Seit 2008 wurden im Rahmen des Modellprojekts „Vermittlung an niedersächsischen Kunstvereinen“ Vermittlungsprojekte an 15 verschiedenen Kunstvereinen in urbanen wie ländlichen Räumen mit insgesamt 1 037 000 Euro gefördert.
An den Gesamtkosten in Höhe von 4,2 Millionen Euro beteiligt sich das Land in 2012/2013 mit 1,75 Millionen Euro.
Wann wird die Barrierefreiheit der Bahnhöfe an der Heidebahn Buchholz–Bennemühlen (KBS 123) umgesetzt?
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 16. September 2009 zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe an der Heidebahn hieß es: „Den behindertengerechten Ausbau der Stationen im Abschnitt Soltau–Buchholz strebt das Land zeitnah an, für den Abschnitt Walsrode–Soltau sollten entsprechende Verhandlungen mit der DB AG aufgenommen werden.“ Am 28. Dezember 2009 kündigte die Landesnahverkehrsgesellschaft den barrierefreien Ausbau an. Mitte März 2010 wies ein Sprecher der DB Station & Service AG darauf hin, dieser sei nur mit Landesmitteln möglich.
Meine Kleine Anfrage vom 7. April 2010 wurde seitens der Landesregierung mit Hinweis auf die nicht umgesetzten Pläne zum Ausbau der „Amerika-Linie“ Uelzen–Langwedel für den Bahnhof Soltau beantwortet, man wolle abklären, „ob ein barrierefreier Ausbau des Bahnhofs losgelöst vom Bedarfsplanprojekt erfolgen kann“. Seitdem hat die Stadt Soltau erfolglos versucht, den Ausbau zu erreichen, obwohl das Land ein Sonderprogramm für diese Zwecke aufgelegt hatte.
Aktuell schreibt der Konzernbevollmächtigte der DB für Bremen und Niedersachsen, Ulrich Bischoping, am 8. August 2012 an den SPDBundestagsabgeordneten Lars Klingbeil: „Die behindertengerechte Gestaltung des Bahnhofs Soltau war in der Vergangenheit Bestandteil der Planung im Zusammenhang mit dem Ausbau
der ‚Amerika-Linie’. Wir haben in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen nun die Modernisierung und den behindertengerechten Umbau der Station Soltau mit in die Planungen zur Heidebahn aufgenommen, da wir hiervon eine zügigere Modernisierung erwarten. Schließlich lässt die Reisendenzahl, die sich in den letzten Jahren zwischen täglich 1 300 und 1 500 bewegt hat, einen solchen Umbau mit entsprechend aufwändigen Maßnahmen wie dem derzeit vorgesehenen Einbau von Aufzügen auch zu.“ Der DB-Konzernbevollmächtigte geht des Weiteren von einem Ausbau bis Ende 2016 aus.
Allerdings sehen die Vorschläge des Landes Niedersachsen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 - Schienennetz - vom 11. September 2012 den Ausbau der „Amerika-Linie“ Uelzen– Langwedel nicht vor, genannt wird lediglich die Strecke von Uelzen nach Stendal.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage - trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Barrierefreiheit spätestens bei Baumaßnahmen - wurde der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Soltau seit 2006 nicht umgesetzt?
3. In welcher Höhe ist der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Soltau in den geplanten Baukosten für den Ausbau der Heidebahn von Soltau nach Walsrode enthalten?
Seit der Übernahme der Verantwortung des Schienenpersonennahverkehrs durch die Länder im Jahr 1996 hat sich das Verkehrsangebot in Niedersachsen qualitativ und quantitativ kontinuierlich verbessert. Da das Angebot nur so gut sein kann, wie die Infrastruktur es zulässt, unternimmt die Landesregierung erhebliche Anstrengungen, den Ausbau voranzutreiben, und unterstützt eine Vielzahl der Vorhaben auch finanziell in Millionenhöhe. Dies ist deshalb besonders beachtlich, da die eigentliche Infrastrukturverantwortung der Deutschen Bahn AG als Betreiberin bzw. dem Bund als Eigentümer obliegt.
So wurde und wird der Ausbau der Heidebahn von der Landesregierung stets mit hoher Priorität verfolgt und vom Land aus Regionalisierungsmitteln bzw. aus dem Länderanteil der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung finanziert. Inzwischen sind zwei der drei Ausbauabschnitte ertüchtigt, und der noch fehlende mittlere Abschnitt zwischen Walsrode und Soltau befindet sich derzeit in der Planungsphase.
Dem Land ist es dabei ein wichtiges Anliegen, dass die Stationen entlang der Strecke einen modernen und barrierefreien Standard erhalten. Dies
gilt auch für den Bahnhof Soltau. Um auch dort eine baldige Verbesserung zu erzielen, hat die DB AG in Abstimmung mit der Landesregierung den barrierefreien Ausbau in das Projekt Heidebahn aufgenommen, obwohl er in der Vergangenheit Bestandteil der Ausbauplanungen der Amerika-Linie war. Dieses Vorgehen zeigt gerade, dass Niedersachsen die Modernisierung schnellstmöglich erreichen will: denn es wird erwartet, dass der Ausbau der Heidebahn zügiger erfolgt als die Umsetzung des derzeitigen Bedarfsplanprojektes Langwedel–Uelzen. Die Ertüchtigung zwischen Walsrode und Soltau soll nach aktuellen Planungen bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
Im Übrigen wird Niedersachsen die Amerika-Linie trotzdem im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gegenüber dem Bund anmelden. Auch in der Verbandsbeteiligung am 11. September 2012 in Hannover wurden die Teilstrecken der Amerika-Linie Visselhövede bis Uelzen und Langwedel–Visselhövede als Teil der Y-Strecke, neben Uelzen–Stendal, benannt.
Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Im Übrigen sind die Eisenbahnunternehmen lediglich verpflichtet, Programme aufzustellen, wie eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erzielt werden kann.
Zu 2: Nach Auskunft der DB sind alle Bahnsteiganlagen der Stationen entlang der Heidebahn, bis auf Soltau, barrierefrei erreichbar. Dies gilt auch für den noch nicht ausgebauten zweiten Abschnitt zwischen Walsrode und Soltau. Der Bahnhof in Soltau wird voraussichtlich bis Ende 2016 behindertengerecht umgebaut werden. An Stationen, deren Bahnsteige nicht 55 cm hoch sind, wird der stufenfreie Zugang zu den Zügen über mitgeführte Rampen gewährleistet.
Zu 3: Nach ersten groben Schätzungen im Rahmen der Vorentwurfsplanung werden die Gesamtbaukosten am Bahnhof Soltau ca. 7,7 Millionen Euro betragen. Zu den umfangreichen Maßnahmen zählen z. B. die Erneuerung der Fußgängerunterführung sowie der Bahnsteige, die dann barrierefrei über Aufzüge erreicht werden können.
Unsere Mediengesellschaft ermöglicht unterschiedliche Formen der Kommunikation. Gerade junge Menschen nutzen häufig soziale Netzwerke zum täglichen Austausch. Selbstverständlich werden solche Kanäle von Personen jedes Alters und unabhängig davon genutzt, welchen Beruf sie ausüben. Auch Lehrer bewegen sich z. B. bei Facebook oder anderen Netzwerken. So kommt es auch vor, dass Lehrer sogenannte Freundschaften online zu Schülern pflegen. Auch die Organisation des Unterrichts wird teilweise über diese Medien abgewickelt.
In jüngster Vergangenheit haben sich einige Schulen durchaus kritisch mit dieser Thematik beschäftigt und mancherorts auch Konferenzbeschlüsse gefasst, die solchen Umgang untersagen.
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Nutzung von sozialen Netzwerken zur Übermittlung von schulischen Terminen, Hausaufgaben o. Ä.?
3. Wie beurteilt die Landesregierung private Kontakte über Facebook? Gibt es zu dieser Problematik Handlungsaufträge, -empfehlungen oder Auflagen?
Soziale Netzwerke wie Facebook gehören heute für Jugendliche wie für Erwachsene zur alltäglichen Form der Kommunikation. Junge und erwachsene Menschen präsentieren sich dort, tauschen Informationen aus, chatten miteinander oder verabreden sich.
Soziale Netzwerke machen auch vor der Schule nicht halt. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nutzen soziale Netzwerke. Selbstverständlich gilt auch in sozialen Netzwerken ein grundsätzliches Distanzgebot für Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. In ihren jeweiligen Funktionen unterliegen sie dabei Regeln, die insbesondere der Datenschutz, aber auch andere rechtliche Regelungen, z. B. das Niedersächsische Schulgesetz, das Telemediengesetz, oder das Urheberrecht vorgeben. Es besteht in sozialen Netzwerken aber sehr wohl die Möglichkeit der Einrichtung geschlossener Gruppen (z. B. einer Klasse oder eines Kurses), in de
nen unterrichtsbezogene Inhalte oder Termine ausgetauscht werden. Die Einrichtung solcher Gruppen kann von Lehrkräften nicht vorgeschrieben werden, sondern bedarf des Einverständnisses aller Beteiligten, gegebenenfalls auch der Erziehungsberechtigten. Personenbezogene Daten dürfen dabei nicht eingestellt werden.
Zu 1: Grundsätzlich ist es der eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen möglich, Konferenzbeschlüsse zum schulinternen Umgang mit sozialen Netzwerken zu fassen. Es werden in Niedersachsen keine Daten über Konferenzbeschlüsse an den Schulen erhoben. Derartige Beschlüsse sind daher nicht bekannt.
Zu 2: Zahlreiche Schulen nutzen heute soziale Netzwerke, um schulrelevante Informationen auszutauschen, seien es schulische Termine oder Beiträge zu Hausaufgaben unter Schülerinnen und Schülern. Sofern kein Verstoß gegen Regelungen des Datenschutzes oder andere rechtliche Regelungen begangen wird, gibt es gegen diese Form der Kommunikation in schulischen Zusammenhängen keine Einwände. Viele Schulen nutzen allerdings auch das Schulintranet oder Plattformen auf eigenen Schulservern, um entsprechende Inhalte auszutauschen. Die Schule kann sich den modernen Formen des Informationsaustausches nicht verschließen, sondern muss diese aktiv aufgreifen, um Schülerinnen und Schülern die Chancen, aber auch die Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologien zu vermitteln und sie in ihrer Medienkompetenz zu stärken.
Zu 3: Es steht jeder Internetnutzerin und jedem Internetnutzer frei, sich privat über soziale Netzwerke auszutauschen. Die Landesregierung kann nicht durch Handlungsaufträge, Handlungsempfehlungen oder Auflagen etwas regeln, das dem freien Recht der Nutzung unterliegt.
Folglich können auch private Kontakte über soziale Netzwerke zwischen Lehrern und Schülern ebenso stattfinden wie über andere moderne Medien (Email, SMS). Den Lehrkräften muss aber grundsätzlich klar sein, dass sie ihrer Vorbildfunktion nur dann gerecht werden, wenn sie bei Nutzung dieser Medien die entsprechende Seriosität walten lassen und keine Distanzverletzungen erfolgen.
In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Wenzel, Klein und Limburg anlässlich der Intervention durch den damaligen Ministerpräsidenten Wulff zugunsten des Versicherungskonzerns Talanx, bei der es „Anhaltspunkte“ dafür gibt, dass er eine Kabinettsentscheidung der Landesregierung nachträglich ins Gegenteil verkehrte (Drs. 16/5227), erklärte die jetzige Landesregierung ein solches Verhalten zur „üblichen Praxis“ und für rechts- und verfassungskonform. Hierüber bestehe „eine allgemeine, stillschweigende Verständigung des Kabinetts“. Abschließend teilt die Landesregierung zum Auskunftsinteresse der Fragesteller mit: „Weder die Frage, ob in Einzelfällen oder gar als Regelfall bei Bundesratsabstimmungen abgewichen worden ist, noch gar die Frage nach solchen konkreten Einzelfällen oder den Beweggründen und Motiven solcher Abweichungen sind von der Landesregierung zu beantworten.“
Entgegen dieser Antwort der Landesregierung werden in niedersächsischen Medien andere Auffassungen von Kabinettsmitgliedern und Einzelheiten des Abstimmungsverhaltens der Landesregierung ruchbar.
„Damalige Kabinettsmitglieder sprechen dagegen von einem einmaligen Vorgang. ‚Das kam sonst so gut wie nie vor’, erklärt ein langjähriger Wulff-Kollege. ‚Ich kann mich an keinen einzigen anderen Fall erinnern’, beteuert ein anderer.“, so der Weserkurier vom 28. September 2012. In der HAZ vom 8. Oktober 2012 ist zur Regierungspraxis Folgendes zu lesen: „Die Niedersächsische Landesregierung hält sich bei Abstimmungen im Bundesrat häufig nicht an ihre eigenen Beschlüsse. Zwischen 2003 und heute ist dies in mehr als 60 Fällen geschehen, wie aus einer internen Liste hervorgeht, die der HAZ vorliegt. Experten sehen darin einen Verfassungsbruch.“
Auch die Geschäftsordnung der Landesregierung sieht ein solches Verhalten nicht vor. Darin heißt es in § 23 Abs. 1: „Im Bundesrat und in seinen Ausschüssen haben die Mitglieder der Landesregierung sowie die oder der Bevollmächtigte der Landesregierung beim Bund die Richtlinien der Politik und die Beschlüsse der Landesregierung zu vertreten.“