Aufgrund der Einführung der Lkw-Maut auf vierstreifigen Bundesstraßen führt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zurzeit eine Untersuchung von Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz durch. An dieser Untersuchung beteiligt sich auch die niedersächsische Straßenbauverwaltung mit Verkehrserhebungen auf potenziellen Ausweichrouten.
Zu 1: Nein, die Verkehrsbelastung der B 401 im Streckenzug von Süddorf bis Oldenburg weist bei den drei allgemeinen Straßenverkehrszählungen 2000, 2005 sowie 2010 sowohl bei den Kfz-Belastungen als auch beim Schwerverkehr stagnierende Verkehrsbelastungen auf.
Zu 2: Im Zuge der Einführung der Mautpflicht auf vierspurigen Bundesstraßen wurden und werden auf potenziellen Ausweichrouten von nun mautpflichtigen Bundesstraßen in Zusammenarbeit mit der BASt Verkehrserhebungen durchgeführt. Dabei wurden Verkehrserhebungen vor Einführung der Maut im Zeitraum vom April bis Juni 2012 sowie die Nacherhebungen im September 2012 bereits durchgeführt, zusätzliche Nacherhebungen sind für das Frühjahr 2013 geplant.
Im Streckenzug der B 401 kann allerdings noch keine Aussage zu möglichen Verkehrsverlagerungen getroffen werden, da es im Streckenzug der B 401 zurzeit durch Bauarbeiten (September bis November 2012) zu erheblichen Verkehrsverlagerungen kommt. Mögliche Verkehrsverlagerungen auf die B 401 können daher erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten genau ermittelt werden, wenn sich die Verkehrsströme wieder eingependelt haben.
Zu 3: Die Stadt Oldenburg ist in der Ortsdurchfahrt der B 401 sowohl Straßenbaulastträger als auch Straßenverkehrsbehörde. Es obliegt daher nicht der Landesregierung, ohne sachliche Rechtfertigungsgründe in die Kompetenzen der Kommune einzugreifen.
Wird kunstreich euch Musik auch vorgetragen - sie freut das Ohr, füllt jedoch nicht den Magen. Gemälde mögen das Gemüt erheben,
Verständ’ger Herrscher Förderung und Gunst. Und so zog auch Hannovers Hof vor Jahren schon manchen an, der in Musik erfahren. Herr Heinrich Schütz beriet an dieser Stelle Fürst Georg zum Erfolg seiner Kapelle.
Was gibt es nun in diesen, unseren Tagen zur Lage neuer Tonkunst wohl zu sagen? Nicht wissen wir, was einst aus diesen Zeiten herübertönend etwas wird bedeuten.
dann reift sie auch, kann schaffend sich erneuen. Aus diesem Grund begehre ich zu wissen, ob unsere Regierung ist beflissen,
Bald wird die Antwort Licht ins Dunkle bringen, wird sie für Komponisten freundlich klingen? Dem Thema wird es ohne Zweifel frommen, sollt’ sie in Reimes Form zum Landtag kommen.
In der Musikförderung stellt die Neue Musik für die Landesregierung einen besonderen kulturpolitischen Schwerpunkt dar. Die Rezeption Neuer Musik und die Förderung zeitgenössischer Komponisten haben in den letzten Jahren bundesweit nachhaltige Impulse bekommen: 2006 rief die Kulturstiftung des Bundes das Netzwerk Neue Musik ins Leben und förderte unter diesem Dach in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 15 ausgewählte Projekte der Neuen Musik. Zwei davon waren in Niedersachsen angesiedelt: die Netzwerke Musik 21 Niedersachsen und Klangpol. Damit war Niedersachsen das einzige Bundesland mit zwei Netzwerkförderungen für die Neue Musik. Die Arbeit der beiden niedersächsischen Netzwerke hat sehr positive Auswirkungen auf die gesamte Szene der Neuen Musik in Niedersachsen gehabt.
Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, beide Netzwerke für Neue Musik zu erhalten, auch nachdem die vierjährige Anschubfinanzierung durch die Kulturstiftung des Bundes Ende 2011 ausgelaufen war.
Mit dem niedersachsenweiten Netzwerk Musik 21 konnte eine Zielvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 abgeschlossen werden. Das Netzwerk erhält insgesamt 160 000 Euro jährlich. Insgesamt 80 000 Euro davon erhalten vier niedersächsische Ensembles als Konzeptionsförderung, 40 000 Euro werden jährlich für Projekte ausgeschrieben und 40 000 Euro dienen der Förderung des Projektbüros.
Das regionale Netzwerk Klangpol, das zwölf Netzwerkpartner der Neuen Musik in Oldenburg und Bremen umfasst, wird mit jährlich 40 000 Euro gefördert.
Genauso wichtig wie starke Netzwerke ist für Künstler - ausübende Musiker ebenso wie Komponisten - eine lebendige, reiche Festival- und Projektlandschaft mit vielfältigen Konzertformaten. Aus diesem Grund stellt die Landesregierung einen optimalen Nährboden zur Entfaltung bereit. Er bietet den Künstlern die größten Chancen, auf einem schwierigen Markt Fuß zu fassen. Über die Netzwerkförderung hinaus stellt die Landesregierung im aktuellen Haushaltsjahr 2012 über 200 000 Euro für Projekte Neuer Musik, Projekte mit Programmteilen Neuer Musik sowie Konzepte zur Vermittlung Neuer Musik zur Verfügung. Zu diesem Förderspektrum treten die verschiedenen Arten von Stipendien, die eine gezielte Einzelkünstlerförderung darstellen.
Zu 1: Im Bereich der künstlerischen Nachwuchsförderung engagiert sich das Land Niedersachsen mittels Stipendien. Es gibt drei Arten:
1) Niedersächsische Arbeits- und Jahresstipendien (in der folgenden Liste abgekürzt mit MWK) werden für künstlerische Vorhaben im Bereich Musik, Komposition und innovative Musikproduktionen vergeben. Die musikalische Ausrichtung bei den Stipendiaten der Komposition ist vorrangig - aber nicht notwendigerweise - der Neuen Musik zuzurechnen. Der Aufenthaltsort für die Stipendiaten ist nicht vorgegeben.
2) Aufenthaltsstipendien in der Künstlerstätte Schreyahn für drei, sechs oder neun Monate: Während die Stipendien in früheren Jahren häufig an Musiker vergeben wurden (in der fol- genden Liste in der Spalte Genre vermerkt), handelt es sich inzwischen ausschließlich um Komponisten der Neuen Musik.
3) Bei der Braunschweig PROJECTS Künstlerförderung des Landes Niedersachsen werden seit 2011 alljährlich Klangkunststipendien an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig vergeben. Zuvor waren diese Stipendien in Worpswede angesiedelt (in der folgenden Liste als Worpswede vermerkt; genannt sind die Namen der Stipendiaten sowie die Gesamtauf- enthaltsdauer in Monaten). Musikalisch sind sie grundsätzlich der Neuen Musik zuzurechnen.
Die folgende Liste (siehe Anlage) beinhaltet die Namen aller Stipendiaten seit dem Jahr 2005, ferner die Fördersumme sowie die Art des Stipendiums. Arbeitsstipendien werden projektbezogen vergeben; gelegentlich profitiert ein Künstler mehrfach davon.
Die Liste zeigt, dass das Land Niedersachsen seit 2005 fast 500 000 Euro für die Einzelkünstlerförderung aufgewendet hat und damit unter den deutschen Ländern eine führende Stellung einnimmt.
Zu 2: Die Landesregierung schafft vielfältige Gelegenheiten, damit neue Werke zur Aufführung kommen können. Eine wichtige Anlaufstelle für Komponistinnen und Komponisten sind dafür die in der Antwort zu Frage 1 genannten Netzwerke Musik 21 Niedersachsen und Klangpol.