Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

- bei erfolgter (Re-)Integration oder Vermittlung in Freizeit- und/oder Selbsthilfe- und Biografiearbeitsgruppen: Nachsorge bei der Ablösung von der Beratungsstelle und weiteren sozialen Hilfesystemen,

- übergreifend: Wahrnehmung der Interessen der Klientinnen und Klienten sowie Schaffung einer Atmosphäre von Vertrautheit und Akzeptanz, gendersensible, gerontosensible und ressourcenorientierte Herangehensweise, um die Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Betroffenen zu unterstützen und zu fördern,

- Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Traumanetzwerken im Psychotherapie- und Beratungsbereich, mit Kranken- und Sozialversicherungsträgern, traumasensiblen Senioren-Clubs und Einrichtungen der Altenpflege sowie konkrete Vermittlung in traumageeignete Einrichtungen.

- Förderung von selbstbestimmtem Leben im Alter.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 24 der Abg. Sabine Tippelt (SPD)

Krankenhausinvestitionsprogramm 2012: Wahlkampfgeschenke für Innenminister Schünemann?

Am 16. Oktober 2012 hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2012 zugestimmt. Die Förderhöhe für die insgesamt 31 Projekte mit Priorität beläuft sich allein für dieses Jahr auf 128 Millionen Euro. Bei dieser Summe handelt es sich jedoch lediglich um Anfinanzierungen. Die voraussichtliche Gesamtfördersumme aller Projekte liegt bei über 473 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Investitionen bleibt eine Restfördersumme von knapp 267 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Damit nimmt die Landesregierung nicht nur sich, sondern auch die folgende in die Pflicht zur weiteren Finanzierung der angegebenen Projekte.

Aus einem Bericht des Täglichen Anzeigers Holzminden vom 21. November 2012 geht nun hervor, dass auch das Evangelische Krankenhaus Holzminden über 20 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm erhält und nach erfolgter Prüfung bereits im nächsten Jahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden soll. Das Krankenhaus Holzminden wurde in den bisherigen Plänen der Landesregierung ledig

lich unter Punkt 4 „weitere Maßnahmen“ geführt und scheint jetzt - innerhalb von einem Monat - auf die Prioritätenliste gerutscht zu sein. Vor dem Hintergrund der Schließung des Krankenhauses in Stadtoldendorf und der dadurch fehlenden 77 Betten im Landkreis Holzminden sind das in den Augen von Beobachtern gute Nachrichten. Dennoch müsse sichergestellt werden, dass diese Zusicherungen nicht bloße Wahlkampftaktik des Innenministers Schünemann seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde das Evangelische Krankenhaus Holzminden von der Kategorie „weitere Maßnahmen“ in die Prioritätenliste des Krankenhausinvestitionsprogramms 2012 verschoben?

2. Aus welchen Gründen beinhaltete der Kabinettsbeschluss zum Investitionsprogramm vom 16. Oktober 2012 das Krankenhaus Holzminden noch nicht, und wie ist es innerhalb eines Monats möglich, das besagte Krankenhaus von der Kategorie „weitere Maßnahmen“ auf die Prioritätenliste zu verschieben?

3. Kann die Landesregierung dem Krankenhaus Holzminden garantieren, dass es sich bei dem getätigten Investitionsversprechen um eine verbindliche Zusage handelt?

Der Erhalt eines bedarfsgerechten Angebotes von Krankenhausbehandlungskapazitäten in Niedersachsen erfordert ein hohes finanzielles Engagement des Landes. Die bauliche Realisierung der geförderten Maßnahmen erstreckt sich über mehrere Jahre. Die geschaffenen Werte sollen über Jahrzehnte für den vorgesehenen Zweck Verwendung finden.

Von den 31 Krankenhäusern, die mit dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2012 der Landesregierung gefördert werden, erhalten 11 eine Abschlussrate und 7 eine Finanzierungsrate in ein laufendes Bauvorhaben. Neu aufgenommen wurden 13 Maßnahmen, davon werden 10 anfinanziert.

Bei der Prioritätenliste handelt es sich um ein Arbeitspapier, das der Planungsausschuss seinen Beratungen zugrunde legt und das anhand der Beratungsergebnisse fortgeschrieben wird. Die Prioritätenliste beinhaltet nicht Krankenhäuser als solche, sondern deren Einzelanträge auf Förderung konkret bezeichneter Investitionsvorhaben. Sie enthält vier Kategorien - u. a. die Kategorie 4 mit dem Arbeitstitel „weitere Maßnahmen“. Diese Kategorie beinhaltet Anträge, über deren Vorrang ein Einvernehmen hergestellt werden soll.

Der Antrag „Optimierung der Pflegeorganisation“ des Evangelischen Krankenhauses Holzminden ist seit dem Jahr 2007 Gegenstand der Beratungen

des Planungsausschusses. Dieser Antrag wird bis heute in der Kategorie 4 geführt. Eine Verständigung im Planungsausschuss über eine Förderung dieser Maßnahme erfolgte in den vergangenen Jahren nicht, weil langfristiges Aufgabenspektrum und Kapazitäten des Evangelischen Krankenhauses angesichts der kritischen Situation des benachbarten Charlottenstifts in Stadtoldendorf nicht belastbar zu beziffern waren.

Mit dem Ausscheiden des Charlottenstifts aus dem Krankenhausplan wird das Evangelische Krankenhaus den Alleinversorgungsauftrag im Landkreis Holzminden übernehmen. Aufgabenspektrum und Kapazitäten können dann mittelfristig gesichert geplant werden. Damit ist die Nachhaltigkeit von Investitionen in das Evangelische Krankenhaus Holzminden ausreichend gewährleistet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Entgegen der Darstellung im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 21. November 2012 wird aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung im Landkreis Holzminden der im Jahr 2007 gestellte Förderantrag in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses mit dem Ziel einer Priorisierung beraten werden.

Zeitpunkt und Höhe einer zukünftigen Förderung sind dabei abhängig von der baulichen Umsetzbarkeit. Die Umsetzung der beantragten Baumaßnahme während des laufenden Krankenhausbetriebes wird nur sukzessive zu realisieren sein. Angestrebt wird eine zügige Erweiterung der Intensivstation, an die sich weitere Bauabschnitte anschließen werden.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Gerd Will und Renate Geuter (SPD)

Welche Zwecke verfolgt das Wirtschaftsministerium mit der finanziellen Unterstützung der „Koordinierungsstelle Restrukturierung“?

Laut einem Pressebericht der HAZ vom 17. November 2012 erhalten die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) aus dem Landeshaushalt für zwei Jahre insgesamt 250 000 Euro, um eine „Koordinierungsstelle Restrukturierung“ aufzubauen. Die laut Medien

von Staatssekretär Oliver Liersch initiierte Stelle soll neue Spielräume der Insolvenzordnung nutzen und gleichzeitig Ansprechpartner für Gläubiger und Insolvenzgerichte sein. Der Hauptgeschäftsführer der IHK, Horst Schrage, hält die zusätzliche Stelle für zu teuer und zu bürokratisch. Gleichzeitig verweist er auf das bestehende und aus Sicht der IHK ausreichende Beratungsangebot der Verbände und Kammern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entbürokratisierungsbemühungen der Landesregierung sei die Schaffung dieser zusätzlichen Koordinierungsstelle ein bemerkenswerter Schritt.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums verteidigt die Finanzierung der Koordinierungsstelle und geht davon aus, dass sich die zur Verfügung gestellten Landesmittel schnell amortisierten, wenn Arbeitsplätze erhalten würden und gerettete Unternehmen weiter Steuern zahlten. Im zitierten Medienbericht werden persönliche Gründe für das Engagement des Wirtschaftsministeriums vermutet, da Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Liersch vor seiner Laufbahn in der Landesregierung als Insolvenzverwalter tätig war.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchem Haushaltstitel werden die Mittel für die Einrichtung der „Koordinierungsstelle Restrukturierung“ gezahlt, und welche Maßnahmen waren in diesem Titel ursprünglich vorgesehen?

2. Welche Erkenntnisse führen die Landesregierung zu der Annahme, dass eine neu zu schaffende Koordinierungsstelle bei einem Interessenverband bessere Insolvenzberatung gewährleisten kann als die Verbände und Kammern in Niedersachsen, die diese Beratungsleistung anbieten?

3. Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen hat die Landesregierung auf den Weg gebracht, um Firmeninsolvenzen bereits im Vorfeld zu vermeiden?

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 13. Dezember 2011 verkündet worden (BGBl I, 2582) und zum 1. März 2012 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz hat das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht entscheidende Veränderungen erfahren. Der Gesetzgeber ist damit dem Ruf aus Wissenschaft und Praxis nach einer Optimierung der bereits 1999 eingeführten Sanierungsinstrumente gefolgt. Während bisher der Insolvenzantrag oftmals erst gestellt wurde, wenn das Vermögen des Schuldners weitgehend aufgezehrt war und keine Sanierungschancen mehr bestanden, sieht das Gesetz verschiedene Anreize zu einer möglichst frühzeitigen Stellung von Insolvenzanträgen vor. Hierzu gehören die Optimierung der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens, die Einführung des

Schutzschirmverfahrens und die stärkere Einbeziehung der Beteiligten in den Verfahrensablauf. Schuldner und Gläubiger werden in die Auswahl der maßgeblichen Akteure einbezogen, und alle Beteiligten erhalten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens.

Erster Kernpunkt der Neuregelung ist die frühzeitige formelle Einbeziehung der Gläubiger. Das Gericht muss, soll oder kann je nach Größe des Unternehmens einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen. Zwingend ist der vorläufige Gläubigerausschuss, wenn die in § 22 a InsO genannten Merkmale erfüllt sind (mindestens 4,84 Millionen Euro Bilanzsumme, mindestens 9,68 Millionen Euro Jahresumsatz, mindestens 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt, wobei mindestens zwei der genannten Kriterien erfüllt sein müssen). Da nur wenige Unternehmen in Niedersachsen diese Kriterien erfüllen, kommt der Sollvorschrift eine größere praktische Bedeutung zu. Wird der Schwellenwert für die obligatorische Einsetzung nicht erreicht, soll die Einsetzung gleichwohl erfolgen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und potenzielle Mitglieder mit deren Einverständnis benennt.

Die Hauptaufgabe dieses vorläufigen Gläubigerausschusses liegt darin, den vorläufigen Insolvenzverwalter vorzuschlagen. Wenn er sich einstimmig auf einen Insolvenzverwalter geeinigt hat, soll das Gericht diesen auch bestimmen. Die Gläubiger haben damit die Möglichkeit, sich auf einen geeigneten Insolvenzverwalter zu verständigen, der mit Branchen- oder Unternehmensbesonderheiten tatsächlich vertraut ist.

Auch bei der Anordnung der Eigenverwaltung und des neu eingeführten Schutzschirmverfahrens spielt der vorläufige Gläubigerausschuss eine wichtige Rolle. Die Eigenverwaltung setzt neben dem Antrag des Schuldners nur noch voraus, dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Wird der Antrag des Schuldners von einem einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt, so gilt die Anordnung nicht als nachteilig für die Gläubiger. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat auch die Möglichkeit, das Schutzschirmverfahren vorzeitig zu beenden.

Das neue Recht sieht damit Instrumente vor, die ohne eine vorherige Koordinierung der Beteiligten praktisch nur unzureichend funktionieren können.

Um das Instrument des vorläufigen Gläubigerausschusses praktisch nutzen zu können, müssen die

Insolvenzgerichte in der Lage sein, binnen sehr kurzer Zeit vorläufige Gläubigerausschüsse einzuberufen bzw. die Beteiligten vor Auswahl des Insolvenzverwalters zu befragen. Hierfür sollte man insbesondere wissen, welche institutionellen Gläubiger sich an einem solchen Gremium möglicherweise beteiligen würden.

Um das neu eingeführte Schutzschirmverfahren Erfolg versprechend durchführen zu können, sind eine frühzeitige Antragstellung und eine vorherige Absprache mit den Hauptgläubigern ebenfalls Voraussetzung.

Um die anstehenden Koordinierungsaufgaben zu lösen, ist in Niedersachsen eine „Koordinierungsstelle Restrukturierung“ eingerichtet worden, die bei den Unternehmerverbänden Niedersachsen e. V. (UVN) angesiedelt ist und unabhängig von staatlichem Einfluss agiert. Ideell wird sie von den beteiligten Sozialpartnern, den UVN, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Niedersachsen und nicht zuletzt vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr getragen, die sich in einer Zielvereinbarung auf die wesentlichen Parameter verständigt haben. Eine eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht geschaffen worden. Als Anschubfinanzierung stellt das Land Niedersachsen die nötigen finanziellen Mittel für die ersten zwei Jahre (139 185 Euro im ersten Jahr und 130 185 Euro im zweiten Jahr) zur Verfügung.

Vertreter verschiedener Institutionen unterstützen über einen Beirat die Arbeit der Koordinierungsstelle, insbesondere durch praktische Vernetzung der institutionellen Gläubiger.

Neben den UVN wirken u. a. die Interessenvertretungen der niedersächsischen Kreditinstitute (Ban- ken- und Sparkassenverbände), der Genossenschaftsbanken und der Insolvenzverwalter sowie die Kammern und die Kreditversicherer im Beirat mit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Finanzierung der „Koordinierungsstelle Restrukturierung“ erfolgt aus bisher freien Mitteln bei Kapitel 50 81 (Wirtschaftsförderfonds, Gewerb- licher Bereich), Titelgruppe 68 (Verbesserung der Wirtschaftskraft und -struktur).

Zu 2: Hauptaufgabe dieser Stelle soll die Organisation eines Dialogprozesses mit den Hauptgläubigern sein. Zu diesen institutionellen Gläubigern zählen etwa Banken und Sparkassen, Kreditversicherer und Gewerkschaften.

Die Koordinierungsstelle soll in Fällen, in denen die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sein könnten, zeitnah die wesentlichen Beteiligten zusammenbringen.