Ich möchte, damit keine Frage offenbleibt, noch einmal eindeutig feststellen: Ich persönlich - ich denke, das ist über unseren Änderungsantrag auch gewährleistet - bin dagegen, dass wassergefährdende Chemikalien in, an und abseits von Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. Dabei bleibe ich persönlich auf jeden Fall.
Herr Dr. Hocker, ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie auch die Thematik der kleinen Erdbeben angesprochen haben. Als jemand, der im Landkreis Wolfenbüttel lebt - in der Nähe der Asse, wo z. B. im Augenblick die Wendelstrecke gesperrt ist, weil es einen Einsturz gegeben hat -, will eindeutig feststellen: In der Nähe solch sensibler Anlagen wie der Asse II verbietet sich der Einsatz des Frackings. Dieses Risiko können wir auf keinen Fall eingehen, meine Damen und Herren.
Möchte jemand von der FDP-Fraktion antworten? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann erteile ich jetzt der Kollegin Flauger das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Minister sagt Ja zum Fracking“ - so war am 4. Dezember im Deister-Anzeiger zu lesen. Damit spricht sich Herr Birkner für diese Hochrisikotechnologie aus.
Herr Bode hat gerade mit dem neuerlichen Erlass einer höchst umstrittenen Rundverfügung des Landesbergamtes diese Position noch einmal unterstützt.
Auch die CDU, namentlich Herr Thümler, äußert sich in der Presse pro Fracking, spricht aber salbungsvoll von verantwortungsvollen Rahmenbedingungen.
Dafür können wir im Änderungsantrag von CDU und FDP etwas zum Verzicht auf Fracking in Wasserschutzgebieten, über zwingende Umweltverträglichkeitsprüfungen, über Beweislastumkehr und Öffentlichkeitsbeteiligung lesen.
Meine Damen und Herren, die Linke hat hier eine ganz klare Position. Solange nicht einmal die Risiken geklärt sind, ist Fracking unverantwortbar, transparente Genehmigungsverfahren hin oder her.
Und, meine Damen und Herren, die Risiken sind nicht geklärt. Ich nenne beispielhaft die Grundwasserkontamination mit giftigen Chemikalien, diffundierendes Methan, hoch belastetes Lagerstättenwasser und mögliche Erdbeben. Darum lehnt die Linke zusammen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und ganzen Landkreisen in Niedersachsen jeden weiteren Einsatz von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab. Zum Schutz der Menschen, des Grundwassers und der Umwelt fordern wir nach aktuellem Kenntnisstand ein Verbot des Einsatzes der Frackingtechnologie. Wir brauchen hier Rechtssicherheit.
Da reicht uns auch kein Moratorium, da reicht uns auch nicht der ausweichende Änderungsantrag von CDU und FDP, den wir ablehnen werden. Da reicht uns aber auch nicht der in unseren Augen widersprüchliche Änderungsantrag von SPD und Grünen.
Meine Damen und Herren, das ist die letzte Abgeordnetenrede in diesem Plenum; es ist auch die letzte Abgeordnetenrede in dieser Legislaturperiode, und es ist auch meine letzte Landtagsrede.
Für mich waren die vergangenen fünf Jahre spannend, lehrreich und herausfordernd. Ich habe diese Aufgabe gern wahrgenommen. Ich hoffe, dass Sie bestätigen können, dass ich sie verantwortungsvoll wahrgenommen habe. Ich werde jedenfalls gerne auf diese fünf Jahre zurückblicken.
Fraktion und auch eine Neuigkeit. Viele Abgeordnete hier im Landtag, quer durch alle Fraktionen, haben sich entschieden, mit den demokratisch gewählten Abgeordneten meiner Fraktion fair umzugehen. Bei ihnen bedanke ich mich dafür. Bei der Minderheit, die sich anders entschieden hat, bedanke ich mich für die Chance, dass wir an ihrem Verhalten unsere Souveränität schärfen konnten.
Wenn ich mir manchmal etwas gewünscht habe, so waren es etwas weniger Rituale. Denn schon nach relativ kurzer Einarbeitungszeit wäre es mir ohne weitere Vorbereitung möglich gewesen, die eine oder andere Erwiderungsrede von der CDU auf die SPD oder umgekehrt - das geht durchs ganze Haus - selber zu halten. So vorhersehbar war es leider manchmal.
Ich würde mir, dem nächsten Landtag und vor allem der parlamentarischen Demokratie wünschen, dass es im nächsten Landtag von dieser Vorhersehbarkeit ein bisschen weniger gibt, gerade auch im Hinblick darauf, dass demnächst die Möglichkeit besteht, barrierefreies Landtagsfernsehen anzubieten, sodass viele Menschen noch bessere Möglichkeiten haben werden, die Landtagsdebatten zu verfolgen. Diese werden sicherlich interessanter ausfallen, wenn es ein bisschen mehr ernsthafte Debatte und ein bisschen weniger Rituale und Reflexe gibt. Das wünsche ich der kommenden Legislaturperiode und allen weiteren danach.
Sehr geehrte Frau Kollegin Flauger, Sie haben darauf hingewiesen, dass für den Landtag im Jahr 2008 eine neue Situation eintrat. Zum ersten Mal gab es fünf Fraktionen. Darauf mussten sich die anderen Fraktionen einstellen. Aber ich glaube, im Laufe der Zeit hat sich ein Stück Normalität entwickelt.
Sie persönlich haben sich sehr schnell als profilierte Politikerin für Ihre Fraktion auch in Führungsaufgaben herausgestellt, und die Nähe zum Präsidium machte deutlich, dass Sie immer für Zwischenrufe gut waren, die hier oben auch angekommen sind.
nicht wieder kandidieren. Das verdient Respekt. Dies sage ich ausdrücklich, und ich verbinde das mit guten Wünschen für Ihre persönliche und auch gesundheitliche Zukunft.
Sie haben fünf Jahre hier im Landtag gearbeitet. Das wird in Erinnerung bleiben. Alles Gute für die Zukunft und vielen Dank für Ihr Mitwirken hier im Niedersächsischen Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede Industrie, jede Technologie beinhaltet große Chancen, aber in jedem Fall auch Risiken. Beides in einem vernünftigen Abwägungsprozess in Einklang zu bringen, die Risiken auszuschließen oder zu minimieren und Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass etwas geschieht, was man technisch nicht erwartet hatte, vielleicht auch aufgrund von Naturkatastrophen oder weil bestimmte Dinge in der Wissenschaft nicht bekannt sind, das ist die Aufgabe dieses Verfahrens, und das ist die Aufgabe jeglichen Genehmigungsverfahrens in Deutschland.
Ich bin der festen Überzeugung - ich denke, die überwiegende Mehrheit dieses Hauses wird das mittragen -, dass dies auch bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen immer das Leitmotiv der zuständigen Behörden war und umgesetzt worden ist. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Wenn das deutsche Rechtsregime - Standards bei Genehmigungen, Regelungen und Überwachung - auch in den USA gegolten hätte, dann wären die Fälle, die wir alle kennen und über die auch im Fernsehen berichtet wurde, nicht eingetreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Technik und Technologie entwickeln sich weiter. Aber auch der Umgang der Gesellschaft mit Technik und Technologie und die Sensibilität der Gesellschaft entwickeln sich weiter. Wir haben in Niedersachsen eine jahrzehntelange Praxis mit Fracking-Vorhaben, eine Genehmigungserkenntnislage, eine Vorhabenserkenntnislage und auch den Sachverhalt, dass das Fracking dort, wo es eingesetzt worden ist, bisher zu keinerlei Schäden an Umwelt, Mensch und Natur geführt hat.
Erfahrungen in den USA als eine enorme Energieressource dar. Ich finde, dass es richtig ist, zu sagen, dass alle wissenschaftlichen Gutachten, die in Auftrag gegeben worden sind, zu dem Ergebnis kommen, dass man Fracking nicht pauschal ausschließen und verbieten sollte. Vielmehr sollte man es mit Bedacht und Vorsicht betrachten und weiterentwickeln. Zu dieser Feststellung sollten wir alle gemeinsam kommen und stehen, weil wir ein Industrieland und Energieland sind. Den Umgang mit Chancen und Risiken, den wir in der Vergangenheit praktiziert haben, diesen transparenten und offenen Prozess müssen wir auch für diese neue Energieressource vorsehen.
Wir sollten sehen, dass es Fracking nicht nur bei unkonventionellem Erdgas gibt, sondern beispielsweise auch bei Geothermievorhaben. Ein Erdwärme-, ein Geothermieprojekt in Niedersachsen ohne Fracking wird nicht wirtschaftlich und deshalb auch nicht möglich sein.
Übrigens kann man nicht alle Fracking-Projekte gleichsetzen. Das Fracking-Vorhaben zur Geothermie mitten in der Landeshauptstadt Hannover hatte beispielsweise eine ganz andere technische und inhaltliche Qualität als eine unkonventionelle Erdgasförderung im Fracking-Bereich. Es macht Sinn, Ungleiches nicht gleich zu behandeln, sondern für jeden Bereich einen vernünftigen Ansatz und ein vernünftiges Regelungswerk zu haben.
Herr Wenzel, nun zu dem, was Sie gesagt haben. Sie haben den Regierungsfraktionen zu ihrem Änderungsantrag vorgeworfen, man wolle quasi eine UVP light ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit. Selbstverständlich stellt eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergrecht die gleichen Ansprüche wie in anderen Rechtsräumen. Die Regierungsfraktionen beantragen in ihrem Änderungsantrag die gleiche UVP wie Sie in Ihrem Antrag. Man sollte gerade beim letzten Tagesordnungspunkt in der Legislaturperiode ehrlich mit den Inhalten und den Tatsachen umgehen.
Wir haben hier zwei oder drei Themen zu diskutieren. Ich möchte zu Etzel nur kurz eines sagen, weil Herr Lies das angesprochen hat: Das Landwirtschaftsministerium hat ein Raumordnungsverfahren angeordnet. Es befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst - je nachdem, was noch vorbereitet werden muss - losgehen. Das heißt, in diesem Bereich kann ich Ihnen, Herr Lies, eine klare Antwort geben: Ja, wir haben uns zu dieser Sache bekannt.
Ich finde es ganz wichtig, gerade im Zusammenhang mit Etzel auf das Thema Bergschäden zu sprechen zu kommen. Ja, es ist so: Jeder Bergbau hat Risiken, und es kann Bergschäden geben, sowohl beim Untertagebergbau als auch beim Übertagebergbau.
Bitte - obwohl ich befürchte, dass ich das nicht beantworten kann, weil das der Kollege Lindemann beantworten müsste.
Eine ganz einfache Frage, Herr Minister. Wie wird das Land Niedersachsen am 14. Dezember im Bundesrat abstimmen? Werden Sie dem Antrag von Nordrhein-Westfalen zustimmen?
Ich werde gleich noch dazu kommen. Erst werde ich noch etwas zum Bereich Etzel sagen, wenn Sie einverstanden sind, Herr Wenzel. Weil ich geahnt habe, dass Sie dazu kommen, habe ich vielleicht noch eine Überraschung für Sie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, im Zusammenhang mit Etzel über die Frage von Bergschäden zu reden. Die Landesregierung sagt seit Jahren, dass es nicht richtig sein kann, dass ein einzelner Bürger einem großen Konzern beweisen muss, dass eine Maßnahme, die der Konzern durchgeführt hat, einen Schaden ausgelöst hat. Der Bürger ist dazu technisch gar nicht in der Lage. Deshalb fordern wir eine Beweislastumkehr.
Ich finde es sehr gut, wie die Investoren in Etzel mit diesem Thema umgegangen sind, um den Bürgern Sicherheit zu geben. Ohne dass die Investoren dazu rechtlich bereits verpflichtet wären, stellen sie über Monitoringmaßnahmen sicher, dass man nachweisen und belegen kann, woher ein Schaden tatsächlich kommt.
Wir müssen aber dazu kommen, dass die Beweislastumkehr, die nach dem Bergrecht heute schon für den Untertagebergbau gilt, auch beim Übertagebergbau, also beim Bohren, eingeführt wird. Das ist Niedersachsen sehr wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Gutachten in Auftrag gegeben. Die Experten sind zu Ergebnissen gekommen. Wir alle haben immer gesagt, dass wir uns an diesen Gutachtenergebnissen orientieren wollen. So hat es auch das LBEG gesagt und gemacht.
Deshalb weise ich die Vorwürfe, die Sie hier in den Raum gestellt haben, entschieden zurück. Das LBEG hat in seiner Rundverfügung nämlich genau das gemacht, was vorher immer gefordert worden ist: die Erfahrungen und die Ratschläge aus den Gutachten, die im eigenen Rechtsraum umgesetzt werden können, tatsächlich umzusetzen und in Anwendung zu bringen. - Durch die Rundverfügung konnte deutlich gemacht werden, dass in Trinkwassergewinnungsgebieten, in Heilwassergebieten und in Erdbebengebieten Fracking-Maßnahmen ausgeschlossen werden können.