Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

Die Maßnahme gemäß Punkt 8 (Installierung einer Gewässerschutzberatung im Einzugsgebiet des Dümmers) wurde bereits vorzeitig umgesetzt. Seit dem 1. September 2012 findet eine entsprechende Beratung statt, damit diese bereits bei der Frühjahrsbestellung 2013, die von den Landwirten derzeit geplant wird, Wirkung entfalten kann.

Zu 2: Die Landesregierung erwartet die Vorlage des Rahmenentwurfs zur Fortsetzung der Dümmersanierung im Dezember 2012. Auf der 8. Sitzung des Dümmerbeirats am 4. Dezember 2012 sollen die Ergebnisse erörtert werden.

Zu 3: Die Landesregierung sieht keinen Widerspruch in den zitierten Aussagen.

Im Haushaltsplan 2013 ist zur Fortsetzung der Dümmersanierung eine Verpflichtungsermächtigung zulasten der Haushaltsjahre 2014 und 2015 in Höhe von jeweils 7,5 Millionen Euro ausgebracht. Mit dieser Veranschlagung ist ein finanzieller Handlungsrahmen aufgestellt, indem die Umsetzung der in Betracht kommenden Sanierungsprojekte aus dem Einzelplan 15 erfolgen kann.

Unabhängig davon ist die Realisierung einzelner Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen im Einzugsgebiet oder zur Durchführung von Sofortmaßnahmen (vor allem zur Verringerung von Geruchsbelästigungen nach Algenblüten) nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Hierzu gehört auch, dass alle öffentlichen und privaten Stellen einen finanziellen Beitrag an kommenden Vorhaben leisten, die insbesondere Vorteile aus weiteren Sanierungsmaßnahmen am Dümmer ziehen.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 29 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Stand der Umsetzung des Projekts NiedersachsenGEN

Das seit 2008 an vier Stützpunktschulen in Hannover laufende Projekt HannoverGEN, mit dem die Bewertungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zum Thema Gentechnik gefördert werden sollen, wird nach Meinung von Kritikern seinen Ansprüchen nicht gerecht. In dem mit Haushaltsmitteln des Landes geförderten Projekt werde Akzeptanzbeschaffung für die Gentechnik betrieben, so das Ergebnis einer von dem Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen und Hamburg am 9. Oktober 2012 vorgestellten Studie. Zusammen mit Greenpeace Hannover fordert das Bündnis daher, die unter dem Namen „NiedersachsenGEN“ geplante Ausweitung des Projekts auf ganz Niedersachsen zu stoppen.

Wie aus der Antwort der Landesregierung vom 14. März 2012 auf die Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer „Wird das geplante Projekt HannoverGEN auf ganz Niedersachsen ausgeweitet?“ (Drs. 16/4633) hervorgeht, sollte in der zweiten Jahreshälfte 2012 ein Konzept für die Ausweitung des Projekts HannoverGEN auf ganz Niedersachsen abschließend erarbeitet werden. Dabei könne auch daran gedacht werden, außerschulische Standorte einzubinden. Bei einer Ausweitung solle das Projekt zu 100 % staatlich gefördert werden, heißt es in der Antwort weiter. Allein im Jahre 2012 hat das Projekt ausweislich der genannten Antwort der Landesregierung knapp 115 000 Euro aus Landesmitteln für die vier Projektschulen zuzüglich sechzehn Anrechnungsstunden für acht das Projekt betreuende Lehrkräfte gekostet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sind der aktuelle Planungsstand und Zeitplan zur landesweiten Ausweitung des Projekts HannoverGEN, bzw. in welchen Gremien wurde das Konzept schon mit welchem Ergebnis diskutiert?

2. Sind schon Schulen und/oder außerschulische Standorte als Stützpunkte des Projekts NiedersachsenGEN angefragt worden oder haben bereits ihr Interesse bekundet?

3. Mit welchen Kosten (Investitionen, Freistel- lungen von Lehrkräften, begleitende For- schung) ist für die Realisierung des Projekts NiedersachsenGEN zu rechnen?

Nach einhelliger Meinung der am Vorgängerprojekt HannoverGEN beteiligten Lehrer und Wissenschaftler sowie des unabhängigen Evaluators ist die Maßnahme als voller Erfolg zu bezeichnen.

Aus diesem Grund ist die Idee entstanden, die Konzeption inhaltlich und räumlich auszuweiten und zu verstetigen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, das im Projekt eingesetzte Unterrichtsmaterial zu prüfen und auf breiter Basis über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Projektansatzes zu diskutieren. Es ist vorgesehen, einen Beirat einzurichten, in dem die verschiedenen fachlichen Sichtweisen vertreten sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aus den Erfahrungen mit HannoverGEN heraus hat ML bereits im Oktober 2011 einen ersten Entwurf für ein denkbares Konzept für den Fall einer landesweiten Implementierung erstellt. Dieser ist auf Fachebene diskutiert worden. Da aufgrund des Doppelhaushalts 2012/13 die Einbringung eines solchen Vorhabens zunächst nicht möglich war, haben sich die zuständigen Ressorts darauf verständigt, die Ausgestaltung des Projekts, die Finanzierung und die Zuständigkeit in Vorbereitung auf die Haushaltsaufstellung 2014 - also im Frühjahr 2013 - abzustimmen. Vorab müsste MK den grundsätzlichen Wunsch nach einem solchen Vorgehen äußern.

Zu 2: Seitens der Projektleitung sind bisher keine Schulen oder außerschulische Standorte konkret angefragt worden, da es hierzu noch zu früh wäre. Vereinzelt wurden von dortigen Seiten Interessensbekundungen vernommen.

Zu 3: Kosten entstehen vor allem für die Einrichtung und den Betrieb der Schullabore, für Personal für die technische Assistenz und die wissenschaftliche Begleitung sowie für die Anrechnungsstunden der Lehrkräfte. Die Gesamtkosten hängen vom Umfang der Durchführung, namentlich von der Anzahl der zu betreibenden Labore ab. Da die Abstimmung darüber noch bevorsteht, sind die entstehenden Kosten bisher nicht bezifferbar. In dem o. g. ersten Entwurf für ein Konzept wurden als Kosten für die Einrichtung eines Labors 30 000 Euro angenommen, für eine wissenschaftliche Kraft 60 000 Euro p. a. Es ist nicht beabsichtigt, vor einem grundsätzlichen Einvernehmen beider Ressorts Finanzierungsfragen zu klären; dies wäre Aufgabe des MK.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 30 der Abg. Patrick-Marc Humke und Marianne König (LINKE)

Welche möglichen Folgen erwachsen in Niedersachsen durch Konzentrationstendenzen im Gesundheitswesen, z. B. durch die Verwobenheit der Konzerne Helios und Fresenius als Fresenius Helios?

Die Entwicklung hin zu einer Privatisierung des Gesundheitswesens wird laut Berichterstattungen durch Zusammenschlüsse und Übernahmen von Unternehmen durch Konzerne vorangetrieben. Beschleunigt werden diese Tendenzen u. a. durch die Bildung eigener Konzernbereiche nach dem Zusammenschluss von Krankenhaus- und Pharmakonzernen. Ein Beispiel ist der im Jahr 2008 gebildete Konzernbereich Fresenius Helios. Der Zusammenschluss führte zur Übernahme bzw. Schließung von Krankenhausstandorten, um das Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht profitabler zu gestalten. Zum anderen konnte nach Expertenmeinung damit ein eigener Absatzmarkt für eigene pharmazeutische Produkte geschaffen werden.

In Niedersachsen verfügt Helios über einige Krankenhausstandorte, wie z. B. in Bad Gandersheim, Northeim oder Helmstedt. Der Konzern strebt nach Medienberichterstattungen weitere Übernahmen von Krankenhausstandorten auch in Niedersachsen an. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht davon, dass in der Folge der Übernahmen die Beschäftigten Gehaltseinbußen von bis zu 35 % hinnehmen sollen.

Im Sommer letzten Jahres ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetruges zum Nachteil der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Ging es hier um die Schließung von Versorgungslücken in der ambulanten Behandlung, gehen Experten davon aus, dass mit der Bildung von Fresenius Helios auch in der Versorgung mit pharmazeutischen Produkten Missbrauch betrieben werden kann.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Umstand, dass der Pharmakonzern Fresenius seinen Absatzmarkt für seine Produkte (z. B. Pharmaka) durch den Kauf von Krankenhäusern schafft bzw. geschaffen hat?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung von Expertinnen und Experten, kartellrechtlich vorzugehen, um einer weitergehenden Konzentration von Krankenhaus- und Pharmakonzernen in Niedersachsen entgegenzuwirken?

3. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung für die Kosten des Gesundheitssystems und damit für die Krankenkassenbeiträge, und wie will sich die Landesregierung einbringen, wenn das privatisierte Gesundheitssystem entflochten werden muss, damit ein mögliches Preisdiktat verhindert werden kann?

Das Kartellrecht sieht mit den Regelungen zur Zusammenschlusskontrolle wirksame Möglichkeiten vor, Konzentrationsbestrebungen in allen Wirtschaftbereichen entgegenzuwirken. Nach § 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Unternehmenszusammenschlüsse, die bestimmte vom Umsatz der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen abhängige Schwellenwerte überschreiten, vorab beim zuständigen Bundeskartellamt anzumelden. Das Bundeskartellamt prüft daraufhin die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den jeweils betroffenen Markt. Sofern von dem Zusammenschluss zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt und somit überwiegend negative Auswirkungen auf den Wettbewerb hat, ist er vom Bundeskartellamt zu untersagen. Andernfalls darf der Zusammenschluss erst nach Freigabe durch das Bundeskartellamt vollzogen werden.

Die Helios Kliniken GmbH betreibt in Niedersachsen vier Kliniken in Bad Gandersheim, Cuxhaven, Helmstedt und Northeim mit zusammen 726 Betten. Sie besitzt damit einen Marktanteil von 1,78 % der Krankenhausplanbetten in Niedersachsen.

Unternehmen des Fresenius-Konzerns sind weltmarktführender Anbieter verschiedener Gesundheitsprodukte insbesondere im Dialysebereich. Die Produkte der Fresenius-Gruppe kommen in den meisten Krankenhäusern Niedersachsens - unabhängig von der Trägerschaft - zum Einsatz.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Absatzmarkt der niedersächsischen Helios-Krankenhäuser dürfte für die übrigen Unternehmen des Fresenius-Konzerns von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sein.

Zu 2: Die niedersächsische Krankenhauslandschaft ist durch eine große Trägervielfalt gekennzeichnet. Die Landesregierung erkennt hier keine kartellrechtlich relevante Besonderheit.

Zu 3: Die Landesregierung sieht das Gesundheitssystem weder durch Fresenius noch durch Helios in Gefahr und somit auch keine Entflechtungsnotwendigkeit.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 31 der Abg. Marianne König (LINKE)

Wie steht die Landesregierung zur Vergabe der Ausbildungsplätze im dritten Ausbildungsabschnitt zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker?

Die Lebensmittelsicherheit gewinnt in der öffentlichen Wahrnehmung einen zunehmenden Stellenwert. Niedersachsen als großes Flächenland mit intensiver Produktion tierischer und pflanzlicher Lebensmittel steht nach Einschätzung von Beobachtern in der Kritik von Verbrauchern, Medien und Pressure groups. Die „Visionen 2021 - Für ein innovatives Niedersachsen“ des Landesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung erklären die Lebensmittelsicherheit zu einer zentralen Aufgabe der niedersächsischen Politik.

Die Ausbildung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern an den Hochschulen Niedersachsens stellt einen Eckpfeiler der langfristigen Sicherstellung der Überwachungs- und Lenkungskompetenz des Landes in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit dar. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker vom 10. Februar 2003 gliedert die Ausbildung in drei Abschnitte, in das Grundstudium in Chemie, das Hauptstudium in Lebensmittelchemie, gefolgt von dem dritten Abschnitt, der aus einer einjährigen berufspraktischen Ausbildung in einem Untersuchungsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) besteht und mit einer staatlichen Prüfung am LAVES vor dem Prüfungsausschuss für den dritten Prüfungsabschnitt abschließt.

In Niedersachsen werden derzeit pro Jahr 25 Studierende der Lebensmittelchemie ausgebildet. Die für den dritten Ausbildungsabschnitt verantwortlichen Untersuchungsämter des LAVES nehmen pro Jahr jedoch nur 20 Absolventen des zweiten Ausbildungsabschnitts auf, sodass in logischer Konsequenz dessen regelmäßig 20 % der Studierenden ihre Ausbildung nicht regelgerecht abschließen können und dadurch dem Arbeitsmarkt in der amtlichen Überwachung, in Handelslaboratorien wie auch in der Industrie nicht zur Verfügung stehen. Eine Absolvierung des dritten Ausbildungsabschnitts in einem Untersuchungsamt der anderen Bundesländer ist nur bedingt möglich, da hier oftmals eigene Landeskinder bevorzugt werden. Im Gegensatz dazu lassen die Untersuchungsämter Niedersachsens auch Bewerber aus anderen Bundesländern zu.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gedenkt die Landesregierung sicherzustellen, dass die niedersächsischen Studieren

den der Lebensmittelchemie ihr Studium einschließlich des dritten Ausbildungsabschnittes regelgerecht in der vorgesehenen Studien- und Ausbildungszeit beenden können?

2. Warum akzeptiert das Land Niedersachsen, vertreten durch das LAVES, Absolventen aus anderen Bundesländern, obwohl andere Bundesländer niedersächsische Absolventen grundsätzlich ausschließen, und wie kann diese Inkompatibilität der Vergabepraktiken so geändert werden, dass niedersächsische Studierende nicht benachteiligt werden?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Vergabe von Ausbildungsplätzen des dritten Ausbildungsabschnitts des Studiums der Lebensmittelchemie zentral über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vornehmen zu lassen, um so eine gerechte Verteilung aller zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten?