Protokoll der Sitzung vom 09.10.2008

- als Träger des Landesjugendheimes Göttingen,

- über die Landesjugendämter in der direkten Zuständigkeit für die Kinder und Jugendlichen, die über die sogenannte Freiwillige Erziehungshilfe oder über die Fürsorgeerziehung in den Heimen untergebracht waren,

- über die Landesjugendämter in der Zuständigkeit für die Heimaufsicht.

Neben dem Landeserziehungsheim Göttingen, welches 1981 durch Kultusminister Remmers geschlossen wurde, gab es in Niedersachsen keine Heimeinrichtung für Fürsorgezöglinge in staatlicher Trägerschaft, sodass weit über 90 % der im Rahmen der staatlichen Fürsorgeerziehung in Heimen untergebrachten jungen Menschen in Einrichtungen freier Träger lebten.

Nach den bisher vorliegenden Informationen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass im Landesjugendheim Göttingen menschenunwürdige Zustände herrschten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bis 1961 gab es kein bundes- oder landesrechtliches Institut der Heimaufsicht. Die Heimaufsicht entwickelte sich mittelbar über die Aufsicht über die in Heimen untergebrachten Pflegekinder, einer Betreuungsform, die nach dem JWG möglich war, aber in der heutigen Zeit nicht mehr anzutreffen ist. Danach fanden für diese Kinder die Bestimmungen über den Schutz von Pflegekindern Anwendung (§ 39 Abs. 2 des Reichsjugendwohl- fahrtsgesetzes - RJWG). Im Unterschied zur Unterbringung in Pflegefamilien waren die Landesjugendämter für die Aufsicht der in den Heimen lebenden Pflegekinder zuständig. Die Ausgestaltung der Aufsichtsbefugnis war bis 1961 Angelegenheit der Länder. Die Vorschrift zur Heimaufsicht und die Zuständigkeit des Landesjugendamtes wurden erst 1961 in das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) eingefügt.

Zu 2: Das niedersächsische Sozialministerium hat Akten aus dem Hauptstaatsarchiv angefordert, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Misshandlungen in kirchlichen wie auch staatlichen Kinderheimen der 50er- und 60er-Jahre aktenkundig sind und wie Heimaufsichtsbehörden bei möglichen Verstößen reagiert haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass es sich keinesfalls um einen homogenen und einfach zugänglichen Aktenbestand handelt. Bedingt durch die Nachkriegssituation sowie die mehrfache Umorganisation der Landesjugendämter und der damit verbundenen Aufgaben ergibt sich ein Aktenbestand, der über mehrere Archive und über ganz Niedersachsen verteilt ist. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Aktenanalyse bisher noch nicht möglich gewesen.

Zu 3: Seit dem 23. September 2008 steht im niedersächsischen Sozialministerium eine TelefonHotline zu Verfügung, an die sich ehemalige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit Informationen über erlittene Misshandlungen wenden können. Postalisch können sich die Betroffenen an die Postadresse des niedersächsischen Sozialministeriums wenden. Seitdem die Telefon-Hotline bekannt gegeben wurde, haben 75 Frauen und Männer ihre persönlichen Heimerfahrungen mitgeteilt.

Die Erwartungen der Betroffenen richten sich insbesondere auf eine kollektive und individuelle Aufarbeitung. Sie wünschen sich eine historische Erforschung dieser Zeit und therapeutische Unterstützung. Des Weiteren erwarten sie die rentenversicherungsrechtliche Berücksichtigung der Arbeitszeiten, für die sie kein oder kaum Entgelt erhalten haben. Außerdem möchten sie, dass eine

gemeinsame Lösung für Entschädigungen gefunden wird.

Die Frage, wie man den Erwartungen der Betroffen gerecht werden kann, wird den o. g. runden Tisch beschäftigen. Sowohl Bund, Länder und die Träger der konfessionellen Einrichtungen als auch Vertreterinnen und Vertreter der ehemaligen Heimkinder werden sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, und die Landesregierung wird sich aktiv in diese Gespräche einbringen.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Engagement von Jugendleitern fördern - Wann und wie wird das Versprechen des Ministerpräsidenten eingehalten?

Ehrenamtliches Engagement sei für eine Gesellschaft von großer Bedeutung und verdiene daher gerade im Bereich der Jugendarbeit große Unterstützung, so die Aussage des Niedersächsischen Ministerpräsidenten bei einer Veranstaltung im Gästehaus der Landesregierung am 27. Juni 2008. Auch bei einem Gespräch, zu dem der Ministerpräsident Mitglieder des BDKJ Niedersachsen (Bund der Deutschen Ka- tholischen Jugend) am 4. September 2008 eingeladen hatte, war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit eines der zentralen Themen; so war es der örtlichen Presse zu entnehmen.

Die Vertreter des BDKJ setzten sich bei diesem Gespräch dafür ein, dass Jugendleiterinnen und -leiter, die beispielsweise ein Zeltlager leiten, für einen Teil ihrer Tätigkeit die Möglichkeit erhalten, Sonderurlaub zu bekommen, ohne einen Verdienstausfall verkraften zu müssen.

Derzeit besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Allerdings handelt es sich dabei um unbezahlten Urlaub. Wegen der Kürzungen im Bereich der Jugendarbeit ist seit einigen Jahren die Möglichkeit entfallen, den dadurch entstandenen Verdienstausfall zum Teil aus Landesmitteln zu erstatten.

Wie einer aktuellen Pressemitteilung des BDKJ zu entnehmen ist, zeigte der Ministerpräsident Verständnis für das Anliegen und versprach, „dass noch im September dieses Jahres konkretisierende Gespräche mit dem Sozialministerium“ anständen. Darin solle beraten werden, wie man seitens des Landes eine „modifizierte Regelung“ in Kraft setzen könne.

Ebenfalls werde „er das Gespräch mit der Wirtschaft suchen, um an die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen zu appellieren.

Ziel müsse sein, dass die Betriebe wenigstens fünf Tage im Jahr Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit unter Fortführung des Gehalts gewährleisten.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Haben die für September 2008 angekündigten „konkretisierenden Gespräche“ bereits zu einem Ergebnis geführt, bzw. wann ist mit einem Abschluss dieser Gespräche zu rechnen?

2. Wie soll die vom Ministerpräsidenten angesprochene „modifizierte Regelung“ aussehen, und wann ist deren Umsetzung geplant?

3. Mit welchen Initiativen beabsichtigt die Landesregierung, die vom Ministerpräsidenten angesprochene gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen im Hinblick auf die ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen zu realisieren?

Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger gewinnt in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens mehr und mehr an Bedeutung. Die Landesregierung erkennt insbesondere die Bedeutung des freiwilligen Engagements im Bereich der Jugendarbeit an. Sie wird auch zukünftig in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden ihren Beitrag zur deren Unterstützung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen leisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Gespräche der Landesregierung, in die auch der Landesjugendring einbezogen wurde, haben einen einvernehmlichen Lösungsansatz ergeben. Danach soll ab 2009 die Erstattung von Verdienstausfall bei privaten Arbeitgebern z. B. für die Teilnahme an Veranstaltungen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des Gesetzes über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports wieder eingeführt werden. Dafür werden jährlich 120 000 Euro zur Verfügung gestellt, die analog der Verteilung der Bildungsmittel nach dem Jugendförderungsgesetz auf die Verbände verteilt werden. Geplant ist, dass die Mittel für die Erstattung von Verdienstausfall auch für Bildungsmaßnahmen genutzt werden können und umgekehrt. Den Verbänden wird damit die Möglichkeit eröffnet, flexibel und in eigener Verantwortung über den Mitteleinsatz für Verdienstausfallerstattungen zu entscheiden.

Zu 3: Die Landesregierung wird ihre Möglichkeiten nutzen, um bei Kontakten und Gesprächen mit der Wirtschaft auf den Wert der ehrenamtlichen Jugendarbeit hinzuweisen und für das Ehrenamt zu werben. Konkrete Initiativen können erst nach

Zustimmung zum Haushaltsplan 2009 benannt werden.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Ein Erhebungsbogen pro Jahr für die Künstlersozialversicherung - Zuviel Bürokratie für Unternehmen?

In der Antwort Nr. 44 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Victor Perlis („Warum will die Landesregierung die Künstlersozialversiche- rung abschaffen?") zum September-Plenum führt die Landesregierung aus, dass das Wirtschaftsministerium eine „Notwendigkeit der Entbürokratisierung für die derzeitige Ausgestaltung der Künstlersozialkasse" sehe und „dass die Erhebungs- und Kontrollkosten der Versicherung optimiert werden und der Kreis der Versicherungsberechtigten klar zu definieren ist.“ Aus diesem Grund hatte das Wirtschaftsministerium im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates einem Antrag zugestimmt, wonach „die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert" werden soll.

Gleichzeitig betont die Landesregierung die Bedeutung der Künstlersozialkasse, da sie die „existentielle Sicherheit für freiberuflich Kultur- und Medienschaffende (schafft)" und „unverzichtbar" sei.

Der tatsächliche Aufwand, den Unternehmen für die Einzahlung in die Künstlersozialkasse leisten müssen, besteht derzeit darin, dass einmalig ein vierseitiger Fragebogen ausgefüllt und in den Folgejahren einmal jährlich auf einem Erhebungsbogen die Summe aller an Künstler und Publizisten ausgezahlten Beträge eingetragen werden muss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorschläge hat die Landesregierung, den dargestellten bürokratischen Aufwand zu optimieren?

2. Welche Personengruppen sollten nach Auffassung der Landesregierung Mitglied in der Künstlersozialversicherung werden dürfen?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Voraussetzungen, nach denen derzeitig eine Abgabepflicht an die Künstlersozialversicherung besteht, zu ändern? Falls ja, in welcher Hinsicht?

Die Künstlersozialversicherung schafft existenzielle Sicherheit für freiberuflich Kultur- und Medienschaffende, die wegen zu geringer Einkünfte keine Vorsorge für ihr Alter treffen können. Daher ist die

Niedersächsische Landesregierung für den Erhalt der Künstlersozialversicherung. Im Interesse ihrer Versicherten ist aber auch zu beachten, dass die Erhebungs- und Kontrollkosten der Versicherung optimiert werden und die Abgabepflichten für Unternehmen nachvollziehbar sein müssen.

Die Abgaben für die Künstlersozialversicherung sind rückwirkend für einen Zeitraum von fünf Jahren zu entrichten. Dieser lange Zeitraum bedeutet für die Unternehmen einen erheblichen Aufwand in der Nachrecherche und hat Rechts- und Finanzunsicherheiten zur Folge.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Besonders für sehr kleine Unternehmen ist die rückwirkende Abgabepflicht für einen Zeitraum von fünf Jahren unter den geschilderten Voraussetzungen mit einem hohen Aufwand und großer Unsicherheit über die tatsächliche Rechtslage verbunden. Eine Verkürzung des Rückwirkungszeitraumes oder eine Freistellungsgrenze für sehr kleine Unternehmen wären aus Sicht der Landesregierung diskussionswürdige Optionen, um den Aufwand beherrschbar zu halten.

Zu 2: Hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten für Künstler zur Künstlersozialversicherung besteht aus Sicht der Landesregierung kein Veränderungsbedarf.

Zu 3: Die Landesregierung kann die Voraussetzungen für die Abgabepflichten an die Künstlersozialversicherung selbst nicht ändern, weil diese bundesrechtlich bestimmt sind. Optimierungsvorschläge, wie z. B. im Sinne der Ziffer 1, wird sie an geeigneter Stelle in den Diskussionsprozess einbringen.

Anlage 30

Antwort