Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

Der Schulträger ermittelt, ob die angegebene Mindestgröße nach der Entwicklung der Schülerzahlen und dem Interesse der Erziehungsberechtigten dauerhaft erreicht werden kann. Dazu wird u. a. das Interesse der Erziehungsberechtigten durch eine Befragung festgestellt. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung ist eine Prognose für mindestens zehn Jahre abzugeben.

Die Niedersächsische Landesschulbehörde überprüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - im wohlverstandenen Interesse der Schülerinnen und Schüler an einem nachhaltigen Schulangebot - die Validität der vom Schulträger abgegebenen Prognose.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Errichtung einer neuen Gesamtschule sind die tatsächlich abgegebenen positiven Voten der Erziehungsberechtigten ein tragendes Entscheidungskriterium; denn sie spiegeln das ausdrücklich bekundete Interesse an der Schulform wider. Es ist gleichwohl denkbar und im Übrigen auch ständige Praxis, dass weitere Daten einer Prognose zugrunde gelegt werden. Schulträger, die bereits Gesamtschulen betreiben, führen beispielsweise auch die Zahl der dort erteilten Ablehnungen als Beleg für einen Bedarf mit ins Feld.

Zu 2: Bei der Ermittlung der zu erwartenden Schülerzahlen sind grundsätzlich nur die von den Erziehungsberechtigten in einer durchgeführten Befragung tatsächlich abgegebenen positiven Voten zugrunde zu legen. Eine Hochrechnung auf die Zahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sich nicht an der Befragung beteiligt haben, ist nicht vorzunehmen. Denn wenn eine Befragung das erklärte Ziel hat, das Interesse der Erziehungsberechtigten an der Errichtung eines neuen schulischen Angebots zu ermitteln, dann kann eine Nichtteilnahme nur dokumentieren, dass diese Erziehungsberechtigten eben kein Interesse am Besuch einer Gesamtschule durch ihr Kind haben. Das gilt insbesondere auch, weil es sich bei einer Gesamtschule um eine Angebotsschule handelt und die Möglichkeit zum Besuch der Regelschulen unter zumutbaren Bedingungen durch den Gesetzgeber garantiert wird.

Zudem muss auch der Wille des Gesetzgebers, der der Änderung des NSchG zum 1. August 2008 hinsichtlich der Wiederzulassung neuer Gesamtschulen zugrunde liegt, bei der Interpretation des Befragungsergebnisses beachtet werden. Die Prüfung muss den sich aus der Gesetzesbegründung (vgl. LT-Drucksache 16/126, zu Nr. 2 und zu Nr. 16) ergebenden Anforderungen (besonderes schulisches Bedürfnis, objektiv feststellbarer El- ternwille, unabweisbares Bedürfnis) genügen. Ein entsprechender qualifizierter Elternwille muss sich zweifelsfrei aus dem Ergebnis der Befragung herleiten lassen. Folgerichtig können für die Ermittlung des Elterninteresses nur die Stimmen gewertet werden, die tatsächlich für einen Gesamtschulbesuch abgegeben werden.

Eine spekulative Hochrechnung der tatsächlichen Stimmverteilung auf die Zahl von Schülerinnen und Schülern, für die - offenbar mangels Interesse - keine Fragebögen zurückgegeben wurden, entspräche nicht diesen Anforderungen.

Es sei angemerkt, dass diese Verfahrensweise in den Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der Versagung einer Errichtungsgenehmigung nicht beanstandet worden ist. Hingegen wurde hypothetischen Überlegungen vielmehr eine Absage erteilt.

Zu 3: Die Zahl der Anmeldungen und Aufnahmen an den Gesamtschulen wird erst seit dem Schuljahr 2010/2011 regelmäßig erhoben. Für die zurückliegenden drei Anmeldetermine werden die Daten nachfolgend abgebildet. Wie sich den Aufstellungen entnehmen lässt, sind die Zahlen recht gleichförmig, sodass auch für das Schuljahr 2009/2010 von ähnlichen Werten ausgegangen werden kann. Von einer aufwändigen Nacherhebung bei den Schulen für dieses Schuljahr wird daher abgesehen.

Anmeldungen an Integrierten Gesamtschulen zum Schuljahr 2010/2011

Name der Schule

Ort

Zahl der Anmeldungen

Zahl der Aufnahmen

IGS Bovenden Bovenden 126 126

IGS Volkmarode Braunschweig 217* 150

IGS Goslar-Oker Goslar 160 150

IGS Lengede Lengede 200 150

IGS Sassenburg Sassenburg 330 150

IGS Salzgitter Salzgitter 185 150

IGS Wallstr. Wolfenbüttel 329** 150

IGS Bad Salzdetfurth

Bad Salzdetfurth 180 180

IGS Stöcken Hannover 139 117

IGS Badenstedt Hannover 137 134

IGS Büssingweg Hannover 135 129

IGS Helpsen Helpsen 139 138

IGS StadtmitteHildesheim Hildesheim 159 149

IGS Hämelerwald Lehrte 144 144

IGS Wedemark Mellendorf 218 150

IGS Obernkirchen Obernkirchen 156 145

IGS Rodenberg Rodenberg 186 145

IGS Wunstorf Wunstorf 192 150

IGS Buchholz Buchholz 414*** 150

IGS Kaltenmoor Lüneburg 213**** 150

IGS Hansestadt Stade Stade 269***** 148

IGS Emden Emden 200 150

Name der Schule

Ort

Zahl der Anmeldungen

Zahl der Aufnahmen

IGS Marienhafe Marienhafe 163 163

IGS Moormerland Moormerland 180 180

IGS Kreyenbrück Oldenburg 150 150

IGS Eversburg Osnabrück 160 150

IGS Friesland Schortens 292 180

IGS Wardenburg Wardenburg 187 150

Anmerkung: *In Braunschweig wurde zwischenzeitlich eine weitere IGS errichtet. **Im Landkreis Wolfenbüttel wurde zwischenzeitlich eine weitere IGS errichtet. ***Im Landkreis Harburg wurden zwischenzeitlich zwei weitere IGSn genehmigt. **** Im Landkreis Lüneburg wurde zwischenzeitlich eine weitere IGS errichtet. *****Im Landkreis Stade wurde zwischenzeitlich eine weitere IGS errichtet.

Anmeldungen an Integrierten Gesamtschulen zum Schuljahr 2011/2012

Name der Schule

Ort