Protokoll der Sitzung vom 09.10.2008

Zukunft des Intercityverkehrs

Im Amtsblatt der EU wurde im Mai 2008 unter der Dokumentnummer 2008-119071 die Ausschreibung der Deutschen Bahn AG für 130 bis 300 HGV-Triebzüge abgedruckt. Die HGVTriebzüge sollen für eine Höchstgeschwindigkeit von 230 bis 250 km/h ausgelegt sein und über 500 bis 900 Sitzplätze pro Triebzug verfügen. Abgeliefert werden soll bis zum Ende des Jahres 2036. Der Vertrag hat also eine Laufzeit von 27 Jahren. Der Fahrgastverband Pro Bahn zieht in seiner Publikation Der Fahrgast, Ausgabe 3/2008, aus dieser Ausschreibung den Schluss, dass kein spezieller Fahrzeugpark für den Intercityverkehr mehr beschafft werden soll, sondern die Zukunft des Bahnfernverkehrs bei Fahrzeugen liegt, die dem heutigen Intercityexpress 3 entsprechen. Außerdem prognostiziert der Fahrgastverband, dass die Deutsche Bahn AG für mehr als 70 Zugeinheiten im Intercityverkehr keine gesicherte wirtschaftliche Basis sieht. Die Verkehrsregion Ems-Jade schließt sich dieser Prognose an und hat daher am 26. September 2008 in Aurich eine Resolution verabschiedet, mit der eine Stärkung des Fernverkehrs erreicht werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Einschätzung des Fahrgastverbandes Pro Bahn, dass sich die Deutsche Bahn AG mittelfristig vom bisherigen Intercityverkehr verabschieden will?

2. Welche Intercitybahnverbindungen der Gegenwart wären nach Einschätzung der Landesregierung durch eine Umrüstung der Deutschen Bahn AG auf Fahrzeuge mit mindestens 500 Sitzplätzen in ihrer Wirtschaftlichkeit besonders gefährdet?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um die Deutsche Bahn AG zum Aufrechterhalten eines Fernverkehrsangebotes auf mindestens dem gegenwärtigen Niveau anzuhalten?

Die heutigen Intercityzüge wurden in den 70er- und 80er-Jahren gebaut und sind insofern mit teil

weise über 30 Jahren am Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit angekommen. Wenn die Deutsche Bahn AG daher ihre Fernzugflotte modernisieren möchte und Züge ausschreibt, um in die Jahre gekommene Fernverkehrszüge zu ersetzen, ist dieses grundsätzlich zunächst etwas Positives.

Bekanntlich läuft zurzeit eine Ausschreibung der Bahn über neue Fernverkehrszüge (sogenannte ICX), mit denen sie nach meinen Informationen zwischen 2014 und 2028 bis zu 300 ICE 1, ICE 2, Eurocity- und IC-Züge ersetzen möchte. Dem Vernehmen nach soll die Entscheidung, welcher Fahrzeughersteller (z. B. Bombardier, Alstom, Sie- mens) den Auftrag von der Bahn erhält, im nächsten Jahr fallen.

Wie das Fernverkehrskonzept der Zukunft aussehen wird, hat die Deutsche Bahn AG bisher noch nicht kommuniziert. Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen, die manche offenbar aufgrund einer bloßen Ausschreibung von Fahrzeugen anstellen. Vieles spricht dafür, dass die DB AG ihre Fahrzeugflotte im Fernverkehr vereinheitlichen möchte und es in Zukunft die heutige Unterscheidung bei den Fernverkehrsprodukten nicht mehr geben wird. Die dann getätigten Investitionen müssen erst einmal verdient werden. Das heißt aber nicht, dass keine Züge mehr fahren.

Die Landesregierung hält - das möchte ich an dieser Stelle besonders betonen - den Fernverkehr aus verkehrlichen, strukturellen und touristischen Gründen in Niedersachsen für unverzichtbar. Insofern begrüße ich die Resolution der Verkehrsregion Ems-Jade vom September d. J. zur Stärkung des Fernverkehrs.

Die negativen Erfahrungen, die wir Länder im Jahre 2001 mit dem Programm MORA P der Bahn (Streichung der Interregio-Züge) gemacht haben, dürfen sich nicht wiederholen. Dieses seinerzeit von der Bahn aufgelegte Programm hat gezeigt, dass die Bahn ihre Konzepte ohne Rücksichtnahme auf regionale Besonderheiten und ohne Abstriche verfolgt. Die Länder konnten derartige Pläne letztendlich nicht verhindern. Stattdessen Ersatzbestellungen im Nahverkehr vorzunehmen, kann nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Kürzung der Regionalisierungsmittel keine Lösung sein und ginge zulasten der bestehenden Verbindungen und damit der Kunden.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Bund seiner Verantwortung für den Fernverkehr gerecht werden muss. Die mehrfach vom Bund vorgetragene Auffassung, zur Wahrung des Ge

meinwohls bei den Fernverkehrsangeboten genüge es, dass der Bund die Infrastruktur finanziere, wird von der Landesregierung nicht geteilt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Wie ich bereits in meiner Vorbemerkung ausgeführt habe, beteiligt sich die Landesregierung nicht an Spekulationen. Sie wird allerdings bei der Deutschen Bahn darauf hinwirken, dass sie sobald wie möglich ihr Fernverkehrskonzept für die Zukunft kommuniziert, um Klarheit für eine eventuell notwendige Korrektur zu schaffen.

Zu 3: Seit der Bahnreform im Jahre 1994 haben die Länder keine Mitspracherechte mehr bei der Fahrplangestaltung im Personenfernverkehr. Grund dafür war die Trennung der hoheitlichen von den unternehmerischen Aufgaben. Fernverkehr als unternehmerische Aufgabe wurde in die alleinige Verantwortung der Deutschen Bahn AG gelegt.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es zur Wahrung des Gemeinwohls im Fernverkehr einer gesetzlichen Regelung bedarf, deren Notwendigkeit sich bereits aus Artikel 87 e Abs. 4 des Grundgesetzes ergibt. Niedersachsen hat daher gemeinsam mit anderen Ländern im Mai d. J. den Entwurf eines Fernverkehrssicherstellungsgesetzes im Bundesrat eingebracht. Dieser Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat mit breiter Mehrheit verabschiedet. Es bleibt abzuwarten, welchen Fortgang der Gesetzentwurf nimmt.

Es wird sich zeigen, wie ernst der Bund den Verfassungsauftrag des Artikels 87 e des Grundgesetzes nimmt, der dem Bund aufgibt, dass dem Wohle der Allgemeinheit bei den Verkehrsangeboten - so auch beim Schienenpersonenverkehr - Rechnung getragen wird.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 4 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Belohnt die Landesregierung einen Staatssekretär für Missmanagement?

Nach neuen Pressemeldungen werden die Kosten für den Bau des JadeWeserPorts in Wilhelmshaven von den veranschlagten 480 Millionen Euro auf 589 Millionen Euro steigen. Grund sind Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und der Baufreigabe bei gestiegenen Energie- und Stahlpreisen. Durch eine gerichtliche Entscheidung wurde die von JWP-Ge

schäftsführung und Aufsichtsrat vorgesehene Vergabe des Bauloses 1 an die Bietergruppe um die Firma Hochtief korrigiert und der Auftrag an die Bietergruppe Bunte vergeben. Die unklaren Umstände der Vergabe haben zudem zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses geführt, um die Vorgänge um die Auftragsvergabe aufzuklären. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass interne Auseinandersetzungen über Rechtsverstöße und Einflussnahmen zwischen den Gesellschaftern der Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen und innerhalb der Geschäftsführung der JWP-Realisierungsgesellschaft Ursache für die Verzögerung waren. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Herr Werren, trug als Aufsichtsratsvorsitzender der JWP-RG und Projektverantwortlicher der Niedersächsischen Landesregierung für die noch immer nicht restlos aufgeklärten Vorgänge bei der Auftragsvergabe und der damit im Zusammenhang stehenden, vom Arbeitsgericht als ungerechtfertigt festgestellten Kündigung des Chefplaners die volle Verantwortung. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Korruption im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück sind noch nicht abgeschlossen.

Die Landesregierung hat zwar als Konsequenz aus den Vorgängen den Projektkoordinator im MW abgelöst, hat sich aber bisher geweigert, den politisch verantwortlichen Minister und seinen Staatssekretär dazu zu bewegen, ihre Verantwortung für den Schaden des Landes und die zusätzlichen finanziellen Belastungen des Landeshaushalts zu übernehmen. Staatssekretär Werren wurde stattdessen zum 1. Oktober 2008 als Generalsekretär bei der Stiftung Niedersachsen mit einer neuen, gut dotierten Tätigkeit „versorgt“. Im zweiten Nachtrag für den Haushalt 2008 soll zudem auf Antrag von CDU und FDP eine B-9-Stelle für Herrn Staatssekretär Werren ausgewiesen werden, um ihn weiter im Landesdienst zu beschäftigen. Über diese Konstruktion soll der Staatssekretär - ohne Bezüge - nach § 123 a BRRG der Stiftung mit dem Ziel zugewiesen werden, die im Landesdienst erworbenen Altersversorgungsansprüche für Herrn Werren zu sichern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches nach § 123 a BRRG notwendige „besondere öffentliche Interesse“ rechtfertigt die Zuweisung von Herrn Werren an die Stiftung Niedersachsen, wobei der besondere Umstand zu beachten ist, dass die B-9-Stelle erst extra geschaffen werden muss?

2. Welche Kosten für das Land verursachten die Besetzung der B-9-Planstelle mit Herrn Werren und seine Zuweisung an die Stiftung kurz- und langfristig, insbesondere in Hinsicht auf bereits erworbene und künftige Altersversorgungsansprüche von Herrn Werren gegenüber einem üblichen Verfahren, dem Ausscheiden des Staatssekretärs aus dem Landesdienst

und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit beim Arbeitgeber Stiftung Niedersachsen?

3. Hat die weitere dienstrechtliche Einbindung von Herrn Werren die Aufklärung und gegebenenfalls Sanktionierung der JWP-Vorgänge zum Ziel, oder wird er nur teuer weggelobt?

Der Landtag hat die Einzelheiten der Auftragsvergabe zum JadeWeserPort umfassend im Untersuchungsausschuss und hier im Plenum behandelt. Nach diesen ausführlichen Diskussionen und Feststellungen jetzt von „noch immer nicht aufgeklärten undurchsichtigen Vorgänge bei der Auftragsvergabe“ zu sprechen, ist - höflich gesagt - schlichtweg unangemessen. Es ist nichts als politische Polemik. Unabhängig davon, dass es keine solchen Vorgänge gibt, missachtet diese Feststellung die Arbeit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses, indem falsche Behauptungen wiederholt werden.

Ursache für den verzögerten Baubeginn waren die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit vorzeitigem Baubeginn und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg erst nach der Landtagswahl. Schaden und zusätzliche finanzielle Belastungen sind nicht aus der administrativen Behandlung, sondern theoretisch allenfalls aus gesetzlich zulässigen Rechtsauseinandersetzungen entstanden. Im Übrigen ist eine Verbesserung der Einnahmesituation des Landes aus einer unter Verantwortung des damaligen Staatssekretärs Werren mit dem Betreiber neu abgeschlossenen Vereinbarung über einen Erbbauzins für die Terminalfläche in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro per annum eingetreten. Diese beläuft sich bei einer Pachtdauer von 40 Jahren auf mehr als 180 Millionen Euro. Die nachfolgenden Ausführungen widerlegen die falsche Behauptung, dass dem Land ein Nachteil aus der neuen Tätigkeit von Herrn Staatssekretär Werren entstünde. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Stiftung Niedersachsen ist ein „Kind des Landes“. Sie wurde 1986 vom Land Niedersachsen gegründet und mit Mitteln des Landes ausgestattet. Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung, Kunst und Kultur im Land Niedersachsen. Dies sind zugleich Schwerpunkte, die wir auch in unsere Koalitionsvereinbarung aufgenommen haben, um ihre Wichtigkeit und Bedeutung für die Entwicklung unseres Landes zu unterstreichen. Bei der finanziellen Unterstützung gemeinnütziger Projekte verfolgt die Stiftung das Ziel, insgesamt zur Entwicklung des Landes im Interesse des Gemeinwohls beizutragen. Die Stif

tung versteht sich auch als europäische Regionalstiftung. Ein Ziel ihrer Fördertätigkeit ist es, den Stärken Niedersachsens im europäischen und im internationalen Kontext Geltung zu verschaffen. Schwerpunkte der Förderung sind Projekte, die durch ihre Qualität zur Stärkung des Standortes Niedersachsen beitragen. All dies macht deutlich, dass die Stiftung einen hohen Stellenwert in der soziokulturellen Landschaft Niedersachsens hat.

Weil es sich um eine Landesstiftung handelt, hatte die Landesregierung selbstverständlich auch ein herausgehobenes Interesse an der Besetzung der Nachfolge des bisherigen langjährigen Generalsekretärs mit einer kompetenten Persönlichkeit. Dies ist aber nicht entscheidend. Gewählt wird der Generalsekretär vom Senat der Stiftung. Dieser hat Herrn Werren am 5. Juli 2008 einstimmig zum neuen Generalsekretär gewählt.

Bei der Zuweisung von Herrn Werren zur Stiftung Niedersachsen handelt es sich mitnichten um einen „Versorgungsfall“. Für die Arbeit der Stiftung bringt Herr Werren hohe Fachkompetenzen in den Bereichen Recht, Verwaltung, Medien, Wissenschaft und Kultur sowie sein eigenes starkes Interesse an allen Fragen der Kultur mit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das „besondere öffentliche Interesse“ liegt im Stellenwert der Landesstiftung, die durch Besetzung der Position des Generalsekretärs mit einem hoch qualifizierten Beamten zum Wohle des Landes gestärkt wird.

Auf die Frage der extra geschaffenen B 9-Leerstelle verweise ich auf die Antwort zur nächsten Frage 2.

Zu 2: Für ein Ausscheiden aus dem Landesdienst besteht überhaupt keine Veranlassung, da das Land ja ein besonderes Interesse an der Besetzung der Position des Generalsekretärs der Stiftung mit Herrn Werren hat. Für derartige Konstellationen stellt das Beamtenrechtsrahmengesetz das Instrument der Zuweisung zur Verfügung. Zudem wäre Herr Werren bei einem Ausscheiden als Lebenszeitbeamter ohnehin nicht entlassen, sondern allenfalls in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

Die Einrichtung einer B 9-Leerstelle, also einer Stelle ohne Beschäftigungsvolumen und Personalkostenbudget, ist nach den haushaltsrechtlichen Regelungen vorgesehen, wenn durch die Zuweisung für das Land keine zusätzlichen Belastungen

entstehen. Dies ist hier der Fall. Die vom Land Niedersachsen gezahlten Bezüge werden von der Stiftung erstattet.

Obwohl die Versetzung von Herrn Werren in den einstweiligen Ruhestand aus den genannten Gründen nicht zur Diskussion stand, gestatten Sie mir in Bezug auf die Frage der Belastung des Landeshaushalts folgende Klarstellung: Da der Beamte bereits den höchsten Ruhegehaltssatz erworben hat, ist die Zuweisung gegenüber der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand auch deshalb für das Land von Vorteil, weil es bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres von Herrn Werren gerade keine Versorgungsbezüge zahlen muss.

Zu 3: Die Antwort ergibt sich aus meinen Vorbemerkungen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 5 des Abg. Dr. Manfred Sohn (LIN- KE)

Cross-Border-Leasing (CBL)

Seit 1995 bietet der deregulierte US-Finanzmarkt die Möglichkeit zu Cross-Border-Leasing- (CBL) -Verträgen mit ausländischen Unternehmen und Städten.

In der letzten Form sogenannter structured finance-Produkte werden kommunale Einrichtungen für 100 Jahre an die jeweils eigens gegründeten Trusts eines US-Investors verkauft und anschließend zurückgeleast. Da dieser Leasingvertrag nach US-Recht steuerrechtlich wie ein Kauf behandelt wird, ergeben sich dadurch steuerliche Vorteile für die aufnehmende Bank, die dann als sogenannter Barwertvorteil zum Teil an die abgebende Kommune weitergereicht werden.