Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

Zu 2: Die Landesregierung schafft vielfältige Gelegenheiten, damit neue Werke zur Aufführung kommen können. Eine wichtige Anlaufstelle für Komponistinnen und Komponisten sind dafür die in der Antwort zu Frage 1 genannten Netzwerke Musik 21 Niedersachsen und Klangpol.

Daneben fördert die Landesregierung mit über 200 000 Euro eine sehr große Bandbreite an Projekten der Neuen Musik. Diese ermöglichen zeitgenössischen Komponisten, ihre Werke im Rahmen von Festivals und Konzerten zur Aufführung zu bringen. Die Tatsache, dass bei Veranstaltungen mit Neuer Musik regelmäßig mindestens eine Uraufführung zeitgenössischer Komponisten zu hören ist, bestätigt die Wirksamkeit dieser Förderstruktur. Beispielhaft seien die folgenden Projekte Neuer Musik genannt:

Projektförderung Projekt Aufführungsorte

HGNM e.V. Festprogramm zum 25. Jubiläum der HGNM

Hannover

Jeunesse Musicales – Landesverband Nds. e.V.

Kursprogramm 2012

niedersachsenweit, u. a. Lüneburg, Osterode, Schierke

Musik und Medienkunst e.V.

Visionen 2012 – Festival für Klang und bewegte visuelle Kunst

Hannover

Norddeutsches Philharmonisches AkkordeonOrchester Cuxhaven e.V.

Kompositionsauftrag an M. Stockhausen, 4 Aufführungen

Hannover, Wolfsburg, Wilhelmshaven, Cuxhaven

Landesmusikakademie Wolfenbüttel

Epoche F 2012 Wolfenbüttel, Göttingen

Kunstraum Tosterglope e.V.

Jahresprogramm Musik 2012

Lüneburg

Mädchenchor Hannover e.V.

Festkonzert 60 Jahre Mädchenchor

Hannover

Int. Fredener Musiktage e.V.

Internationale Fredener Musiktage 2012

Freden, Hildesheim, Alfeld

Die Landesregierung strebt eine weitere Intensivierung zwischen ausübenden und komponierenden zeitgenössischen Musikerinnen und Musikern an. Geplant ist, dass möglichst alle Arbeits- und Aufenthaltsstipendiaten eine direkte Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Musikszene eingehen, vorrangig über die Netzwerke Musik 21 sowie Klangpol. Kulturpolitisches Ziel dabei ist, dass die Stipendiaten einen optimalen Rahmen für die Aufführungen ihrer Werke erhalten.

Eine besondere Stellung nehmen die Vermittlungsprogramme ein. Diese zielen darauf ab, ein neues Publikum mit Neuer Musik vertraut zu machen und es dadurch dauerhaft zu begeistern. Dies ist für die nachhaltige Sicherung einer lebendigen Musikszene von zentraler Bedeutung. Folgende Projekte seien beispielhaft genannt:

Musikvermittlung Projekt Aufführungsorte

Quartett Plus 1 Relax your mind Hannover, Göttingen , Hildesheim

Blickpunkte e.V. Ensemble Megaphon

Rund um den Kreuzgang - Stille

Kloster Lüne, Kloster Mariensee, Kloster Wienhausen

Nordstadt-Konzerte e.V.

Konzertreihe Kubus-LunchConcerts

Hannover

oh ton e.V. Neuland Oldenburg

ur.werk e.V. in Grd. Briefe in die Heimat Hannover

Zu 3: Die niedersächsischen Hochschulen beschäftigen mehrere Komponistinnen und Komponisten als Lehrkräfte. Diese sind tätig im Bereich der Komposition und/oder Klangkunst an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, am Institut für Musik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, am Institut für Musik und Musikwissenschaft der Universität Hildesheim, am Institut für Musik der Hochschule Osnabrück, an der Leuphana Universität Lüneburg sowie an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig.

Zudem werden zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten durch Projektmittel gefördert. Bei der Vergabe dieser Projektförderungen aus Musikmitteln des Landes ist neben der künstlerischen Qualität der Niedersachsenbezug von wesentlicher Bedeutung. Projekte, die Auftragskompositionen oder die Aufführung von Werken niedersächsischer Komponisten beinhalten, sind daher besonders förderungswürdig. Die Aufführung der im Rahmen von Landesstipendien geschaffenen Werke ist regelmäßig Gegenstand geförderter Projekte. Folgende aktuelle Beispiele sind zu nennen:

1) Eduardo Flores Abad (Landesstipendium 2010), Gordon Williamson (Landesstipendium 2011)

Die im Rahmen der Kompositionsstipendien geschaffenen Werke wurden 2012 im Rahmen des Neue Musik Festivals „Visionen“ in Hannover aufgeführt. Für das Festival wurde eine Projektförderung in Höhe von 12 000 Euro aus Landesmitteln bewilligt.

2) Snežana Nešić (Landesstipendium 2012)

Die im Stipendium erarbeitete Komposition wird 2013 im Rahmen des aus Landesmitteln geförderten Projekts „Briefe in die Heimat“ in Hannover, Belgrad und Ljubljana aufgeführt. Die Förderung erfolgt aus Musikmitteln und Mitteln für kulturelle Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt 19 000 Euro.

3) Tobias Klich (Aufenthaltsstipendium in Schreyahn 2012)

Das Stipendium wurde für eine Klanginstallation im Rahmen des Projekts „My Daily Experiences“ beantragt. Träger dieses Projekts ist das im Rahmen einer mehrjährigen Zielvereinbarung geförderte Netzwerk Musik 21.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 33 der Abg. Renate Geuter, Olaf Lies und Claus Poppe (SPD)

Werkverträge in der niedersächsischen Fleischindustrie - Handelt es sich hierbei aus Sicht der Landesregierung ebenfalls um Einzelfälle, für die kein Regelungsbedarf besteht?

Der niedersächsische Wirtschaftsminister hat vor wenigen Wochen im Landtag erklärt, es sei derzeit nicht zu erkennen, dass beim Thema Werkverträge Regelungsbedarf bestehe. Für die Annahme, dass Unternehmen und Betriebe das Instrument Werkverträge über Einzelfälle hinaus zunehmend und systematisch missbrauchten, gebe es keine empirischen Belege. Nach Ansicht des Wirtschaftsministers gehörte es zur grundsätzlichen Freiheit des Unternehmers, selbst darüber zu entscheiden, ob er Werkleistungen durch eigene Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder aber im Rahmen von Werkverträgen durch andere Unternehmen erbringen lassen möchte. Allerdings ist der Missbrauch hart und kategorisch zu bekämpfen, so der Minister.

Andererseits werden Werkverträge insbesondere in der Fleisch verarbeitenden Industrie dazu genutzt, zentrale Aufgaben per Werkvertrag an Subunternehmen zu vergeben. Die Subunternehmen erledigen dann mit ihren Beschäftigten die gleichen Aufgaben wie ursprünglich die Stammbelegschaft, allerdings in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Entgelt. Auch ausländische Unternehmen und ihre Beschäftigten dürfen in Deutschland im Rahmen dieser Werkverträge tätig werden. Finden keine anderen Vorschriften Anwendung, so gelten die Vorschriften des Entsendestaates; denn die Entsendungen von Werkvertragsbeschäftigten fallen unter den Geltungsbereich der europäischen Dienstleistungsfreiheit.