Ich will das wiederholen - Herr Kollege Bode hat es schon gesagt -: Wir haben in den Jahren viele, viele Auseinandersetzungen geführt. Wie unredlich Sie in der einen oder anderen Diskussion aufgetreten sind, hat mich damals wirklich sehr verwundert. Inzwischen habe ich mich daran gewöhnt. Insofern wundern mich auch Ihre unsachlichen Äußerungen heute nicht mehr. Zu früheren Zeitpunkten habe ich noch gedacht, dass es so eigentlich nicht geht. Aber man gewöhnt sich offensichtlich doch an vieles. - So viel vorweg!
Ich habe in der Antwort dargestellt, dass es dafür keinen Bedarf gibt, weil die Mechanismen so sind, dass es derzeit keine Probleme dergestalt gibt, dass dort unsachgemäß gehandelt werden würde, weil eben - das hat auch die Kollegin Özkan dargestellt - Mechanismen bestehen, um Stromabschaltungen und Stromsperren am Ende zu verhindern, sodass sie faktisch nicht eintreten werden, wenn die Betroffenen die Initiative ergreifen und sich an die zuständigen Behörden, an die entspre
chenden Ämter, wenden, um dieses zu vermeiden. Insofern gibt es aus meiner Sicht hierfür keinen Bedarf.
Ich würde das gerne ergänzen. In Hannover setzt man im Moment besondere Berater ein. Bei ihnen handelt es sich um Arbeitslose, die geschult wurden. Sie beraten Sozialhilfeempfänger zu Hause, damit diese Strom einsparen; denn wir erleben bei vielen einen durchaus vermeidbar hohen Stromverbrauch. Auch eine solche Beratung kann zu Stromeinsparungen und damit zu Kostensenkungen führen. Auch auf diese Beratung sollten wir unser Augenmerk richten.
Mir liegt die Meldung zu einer weiteren Zusatzfrage vor. Sie wird von Herrn Bäumer von der CDU-Fraktion gestellt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 30. Oktober in einer großen Überschrift „Trittin verteidigt im Stahlwerk GMHütte Befreiung von der EEGUmlage“ hieß, frage ich Sie, ob Sie das, was wir vorhin vom Kollegen Herrn Wenzel gehört haben, vielleicht für ein wenig verlogen halten.
Herr Kollege Bäumer, Sie wissen um unsere Gepflogenheiten. Es wäre schön gewesen, wenn Sie diesen Ausdruck nicht benutzt hätten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bäumer, ich halte die Äußerungen zumindest für nicht frei von Widersprüchen.
Nachdem auch das geklärt ist, kann ich Ihnen sagen, dass es keine weiteren Zusatzfragen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt.
Die Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz im Bundesrat - Welche Auswirkungen ergeben sich für Niedersachsen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 16/5488
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Schweizerischen Eidgenossenschaft werden laut Wirtschaftswoche vom 15. Oktober 2012 weit mehr als die Hälfte der 500 Milliarden Euro vermutet, die Deutsche nach inoffiziellen Schätzungen unversteuert ins Ausland verschoben haben. Dieses sogenannte Schwarzgeld wäre nach dem Welteinkommensprinzip des § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland zu versteuern.
Bei einer konservativ angesetzten Rendite dieses Kapitals von jährlich 3 % entgehen dem deutschen Staat jährlich Steuereinnahmen von 1,98 Milliarden Euro aus dem in der Schweiz angelegten Vermögen.
Dass in der Schweiz große Summen unversteuerter Gelder liegen, ist schon lange bekannt und hat immer wieder Überlegungen veranlasst, wie für eine Besteuerung gesorgt werden könnte. Dem standen aber das Schweizer Bankgeheimnis und die mangelnde Bereitschaft der Schweiz zur Zusammenarbeit entgegen.
williger Rückführung der vorhandenen Schwarzgelder nach Deutschland einen pauschalen Steuersatz von 15 % zur Legalisierung vorsah.
Im Jahr 2006 kauften deutsche Behörden erstmals einen Datenträger mit Daten von Steuerhinterziehern mit Konten bei der liechtensteinischen LGTBank. Dies führte bekanntlich zur Hausdurchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG.
Ab dem Jahr 2009 wurden zahlreiche CDs mit Daten von deutschen Kunden bei Schweizer Banken von deutschen und auch niedersächsischen Behörden angekauft. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Zahl von Selbstanzeigen von deutschen Steuerpflichtigen mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz. Ingesamt waren 30 000 Selbstanzeigen zu verzeichnen. Die Welle der Selbstanzeigen ist inzwischen jedoch nahezu zum Erliegen gekommen.
Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland handelten in der Folge ein neues Abkommen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt aus.
Am 21. September 2011 wurde das neue Abkommen unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wurden Regelungen zum zukünftigen Informationsaustausch, zur nachträglichen Besteuerung des vorhandenen Schwarzgeldes und für die zukünftige Besteuerung entsprechend der sogenannten Abschlagsteuer getroffen. Auch verpflichtete sich die Schweiz zu Maßnahmen gegen das sogenannte Abschleichen, den Abzug unversteuerter Gelder in Länder, die sich weiterhin gegen eine Zusammenarbeit mit Deutschland aussprechen.
Die Schweiz garantierte einen Mindestbetrag von 1,7 Milliarden Euro für die Nachbesteuerung. Das Abkommen wurde vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 gebilligt. Zur Ratifizierung fehlte noch die Zustimmung des Bundesrates. Am 23. November 2012 konnte keine Mehrheit im Bundesrat für die Ratifizierung erzielt werden. Das Abkommen mit der Schweiz ist damit vorläufig gescheitert.
Begründet wurde die Ablehnung von den ablehnenden A-Ländern mit fehlender Steuergerechtigkeit. Stattdessen strebt der Finanzminister Nordrhein-Westfalens „im Notfall“ weitere Ankäufe von Datenträgern an, wie Spiegel-Online in einem Artikel vom 11. August 2012 zu entnehmen ist. Dabei konnten erst elf Personen in Nordrhein-Westfalen wegen Steuerhinterziehung infolge der angekauf
ten Datenträger verurteilt werden, wie die dortige Landesregierung vor Kurzem auf eine parlamentarische Anfrage einräumen musste.
Inzwischen lehnt die Schweizer Bundespräsidentin, Frau Widmer-Schlumpf, im aktuellen Spiegel Nachbesserungen seitens der Schweiz beim Steuerabkommen ab und sagt: „Es wird entweder diesen Vertrag geben - oder keinen.“
1. Welche Auswirkungen hätte ein Scheitern des ausverhandelten Abkommens mit der Schweiz auf die Steuergerechtigkeit?
2. Sieht die Landesregierung nach einer gescheiterten Ratifizierung des Abkommens noch eine realistische Chance, durch bilaterale Verhandlungen mit der Schweiz zu grundlegenden Verbesserungen des Abkommens zu kommen?
3. Gibt es aus Sicht der Landesregierung noch andere realistische Alternativen, um in absehbarer Zukunft eine flächendeckende und damit gerechte Besteuerung von deutschen Kapitalanlagen in der Schweiz zu erreichen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz habe ich mich an dieser Stelle schon mehrfach geäußert. Inzwischen ist leider das eingetreten, was entgegen aller Vernunft zu befürchten war: Die Ratifizierung des Abkommens ist im Bundesrat durch die rot-grüne Mehrheit zunächst gestoppt worden, sodass die Bundesregierung jetzt als letzte Chance den Vermittlungsausschuss anrufen musste.
Wer diese Entwicklung nun als Sieg der Steuergerechtigkeit preist, der sollte noch einmal gründlich darüber nachdenken, was wohl unter Steuergerechtigkeit zu verstehen ist, die sich Kritiker wie Befürworter dieses Abkommens auf ihre Fahnen geschrieben haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wirklich als gerecht empfinden, wenn wir die Chance vertun, auch die hartnäckigsten Steuerhin
terzieher mit Kapitalvermögen in der Schweiz einer Nachversteuerung zu unterziehen, und zwar alle und nicht nur - - -
- Herr Hagenah, Sie sind zwar ein großer Stararchitekt, aber von Steuerrecht verstehen Sie nun gar nichts.
Sicherlich wird es auch nicht der Steuergerechtigkeit dienen, wenn wir auf die Möglichkeit verzichten, für die Zukunft eine flächendeckende Besteuerung von Kapitaleinkünften in der Schweiz zu sichern, die der in Deutschland entspricht. Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass gelegentliche Zufallsfunde aus angekauften Daten-CDs die geeignete Grundlage für eine gerechte Besteuerung in der Zukunft sind, zumal wir wohl davon ausgehen dürfen, dass die Schweizer Banken künftig etwas besser auf ihre Daten aufpassen werden als bisher. Das würde auch jede deutsche Bank machen. Das hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun. Jede Bank ist im höchsten Maße daran interessiert, dass interne Geschäftsdaten nicht in die Öffentlichkeit gelangen.