßig im Rahmen allgemeiner Revisionen.
Dem jährlichen Bericht über Sicherheit und Gesundheit (SuGA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge hat sich der Personalstand der Aufsichtsbehörden der Länder im Arbeitsschutz seit 2005 rückläufig entwickelt (2005: 3870; 2006: 3521; 2007: 3340; 2008: 3218; 2009: 3101; 2010: 3218). Rückfragen der Bundesregierung von Mitte 2012 bei Ländern und Unfallversicherungsträgern wiederum ergaben, dass dieses Personal der Aufsichtsbehörden der Länder eine Vielzahl von Aufgaben ergänzend zum Arbeitsschutz bzw. außerhalb des Arbeitsschutzes wahrnimmt. Diese Aufgaben seien in den letzten Jahren kontinuierlich angewachsen. Die Bundesregierung hat eingeschätzt, dass die Personalressourcen, die in den Ländern ausschließlich für den Arbeitsschutz zur Verfügung stehen, damit niedriger liegen dürften, als im SuGA dargestellt worden ist. Mancherorts, so Fachleute für Gesundheits- und Arbeitsschutz, agierten die Aufsichtsbehörden der Länder wie die Feuerwehr: Sie löscht, wenn es brennt. Präventionsaufgaben wie in Bezug auf psychische Fehlbelastungen oder auch Muskel-Skelett-Erkrankungen werden dadurch vernachlässigt.
1. Wie beurteilt sie die Lage auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes der Beschäftigten in Niedersachsen?
2. Wie hat sich der Personalbestand in den Aufsichtsbehörden des Landes auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes in Niedersachsen seit 2005 entwickelt (Angaben bitte in Jahresschrit- ten)?
3. Durch welche konkreten, kontrollfähigen Sofortmaßnahmen und durch welche langfristig wirkenden Schritte sind die Aufsichtsbehörden des Landes Niedersachsen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes in die Lage versetzt worden, den infolge der Zunahme vor allem psychischer Belastungen weiter steigenden Verpflichtungen nachzukommen?
In der modernen Arbeitswelt sind psychische Belastungen ein Problem mit steigender Bedeutung. Alle Akteure sind sich einig, dass psychische Faktoren im Arbeitsschutz Berücksichtigung finden müssen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen im Bundestag (17/9487 - LINKE - und 17/10026 - Bündnis 90/Die Grünen) deutlich gemacht, dass die Bundesländer mit den Unfallversicherungsträgern und dem Bund im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf Grundlage der Entscheidung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) ein gemeinsames Handeln festgelegt haben.
Im September 2012 wurde die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz“ veröffentlicht. Diese wird in Zukunft auch die Basis für die Aufsichtstätigkeit der niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung bilden.
Arbeitsrechtliche Aspekte fallen im Übrigen nicht in die Zuständigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Sie sind in der Regel privatrechtlicher Natur.
Zu 1: Auch für Niedersachsen gilt der insgesamt positive Trend im Arbeitsschutz, der sich durch einen langfristigen Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren auszeichnet. Detaillierte Informationen zum Arbeitsschutz enthält der Bericht der Bundesregierung zum Personalstand der Aufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger über Sicherheit und Gesundheit - SuGA - (http://osha.europa.eu/fop/germany/de/sta- tistics/statistiken), der in der in der Vorbemerkung genannten Anfrage der Grünen (17/10026) zitiert wird.
Die Aktivitäten der niedersächsischen Gewerbeaufsicht werden in Form statistischer Angaben als Jahresbericht auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) unter http://www.ms.niedersachsen.de/themen/arbeitsschutz/jahresberichte/13898.html veröffentlicht.
Zu 3: Der Arbeitsschutz beinhaltet seit jeher Schutzmaßnahmen, die der Minimierung psychischer Fehlbelastungen dienen, wie z. B. sichere und ansprechende Arbeitsplatzverhältnisse im Arbeitsstättenrecht. Mit den seit 2001 durchgeführten Systemprüfungen wird die Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben überwacht. Klare Regelungen („Wer macht wann was?“) dienen der Vermeidung von Unsicherheiten bei der Erledigung der Arbeiten und der Vermeidung von Unfallgefahren. Die Systemprüfung ist eine effiziente Herangehensweise, mit dem vorhandenen Personal der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter eine möglichst breite Wirkung in den Betrieben zu erzielen.
Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, handeln die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger abgestimmt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat für den Aktionszeitraum von 2013 bis 2018 insgesamt drei Schwerpunktthemen festgelegt. Eines dieser drei Schwerpunktprogramme bezieht sich auf die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Psychische Belastungen werden also in Niedersachsen wie auch in den anderen Bundesländern einen Aktionsschwerpunkt in der Aufsichts- und
Beratungstätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger darstellen. Die Zusammenarbeit erfolgt arbeitsteilig. Die konkreten Inhalte des Programms werden zurzeit entwickelt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird das Programm mit Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Bedeutung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der NAK hat die niedersächsische Gewerbeaufsicht ein umfangreiches Ausbildungsprogramm aufgelegt. Im Laufe der kommenden vier bis fünf Jahre sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, die Angemessenheit der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Somit kommt der staatliche Arbeitsschutz in Niedersachsen den Erfordernissen der modernen Arbeitswelt nach und wird seiner institutionellen Schutzfunktion gerecht. Bereits in der Vergangenheit wurden die Beschäftigten der Gewerbeaufsichtsämter durch die Zentrale Unterstützungsstelle „Gewerbeärztlicher Dienst/Psychische Belastungen“ beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover unterstützt. Auch dieses soll zukünftig noch verstärkt werden.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 7 der Abg. Jörg Hillmer und Dorothée Prüssner (CDU)
Kulturelle Bildung ist ein wichtiger Bestandteil von Kulturerhalt und Kulturentwicklung - Welche Schwerpunkte setzt Niedersachsen in der kulturellen Bildung?
Kulturelle Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft. Ohne Kultur entsteht keine Bildung, und ohne Bildung entwickelt sich keine Kultur. Dies zeigt auch das Ergebnis des bundesweiten 2. Jugend-KulturBarometers 2012 des Zentrums für Kulturforschung. Es stellt fest, dass neben Leuchtturmprojekten auch nachhaltige kulturelle Bildungsprogramme erforderlich sind, um kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Kulturelle Interessen können vor allem durch lokale Vernetzung von verschiedenen Akteuren geweckt und dauerhaft erhalten werden. Laut dem 2. Jugend-KulturBarometer werden kulturelle Teilhabemöglichkeiten insbesondere in der Kooperation mit Schulen eröffnet. Die Studie rät daher zu einer stärkeren Einbeziehung von Kindertagesstätten; denn je früher der erste Kulturbesuch im Theater, in Museen oder Ausstellungen erlebt wird, desto höher ist das spätere Kulturinteresse.
Laut dem InterKulturBarometer 2012 profitiert insbesondere die dritte Migrantengeneration in Niedersachsen von den schulischen kulturellen Bildungsprogrammen des Landes und der frühen Einbindung der kulturellen Bildung in Kindertagesstätten. So beurteile sie die kulturellen Bildungsangebote in Schulen in Niedersachsen auch durchschnittlich besser als im bundesweiten Vergleich.
Die deutschstämmige niedersächsische Bevölkerung interessiert sich zudem stärker für Kulturgeschichte, Literatur und vor allem klassische Kulturangebote als im Bundesdurchschnitt. Die erste Migrantengeneration in Niedersachsen zeigt anteilig sogar noch ein stärkeres Interesse am Kulturgeschehen als der bundesweite Durchschnitt.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse und eines offenen Diskurses soll 2012 und 2013 mit dem Kulturentwicklungskonzept Niedersachsen eine aktive und strategische Kulturpolitik vorbereitet, abgestimmt und umgesetzt werden. Dieser Prozess soll dazu beitragen, die kulturpolitischen Ziele des Landes zu überprüfen, zu schärfen und zu koordinieren.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung von kulturellen Bildungsprozessen für die Persönlichkeitsentfaltung, Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Integration?
2. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Landesregierung seit 2003 umgesetzt, um Kindern und Jugendlichen, aber auch älteren Generationen den Zugang zur kulturellen Bildung zu ermöglichen?