len Pauschalbeschimpfungen“ (Schaumburger Landeszeitung, 7. August 2008) seitens des Vorsitzenden der CDU-Jugendorganisation, Marius Wüstefeld, zu erwähnen.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Elternwillen in der Frage des Schultyps der weiterführenden Schulen bei?
2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Tatsache, dass der örtliche Schulträger im Landkreis gegen seinen eigenen Wunsch, aber aufgrund des Landesschulgesetzes, keine weitere IGS errichten kann?
3. Gibt es Überlegungen seitens der Landesschulbehörde und, falls ja, welche konkreten, angesichts des großen Bedarfs an Gesamtschulplätzen im Landkreis Schaumburg zum Schuljahresbeginn 2008 bei einer eventuellen Neugründung von Gesamtschulen zum 1. August 2009 diese Schulen in Abstimmung mit dem Schulträger gegebenenfalls mit einem 5. und 6. Jahrgang zu starten?
Der Landkreis Schaumburg hat bei der Landesschulbehörde die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Integrierten Gesamtschulen in Obernkirchen, Helpsen und Rodenberg bei gleichzeitiger Aufhebung (jahrgangsweises Auslaufen) der dort zurzeit betriebenen Haupt- und Realschulen beantragt. Die Schulbehörde hat die vom Schulträger eingereichten Unterlagen zwischenzeitlich schulfachlich und schulrechtlich geprüft. Sie hat diese schulorganisatorischen Maßnahmen zwischenzeitlich mit Verfügung vom 12. September 2008 zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 genehmigt. Die drei Gesamtschulen sollen dann beginnend mit dem 5. Schuljahrgang jahrgangsweise aufsteigend ihren Betrieb aufnehmen.
Zu 1: Die Landesregierung misst dem Elternwillen einen hohen Stellenwert bei. Die Schulformen im Sinne des § 5 Abs. 2 NSchG bestimmt der Schulträger im Rahmen der geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen nach Maßgabe des schulischen Bedürfnisses (vgl. § 106 Abs. 1 und 2 NSchG). Er hat nach § 101 Abs. 1 NSchG das notwendige Schulangebot vorzuhalten.
Zu 2: Maßgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen. Nach § 26 NSchG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schulentwicklungsplanung. Sie haben für ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot zu sorgen und Schulstandorte festzulegen. Landkreise und kreisfreie Städte sind nach § 102 Abs. 2 NSchG außerdem soge
nannte geborene Schulträger der Gesamtschulen und als solche nach Maßgabe eines schulischen Bedürfnisses berechtigt - jedoch nicht verpflichtet -, Gesamtschulen zu errichten (vgl. § 106 Abs. 2 NSchG).
Aus den genannten gesetzlichen Bestimmungen erschließt sich, dass der Landkreis Schaumburg zur eigenverantwortlichen Gestaltung seines Schulwesens befugt ist.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 27 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)
Äußerungen des sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zum Umgang mit der Linkspartei
In einem Interview mit dem Tagesspiegel vom 25. Juli 2008 äußerte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: „In Westdeutschland ist die Argumentationslinie gegenüber der Linkspartei heute noch so, wie sie bei uns in den frühen 90er-Jahren war. Die Linkspartei ist nicht mehr gleichzusetzen mit der SED, das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Damit zu kommen, dass sie früher die Verantwortung für die Stasi hatte, das hat 18 Jahre lang niemanden so überzeugt, wie wir uns das mal gedacht haben. Deshalb halte ich es für sinnlos, diese Partei immer mit dem gleichen Vokabular anzugreifen. Da muss uns etwas Intelligenteres einfallen.“
1. Teilt die Landesregierung die oben zitierte Position des sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten?
2. Wenn ja, wie wird sich das auf den künftigen Umgang mit der Partei DIE LINKE in Niedersachsen auswirken?
Bereits in den Antworten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bode (FDP), Dr. 16/115, und die Kleinen Anfrage der Abgeordneten Flauger (DIE LINKE) , Drs. 16/244, habe ich namens der Landesregierung zur Beobachtung der Partei DIE LINKE. u. a. ausgeführt:
Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz. In den „programmatischen Eckpunkten auf
dem Weg zu einer neuen Linkspartei in Deutschland“ vom 10. Dezember 2006 sind überwiegend Positionen enthalten, wie sie jahrelang von der Linkspartei.PDS in ihren programmatischen Papieren vertreten wurden. Teilweise sind diese wortgleich dem geltenden Parteiprogramm der PDS von Oktober 2003 entnommen.
Anhänger des Marxismus gehen davon aus, dass die Veränderung des Wirtschaftssystems zwangsläufig auch eine Veränderung des bestehenden Gesellschaftssystems und (damit auch der Staats- form) zur Folge hat.
Unter Berufung auf die marxistische Ideologie sind zum Zwecke der sogenannten Überwindung des Kapitalismus in der DDR unter der Herrschaft der SED und in der Sowjetunion unter der KPdSU mit Bezugnahme auf die Diktatur des Proletariats entschädigungslos Enteignungen vorgenommen worden, die von menschenverletzender Willkür geprägt waren.
Die inhaltliche Ausrichtung der Partei DIE LINKE findet ihre Wurzeln in der PDS, die ihrerseits unmittelbare Nachfolgerin der SED ist. Programmatische Äußerungen der Parteiführung untermauern, dass DIE LINKE an einem systemüberwindenden Ansatz festhält. Zudem bestehen die in der Linkspartei.PDS entstandenen und sich zum orthodoxen Kommunismus bekennenden offen extremistischen Zusammenschlüsse, darunter die Kommunistische Plattform (KPF), das Marxistische Forum (MF) und der Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog, unverändert fort. Diese werden von der Spitze der Partei DIE LINKE nicht nur geduldet, sondern als wichtiger Bestandteil der Partei angesehen. Ferner bieten sie ein Sammelbecken für verschiedene linksextremistische Gruppierungen. Das Spektrum reicht dabei von gewaltbereiten Linksextremisten und Autonomen bis zum trotzkistischen Linksruck, der sich beim Zusammenschluss von PDS und WASG der Partei DIE LINKE anschloss. Auffällig ist in letzter Zeit, dass Mitglieder der Partei DIE LINKE auch als Anmelder versammlungsrechtlicher Aktionen mit überwiegender Beteiligung von Autonomen fungieren.
Solange die Partei DIE LINKE an ihrem grundlegend systemüberwindenden Ansatz festhält und in ihren Reihen offen linksextremistisch wirkende Zusammenschlüsse wie die KPF und das MF duldet, die von der Parteispitze als wichtiger Bestandteil der Partei gesehen wird, erscheint das Bekenntnis zum Grundgesetz nicht überzeugend.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 28 der Abg. Kreszentia Flauger (LINKE)
Innenminister Schünemann führte in der Plenarsitzung am 9. Mai 2008 im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2007 aus: „Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz.... ist es absolut wichtig, dass wir DIE LINKE in Niedersachsen insgesamt weiter beobachten. …Insofern werden wir weiter daran festhalten, DIE LINKE zu beobachten.“
Außerdem enthält der Verfassungsschutzbericht 2007 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration mehrere Seiten mit Ausführungen über die Partei DIE LINKE und einzelne Mitglieder der Partei.
Das legt nach Auffassung von Beobachtern den Schluss nahe, dass große Teile der Partei DIE LINKE vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet werden.
2. Falls nicht, wie groß ist der Anteil der beobachteten niedersächsischen Mitglieder der Partei DIE LINKE an der Gesamtmitgliedschaft?
3. Hat der niedersächsische Verfassungsschutz bei der Beobachtung der Mitglieder der Partei DIE LINKE nachrichtendienstliche Mittel angewandt und, wenn ja, welche, in welchem Zeitraum und gegen welche Personen?
Rechtsgrundlage für die Beobachtungstätigkeit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde ist § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG). Danach umfasst die Aufgabe des Verfassungsschutzes u. a. die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Partei DIE LINKE stellt einen Personenzusammenschluss dar, der An
Die Zielsetzung einer Partei ergibt sich nach dem KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85, 144) in der Regel „aus dem Programm und den sonstigen parteiamtlichen Erklärungen, aus den Schriften der von ihr als maßgebend anerkannten Autoren über die politische Ideologie der Partei, aus Reden der führenden Funktionäre, aus dem in der Partei verwendeten Schulungs- und Propagandamaterial sowie aus den von ihr herausgegebenen oder beeinflussten Zeitungen und Zeitschriften. Das Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger kann Schlüsse auf die Zielsetzung zulassen.“
Für die Bewertung einer Bestrebung in Form einer Partei ist somit deren gesamtes Auftreten in der Öffentlichkeit, insbesondere deren programmatische Aussagen und politische Praxis, maßgebend. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Bode, Drs. 16/115, und die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Flauger (LINKE), Drs. 16/244.
Zu 3: Der niedersächsische Verfassungsschutz nutzt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die durch das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz zur Verfügung stehenden Mittel. Aussagen zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des niedersächsischen Verfassungsschutzes, insbesondere zu dessen Arbeitsweise, Strategie und Erkenntnisstand in Bezug auf bestimmte Personen oder Organisationen, werden nur in den dafür vorgesehenen Gremien des Niedersächsischen Landtages getroffen.