Die Bestattung kann nur als Begräbnis (Erdbestat- tung) oder als Einäscherung mit anschließender Aufnahme der Asche in einer Urne und Beisetzung der Urne (Feuerbestattung) durchgeführt werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nds. BestattG). Dabei dürfen die Einäscherungen gemäß § 12 Abs. 1 Nds. BestattG nur in einem Krematorium vorgenommen werden.
Im Gegensatz zum Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist im § 12 Abs. 3 Satz 2 Nds. BestattG ausdrücklich geregelt, dass Leichen nur einzeln eingeäschert werden dürfen.
Weiterhin ist gesetzlich festgelegt, dass die Asche einer jeden Leiche in einer Urne aufzunehmen ist. Diese ist zu verschließen und mit dem Namen der verstorbenen Person zu kennzeichnen. Bevor das
Krematorium die Urne mit der Asche aushändigt oder versendet, muss es sich vergewissern, dass eine ordnungsgemäße Beisetzung gesichert ist. Das Krematorium hat jede Einäscherung mit der Angabe des Einäscherungstages, des Namens der verstorbenen Person und des Verbleibs der Urne mit der Asche in ein Verzeichnis einzutragen. Die Eintragungen müssen mindestens fünf Jahre lang für die untere Gesundheitsbehörde zur Einsicht bereitgehalten werden. Die Urne mit der Asche ist auf einem Friedhof beizusetzen (§ 12 Abs. 3 bis 5 Nds. BestattG).
Aufgrund dieser detaillierten Regelungen ist die Landesregierung der Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften im BestattG keiner weiteren Konkretisierungen bedürfen. Die Totenruhe wird durch das Nds. BestattG in ausreichendem Maße gewahrt.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Matthias Nerlich, André Wiese, Wittich Schobert und Rudolf Götz (CDU)
In Niedersachsen starben allein im letzten Jahr mehr als 6 000 Menschen an plötzlichem Herzversagen (Quelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersach- sen). Der Herzinfarkt übersteigt damit die Häufigkeit des Verkehrsunfalltodes in Niedersachsen nahezu um das Zehnfache.
30 % der Betroffenen sterben, bevor ein Arzt eingetroffen ist. Wenn in den ersten fünf Minuten Hilfe geleistet wird, hat das Opfer gute Überlebenschancen. Danach sinken diese mit jeder Minute um 10 %. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vergehen also lebenswichtige Minuten, in denen auch Laien ohne medizinische Fachkompetenz mithilfe von sogenannten AED-Geräten (automatisierte externe Defibrilla- toren) Leben retten können.
Die Industrie hat diese hochmodernen, automatischen Defibrillatoren entwickelt, die das EKG des Patienten über Elektroden aufnehmen, auswerten und bei Vorliegen von Kammerflimmern eine Defibrillation empfehlen. Die Anwendung ist denkbar einfach, eine Fehlanwendung ist ausgeschlossen. Studien ergaben, dass selbst Schüler ohne Vorwissen das Gerät intuitiv richtig anwendeten.
Zeit begrenzt. Je früher die Defibrillation durchgeführt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt. Einige Rettungsdienste sind bereits mit diesen Geräten ausgestattet, um schnell Hilfe leisten zu können. In den USA gehören Defibrillatoren bereits zur Standartausstattung von öffentlichen Gebäuden. Auch in Österreich wurde im Jahr 2003 eine äußerst erfolgreich verlaufende Kampagne „Defi hilft“ gestartet. Dabei wurden flächendeckend Defibrillatoren aufgestellt und gleichzeitig die Bevölkerung für die Anwendung der Geräte sensibilisiert und ausgebildet. Eine englische Studie der British Heart Foundation zur Effektivität von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren ergab, dass die Überlebensrate hier bei 30 % lag, dagegen nur zwischen 5 % und 10 %, wenn ein ausgebildeter Laienhelfer mit einem mobilen Gerät erst zum Einsatzort gefahren wäre. Die Wissenschaftler fassen zusammen, dass öffentlich zugängliche Defibrillatoren eine hocheffektive Strategie für Patienten mit plötzlichem Herzstillstand sind.
Insbesondere in öffentlichen Gebäuden mit vielen Beschäftigten oder mit starkem Besuchs- und Kundenverkehr sollten deshalb auch in Niedersachsen automatisierte, externe Defibrillatoren vorgehalten werden.
1. Wie beurteilt sie die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden des Landes Niedersachsen mit AED-Geräten?
2. Wie viele öffentliche Gebäude des Landes Niedersachsen sind bereits mit AED-Geräten ausgestattet, und ist eine weitere Verbreitung geplant?
3. Sind Maßnahmen geplant, um in der Öffentlichkeit noch stärker für den Einsatz von und den Umgang mit AED-Geräten zu werben?
In Deutschland stellt der plötzliche Herztod mit ca. 100 000 Fällen jährlich die häufigste Todesursache außerhalb von Krankenhäusern dar. Die Mehrzahl der Patienten weist initial Herzrhythmusstörungen in Form von Kammerflimmern auf. Diese Störung der Erregungsleitung kann wirksam durch einen kurzzeitigen elektrischen Impuls (Defibrillation) durchbrochen werden. Je früher die Defibrillation neben Maßnahmen der Basisreanimation erfolgt, desto größer ist die Überlebenswahrscheinlichkeit ohne bleibende körperliche Schäden. Jede Minute ohne wirksame Reanimation reduziert die Überlebenswahrscheinlichkeit um 7 % bis 10 %.
Laienhelfer sollen mithilfe der Defibrillatoren im Notfall den organisierten Rettungsdienst nicht ersetzen, jedoch bei Herzstillstand die entscheidenden ersten Minuten überbrücken. Dafür wurden Geräte entwickelt, die eine Durchführung der Erstdefibrillation auch von nichtärztlichem Personal (z. B. ehrenamtlich engagierten Helfern) ermögli
chen. Die Geräte sind durch ein eingebautes Kontrollsystem so gesteuert, dass der Auslösemechanismus lediglich bei einem plötzlichen Herzstillstand (Kammerflimmern) anspricht.
Nach dem Konzept der öffentlich zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren (AED) sollen Bürgerinnen und Bürger, die einen solchen Notfall beobachten, sofort Erste Hilfe leisten und dabei mithilfe dieser Geräte den elektrischen Impuls am entkleideten Brustkorb der ohnmächtigen Person setzen.
Defibrillatoren stellen inzwischen ein Standardinstrument der Arbeitssicherheit und der Ersten Hilfe dar. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass nur ein gezielter Geräteeinsatz sinnvoll ist. Es ist nicht sinnvoll, sie öffentlich zugänglich aufzustellen, ohne dass z. B. die Funktionsfähigkeit der Geräte gesichert ist und Verantwortliche in der Anwendung geschult werden. So hat der Einsatz nicht regelmäßig gewarteter Geräte, die im Ernstfall versagen, lebensbedrohende Folgen. Bei Ausstattung öffentlicher Einrichtungen kann durch Einweisung, Unterrichtung und Aufklärung der Bediensteten und regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen der Geräte wirksame Hilfe geleistet werden.
Zu 1: Die Landesregierung begrüßt es, wenn Behörden oder andere Einrichtungen in ihren Gebäuden AEDs anbringen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen eines Gesamtkonzeptes (Ersthelferausbildung, Schulung am AED, In- standhaltung der Geräte entsprechend dem Medi- zinprodukterecht) erfolgen sollte. Die Landesregierung teilt damit die Auffassung der Bundesärztekammer (Stellungnahme vom 25. Januar 2008, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 19 vom 9. Mai 2008). Danach muss ein Public Access Defibrillations-Programm
- in ein Hilfesystem eingebunden sein, das eine zeitnahe Intervention der professionellen Hilfe (Rettungsdienst) garantiert,
Zu 2: Eine kurzfristige Umfrage hat ergeben, dass mindestens 123 Gebäude des Landes Niedersachsen mit AED-Geräten ausgestattet sind. Eine zentrale Vorgabe zur Beschaffung weiterer Geräte ist aufgrund der Verschiedenartigkeit der Landesliegenschaften nicht vorhanden und nicht vorgesehen. Insbesondere aufgrund der Eigenschaft und der Lage einer Liegenschaft ist über die Anschaffung eines Defibrillators von den bewirtschaftenden Stellen individuell zu entscheiden.
Zu 3: Werbemaßnahmen sind derzeit von der Landesregierung nicht geplant. Allerdings wird eine verbreitete Ausstattung von Gebäuden - auch außerhalb der Trägerschaft des Landes - mit den Geräten begrüßt, wenn diese jeweils in ein ErsteHilfe-Konzept integriert ist.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 der Abg. Gerd Will, Heinrich Aller, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Wiard Siebels und Sabine Tippelt (SPD)
Ein großes deutsches Nachrichtenmagazin hat am Wochenende folgende Vorabmeldung über das JadeWeserPort-Hafenprojekt veröffentlicht:
„Die Kosten für den Tiefwasserhafen JadeWeserPort, den Niedersachsen und Bremen in Wilhelmshaven bauen, steigen weiter an. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, prognostiziert der Geschäftsführer der Hafenbaugesellschaft in einer Vorlage für den Aufsichtsrat 90 Millionen Euro Mehrkosten netto. Das entspricht gut 22 % der ursprünglichen Auftragssumme. Die Gesamtkosten des Projekts inklusive Mehrwertsteuer würden damit auf fast 589 Millionen Euro steigen.
Die mit dem Bau beauftragte Bunte-Gruppe begründet die Nachforderungen vor allem mit gestiegenen Roh- und Treibstoffpreisen. Probleme bei der Auftragsvergabe und der Baufreigabe hatten das Projekt um eineinhalb Jahre verzögert.“
Bereits im April 2008 musste Minister Hirche Mehrforderungen der Bunte-Gruppe in Höhe von 65 Millionen Euro und Verzögerungen beim Baufortschritt eingestehen. Im Zusammenhang mit den im April bekannt gewordenen Nachforderungen ist auch der zusätzlich gezahlte „Turbozuschlag“ in Höhe von 8,5 Millionen Euro ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Dieser ist durch die JadeWeserPort Infrastruktur und Beteiligungen GmbH & Co. KG, einer 100-prozen
tigen niedersächsischen Gesellschaft, für eine schnellere Fertigstellung gewährt worden. Die Bremer Seite ist an diesen Kosten nicht beteiligt.
1. Sind weitere Mehrkosten beim Bauvorhaben JadeWeserPort entstanden, und wie sollen diese finanziert werden?
3. Werden die ursprünglich eingeplanten europäischen Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro tatsächlich für das Hafenbauprojekt gewährt, oder verfallen Teile der Gelder aufgrund des verzögerten Baufortschritts?
Der Bau des JadeWeserPorts geht planmäßig voran. Dies ist vor Ort bereits deutlich sichtbar. Der Termin 2011 für die ersten 1 000 m Kaje steht. Die Gesamtfertigstellung wird deutlich früher erfolgen als ursprünglich vorgesehen.
Seit Baubeginn im Frühjahr des Jahres stehen Mehrkostenforderungen der Arbeitsgemeinschaft Bunte in zweistelliger Millionenhöhe im Raum. Dies ist seitdem bekannt und wurde auch zu keinem Zeitpunkt bestritten. Aber hier handelt es sich zunächst um Forderungen, d. h. nicht um tatsächliche Kostensteigerungen - wie in der Presse kolportiert.
Die Mehrkostenforderungen der Arbeitsgemeinschaft aus der verzögerten Vergabe beziffern sich aktuell auf insgesamt knapp 80 Millionen Euro netto. Darin sind die bisherigen 65 Millionen Euro enthalten. Derzeit sehen wir uns der Situation ausgesetzt, dass die extremen Preissteigerungen am Weltmarkt für Stahl und Energie selbst für Experten noch vor einiger Zeit für unmöglich gehaltenen wurden. Bei langjährigen Bauvorhaben dieser Größenordnung ist es gängige Geschäftspraxis, dass im Vertrag sogenannte Preisgleitklauseln vereinbart werden. Dies wird auch in den Vergabehandbüchern des Bundes entsprechend angeraten. Dadurch sollen die Risiken des Auftraggebers und des Auftragnehmers angemessen verteilt werden. Da nicht das gesamte Risiko für die lange Bauzeit dem Auftragnehmer angelastet werden kann, verbleibt stets auch ein Risiko beim Auftraggeber und hier letzten Endes beim Landeshaushalt. Vor diesem Hintergrund ist der überwiegende Teil der Forderungen zu verstehen. Die Arbeitsgemeinschaft ist aufgefordert, weitere Unterlagen nachzureichen, um die Prüfung zu einem Abschluss zu bringen. Derzeit werden zwischen der Realisierungsgesellschaft und der Arbeitsgemein
schaft Wege über eine einvernehmliche Lösung zu den Forderungen ausgelotet, sodass ein möglicher Endbetrag für eventuelle tatsächliche Steigerungen noch vollkommen offen ist. Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen können öffentlich noch keine weiteren Details bekannt gegeben werden.