Protokoll der Sitzung vom 07.12.2012

Bisher haben die Behörden nur insofern reagiert, als sie die Gefährdungspunktzahl herabstuften, nicht aber die Abfälle untersuchten oder die Abfälle ordnungsgemäß entsorgen ließen.

Die Altlast besteht aus mindestens 200 Autowracks und nach Auskunft des LBEG u. a. aus „Schrott, Trafoölen, Wärmeträgerölen, Polychlorierten Bi- und Terphenylen“.

Auch FCKW-haltige Kühlschränke und Autowracks mit intakten Ölwannen sind sichtbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass das Gelände der Firma Vattenfall gehört, wenn nein, wer ist der Eigentümer, Pächter etc.?

2. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. was wird sie wann unternehmen, um die Altlast einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen zu lassen?

3. Welche Kosten sind dabei von welchen Verursachern gemäß gültiger Rechtslage einzufordern?

Bei der altlastverdächtigen Fläche in Alt Garge „Im Haken“ handelt es sich um einen Polder, in den ursprünglich Flugaschen aus dem damaligen Kohlekraftwerk Ost-Hannover (Betreiber HEW) gespült wurden. Die Flugaschen wurden einer Verwertung in einem benachbarten Porenbetonsteinwerk zugeführt und zu diesem Zweck wieder entnommen. Die dadurch entstandenen Bereiche wurden anschließend bis ca. 1974 mit Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt, Grünabfall, aber auch mit Abfall aus dem Kraftwerk verfüllt. Die Abfälle sind weitestgehend mit sandigen oder bindigen Böden abgedeckt.

Im Jahr 1995 wurden im Zuge eines Altlastenprogrammes des Landes Informationen über Altablagerungen (Flächen zur Abfallentsorgung) zu

sammengestellt. Diese erste Betrachtung führte auf der Grundlage des seinerzeit verwendeten Bewertungsschemas zu einer Bewertungszahl von 71. Dabei wurde von einer Ablagerung von Hausmüll ausgegangen, da Hausmüll bei den örtlichen Begehungen dokumentiert wurde. Zudem wurde ein Vorhandensein von Trafoölen zugrunde gelegt, da seinerzeit ein entsprechender Verdacht bestand. In die Bewertung floss außerdem die damalige Lage in einem Gebiet zur Trinkwassergewinnung ein.

Diese Bewertung stellte das LBEG in seinem Verzeichnis der Altablagerungen dar. Bei der weiteren Bearbeitung der altlastverdächtigen Fläche konnte der Verdacht einer Ablagerung von Trafoölen nicht bestätigt werden. Die Trinkwassergewinnung, die in der dargestellten Bewertung eine Rolle spielte, wurde im Jahre 1996 eingestellt und das Wasserrecht gelöscht. Diese Situation führte dazu, dass der Landkreis Lüneburg bei einer Neubewertung im Jahr 2011 die Bewertungszahl um 25 Punkte auf 46 Punkte reduzierte. Aus seiner Sicht ist ein vorrangiger Erkundungs- oder Sanierungsbedarf nicht zu erkennen. Diese aktuelle Bewertung ist fachaufsichtlich nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung, ob Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von altlastverdächtigen Flächen durchgeführt werden, liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden. Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes haben neben den Altablagerungen vor allem die Altstandorte (kon- taminierte Flächen mit einer früheren gewerblichen Nutzung) immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die altlastverdächtigen Flächen können aufgrund ihrer großen Zahl nur schrittweise bearbeitet werden. Derzeit sind ca. 90 000 altlastverdächtige Flächen im Land bekannt; ganz überwiegend handelt es sich um Altstandorte. Daher gehen die zuständigen Landkreise in Niedersachsen anhand einer Prioritätenbildung vor.

Angesichts der sehr begrenzten Ressourcen der niedersächsischen Kommunen auf dem Gebiet der Altlastensanierung und ihrer angespannten Haushaltslage unterstützt das MU die Kommunen mit einem Programm zum Schutz von Gewässern und anderen Umweltgütern gegen Gefahren durch Altlasten. Im Rahmen dieses Programms werden seit 2012 insgesamt 10 Millionen Euro für die Untersuchung altlastverdächtiger Flächen und die Sanierung eingesetzt.

Diese Förderung zielt zwar auf eine beschleunigte Abarbeitung der Verdachtsfälle; eine Prioritätenbil

dung bei den unteren Bodenschutzbehörden bleibt aber notwendig. Dementsprechend hat der Landkreis Lüneburg derzeit keinen Antrag gestellt, die Untersuchung des Standorts Alt Garge „Im Haken“ zu fördern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2 und 3: Eine Entsorgung der Abfälle, die sich in der altlastverdächtigen Fläche befinden, an anderer Stelle ist nach heutigem Kenntnisstand nicht erforderlich und daher auch nicht geplant.

Zur weiteren Bearbeitung sind zunächst Untersuchungen erforderlich. Die Kosten hierfür trägt im Rahmen einer orientierenden Untersuchung die untere Bodenschutzbehörde; eine Detailuntersuchung kann unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes den in § 4 Abs. 3, 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes genannten Personen auferlegt werden.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 40 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Straftaten von Neonazis im Landkreis Wolfenbüttel im Jahr 2012

Im Landkreis Wolfenbüttel kommt es wiederholt zu Straftaten von Neonazis. Der Fragesteller hat dazu in den vergangenen Jahren mehrfach parlamentarische Anfragen gestellt. Die letzten abgefragten Daten aus dem bundeseinheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienst - politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) stammen aus Dezember 2011.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Straftaten aus dem Landkreis Wolfenbüttel wurden im KPMD-PMK im Phänomenbereich Rechts im Jahr 2012 bislang registriert?

2. Welche sonstigen polizeilich relevanten Vorkommnisse mit nationalsozialistischem/sozialdarwinistischem, rassistischem oder antisemitischen Hintergrund wurden im Jahr 2012 im Landkreis Wolfenbüttel bislang registriert (bitte mit Datum, Ort, Sachverhalt und etwaigem poli- zeilichem Ermittlungsergebnis aufführen)?

3. Welche politischen Gruppierungen, Parteien, Musikbands, Hooligan- und Rockerstrukturen mit zumindest teilweise neonazistischem, ausländerfeindlichem oder antisemitischem Hintergrund einschließlich welcher Publikationen sind im Jahr 2012 im Landkreis Wolfenbüttel auf

grund von Aktivitäten von der Polizei oder der Verfassungsschutzbehörde zur Kenntnis genommen worden?

Auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit Stand vom 29. November 2012 sind 15 Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst - politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) aus dem Phänomenbereich Rechts für den Landkreis Wolfenbüttel registriert.

Im Einzelnen:

- § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen): zehn Fälle

- § 90 a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole): ein Fall

- § 223 StGB (Körperverletzung): ein Fall

- § 185 StGB (Beleidigung): ein Fall

- § 303 StGB (Sachbeschädigung): ein Fall

- § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straf- taten): ein Fall

Zu 2: Folgende sonstige polizeilich bekannt gewordene Sachverhalte mit möglichem nationalsozialistischen/sozialdarwinistischen, antisemitischen oder rassistischen Hintergrund im Landkreis Wolfenbüttel sind im Jahr 2012 polizeilich erfasst worden (Stand: 30. November 2012): Siehe Anlage

Zu 3: Durch das Verteilen von Flugblättern und eine eigene Internetseite werben die seit Mitte 2008 bestehenden Autonomen Nationalisten Wolfenbüttel/Salzgitter (AN-WFSZ) Jugendliche für ihre Ziele an. Neben Eigen- und Fremdberichten zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nehmen sie zu Themen Stellung, die für Wolfenbüttel und Salzgitter regionale Bedeutung haben. Charakteristisch für die Internetseite der ANWF/SZ sind größtenteils von anderen Internetseiten und Autoren (z. B. „Block Identität“, „Casa Pound“ oder - vor deren Verbot - „Spreelichter“ und „Besseres Hannover“) übernommene Beiträge, in denen Fragen der politischen Theorie und ideologische Grundlagen thematisiert werden und die zum Teil auf der Ebene metapolitischer Strategien im Sinne einer „Kulturrevolution von rechts“ einzuordnen sind.

Daneben beteiligen sich Angehörige der anlassbezogen agierenden AN-WFSZ an rechtsextremistischen Demonstrationen, nehmen an juristischen

Schulungen teil oder besuchen Konzerte der rechtsextremistischen Szene. Derartige Aktivitäten waren auch im Jahr 2012 zu beobachten.

Der Landkreis Wolfenbüttel gehört in den Organisationsstrukturen der NPD zum NPD-Unterbezirk Braunschweig. Dieser entfaltet jedoch keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten.

Es existiert in Dorstadt/LK Wolfenbüttel ein Charter des Motorradclubs „Red Devils MC“. Dieses Charter verfügt über 16 Mitglieder, wovon 9 Mitglieder über polizeiliche Erkenntnisse verfügen. Ein Mitglied ist bisher wegen eines Verstoßes gegen § 86 a StGB in Erscheinung getreten.

Anlage 40

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 41 des Abg. Hans-Henning Adler (LINKE)

Besteht im OLG Oldenburg Brandgefahr oder übertreibt der OLG-Präsident, um den Neubau eines Justizzentrums voranzubringen?

Auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Oldenburg am 8. November 2012 hat sich der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, Herr Dr. Kircher, zum baulichen Zustand der bestehenden Justizgebäude geäußert und u. a. damit den nach seiner Auffassung notwendigen Neubau eines Justizzentrums in Oldenburg begründet.

Zum baulichen Zustand des Gebäudes des OLG hat er ausgeführt, dass dort die geltenden Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, und dann weiter wörtlich gesagt: „Wenn es bei uns mal brennt, verbrennen die Leute.“

Ich frage die Landesregierung: