Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

IGS Sassenburg Sassenburg 258 145

IGS Salzgitter Salzgitter 206 143

IGS Wallstr. Wolfenbüttel 255 145

IGS Ravensberger Str. Wolfenbüttel 155 150

IGS Bad Salzdetfurth

Bad Salzdetfurth 135 135

IGS Hameln Hameln 169 138

IGS Stöcken Hannover 122 122

IGS Badenstedt Hannover 120 120

IGS Büssingweg Hannover 116 116

IGS Helpsen Helpsen 123 139

IGS StadtmitteHildesheim Hildesheim 110 110

IGS Hämelerwald Lehrte 106 106

IGS Wedemark Mellendorf 178 150

IGS Obernkirchen Obernkirchen 131 130

IGS Rodenberg Rodenberg 161 145

IGS Buchholz Buchholz 349 150

IGS Buxtehude Buxtehude 158 150

IGS Embsen Embsen 144 144

IGS Lilienthal Lilienthal 156 156

IGS Kaltenmoor Lüneburg 177 150

IGS Oyten Oyten 153 153

IGS Hansestadt Stade Stade 186 146

IGS WinsenRoydorf Winsen 242 150

IGS Emden Emden 141 141

IGS KrummhörnPewsum Krummhörn 168 168

Name der Schule

Ort

Zahl der Anmeldungen

Zahl der Aufnahmen

IGS Marienhafe Marienhafe 161 161

IGS Melle Melle 210 150

IGS Moormerland Moormerland 180 180

IGS Kreyenbrück Oldenburg 167 150

IGS Eversburg Osnabrück 195 141

IGS Friesland Schortens 245 180

IGS Wardenburg Wardenburg 101 101

Eine vom Fragesteller erwünschte Gegenüberstellung von den Ergebnissen der der Errichtung der Gesamtschulen vorausgegangenen Elternbefragungen sowie der späterhin tatsächlichen Anmeldezahlen lässt sich nicht sinnvoll realisieren. Den kommunalen Schulträgern ist die Darstellung ihrer Erhebungen sowie die Erläuterung und Begründung ihrer Prognosen weitgehend freigestellt. Die prognostizierte Schülerzahl kann - wie zu 1. dargelegt - neben dem Befragungsergebnis durchaus weitere plausible Elemente abbilden. Denkbar ist ferner, dass bei der Prognose mit Durchschnittswerten gearbeitet wurde, die folglich schon deshalb von den realen Zahlen der befragten Erziehungsberechtigten abweichen.

Die erbetene Gegenüberstellung hätte aber auch keinen beweiskräftigen Aussagewert. Jedenfalls ist sie nicht geeignet, eine direkte Verbindung zwischen überzähligen Anmeldungen und fiktiven Interessenbekundungen herzustellen; denn man würde Unvergleichbares miteinander vergleichen. Einem überzeugenden Vergleich stehen insbesondere folgende Gründe entgegen:

1. Schulträger erheben das Interesse an einer Schulform grundsätzlich nur innerhalb ihres Gebiets (z. B. Gemeindegebiet) oder für einen Teil ihres Gebietes (z. B. Teilgebiet des Kreis- gebietes). Nach § 63 Abs. 4 Nr. 3 NSchG können Schülerinnen oder Schüler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk einer Hauptschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums haben, eine Gesamtschule desselben oder eines anderen Schulträgers besuchen. Die Vorschrift eröffnet folglich eine Wahlmöglichkeit zwischen verpflichtend vorzuhaltenden Schulformen und einer als Angebot vorgehaltenen Gesamtschule. Schülerinnen und Schüler von außerhalb des sogenannten Einzugsgebiets einer Gesamtschule können sich demzufolge gleichwohl um

Aufnahme an einer Gesamtschule bewerben. Daher sind Anmeldungen nicht automatisch mit Voten aus einer durchgeführten Elternbefragung gleichzusetzen.

2. Unter den Anmeldezahlen sind Mehrfachanmeldungen verborgen, sodass ein direkter Vergleich auch deshalb fragwürdig wäre.

3. Den kommunalen Schulträgern ist die Darstellung ihrer Erhebungen sowie die Erläuterung und Begründung ihrer Prognosen weitgehend freigestellt. Es ist folglich denkbar und im Übrigen auch Praxis, dass der Prognose mehr Daten zugrunde liegen als die Ergebnisse einer durchgeführten Elterbefragung. Schulträger, die bereits Gesamtschulen betreiben, führen beispielsweise auch die Zahl der dort erteilten Ablehnungen als Beleg für einen Bedarf mit ins Feld.

4. Selbst wenn bei einzelnen Standorten die Zahl der Anmeldungen in einer Wechselbeziehung zu hypothetischen Interessenbekundungen stehen sollte, lässt sich daraus nicht der allgemeine Schluss ziehen, dass diese Korrelation an allen Standorten zu erwarten wäre. Erfahrungen in der Schulentwicklungsplanung bestätigen vielmehr, dass derartige Erkenntnisse sich vor dem Hintergrund regionaler Unterschiede gerade nicht übertragen lassen.

5. Allgemein lässt sich feststellen, dass die Beteiligung an den Elternbefragungen oftmals bei etwa 50 v. H. liegt. Die Anmeldezahlen belegen - ungeachtet der vorstehend skizzierten Unsicherheiten - nicht eine Verdoppelung der tatsächlich abgegebenen positiven Voten.

6. Es gibt schon jetzt mehrere Standorte, an denen die auf der Grundlage einer Elternbefragung prognostizierten Schülerzahlen tatsächlich nicht zu verzeichnen sind. Ebenso gibt es Standorte, die die aktuelle Planungszahl von 120 Schülerinnen und Schüler nicht erreichen. Derartige „Unwuchten“ kann man bei einem Vergleich nicht ignorieren. Sie rechtfertigen allerdings einen eher zurückhaltenden Umgang mit erhobenen Zahlen und den daraus abgeleiteten Prognosen.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 19 der Abg. Johanne Modder (SPD)

Niedersachsens Telekommunikationszukunft (Teil 1)

Bei dem bundesweit einzigartigen Projekt Niedersachsen Next-Generation-Network (NI-NGN) sollen die bislang getrennten Daten- und Sprachnetze sowie die Bereiche Festnetz und Mobilfunk zusammengeführt werden. Damit soll es erstmals für alle Dienststellen einer Landesverwaltung eine hoch automatisierte und konvergente Kommunikationsstruktur mit einem einheitlichen Betriebsmodell geben, das ganzheitlich sowohl die technischen als auch die rechtlichen Anforderungen der Landesverwaltung berücksichtigt.