Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 37 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Containern untergebracht?

Nach einem Besuch am 11. Oktober 2012 in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Braunschweig, wurde mir vom Leiter der Behörde, Herrn Norbert Heine, mitgeteilt, die Kapazitäten seien erschöpft. Darüber hinaus sei auch das Flüchtlingslager im Bramscher Ortsteil Hesepe voll. Die 600 Plätze seien belegt, und man rechne schon bald mit weiteren Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, so der Leiter Conrad Bramm von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Außenstelle Bramsche, gegenüber NDR 1 Niedersachsen. Um den Andrang zu bewältigen, erwäge man des

halb bereits, Container aufzustellen und die Menschen zeitweise dort unterzubringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Container wurden bereits angeschafft, und in welchen Einrichtungen der Landesaufnahmebehörde wurden bzw. werden diese jeweils aufgestellt?

2. Wie viele Personen sind bereits insgesamt und jeweils in den Containern untergebracht bzw. sollen insgesamt und jeweils in den Containern untergebracht werden?

3. In welchem Ausmaß wird es eine Unterbringung in Containern in den Wintermonaten geben?

Seit einigen Monaten ist in Deutschland und somit auch in Niedersachsen ein drastischer Anstieg der Asylbewerberzugänge, insbesondere aus den Staaten des Westbalkan (Serbien, Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Montenegro), zu verzeichnen. Auch für die nächsten Monate ist mit einem weiterhin hohen Zugang zu rechnen. Dies stellt Bund, Länder und Kommunen insbesondere auch bei der Unterbringung der Asylsuchenden vor erhebliche Herausforderungen. Die vom Land Niedersachsen an den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig, in Bramsche (jeweils 600 Betten) und im Grenzdurchgangslager Friedland (500 Bet- ten) vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten sind voll ausgelastet.

Um auch bei den erhöhten Zugängen eine Aufnahme der Asylbewerber sicherzustellen, bedarf es daher einer kurzfristigen Ausweitung der vom Land vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten. In einem ersten Schritt wurden daher die Kapazitäten an den Standorten Braunschweig und Bramsche durch die Aufstellung von Containern erhöht.

Bei den Containern handelt es sich um Wohncontainer, wie sie auch in vielen Bereichen, z. B. als Firmen- und Bürogebäude, eingesetzt werden. Diese Container sind ganzjährig bewohnbar. Seit Belegung der Wohncontainer ist festzustellen, dass zum Teil eine Unterbringung in den Containern einer Unterbringung in den Unterkunftsgebäuden vorgezogen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Braunschweig sind als Wohncontainer derzeit bereits 4 Doppel- und 4 Einzelcontainer sowie ein WC- und ein Duschcontainer aufgestellt worden. Diese Container werden für die Nachtaufnahme genutzt. Insgesamt ist daran gedacht, bis zu 20 Einzel- und 16 Doppelcontainer sowie 4 WC-

und 3 Duschcontainer aufzustellen. Dies hängt von der Lieferfähigkeit der Firma ab.

In Bramsche sind derzeit 8 Einzel- und 8 Doppelcontainer bezugsfertig. Weitere 8 Doppel- und 8 Einzelcontainer befinden sich im Aufbau.

Zu 2: In Braunschweig wurden die vorhandenen Container für die Nachtaufnahme genutzt und Einzelcontainer mit je 6 Betten und Doppelcontainer mit je 10 Betten belegt. Wegen Aufbauarbeiten der weiteren Container sind aktuell keine Asylbewerber dort untergebracht.

Nach Aufstellung der restlichen Container ist vorgesehen, 5 Einzelcontainer mit je 6 Betten und 4 Doppelcontainer mit je 10 Betten, zusammen also 70 Betten, für die Nachtaufnahme zu nutzen. In der Nacht ankommende Asylbewerber verbleiben dort nur eine Nacht und werden am nächsten Tag auf die anderen Unterkunftsplätze in den Gebäuden verteilt. Aufgrund der kurzen Unterbringungsdauer ist hierfür eine dichtere Belegung möglich.

Für eine Dauerunterbringung ist eine Belegung für die restlichen 15 Einzelcontainer mit je 2 Personen und für die 12 Doppelcontainer mit je bis zu 6 Personen, zusammen also 102 Plätze, vorgesehen.

In Bramsche sind derzeit 4 Einzelcontainer mit je 3 Personen und 4 Doppelcontainer mit zweimal 4, einmal 5 und einmal 6 Personen belegt. Bei Belegung der weiteren Container ist von entsprechenden Personenzahlen auszugehen.

Zu 3: Die Container sind für eine Ganzjahresnutzung konzipiert und ausgestattet. Sie sind sehr gut isoliert und haben elektrisch betriebene Heizkörper. Eine Nutzung auch in den Wintermonaten kommt in Betracht, sofern in den vorrangig genutzten Unterkunftsgebäuden nicht genügend Zimmer belegbar sind.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 37

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 38 des Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD)

Sind die Arbeitsverträge aller Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Staatskanzlei und der Ministerien im Vorfeld der Landtagswahl am 20. Januar 2013 entfristet worden?

Der in Bremen erscheinende Weser-Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 24. November 2012 davon, dass die „amtierende CDU/FDPRegierung (…) personelle Pflöcke“ kurz vor der Landtagswahl einramme. Der Weser-Kurier schreibt: „So wurden dem Vernehmen nach inzwischen sämtliche Verträge der Pressesprecher in den Ministerien, ‚entfristet‘; diese können also auch nach einem möglichen Machtwechsel in der Landesverwaltung weiterarbeiten.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind tatsächlich die Arbeitsverträge der Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Ministerien inzwischen „entfristet“ worden, wie der Weser-Kurier berichtet?

2. Sind diese Entfristungen stets im Einvernehmen mit den Personalvertretungen der jeweiligen Häuser erfolgt, oder gab es in Einzelfällen Widersprüche und, wenn ja, wo?

3. Was hat die Landesregierung letztlich dazu bewogen, die Arbeitsverträge sämtlicher Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien im Vorfeld der Landtagswahl am 20. Januar 2013 zu entfristen?

Der Fragesteller bezieht sich auf einen Zeitungsartikel des in Bremen erscheinenden Weser-Kuriers, wonach „dem Vernehmen nach inzwischen sämtliche Verträge der Pressesprecher in den Ministerien entfristet“ worden seien, sodass diese „auch nach einem möglichen Machtwechsel in der Landesverwaltung weiterarbeiten“ können.

Die Aufgaben der Pressesprecherinnen und Pressesprecher in der Staatskanzlei und den Ministerien werden von Tarifbeschäftigten, die in der Regel in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, und Beamtinnen und Beamten wahrgenommen.

Es ist nicht unüblich, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass ohne sachlichen Grund, gerade im Bereich der Pressesprecherinnen und Pressesprecher, Arbeitsverhältnisse entfristet worden seien.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In zwei Fällen (A und B) standen die Arbeitsverträge von Pressesprecherinnen und Pressesprechern in der Landesverwaltung zur Umwandlung in unbefristete Arbeitsverhältnisse an, wobei allerdings eine Entfristung (A) bereits vor mehr als einem Jahr erfolgte. In beiden Fällen handelt es sich um Mitarbeiter, deren Bewährung mit hohem Erfolg festgestellt werden konnte.

In weiteren Fällen (C und D) hatten sich auf die unbefristet ausgeschriebenen Stellen der/des ersten und zweiten Pressesprecherin/Pressesprechers Beschäftigte erfolgreich beworben, die bis dato in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis standen, in einem Fall aus einem anderen Ressort (C). Nach nunmehr erfolgreicher Bewährung auf ihren neuen Arbeitsplätzen werden sie unbefristet weiterbeschäftigt.

In einem Ressort wurde eine als stellvertretende Pressesprecherin befristet Beschäftigte vor mehr als einem Jahr auf den frei gewordenen unbefristeten Arbeitsplatz der Pressesprecherin gesetzt (E).

Zu 2: In einem Fall erfolgte die Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit Zustimmung der Personalvertretung (B). Im anderen Fall wurde nach sorgfältiger Prüfung der im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vorgetragenen Ablehnungsgründe das Interesse, eine hoch kompetente Mitarbeiterin zu halten, als vorrangig angesehen (A).

Die im Rahmen der unter 1. beschriebene Besetzung der unbefristeten Stelle der/des ersten Pressesprecherin/Pressesprechers (C) wurde im Stufenverfahren durch den Hauptpersonalrat ohne Stellungnahme gebilligt, die Besetzung der/des zweiten Pressesprecherin/Pressesprechers erfolgte mit dem Einverständnis der Personalvertretung (D).

Auch die Besetzung des unbefristeten Arbeitsplatzes der/des Pressesprecherin/Pressesprechers mit der zuvor befristet Beschäftigten erfolgte mit Zustimmung des Personalrates (E).

Die Benennung der betroffenen Ressorts ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zu 3: Grund für die Entfristung der Arbeitsverträge zweier Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien war ein besonderes Interesse am Verbleib der Beschäftigten im jeweiligen Haus aufgrund ihrer hohen Kompetenz und ihrer langjährigen Erfahrungen (A und B).

Die unter 1. ausgeführten Ausschreibungen der Posten der/des ersten und zweiten Pressesprecherin/Pressesprechers als unbefristete Stellen erfolgte im Hinblick darauf, dass es sich um wahrzunehmende Daueraufgaben handelt (C und D).

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen sowie die Antworten zu 1. und 2. verwiesen.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 39 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Wann werden Altlasten im Biosphärenreservat Elbtalaue beseitigt?

Seit Langem werden die Altlasten im Landkreis Lüneburg, 21354 Bleckede, Ortsteil Alt Garge, direkt neben der Elbe im Niedersächsischen Biosphärenreservat Elbtalaue öffentlich diskutiert.

Eine ca. 50 000 bis 100 000 m³ umfassende Altlast wurde bis 2011 vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau und Geologie (LBEG) als die gefährlichste Altlast von ca. 9 100 Altlasten in ganz Niedersachsen eingestuft.

Bisher haben die Behörden nur insofern reagiert, als sie die Gefährdungspunktzahl herabstuften, nicht aber die Abfälle untersuchten oder die Abfälle ordnungsgemäß entsorgen ließen.