Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

Auch die Geschäftsordnung der Landesregierung sieht ein solches Verhalten nicht vor. Darin heißt es in § 23 Abs. 1: „Im Bundesrat und in seinen Ausschüssen haben die Mitglieder der Landesregierung sowie die oder der Bevollmächtigte der Landesregierung beim Bund die Richtlinien der Politik und die Beschlüsse der Landesregierung zu vertreten.“

Abweichungen von den Beschlüssen des Kabinetts sind nicht vorgesehen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen und warum hat die Landesregierung von vorherigen Kabinettsentschei

dungen bei Bundesratsabstimmungen Abstand genommen?

2. Wie sieht das Verfahren innerhalb der Landesregierung für diese Fälle aus?

3. Wie sieht die „allgemeine, stillschweigende Verständigung des Kabinetts“ für das Bundesratsverhalten aus, und warum wird sie nicht in der Geschäftsordnung der Landesregierung ausdrücklich niedergelegt?

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Hans-Jürgen Klein und Helge Limburg (GRÜNE) hatte die Landesregierung in ihrer Antwort vom 24. September 2012 - Drs. 16/5227 - bereits zu Abweichungsfällen und dem Verfahren ausgeführt:

„Das“

- im Einzelnen in der vorgenannten Antwort der Landesregierung dargestellte Meinungsbildungs- und Entscheidungsverfahren der Landesregierung bei Bundesratsangelegenheiten -

„führt schon system- bzw. verfahrensbedingt dazu, dass in vielen Fällen auch nach der Kabinettsbefassung (am Dienstag) in einer Bundesratssitzungswoche Beschlüsse und Vorschläge überdacht werden müssen und dass in solchen Fällen von den bisherigen Festlegungen des Kabinetts abweichende Stimmabgaben im Bundesrat erfolgen.

Hierin liegt kein Rechtsverstoß, sondern solche Abweichungen sind sinnvoll und geboten.

Das bedeutet aber nicht, dass in allen anderen Fällen - jenseits der ‚freien Hand’ - ein Abweichen untersagt wäre. In Kenntnis der eingangs dargestellten oftmaligen Verhandlungs- und Reaktionserfordernisse auch nach der Kabinettsbefassung sind die Kabinettsbeschlüsse selbst bei einem vermeintlich klaren ‚Ja’ oder ‚Nein’ stets so zu verstehen, dass Bundesratsmitglieder bei wesentlicher Änderung der Tatsachen, neuen entscheidungsrelevanten Erkenntnissen oder zur Erzielung eines für Niedersachsen und seine Interessen hilfreichen Kompromisses von diesen Voten abweichen ‚dürfen’ (Ermächtigung). Es besteht insoweit eine allgemeine, still

schweigende Verständigung des Kabinetts über den Umgang des Stimmverhaltens im Bundesrat im Allgemeinen (vgl. auch Neumann, Niedersäch- sische Verfassung, 3. Auflage, Arti- kel 37 Randnummer 19 mit weiteren bestätigenden Nachweisen). Die ausdrückliche Protokollierung des Stimmverhaltens Niedersachsens in den Stimmbögen und deren Übersendung an die Ressorts/Mitglieder der Landesregierung gibt jedem Kabinettsmitglied zumal stets die Möglichkeit, eventuelle Abweichungen umgehend wahrzunehmen und nach den Gründen zu fragen.

Dass auch ehemalige Landesregierungen - und zwar aller parteipolitischen Prägungen - das ebenso als statthaft und richtig bewertet haben, erweist sich daran, dass auch vor 2003 in solchen Fällen ohne Bedenken auf dieselbe Weise verfahren wurde. Auch in anderen Bundesländern entspricht das - soweit das in Erfahrung zu bringen war - üblicher Praxis.“

Zu den Fragen 7 und 8 jener Anfrage, die das „Debriefing“ in vorgenannten Fällen betrifft, hatte die Landesregierung geantwortet:

„Die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund unterrichtet die Staatskanzlei in Hannover - in der Regel mithilfe von Stimmlisten - über die Ergebnisse einer Bundesratssitzung. Die Staatskanzlei in Hannover unterrichtet die Ressorts. Die Ressorts regeln die hausinterne weitere Unterrichtung in eigener Zuständigkeit. Die für die Bundesratssitzung aus den Ressorts übersandten Unterlagen werden im Übrigen nach der Sitzung des Bundesrates wieder an die Ressorts zurückgesandt.

Zudem berichtet der Ministerpräsident regelmäßig unter dem TOP ‚Mitteilung des Ministerpräsidenten’ über die Sitzungen des Bundesrates in der anschließenden Kabinettssitzung. Da es sich bei Abstimmungen im Bundesrat um eine Vielzahl von in den Ländern vorberatenen Anträgen und Vorgän

gen handelt, werden die Regierungsmitglieder dabei nicht über alle verwaltungstechnischen Vorgänge unterrichtet, sondern nur über Belange von grundsätzlicher Bedeutung. Gleiches geschieht in aller Regel in der wöchentlichen Besprechung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die der Kabinettssitzung vorausgeht.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Stefan Wenzel und Helge Limburg im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Abgeordneten Stefan Wenzel, HansJürgen Klein und Helge Limburg (GRÜNE) hatten diese Frage jedenfalls zum überwiegenden Teil bereits in der Kleinen Anfrage vom 22. August 2012 - dort zu Nr. 11 gestellt: „Wie häufig und in welchen Fällen ist seit 2003 im Bundesrat entgegen dem Votum des Kabinetts von Niedersachsen abgestimmt worden?“ Die erneute Frage hat demgegenüber außer der Motivforschung („…und wa- rum …“) lediglich wiederholenden Charakter. Deshalb wird zunächst auf die Vorbemerkungen der damaligen Antwort Bezug genommen:

„(Der Prozess der Meinungsbildung im Vorfeld einer Stimmabgabe fällt) in den nicht ausforschbaren Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung... Wenn diese Offenheit und Bereitschaft … allerdings erkennbar ausgenutzt werden soll, um generell den internen Meinungsbildungsprozess der Landesregierung in anderen Bundesratsfällen auszuforschen, wird die Landesregierung dem nicht nachkommen. Weder die Frage, ob in Einzelfällen oder gar als Regelfall bei Bundesratsabstimmungen abgewichen worden ist, noch gar die Frage nach solchen konkreten Einzelfällen oder den Beweggründen und Motiven solcher Abweichungen sind von der Landesregierung zu beantworten.“

Die Fragesteller haben dem gegenüber auch in den Vorbemerkungen nichts vorgetragen, was ein Abweichen von dem bisherigen - im Ermessen der Landesregierung liegenden - Auskunftsverhalten bei Fragen, die den Kernbereich der Meinungsbildung des Kabinetts betrifft, begründet.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Siehe zunächst die Vorbemerkungen. Die allgemeine, stillschweigende Verständigung des Kabinetts über den Umgang des Stimmverhaltens im Bundesrat im Allgemeinen ist ungeschriebene und (gerade) nicht in der Geschäftsordnung der Landesregierung festgehaltene Grundlage für die Stimmabgabe in Bundesratsangelegenheiten. Sie beruht erkennbar auf der Überzeugung, dass auf diese Weise ein sachgerechtes, auch gegenüber neuen Entwicklungen verantwortungsbewusstes Stimmverhalten im Bundesrat ermöglicht wird, so wie dies auch alle anderen Länder faktisch praktizieren. Als langjährige unbestrittene Praxis der Niedersächsischen Landesregierungen - und zwar aller parteipolitischer Prägungen - ist eine schriftliche Niederlegung in der Geschäftsordnung nicht erforderlich.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 der Abg. Karl-Heinz Klare und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz (CDU)

„Service-Telefon Schule“ - Ein verlässlicher Ansprechpartner zum Thema Unterrichtsversorgung in Niedersachsen?

Erneut schaltete das Kultusministerium zum Schuljahr 2012/2013 die Hotline zur Unterrichtsversorgung. Mit dem „Service-Telefon Schule“ richtete das Kultusministerium in enger Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde bereits im Jahr 2007 Hotlines ein, in denen Anfragen zur Unterrichtssituation an der jeweiligen konkreten Schule beantwortet werden. Unter den aktuellen vier Hotlines der Landesschulbehörde sind Schulexperten aus den jeweiligen Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück direkte Ansprechpartner für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Anfragen an das „Service-Telefon Schule“ seit 2007 gewesen, und wie viele standen dabei in Bezug zum Thema Unterrichtsversorgung?

2. Wie stellt sich die Zusammenarbeit mit den Schulen vor Ort in diesem Zusammenhang dar?

3. Wie viele Vertretungsmittel für sogenannte Feuerwehrlehrkräfte sind vom Land seit 2007 zur Verfügung gestellt worden? Wie viele Vertretungsverträge konnten mit diesen Mitteln durch das Land Niedersachsen seit 2007 abgeschlossen werden?

Zum Schuljahr 2007/2008 hat das Niedersächsische Kultusministerium eine Hotline zur Unterrichtsversorgung eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 ist ebenfalls eine Hotline zur Unterrichtsversorgung unter dem Namen „Service-Telefon Schule“ in der Niedersächsischen Landesschulbehörde eingerichtet worden. Nach einer halbjährigen Übergangsphase, in der beide Hotlines parallel bedient wurden, ist die Zuständigkeit hierfür zum zweiten Schulhalbjahr 2009/2010 vollständig auf die Niedersächsische Landesschulbehörde übertragen worden.

Sowohl für Anfragen zur Unterrichtsversorgung als auch für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Schule stehen erfahrene Schulexperten als direkte Ansprechpartner für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in den vier Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung. Aufgrund des seit Einrichtung der Hotline deutlich verringerten Aufkommens an Anrufen werden diese mittlerweile in einer Regionalabteilung gebündelt. Dafür werden die Anrufe bei drei Regionalabteilungen an die vier Regionalabteilungen weitergeleitet. Nach jeweils drei Wochen werden die Anrufe turnusmäßig an die nächste Regionalabteilung umgeleitet. Somit ist eine ressourcenbewusste Lösung bei gleichmäßiger Belastung gewährleistet. Persönlich erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, Anfragen auf einer Mailbox zu hinterlassen, wobei diese am darauf folgenden Werktag bearbeitet werden. Hiermit wird dem Dienstleistungsgedanken, der im Rahmen der Neuausrichtung der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestärkt wurde, Rechnung getragen. Auf den Internetauftritten der Niedersächsischen Landesschulbehörde und des Niedersächsischen Kultusministeriums wird auf dieses Angebot hingewiesen.

In den Fällen, in denen schulspezifische Fragen von den Mitarbeitern der Hotline nicht sofort beantwortet werden können, werden diese umgehend an das fachlich zuständige Dezernat zur Beantwortung weitergeleitet.

Ziel ist es, in jedem Fall die schnelle Beantwortung der Frage oder Klärung des Sachverhaltes - möglichst am selben Tag - sicherzustellen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit der Dezernate untereinander sowie zwischen der Niedersächsischen

Landesschulbehörde und den Schulen wird dies überwiegend zeitnah erfolgreich bewerkstelligt.

Die regionalen Telefonnummern können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Braunschweig Hannover Lüneburg Osnabrück

0531/4843456 0511/1066666 04131/152555 0541/314314

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Nach Einführung des „Service-Telefons Schule“ im Jahr 2007 wurde aufgrund der sinkenden Zahl von Anrufen im Laufe des Schuljahres 2009/2010 die durchgängige Dokumentation und Auswertung der eingehenden Anrufe nicht weiter aufrecht erhalten. Seit Beginn dieses Schuljahres sind bis zum 31. Oktober 2012 172 Anrufe bei der Hotline eingegangen, davon betrafen 37 Anrufe die Unterrichtsversorgung einer Schule.

Zu 2: Ziel des „Service-Telefons Schule“ ist die umgehende und umfassende Beantwortung der eingehenden Fragen. Bei Hinweisen in Bezug auf gehäuften Unterrichtsausfall oder eine schlechte allgemeine Unterrichtsversorgung berät und unterstützt die Niedersächsische Landesschulbehörde nach Klärung der Sachlage die Schulen. Dies erfolgt beispielsweise in Form von Mittelzuweisung für Vertretungsverträge, Unterstützung bei der Suche von Vertretungslehrkräften, Überprüfung der Möglichkeiten von Abordnungen anderer Lehrkräfte nahe gelegener Schulen oder Beratung der Schulleitung über andere geeignete Maßnahmen, um den Unterrichtsausfall zu verringern. Durch die Einrichtung des „Service-Telefons Schule“ wird eine beschleunigte Lösung der von den Anrufern gemeldeten schulinternen Probleme ermöglicht und ein Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsversorgung geleistet.

Zu 3: In Schule, wie auch in allen anderen Bereichen, kommt es immer wieder kurzfristig zu Unterrichtsausfällen (z. B. durch längerfristige Erkran- kungen, Mutterschutzzeiten, Wahrnehmung von Elternzeit im Anschluss an Mutterschutzzeiten oder Fortbildungen). Diese können durch die Schule selbst oder mithilfe von Vertretungsverträgen kompensiert werden. Die Regelungen zur eigenverantwortlichen Schule verlangen es, dass Schulen ein geeignetes Vertretungskonzept entwickeln und somit Unterrichtskürzungen zulasten einzelner Klassen oder Fächer vermeiden. Ausfälle sind im

laufenden Schulhalbjahr zunächst grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften der Schule zu kompensieren - gegebenenfalls auch durch vorübergehende Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes.

Dennoch entstehen selbst bei einer guten allgemeinen Unterrichtsversorgung immer wieder Situationen, in denen der Ausfall von einer oder mehreren Lehrkräften nicht mehr durch vorhandene Lehrkräfte der Schule abgedeckt werden kann. Um derartige Unterrichtsausfälle auffangen zu können, hat das Land Niedersachsen für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 Mittel im Umfang von 145,3 Millionen Euro für Vertretungsverträge an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt.

Mithilfe dieser Mittel wurden im selben Zeitraum insgesamt fast 12 800 Vertretungsverträge abgeschlossen, was einem Mittelabfluss von rund 134 Millionen Euro entspricht. Der Haushaltsansatz, der Mittelabfluss sowie die Anzahl der Vertretungsverträge pro Haushaltsjahr für den benannten Zeitraum sind für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Haushaltsansatz