Im aktuellen Entwurfsregierungsprogramm der SPD Niedersachsen wird ebenfalls die Auffassung vertreten, die Privatisierung der Landeskrankenhäuser habe negative Folgen gehabt.
1. Wie haben sich die finanzielle Ausstattung und die Belegzahlen des ehemaligen Landeskrankenhauses Wehnen von 2001 bis 2012 entwickelt?
2. Wie hat sich die Situation für Patientinnen und Patienten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit dem Verkauf im Jahr 2007 verändert?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Trägerschaft des Psychiatrieverbundes Oldenburger Land und die Entwicklung der Karl-JaspersKlinik?
Die Niedersächsische Landesregierung hat auf ihrer Haushaltsklausurtagung am 4. und 5. Juli 2005 die Aufgabe der Trägerschaft an den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern beschlossen. Insgesamt wurden acht Landeskrankenhäuser an verschiedene Erwerber für zusammen ca. 102 Millionen Euro veräußert, darunter das Niedersächsische Landeskrankenhaus Wehnen, das von der Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH erworben wurde. Die Eigentumsübertragung erfolgte am 1. August 2007.
Das Landeskrankenhaus Wehnen wurde in den Jahren 2001 und 2002 mit 395, ab dem Jahre 2003 mit 391 stationären psychiatrischen Betten im Krankenhausplan geführt. Diese Bettenzahl hat sich seit 2003 nicht verändert; sie blieb auch nach dem Trägerwechsel konstant. Die Anzahl der teilstationären psychiatrischen Plätze in Tageskliniken betrug von 2001 bis 2010 46 Plätze. Ab 1. Januar 2011 erfolgte eine Erhöhung auf 58, ab 1. Januar 2012 auf 74 teilstationäre Plätze.
Zu 1: Die finanzielle Ausstattung eines privaten Unternehmens stellt grundsätzlich ein Geschäftgeheimnis dar. Die Aufsicht, die dem Land nach § 15 a des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) obliegt, umfasst nicht die finanzielle Situation eines nach § 15 NPsychKG beliehenen privaten Unternehmens. Die jährlichen Geschäfts
berichte der Karl-Jaspers-Klinik werden im Bundesanzeiger(www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ wexsservlet) veröffentlicht.
Für die Jahre 2001 bis 2012 sind vom Land Niedersachsen folgende Fördermittel an das Landeskrankenhaus Wehnen bzw. ab Trägerwechsel an die Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) geflossen:
Die Belegungsentwicklung für das Jahr 2012 kann aufgrund des laufenden Jahres noch nicht abschließend dargestellt werden. Die Daten für die Jahre 2001 und 2002 konnten aufgrund des erheblichen Aufwandes innerhalb der Kürze der Zeit nicht beschafft werden.
Zu 2: Die medizinischen und therapeutischen Angebote wurden nach dem Trägerwechsel fortgeführt und weiterentwickelt. Die Klinik vollzieht - wie vorher das Landeskrankenhaus Wehnen - die Unterbringungen nach § 15 NPsychKG. Es war Bestandteil des Veräußerungsvertrages, dass die Klinik für diese Aufgabe beliehen wird.
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ist am 19. November 2012 über die Beschlüsse von Bündnis 90/Die Grünen auf deren Bundesdelegiertentagung vom 17. bis 19. November 2012 in Hannover zu lesen. Unter anderem wird eine weitere Steuer angeregt, die Braun- und Steinkohle verteuern soll.
In der Süddeutschen Zeitung vom 21. November 2012 wird über steigende Strompreise, auch bedingt durch Steuern und Abgaben, berichtet. Eine weitere Steuer auf fossile Brennstoffe könnte den Anteil an Steuern und Abgaben am Strompreis weiter erhöhen.
1. Wie bewertet die Landesregierung Überlegungen zur Einführung einer neuen, zusätzlichen Steuer auf Energieträger?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung nach einer neuen Steuer vor dem Hintergrund des derzeitigen Anteils von Steuern und Abgaben an den Energiekosten?
3. Welche Maßnahmen zur Dämpfung des Strompreisanstiegs hält die Landesregierung für angemessen und sachgerecht?
Ziel der Landesregierung ist eine verlässliche, bezahlbare sowie umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung. Landwirte, Handwerker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Händler und Industrie brauchen eine allzeit gesicherte Energieversorgung zu Preisen, die es ihnen ermöglichen, im Wettbewerb zu bestehen. Steigende Energiekosten entwickeln sich zu einer Gefahr für die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende.
Der Umbau der Stromversorgung hin zu einem System mit deutlich mehr erneuerbaren Energien geht mit einem erheblichen Investitionsbedarf einher. Dieser betrifft nicht allein die Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung, sondern insbesondere auch den Aus- und Umbau der Stromübertragungs- und -verteilnetze, die Entwicklung effizienter Großstromspeicher sowie Investitionen in neue moderne konventionelle Kraftwerke, die in einer zunehmend regenerativ geprägten Stromversorgung auch künftig als Stützen der Versorgungssicherheit und Netzstabilität systemnotwendig sind. Deshalb stellt Niedersachsen technologieoffen hervorragend entwickelte Kraftwerkstandorte raum
ordnerisch bereit. Die Stromerzeugung aus Braunkohle in Niedersachsen wird voraussichtlich im Jahr 2017 mit der Stilllegung des Kraftwerkes Buschhaus enden.
Zu 1: Zweifelsohne sind mit dem Umbau der Energieversorgung Zusatzbelastungen verbunden. Bei alledem darf die Leistungsfähigkeit der Industrie, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht überstrapaziert werden. Mit dem Energiesteuergesetz sowie dem Stromsteuergesetz sind bereits Besteuerungsregelungen für Kraft-, Heiz- und Brennstoffe bzw. Strom gegeben, die im Zuge der ökologischen Steuerreform erhöht bzw. eingeführt wurden. Die deutschen Steuersätze liegen deutlich über den Mindeststeuersätzen der EUEnergiesteuerrichtlinie. Zudem erhöhen u. a. EEGUmlage und KWKG-Umlage die Strompreise.
Neue, zusätzliche Steuern auf Energieträger sind aus Sicht der Landesregierung abzulehnen, insbesondere wenn diese einseitig und verzerrend auf einzelne Brennstoffe wie Kohle erhoben werden sollen. Weder besteht diesbezüglich eine ökologisch begründete Lenkungsnotwendigkeit, noch wäre dies mit Blick auf weitere Belastungen für Wirtschaft und private Haushalte akzeptabel. Vergleichsweise CO2-emissionsintensive Brennstoffe wie Stein- und Braunkohle werden bereits durch den Treibhausgasemissionsrechtehandel stärker belastet als emissionsärmere Energieträger. Der europäische Emissionshandel ist das zentrale Lenkungsinstrument zur Begrenzung des Treibhausgasausstoßes innerhalb der EU. Eine Steuer auf die genannten Brennstoffe würde keinen Klimaschutzeffekt erbringen, da die Gesamtemissionen im Rahmen des Emissionsrechtehandels gedeckelt sind. Die im Falle einer Steuereinführung vermiedenen Kohlendioxidemissionen in der Stromerzeugung stünden dann für andere Sektoren zur Verfügung und würden dort den Druck zur Emissionsminderung vermindern. Zudem würde eine solche zusätzliche Besteuerung die derzeit ohnehin schwierigen Investitionsbedingungen für neue konventionelle Kraftwerke unnötig verschlechtern, die als Reservekraftwerke für eine verlässliche Versorgung auch bei zunehmender Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien benötigt werden.
Zu 2: Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Strompreisen eines durchschnittlichen Dreipersonenhaushaltes beträgt gemäß Erhebungen des
BDEW („BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2012“, 26. Oktober 2012) gegenwärtig rund 45 %. Für mittelständische Industrieunternehmen liegt dieser bei rund 30 %. Mit dem Anstieg der EEG-Umlage von aktuell 3,592 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 5,277 ct/kWh in 2013 sowie der darauf entfallenden zusätzlichen Mehrwertsteuer wird dieser Anteil für die nicht privilegierten Stromverbraucher weiter zunehmen.
Weitergehende steuerliche Mehrbelastungen der Stromverbraucher sind vor diesem Hintergrund abzulehnen. Vielmehr gilt es, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Strompreisentwicklung abmildern und zu mehr Kosten- und Energieeffizienz beitragen.
Zu 3: Die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns, insbesondere der Förderung der erneuerbaren Energien, ist entscheidend für eine auch in Zukunft bezahlbare, klima- und umweltverträgliche sowie verlässliche Energieversorgung. Die Förderung der regenerativen Stromerzeugung ist stärker an Effizienzkriterien auszurichten. Jeder Euro an Förderung sollte möglichst effizient, möglichst zielführend eingesetzt werden. Die erneuerbaren Energien müssen möglichst rasch die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit erlangen. Dies muss die Zielrichtung für eine zeitnahe Reform des Fördersystems der erneuerbaren Energien sein.