Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zielt auf die Annahme des Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung ab.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich weiter vom ursprünglichen Antrag als die ebenfalls auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Beschlussempfehlung. Wir stimmen daher zunächst über den Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5384 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag hat keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Abschließende Beratung: a) Überdüngung durch Gülle und Kot wirksam verhindern - Umweltbelastung reduzieren - Güllekataster einführen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4726 - b) Schutz des Grundwassers vor alten und neuen Gefahren - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4866 - c) Grundwasser in Gefahr - Überlastung der Böden mit Gülle, Wirtschaftsdünger und Gärresten endlich stoppen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4973 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/5349
Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile dem Kollegen Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben mehrfach über die Gülleproblematik und über die Grundwasserbelastung in Niedersachsen diskutiert. Ich möchte daran erinnern, dass es die Opposition war, die immer darauf hingewiesen hat, dass wir ein massives Problem haben, während die rechte Seite dieses Hauses immer gesagt hat: Es ist alles in Butter, es ist kein Problem, die Landwirte handeln überwiegend ordnungsgemäß.
Wenn man sich aber die Zahlen der Wasserverbände gerade im Westen Niedersachsens, z. B. die Zahlen vom OOWV, anschaut, weiß man, dass
wir ein flächendeckendes Nitratproblem und spätestens seit 2006 in weiten Teilen Niedersachsens wieder ein Wachstum der Nitratwerte haben. Das können auch CDU und FDP nicht wegleugnen. Denn das Grundwasser sagt die Wahrheit.
Das hat auch etwas mit Ihrer Förderung des Ausbaus der Massentierhaltung zu tun, nicht nur mit dem EEG, auch mit der Vermaisung. Denn die Kombination Massentierhaltung/Mais führt gerade in den betreffenden Regionen zu einem massiven Grundwasserproblem.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Zahlen zur Tierhaltung, die die Landesregierung dem Landtag vorgelegt hat, einem Schreiben der Landwirtschaftskammer zufolge nicht stimmen. Wir haben in Niedersachsen nicht 8 Millionen, sondern 10,5 Millionen Schweine, und wir haben nicht 36 Millionen Masthühner, wie vom Ministerium in der Antwort auf eine SPD-Anfrage behauptet, sondern dem Schreiben der Landwirtschaftskammer zufolge 63 Millionen Hühner in Niedersachsen. Von diesen Zahlen geht die Kammer bei ihren Berechnungen aus.
Das, was Sie jetzt vorlegen, springt zu kurz. Eine reine Verbringungsverordnung - wer kriegt was? - reicht nicht aus. Wir brauchen ein Güllekataster, in dem gespeichert wird, wo die Gülle am Ende wirklich bleibt. Das kann man bürokratiearm einrichten, weil die Landwirte die dafür benötigten Daten vorliegen haben.
(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: „Das Grundwasser sagt die Wahrheit“ - das klingt aber sehr esoterisch! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: In drei Jahren wer- den wir es sehen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Änderungsvorschlag von CDU und FDP zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen ist weichgespült. Kritische Anmerkungen zum äußerst dürftigen Istzustand fehlen, und der auf die Düngeverordnung bezogene Satz „Niedersachsen ist damit
Die Fragen nach dem Zustand des Grundwasserkörpers, nach den steigenden Stickstoffausträgen infolge zunehmender Vermaisung und der Konzentration der Tierhaltung, nach dem Ende der Ausnahmeregelungen zur Stickstoffausbringung und nach Regelungen zu einer verpflichtenden Fachberatung bei Nährstoffüberschüssen werden einfach ignoriert. Die mit dem Frackingverfahren verbundenen neuen Gefahren und Belastungen für die Grundwasserkörper fallen völlig unter den Tisch. Die Beschlussempfehlung ist derart dürftig, dass sie nur abgelehnt werden kann.
Wir können doch nicht ignorieren, dass zwei Drittel der Grundwasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie gegenwärtig in einem schlechten Zustand sind. Um die schädlichen Auswirkungen der Landwirtschaft zu verringern, ist eine Verschärfung des Ordnungsrechts dringend notwendig. Der kooperative Grundwasserschutz auf der Basis der Freiwilligkeit war nur teilweise erfolgreich. Da können Sie doch nicht weggucken. Die schwarzen Schafe müssen durch Kontrollen erfasst werden.
Die niedersächsische Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger muss erweitert werden. Eine mengenbezogene Abgabe auf den in Verkehr gebrachten Wirtschaftsdünger ist sinnvoll. Diese Gebühren können doch für den Grundwasserschutz in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Und wir bleiben dabei: Fracking ist ausnahmslos zu verbieten.
Meine Damen und Herren, uns lagen drei Anträge vor, die den Forderungen des Wasserverbandstages Rechnung trugen. Der Vorschlag von CDU und FDP sagt nur ganz einfach aus: Weiter so! Was schert uns das Geklage der anderen?
„Der Schutz der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Grundwassers, hat in Niedersachsen eine hohe Bedeutung. Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung hat in jedem Falle Vorrang vor anderen Interessen.“
So steht es in unserer Entschließung. Das hat überhaupt nichts mit „Weiter so!“ oder mit Weichspülen zu tun, sondern ist aktive Politik von CDU und FDP in Niedersachsen.
Denn wir haben mit einer eigenen Landesverordnung konkrete Regeln für die Verbringung von Nährstoffen erlassen, mit dem Ziel, organischen Dünger wie Gülle und Mist umweltgerechter und effektiver zu verwenden. Auch wurde das Düngegesetz auf Initiative Niedersachsens geändert.
Wir haben mit Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden eine länderübergreifende Regelung zu Transporten und zur Ausbringung von Gülle, Wirtschaftsdünger und Gärresten ausgehandelt. Ich verstehe nicht, Herr Kollege Meyer von den Grünen, dass Sie das kritisieren. Denn das wurde mit Minister Remmel ausgehandelt, und der gehört schließlich Ihrer Partei an.
Außerdem unterstützen wir in Niedersachsen über das Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP - den Ausbau von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger. Das führt zu einer besseren Nährstoffausnutzung. Gerade in diesem Bereich - das sagen wir in unserer Entschließung - wollen wir noch mehr tun. Deswegen bitten wir die Landesregierung, zu prüfen, wie in zukünftigen Förderprogrammen ein
weiterer Schwerpunkt auf diesen Bereich gelegt werden kann, damit die benötigten Kapazitäten tatsächlich geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir aber auch das Kooperationsmodell Trinkwasserschutz fortsetzen und weiterentwickeln, und wir wollen evaluieren, welche Auswirkungen die bisher getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen hatten, um sicher sagen zu können: Jawohl, das Trinkwasser ist geschützt.
Deswegen kann ich hier klar sagen: Es geht überhaupt nicht um ein „Weiter so!“; vielmehr ist Minister Lindemann gerade in diesem Bereich sehr aktiv gewesen und Hand in Hand mit dem Umweltministerium und Dr. Stefan Birkner vorgegangen. Von daher, glaube ich, haben wir hier eine sehr gute Politik gemacht. Das unterstützen wir mit diesem Antrag.