Seit geraumer Zeit wird über die Notwendigkeit einer Novelle des Atomgesetzes debattiert, um die Arbeiten im Atommülllager Asse II zu beschleunigen und die vom Landtag mit einstimmigem Beschluss vom 19. Juli 2012 geforderte „vollständige Bergung der eingelagerten radioaktiven und chemotoxischen Abfälle“ zu forcieren. Sowohl der Landtag als auch der Umweltminister haben entsprechende Initiativen für eine sogenannte Lex Asse begrüßt.
Inzwischen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II in einer vom Bundesumweltministerium unter Anhörung der Bundestagsfraktionen erarbeiteten und mit den anderen Bundesministerien abgestimmten Fassung vor. Der Bundesrat soll bereits signalisiert haben, dass die Bundesländer den Gesetzentwurf mitberaten wollen. Die parlamentarische Beratung soll nach bisherigem Stand bereits am 1. Februar 2013 durch die Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag enden.
In der Sitzung der Asse-Begleitgruppe am 23. November 2012 hat die Staatssekretärin des Umweltministeriums den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt.
3. Welche konkreten Veränderungen in politischen, rechtlichen und technischen Abläufen erwartet die Landesregierung durch die Lex Asse für den Betrieb in der Schachtanlage und die Rückholung des Atommülls sowie für ihre Aufsicht und die Genehmigungsverfahren?
Umweltminister Dr. Birkner hatte sich bereits zu Beginn diesen Jahres gegenüber dem damaligen Bundesumweltminister Dr. Röttgen dafür eingesetzt, die Genehmigungsverfahren für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zu vereinfachen und zu beschleunigen und hierzu ein Asse-Gesetz vorzulegen. Er hatte ihm auch einen konkreten Vorschlag dazu übersandt. Der Bundesumweltminister hat diese Anregung dankenswerterweise aufgegriffen und einen Vorschlag für ein Gesetz zur Beschleunigung der
Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II („Lex Asse“) vorgelegt, den er mit Mitgliedern aller im Bundestag vertretenen Parteien intensiv beraten hat. Der Gesetzentwurf ist inzwischen sowohl mit den Bundesressorts als auch mit den Verbänden und den Ländern abgestimmt und soll umgehend parallel sowohl in den Bundestag als auch in den Bundesrat eingebracht werden. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 14. Dezember vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende März abgeschlossen sein.
Zu 1: Der sich verschlechternde gebirgsmechanische Zustand der Schachtanlage Asse II und das zunehmende Risiko eines nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts erfordern eine Beschleunigung der Arbeiten im Hinblick auf eine sichere Stilllegung. Die „Lex Asse“ soll hierzu in verfahrensrechtlicher Hinsicht einen Beitrag leisten, ohne dass hierdurch der Strahlenschutz für die Beschäftigten und die Bevölkerung beeinträchtigt wird.
1. Verzicht auf ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren sowohl für die Rückholung der Abfälle als auch für den Bau eines neuen Schachtes „Asse 5“ und stattdessen schlanke Genehmigungsverfahren nach Atom- bzw. Bergrecht,
Daneben wird die Möglichkeit geschaffen, dass die atomrechtliche Genehmigung auf Antrag auch nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen einschließen kann (Konzentrati- onswirkung). Auch Teilgenehmigungen sind künftig zulässig. Schließlich wird der Umgang unter Tage mit Stoffen, die nicht als radioaktive Abfälle in die Grube eingebracht worden sind und die nur in geringem Umfang radioaktiv kontaminiert sind, grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt.
„Rechtliche Grauzonen“ gibt es nicht. Der Gesetzentwurf stellt über die genannten rechtlichen Änderungen entsprechend der geltenden Rechtslage klar, dass Abweichungen von bestimmten Vorschriften der Strahlenschutzverordnung möglich sind, soweit der erforderliche Strahlenschutz für die Bevölkerung und die Beschäftigten gewährleistet ist, und dass das Bundesamt für Strahlenschutz
Zu 3: Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf klar zum Ausdruck gebracht, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle für sie die bevorzugte Stilllegungsoption für die Schachtanlage Asse II ist. Die Landesregierung unterstützt sie darin, soweit und solange die Rückholung der Abfälle technisch machbar und für die Bevölkerung wie auch die Beschäftigten aus radiologischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen vertretbar ist. Unabdingbare Voraussetzung für eine sichere Rückholung ist nach Auffassung der Landesregierung die Errichtung eines neuen Schachtes „Asse 5“ und der zugehörigen Infrastrukturbereiche über und unter Tage. Der Verzicht auf atomrechtliche Planfeststellungsverfahren hierfür durch die „Lex Asse“ wirkt beschleunigend. Außerdem haben Maßnahmen zur Erhöhung und Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes, der Vorsorgemaßnahmen sowie der Herstellung der Notfallbereitschaft aus Sicht der Landesregierung für den sicheren Offenhaltungsbetrieb oberste Priorität, da eine Rückholung noch erhebliche Zeit dauern wird.
Die Lex Asse setzt einen Rahmen dafür, den Rückholungsprozess in verfahrensrechtlicher Hinsicht soweit wie möglich zu beschleunigen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz wird alles daran setzen, etwaige Genehmigungsanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Die technischen Abläufe des Rückholungsprozesses liegen dagegen in der Hand des Betreibers. Ob und inwieweit die Lex Asse auch hier zu einer Beschleunigung führt, wird die weitere Gestaltung des Prozesses zeigen.
Nach Ansicht von Experten profitieren Verkehrsgewerbe und der Logistiksektor von kostengünstigen und ökologisch wertvollen Ergänzungen des Güterverkehrs. Hierzu gehören beispielsweise innovative Nutzfahrzeuge wie der Lang-Lkw, die aus Sicht von Experten in ihrem Einsatzfeld zwischen logistischen Knoten einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Straßengüterverkehr und in Transportketten leisten.
Vor diesem Hintergrund startete im Januar 2012 der bundesweite Feldversuch zur Erprobung des Potenzials von Lang-Lkw, an welchem sich Niedersachsen von Anfang an beteiligte. Das niedersächsische Transport- und Logistikgewerbe, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen signalisierten von Anfang an Zustimmung zum Feldversuch. Die Oppositionsparteien im Niedersächsischen Landtag lehnten den Einsatz von Lang-Lkw ab. Die SPD bezeichnete den bundesweiten Einsatz von Lang-Lkw als „rechtswidrig“ (PM, 4. September 2012) bzw. „klimaschädlich“ (PM, 11. Juni 2012) und unterstützte die laufende Klage der Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht.
Anlässlich der Jahresversammlung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen in Soltau sagte der SPD-Landesvorsitzende Stephan Weil hingegen entgegen vorherigen Aussagen verschiedener Funktionsträger des SPD-Landesverbandes und der SPD-Landtagsfraktion: „Der Feldversuch soll weiter ergebnisoffen durchgeführt werden“ (DVZ, 20. November 2012).
3. Haben seit Beginn des bundesweiten Feldversuchs weitere Bundesländer ihre Teilnahme signalisiert?
Der Güterverkehr in Deutschland wird auch in den nächsten Jahren beständig weiter wachsen. Niedersachsen ist aufgrund der Anbindung an die Seehäfen und der steigenden Güterströme in OstWest-Richtung hiervon besonders betroffen. Die prognostizierten Steigerungen wird kein Verkehrsträger allein bewältigen können. Die Lösung liegt vielmehr in einer sinnvollen Vernetzung von Schiene, Straße und Wasserweg bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz jedes einzelnen Verkehrsträgers.
Einen wesentlichen Beitrag sowohl zur Effizienzsteigerung als auch zur Verringerung von Emissionen des Straßengüterverkehrs kann dabei der Lang-Lkw liefern.
Gerade bei kurzen, aber zum Teil auch bei mittleren Entfernungen bis ca. 250 km zwischen logistischen Knoten ist eine Verladung auf die Bahn wenig sinnvoll, da die Verladebahnhöfe häufig so ungünstig liegen, dass die Transportkette über die Bahn fast genau soviel Straßenkilometer umfasst wie der reine Straßentransport. In solchen Fällen
ist eine Effizienzsteigerung und eine damit einhergehende Verringerung von Emissionen nur durch den Einsatz von Lang-Lkw möglich.
Andererseits können Lang-Lkw-Transporte aber auch die Effizienz des Verkehrsträgers Bahn im Kombinierten Verkehr erhöhen. So gibt es frühere Untersuchungen, die zeigen, dass es gerade im Straßenvor- und -nachlauf zum Bahntransport erhebliche Effizienzpotenziale gibt. Dieser Straßenanteil nimmt durchschnittlich nur etwa 10 % der gesamten Fahrtstrecke ein, verursacht jedoch ca. 50 % der Kosten. Lang-Lkw könnten mit ihrer besseren Effizienz zu einer erheblichen Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der gesamten Transportkette und damit zur Förderung des Kombinierten Verkehrs beitragen. Auch diese Fragestellung wird im Feldversuch untersucht.
Aufgrund der positiven Erfahrungen im niedersächsischen Pilotversuch hat die Landesregierung auch den im Januar 2012 gestarteten bundesweiten Feldversuch mit Lang-Lkw von Anfang an unterstützt. Inzwischen beteiligen sich fünf niedersächsische Firmen mit insgesamt neun Fahrzeugkombinationen am Versuch, was zurzeit einem Drittel des Gesamtumfangs entspricht. Von allen im Feldversuch tatsächlich befahrenen Strecken, haben über 50 % ihren Start- und/oder Zielpunkt in Niedersachsen oder führen durch Niedersachsen hindurch. Aufgrund in jüngster Zeit eingegangener Streckenanfragen ist abzusehen, dass sich die Anzahl der teilnehmenden Speditionen und Fahrzeuge weiterhin erhöhen wird.
Insgesamt bewertet die Landesregierung den bundesweiten Feldversuch sowie das Potenzial von Lang-Lkw positiv.
Zu 2: Anfang 2012 beteiligten sich die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen am Feldversuch.
Zu 3: Seit Juli 2012 hat Hamburg Strecken im nachgeordneten Straßennetz freigegeben. Dies sind die Zu- und Abfahrten in das Hafengebiet.
Die Anwendungspraxis der reduzierten Mehrwertsteuersätze führt dazu, dass für das Rennpferd ein Steuersatz von 7 %, für Babywindeln ein Steuersatz von 19 % gilt. Currywurst, im Stehen gegessen, ist mit 7 % belegt, Currywurst, sitzend genossen, mit 19 %.
Ein ähnlicher Fall betrifft ein Unternehmen, das in Niedersachsen und darüber hinaus Essen auf Rädern ausliefert. Dieses im Ammerland ansässige Unternehmen liefert das tägliche Mittagessen in zwei verschiedenen Varianten: zum einen in Aluschale mit Aludeckel, zum anderen in Mehrweggeschirr.
Wenn der Kunde sein Essen in der Aluverpackung geliefert bekommt und die Verpackung selbst entsorgt, fällt der Mehrwertsteuersatz von 7 % an, verpflichtet sich der ausliefernde Betrieb, die Verpackung zurückzunehmen, fällt der Steuersatz von 19 % an.
Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze wirken sich auch auf die andere, verbraucherfreundliche und umweltfreundliche Variante aus.
Hierbei liefert das Unternehmen das Essen auf einem Porzellanteller mit einem eigens dafür entwickelten Speisenteiler und Deckel. Da das Unternehmen den Teller zurücknimmt und reinigt, fällt der Steuersatz von 19 % an, was bei einem Essen einen Preisunterschied zur Aluschale von bis zu 1 Euro ausmachen kann - für das gleiche Essen, in gleicher Qualität.