Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 21 des Abg. Uwe Schwarz (SPD)

Nachhaltige Sicherung des Sertüner-Krankenhauses in Einbeck durch die Landesregierung?

Das Einbecker Sertürner-Krankenhaus befindet sich seit einigen Jahren nach mehreren Betreiberwechseln in einer schwierigen Situation, die auch der Landesregierung bekannt ist. Die Stadt Einbeck wird nach der Fusion mit der Gemeinde Kreiensen zum 1. Januar 2013 die zweitgrößte Stadt in Südniedersachsen sein und benötigt nach Einschätzung von Beobachtern schon aus diesem Grund für die Versorgung der Bevölkerung ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Die AWO, Landesverband Sachsen-Anhalt, hatte das Einbecker Krankenhaus sowie das Charlottenstift in Stadtoldendorf von der Gehoma übernommen. Ziele waren die Erhaltung beider Häuser und die Vorlage eines Zukunftssicherungskonzeptes. Mit dieser Begründung wurde im Sommer dieses Jahres eine sogenannte Planinsolvenz eingeleitet. Allerdings wurde bereits im August die Schließung des Charlottenstifts in Stadtoldendorf verkündet und wurden in Abstimmung mit den Kostenträgern einige Indikationsbereiche nach Einbeck verlegt. Die Geschäftsführung in Einbeck erarbeitete unter diesen neuen Vorgaben ein Fortführungskonzept für das Sertürner-Krankenhaus in Einbeck.

Ohne diese Vorlage abschließend abzuwarten, erklärte die Betreiberin bereits auf der ersten Sitzung des Gläubigerausschusses am 17. September 2012, dass den Gläubigern kein finanzielles Angebot gemacht werden würde. Am 11. Oktober 2012, also vier Tage vor der zweiten Gläubigerversammlung, teilte die AWO, Landesverband Sachsen-Anhalt, öffentlich über die Medien mit, dass sie das Einbecker Krankenhaus nicht weiterbetreiben werde. Durch die chefärztliche und die kaufmännische Leitungsebene des Hauses wurde die Fortführung des Krankenhauses zunächst sichergestellt.

In dem zwischen dem Land Niedersachsen, der Stadt Einbeck und der Gemeinde Kreiensen geschlossenen Zukunftsvertrag stellen die Vertragspartner u. a. in der Anlage 4 laufende Nr. 4 fest: „Das Sertürner-Krankenhaus ist in der Region als Haus der Grund- und Regelversorgung mit einer Spezialisierung im Bereich der ganzheitlichen onkologischen Versorgung etabliert. (…) Darüber hinaus zählt die Gesellschaft zum Kreis der größeren Arbeitgeber in den beiden Gemeinden, da sich aus den beiden Gemein

den der größte Teil der Arbeitnehmerschaft rekrutiert. (…) Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen haben dazu geführt, dass die Gesellschaft seit Jahren um ihre Existenz kämpft. (…) Vor diesem Hintergrund benötigt die Sertürner-Hospital Einbeck GmbH eine auf langfristigen Erhalt ausgerichtete finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen. Mit dieser Unterstützung kann der begonnene Sanierungsprozess zielführend umgesetzt werden. (…) Es kann nicht zielführend sein, dass aus Ortschaften der neuen Gemeinde Krankentransportwege von mehr als 30 km in Kauf genommen werden müssen, die die Überlebenschancen bei Akuterkrankungen und Unfällen deutlich reduzieren würden.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation des Einbecker Krankenhauses insbesondere mit Blick auf die Krankenhausstruktur in Südniedersachsen?

2. Welche Förderanträge sind durch die AWO Sachsen-Anhalt seit der Betriebsübernahme beim Land Niedersachsen, auf der Grundlage des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes, gestellt worden?

3. Welche konkreten Hilfen, insbesondere finanzielle Unterstützung, wird das Land Niedersachsen vor allem unter Berücksichtigung des oben einleitend zitierten Zukunftsvertrages zur Sicherung des langfristigen Erhalts des Einbecker Krankenhauses zeitnah leisten?

Das Sertürner-Krankenhaus in Einbeck verzeichnet seit Jahren einen erheblichen und kontinuierlichen Belegungsrückgang. Während das Krankenhaus im Jahr 1991 noch über 195 Planbetten verfügte, sind es heute 116, von denen im Jahr 2011 nur noch rund 90 belegt waren. Das entspricht einer Auslastung im Jahr 2011 von ca. 78 %. Diese Auslastung ist für einen wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb des Krankenhauses nicht ausreichend.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Mehrzahl der Patientinnen und Patienten im Einzugsbereich des Sertürner-Krankenhauses, die einer stationären Behandlung bedürfen, entscheidet sich für eine Behandlung in anderen regionalen Krankenhäusern wie Bad Gandersheim, Northeim oder Holzminden. Keinem der bisherigen Krankenhausträger, die zur Rettung des Standortes Einbeck angetreten waren, ist eine Trendumkehr gelungen.

Zu 2: Die AWO Sachsen-Anhalt hat bei der Landesregierung keine Einzelförderung nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhaus

pflegesätze - Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) - für das Sertürner-Krankenhaus beantragt.

Zu 3: Solange das Sertürner-Krankenhaus als Plankrankenhaus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - anbietet, wird es pauschale Fördermittel nach § 9 Abs. 3 KHG vom Land Niedersachsen erhalten. Im Jahr 2011 belief sich diese Förderung auf rund 217 000 Euro.

Die in der Anfrage zitierte Anlage 4 wurde durch die Landesregierung im § 7 des Zukunftsvertrages vom 25. Oktober 2011 zur Kenntnis genommen; eine Zusicherung finanzieller Unterstützung war nicht Gegenstand des Vertrages.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 der Abg. Gerd Ludwig Will, Olaf Lies, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Unterstützt die Landesregierung die Beschäftigten der niedersächsischen AKW und der kraftwerksbezogenen Dienstleister hinsichtlich Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung?

Wie bekannt ist, befinden sich in Niedersachsen fünf Atomkraftwerke. Das AKW Grohnde wird bis zum Jahr 2021 und das AKW Emsland bis 2022 im Betrieb sein. Das AKW Unterweser ist seit August 2011, das AKW Stade seit 2003 und das AKW Lingen seit Januar 1977 außer Betrieb. Das AKW Lingen befindet sich im „sicheren Einschluss“, und in Stade soll der Rückbau bis 2015 erfolgen.

Durch die unterschiedlichen Betreiberunternehmen und -konzepte - teilweise sind Betrieb, Sicherung und Unterhaltung der Anlagen an weitere Unternehmen vergeben - haben die Stilllegungstermine und die dann folgenden Abklingzeiten, der vorläufige sichere Einschluss und der dann folgende Rückbau unmittelbare Auswirkungen auf die künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten der jetzigen Arbeitskräfte. Bisher ist nicht geklärt, ob die Sicherung der qualifizierten Fachkräfte sowohl bei den Betreibern der AKW als auch bei den externen Dienstleistern, z. B. bei den Sicherheits- und Bewachungsdiensten, bereits jetzt in den Fokus genommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Mitarbeiter sind bei den Betreiberfirmen der Kraftwerke und in den Dienstleistungsgesellschaften im Hinblick auf die geplanten Ausstiegsszenarien jeweils direkt betroffen?

2. Welche Pläne verfolgen die jeweiligen Betreiber bzw. Dienstleister an den jeweiligen Standorten zur Sicherung des Know-hows und der Arbeitsplätze dieser qualifizierten Fachkräfte in Niedersachsen?

3. Mit welchen Maßnahmen begleiten Landes- und Bundesregierung die konkrete Umsetzung des Atomausstiegs bezüglich der Fachkräftesicherung in Niedersachsen?

Weltweit gibt es hinreichend Erfahrung beim Rückbau von kerntechnischen Anlagen. Insgesamt wurden nach Angaben der Internationalen Atomenergie-Organisation von 2011 bisher über 500 Reaktoren und etwa 275 Einrichtungen der nuklearen Ver- und Entsorgung außer Betrieb genommen. Der eigentliche Rückbau einer Anlage beginnt, sobald die erforderliche Stilllegungsgenehmigung vorliegt. Bis dahin vergehen in der Nachbetriebsphase noch etwa fünf Jahre.

Erfahrungsgemäß dauern die eigentlichen Arbeiten zur Stilllegung eines Kernkraftwerks dann noch mindestens ein Jahrzehnt. Inklusive der notwendigen Genehmigungsphase muss mit einer Dauer von mindestens 15 bis 20 Jahren gerechnet werden, sodass sich die Betreiber und auch externe Dienstleister auf die Situation einstellen können.

Die Sicherung des notwendigen Personals einschließlich der qualifizierten Fachkräfte wird nach den Bestimmungen des Atomgesetzes durch die Betreiber der Kernkraftwerke wahrgenommen. Dieses gilt auch für alle denkbaren Phasen der Stilllegung, wie für den Restbetrieb, einen etwaigen sicheren Einschluss und den Abbau der Anlage.

Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde legt auf der Grundlage von zwischen Bund und den Ländern abgestimmten Leitfäden und Richtlinien Art und Umfang der erforderlichen Fachkunde nach den Erfordernissen der Stilllegungsphase fest und kontrolliert die hinreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal.

Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt. Mängel sind aus den Erfahrungen mit den bereits langjährigen Stilllegungsverfahren bei den Kernkraftwerken Lingen und Stade nicht ersichtlich. Für das nach den Bestimmungen der 13. Atomgesetznovelle abgeschaltete Kernkraftwerk Unterweser wurde diese Aufgabe frühzeitig in den Focus genommen. Die erforderlichen Festlegungen sind bereits getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat keine amtlich erlangte Kenntnis über den angefragten Sachverhalt. Nach Auskunft der Betreiber der Kernkraftwerke in Niedersachsen stellt sich der angefragte Sachverhalt wie folgt dar:

Im Hinblick auf geplanten Ausstiegsszenarien direkt betroffene Mitarbeiter

Kernkraft- werk

Betreiber Dienstleistungsgesellschaft

Lingeni

8 50ii,iii

Stade 450iv

Unterweser 700 – 750v / 450vi

Grohnde 700 – 750vii / 450viii

Emsland 390ix

300iii,x

i Nicht direkt vom Ausstiegsszenario betroffen, da bereits seit 1977 stillgelegt

ii Partnerfirmen

iii Jahresdurchschnitt

iv Durchschnittlicher Personalstand während des Rückbaus (Betreiber und Dienstleister)

v Während des Betriebs im Schnitt (Betreiber und Dienstleister)

vi Während des Rückbaus im Schnitt nach Erfahrung aus Stade und Würgassen erwartet (Betreiber und Dienstleister)