Nun hat die FDP-Fraktion für eineinhalb Minuten die Gelegenheit zur Antwort. - Das wird nicht gewünscht.
Dann hat jetzt für die Landesregierung Herr Minister Lindemann als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift zwei von fünf Punkten aus den Empfehlungen der Regierungskommission Klimaschutz vom Februar 2012 auf. In ihren Empfehlungen spricht sich die Regierungskommission für die Ausrichtung des Moorschutzes auch auf den Klimaschutz aus.
Dieser Anregung folgt die Landesregierung bereits; denn für eine entsprechende Ergänzung des Moorschutzprogramms werden derzeit die Gebiete mit besonders hohem Kohlenstoffgehalt im Boden ermittelt. Zudem werden zurzeit die Grundlagen für eine qualitative Sicherung und Entwicklung der Moorflächen durch Wiedervernässung erhoben. Darauf aufbauend, wird die Landesregierung eine Bewertung der Bedeutung der konkreten Moore für den Klimaschutz vornehmen.
Zur Verringerung des Torfverbrauchs: Torf besitzt eine Reihe von Eigenschaften, die ihn für den Einsatz als Kultur- und Pflanzensubstrat prädestinieren. Es gibt bereits zahlreiche Forschungsarbeiten zu alternativen Kultursubstraten, z. B. auf der Basis von Kompost oder Holzfasern. Auch die Substratindustrie sucht seit Jahren nach Torfalternativen, die aber bislang Torf im gewerblichen Einsatz nicht ersetzen können, z. B. wegen zu geringer Mengen oder wegen zu hohen Gehalten an Nährstoffen. Ein schlüssiges Ergebnis dazu gibt es jedenfalls noch nicht.
Meine Damen und Herren, ich halte überhaupt nichts davon, einzelne Themen - so, wie das hier versucht wird - isoliert und ohne Einbindung in die gesamte Klimaschutzstrategie des Landes zu bearbeiten.
Die Strategie des Landes muss es doch sein, die Klimaschutzaktivitäten insgesamt gut aufeinander abzustimmen. Wir werden uns auf solche Maßnahmen zu konzentrieren haben, die nach Abwägung von Wirksamkeit und Effizienz, der nachhaltigen Wirkung, der Administrierbarkeit und auch der
Synergien z. B. mit dem Gewässer- und Bodenschutz positiv zu bewerten sind. In dieser Richtung werden wir den Klimaschutz voranbringen. Dafür brauchen wir aber keine auf lediglich zwei Punkte reduzierte Betrachtung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4861 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wir sind uns einig: Das Erste war die Mehrheit.
Abschließende Beratung: Niedersachsens Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren - Hygieneampel jetzt! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5169 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/5301
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen allerdings mitgeteilt hat, dass sie dennoch Beratungszeit in Anspruch nehmen möchte, haben zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Fraktionen der CDU und der FDP Beratungszeit angemeldet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns zu einem kurzen Beitrag entschlossen, weil das Thema Hygieneampel viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersach
sen bewegt und wir es wieder mit dem Fall zu tun haben, dass CDU und FDP etwas ablehnen wollen, wofür die Landesregierung zumindest verbal und ausweislich des Abstimmungsverhaltens in der Verbraucherschutzministerkonferenz gestimmt hat, dass es nämlich eine einheitliche Kennzeichnung der Ergebnisse von Untersuchungen - überwiegend in der Gastronomie - gibt, eben die Hygieneampel.
Wir Grüne sehen darin eine große Chance, wenn es eine solche Kennzeichnung gibt, weil sie für die Verbraucher Transparenz herstellt und weil Ekelrestaurants damit klar erkennbar werden. Es ist schon sehr bedauerlich, dass CDU und FDP das nicht umsetzen wollen; denn nach Auskunft der Landesregierung kommen 92 % der Betriebe in Niedersachsen in die beste Kategorie. Die Hygieneampel wäre damit geradezu ein Werbe- und Marketinginstrument für die Guten. Aber man muss auch die Schlechten kennzeichnen; denn dann gibt es einen Anreiz, etwas gegen den Mangel an Hygiene in den wenigen betroffenen Betrieben zu tun.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Meyer. - Eine Wortmeldung liegt von der CDU-Fraktion vor. Herr Kollege Große Macke, bitte schön!
Danke schön. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich unstrittig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer mehr Transparenz wünschen und Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln hinterfragen. Sie erwarten auch zu Recht, dass sie sich über die Verhältnisse in den Betrieben informieren können, in denen sie sich mit Lebensmitteln versorgen. Die Transparenz soll ermöglichen, dem Lebensmittelunternehmer selbstbewusst und komplett auf Augenhöhe zu begegnen.
Doch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt wieder zu spät. Wieder einmal haben wir es hier mit einem Fall von reinem Populismus zu tun.
Wer sich mit der Thematik beschäftigt, weiß, dass es die zum Teil schon lange bekannte Zielsetzung Niedersachsens ist, einen bundesgesetzlichen Rahmen zu schaffen.
Hierfür ist uns wichtig, dass die Bewertung auf der Basis der Ergebnisse der laufenden amtlichen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung erfolgt, dass innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung eines Kontrollergebnisses mit Beanstandungen auf Wunsch des Lebensmittelunternehmers eine Nachkontrolle durchgeführt wird und dass die Betriebe in den ersten drei Jahren nach Einführung über den Aushang ihres veranschaulichten Kontrollergebnisses selbst entscheiden, dieses also freiwillig bleibt, dass aber auch nach drei Jahren eine Evaluierung des Transparenzsystems erfolgt und über die bundesweit verpflichtende Einführung entschieden wird.
Diese Zielsetzung hat unser Minister - das wissen Sie - auf der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz vehement vertreten
und dort schon längst einen entsprechenden Beschluss erreicht. Sie sehen: Der Bund ist bereits gefordert. Er ist jetzt dran, das bundesweit einheitliche Modell zu formulieren. Ein Entwurf der Länder, um die Rechtsgrundlage zu schaffen, liegt schon seit Längerem vor.
Lieber Kollege Meyer, wir lassen nicht zu, dass Sie den Verbraucher mit diesen Nebelkerzen - vorhin von Rolf Meyer in den Raum geworfen - verunsichern.
Ich sage Ihnen eines: So, wie unser Minister das gemacht hat, werden wir es für Niedersachsen weiterhin machen.
Herzlichen Dank. - Auf den Kollegen Clemens Große Macke hat sich Frau Kollegin König von der Fraktion DIE LINKE für eine Kurzintervention gemeldet. Sie haben für anderthalb Minuten das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Kollege Große Macke, Sie haben eben berichtet, auf Bundesebene gebe es bereits Schritte, die Hygieneampel in Gang zu setzen. Wir haben im Ausschuss doch darüber diskutiert. Der Knackpunkt in dem Antrag ist doch: Ist es eine Verpflichtung, oder soll es auf
Sie haben im Ausschuss viel Zeit verbraucht, über das Menschenbild zu sprechen, darüber, dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht die Verantwortung zutrauen, zu gucken: Hängt diese Ampel in einer Gaststätte aus? - Wir tragen eine Fürsorgepflicht auch für Jugendliche und für Kinder. Sie müssen damit aufwachsen, das sehen. Erst wenn klar ist, da ist etwas, wo ich hingucken kann, woran ich mich orientieren kann, wird das aufgenommen. Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Verpflichtung. Diesen Knackpunkt haben Sie eben gar nicht groß erwähnt.