Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Zurzeit sind im Landkreis Cuxhaven vier und im Landkreis Osterholz fünf Schulleitungsstellen an folgenden Schulformen nicht besetzt:

Landkreis Cuxhaven:

eine Grundschule, eine Förderschule, Schwerpunkt Geistige Entwicklung, eine Realschule und eine Haupt- und Realschule

Landkreis Osterholz:

vier Grundschulen, eine Hauptschule

Zu 2: Ab Veröffentlichung der Stellenausschreibung dauert die Besetzung einer Stelle im günstigsten Fall etwa ein halbes Jahr. Dies setzt beispielsweise voraus, dass eine Benehmensherstellung mit der Schule oder dem Schulträger gemäß § 45 Abs. 2 NSchG und/oder eine Neuausschreibung auf Verlangen der Frauenbeauftragten gemäß § 7 Abs. 4 NGG nicht erfolgen muss.

Zu 3: Stellen, die absehbar frei werden, beispielsweise durch Versetzung in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze, werden mit ausreichendem Vorlauf ausgeschrieben, damit sie möglichst mit Ausscheiden der bisherigen Stelleninha

berin bzw. des bisherigen Stelleninhabers wieder besetzt werden können. Jede Bewerberin und jeder Bewerber um eine ausgeschriebene Beförderungsstelle hat einen Anspruch darauf, dass das Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird (der sogenannte Bewerbungs- verfahrensanspruch). Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 4 NBG ist die Stelle einer ausgewählten Bewerberin oder eines ausgewählten Bewerbers grundsätzlich erst dann frei, wenn die Ernennung vollzogen und die Erprobungszeit erfolgreich absolviert wurden.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Wie sicher sind die niedersächsischen Tunnel?

Beim Tunneltest 2008 des ADAC kam der Heidkopftunnel im deutschlandweiten Vergleich auf Platz 1, im europäischen Vergleich belegte er den zweiten Rang. Fachleute führen die gute Platzierung insbesondere auf die bisher bestehende Sperrung des Heidkopftunnels für Gefahrguttransporte zurück. Auch durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurden seit 2003 sämtliche Tunnel hinsichtlich ihres Sicherheitsstandards analysiert und werden im Zuge des Programms „Sicherheit in Straßentunneln“ des Bundes teilweise nachgerüstet. Die Ergebnisse der Zertifizierung wurden bisher aber nicht veröffentlicht. Im Entwurf zum Haushalt 2009 sind hingegen bereits personelle Verstärkungen als Konsequenz für höhere Sicherheitsstandards in niedersächsischen Tunneln enthalten. Die konkreten Aufgaben und damit zu bewirkende Veränderungen in der Sicherheitslage niedersächsischer Tunnel sind bisher nicht öffentlich bekannt geworden.

Der Bau der A 38 und des Heidkopftunnels war u. a. mit der Unfallgefahr bei Gefahrguttransporten für die Ortsdurchfahrten begründet worden. Aber die Gefährdungssituation hat sich durch die bisherige Sperrung des Tunnels für Gefahrguttransporte für alle Orte, die an Umleitungsstrecken liegen, nicht geändert. Aktuell dient laut Ausschilderung die südlich des Tunnels liegende B 80 als Umleitung für die A 38. Allerdings wurden Aussagen von Herrn Dr. Wetzig als Sprecher für das Land Niedersachsen im Gerichtsverfahren um die Ortsumgehung Waake bekannt, dass die nördlich von der A 38 liegende Ortsumgehung Waake als offizielle Umleitung für den Heidkopftunnel benötigt werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Zwischenstand bzw. das Ergebnis der Zertifizierung aller Tunnel in Niedersachsen?

2. Welche Tunnel wurden als „unbedenklich“ einschließlich Gefahrguttransporten eingestuft, bzw. bei welchen müsste bei bedenklicher Einstufung noch nachgebessert werden, und wie sehen die Nachbesserungen aus?

3. Welche Strecke wird am Heidkopftunnel zukünftig als Umleitung für die A 38 und für Gefahrguttransporte genutzt werden, vor dem Hintergrund der aktuellen Ausschilderung der B 80 einerseits und den anderslautenden Aussagen in Gerichtsverfahren um die Ortsumgehung Waake andererseits?

Der Neubau der A 38 Göttingen–Halle ist als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 im „Vordringlichen Bedarf“ als „laufendes und fest disponiertes Vorhaben“ ausgewiesen. Der Heidkopftunnel („Tunnel der Deutschen Einheit“) im Zuge der A 38 liegt im Bereich der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen. Er wurde aus umweltfachlichen Gründen erforderlich, da die Zerschneidungswirkung der Autobahn in tiefer Einschnittslage im ökologisch wertvollen Bereich Heidkopf/ehemaliger Grenzstreifen als unzulässig verworfen werden musste. Der Heidkopftunnel wurde mit dem angrenzenden Streckenabschnitt der A 38 im Dezember 2006 unter Verkehr genommen.

Die Sicherheitsaspekte bei Tunneln und bei Umleitungsstrecken werden ständig überprüft. Dies gilt insbesondere auch für den Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern. Generell müssen Umleitungsstrecken für den Autobahnverkehr und für Gefahrguttransporte nicht identisch sein.

Umleitungsstrecke für den Streckenabschnitt der A 38 mit dem Heidkopftunnel sind die auch durch Hessen und Thüringen verlaufende U 58 und U 85 im Zuge der B 27 und der B 80 südlich der A 38. Nördlich der A 38 bietet der Bundesstraßenzug B 27, B 446 und B 247 zwischen der A 7 bei Göttingen und der A 38 bei Leinefelde/Worbis eine großräumige Umleitungsstrecke zwischen diesen Autobahnen. Insbesondere nach Realisierung der in Planung befindlichen Maßnahmen im Zuge der B 27 und der B 247 wird diese Strecke weitgehend ohne Ortsdurchfahrten und mit erhöhtem Sicherheitspotenzial befahrbar sein.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen wurden seit 2003 sämtliche Tunnel im Zuständigkeitsbereich der NLStBV hinsichtlich ihres Sicherheitsstandards analysiert und im Zuge des Programms „Sicherheit in Straßentunneln“ des Bundes teilweise aufwändig nachgerüstet. Hervorzuheben ist hierbei der Umbau des Emstunnels, der 2007 abgeschlossen wurde und ein Volumen von rund 7 Millionen Euro umfasste. Das Programm zur Nachrüstung der Tunnel ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die halboffenen Tunnel werden zurzeit begutachtet und bewertet. Die daraus resultierenden Nachrüstungen werden im Zuge des Programms „Sicherheit in Straßentunneln“ 2009 geplant und anschließend umgesetzt.

In Deutschland sind die für die Tunnelsicherheit maßgebenden Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) 2006 nochmals überarbeitet worden, im Wesentlichen hinsichtlich der in der EG-Tunnelrichtlinie geforderten Organe (Verwaltungsbehörde, Tunnelmanager, Sicherheitsbeauftragter und Untersuchungsstelle) für den Tunnelbetrieb. Die aus den neuen Richtlinien erwachsenden Aufgaben der einzurichtenden Organe sowie des zu gewährleistenden Sicherheitsniveaus für die Tunnelüberwachung erfordern zusätzliches Personal.

Zu 2: Die Frage kann zurzeit nicht abschließend beantwortet werden. Die künftige Nutzung von Straßentunneln für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern wird durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Hierfür sind Risikobetrachtungen durchzuführen. Bei der Anwendung von Beschränkungen muss die zuständige Behörde auf Grundlage der Risikobetrachtungen jedem Straßentunnel gemäß ADR eine Tunnelkategorie zuordnen (Einstufung). Das Verfahren zur Kategorisierung wird derzeit in einer Bund-LänderArbeitsgruppe erarbeitet und voraussichtlich im Frühjahr 2009 abgeschlossen. Erst auf dieser Grundlage kann eine Kategorisierung durchgeführt werden. Niedersachsen ist Mitglied in der BundLänder-Arbeitsgruppe. Nachbesserungen von Straßentunneln, die den RABT entsprechen, sind im Zuge der Kategorisierung nicht vorgesehen.

Zu 3: Nach heutigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass die beschilderte Umleitungsstrecke für den Autobahnverkehr der A 38

im Bereich Heidkopftunnel auch zukünftig über die B 80 geführt wird. Änderungen hierzu sind gemeinsam mit den betroffenen Nachbarländern Hessen und Thüringen abzustimmen.

Eine spezielle Umleitungsstrecke für Gefahrguttransporte ist nicht zwingend vorgegeben. Für den Gefahrgutverkehr südlich der A 38 kommt die Route über die B 80 und für den Gefahrgutverkehr nördlich der A 38 die Route über die B 27 infrage. Insofern liegt keine anderslautende Aussage zum Gerichtsverfahren um die Ortsumgehung Waake vor.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 15 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Versuchen Rechtsextremisten die CDU-nahen Jugendorganisationen zu unterwandern?

Mehrere Presseveröffentlichungen der letzten Monate haben bei Leserinnen und Lesern den Eindruck erweckt, dass verschiedene demokratieschädigende und ausländerfeindliche Äußerungen sowie ein fahrlässiger Umgang mit Nazisymbolik in Teilen der Funktionärsschicht der CDU-(nahen) Jugendorganisationen ein Problem darstellen.

So berichtete die taz am 10. September 2008 über einen Vorfall in Celle, demzufolge einige Mitglieder der Jungen Union (JU), darunter der dortige Kreisvorsitzende, „nach einer Party im Stechschritt und mit Hitlergruß vor einem linksalternativen Zentrum aufmarschiert“ seien. Sie hätten die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe Ermittlungen wegen des Hitlergrußes aufgenommen.

Dass dieser Sachverhalt nicht nur von örtlicher Bedeutung ist, ergibt sich nach Auffassung vieler Beobachterinnen und Beobachter aus dem Kontext mit folgenden Meldungen:

Am 24. September 2008 berichtete die taz über Schulungen der JU Hamburg, die in Zusammenarbeit mit Vertretern des „Instituts für Staatspolitik“ angeboten wurden. Laut der Darstellung verschiedener Fachorgane ist dieses Institut eine Organisation, „die der intellektuellen ‚Neuen Rechten‘ zuzuordnen ist, einer Strömung innerhalb der extremen Rechten, die sich darauf konzentriert, Rechtsextremismus mit Ideologie zu untermauern“.

Bereits am 20. März 2008 ist durch einen Artikel der Welt bekannt geworden, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kreischef der JU Hamburg-Nord eingeleitet hat, der eine südländisch aussehende Kommili

tonin als „Niggerschlampe“ beschimpft und mit Bierdeckeln beworfen haben soll. Außerdem habe er gesagt, „Nichtarier“ seien „eine Schande für das Juristentum“.

Am 23. Mai 2008 berichtete der Tagesspiegel, dass der Vorsitzende des CDU-nahen Studentenverbandes RCDS fordert, die Stimmrechte von Rentnern und Arbeitslosen bei Wahlen durch ein „doppeltes Wahl- und Stimmrecht“ für Leistungsträger einzuschränken.

Die Wochenzeitung ZEIT schilderte am 30. Mai 2008, dass der Altonaer Vizekreischefs der Schüler Union öffentlich ein Ende der Zuwanderung sowie einen Integrationszwang für Ausländer forderte. Zu den Bürgerschaftswahlen sei er für die DVU angetreten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Rechtsextremisten versuchen, die CDU-nahen Jugendverbände (Junge Union, Schüler Union sowie Ring Christlich-Demo- kratischer Studenten) zu unterwandern oder durch gezielte Netzwerkbildungen ihre politische Einflussnahme auszubauen?

2. Liegen durch die genannten Vorfälle und Äußerungen bei den CDU-nahen Jugendorganisationen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für das Vorliegen von extremistischen Bestrebungen vor, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz begründen (vgl. § 5 Abs. 1 NVerfSchG)?

3. Welche demokratischen und politischen Standards muss ein Jugendverband aus Sicht der Landesregierung erfüllen, damit er - als Mitglied der Vereinigung Politische Jugend - Land Niedersachsen e. V. (VPJ) oder auf anderem Weg - Haushaltsmittel des Landes beanspruchen kann, um damit politische Bildungsangebote als „aktive Maßnahmen zur Verhinderung antidemokratischen Einflusses auf die junge Generation“ durchzuführen (vgl. Satzung des VPJ)?

Die Niedersächsische Landesregierung kommentiert Vorgänge, die in die Zuständigkeit anderer Bundesländer und somit nicht unter den Beobachtungsauftrag der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde fallen, nicht. Bis auf einen Vorfall haben sich alle Ereignisse, auf die in der Anfrage Bezug genommen wird, außerhalb Niedersachsens zugetragen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen der ihm nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Eingriffsschwelle für eine Beobachtung durch den Verfas

sungsschutz ist gesetzlich klar festgelegt und damit verbindlich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Demnach müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ (§ 5 Abs. 1 NVerfSchG) für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Dabei ist für eine entsprechende Zuordnung einer Organisation das Gesamtbild der Organisation maßgebend, d. h. das Zusammenspiel personeller, institutioneller und programmatischer Faktoren, die für ihre Ausrichtung und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit prägend sind. Es reicht infolgedessen nicht aus, die Beobachtung einer Organisation nur auf bedenkliche Verlautbarungen eines einzelnen (führenden) Funktionsträgers zu stützen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind nach § 4 Abs. 1 Satz 3 NVerfSchG nur dann Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NVerfSchG, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des NVerfSchG erheblich zu beschädigen. Das trifft auf den in der Anfrage dargestellten Vorfall in Celle nicht zu.

Zu 3: Politische Bildungsangebote sollen dazu beitragen, dass junge Menschen zu freien Staatsbürgern heranwachsen und ihre Rechte und Pflichten auf der Grundlage der Verfassung im demokratischen Staat wahrnehmen. Sie dienen dazu, Jugendliche staatspolitisch zu interessieren, politisch zu bilden und auf die mitbürgerliche Verantwortung hinzuweisen wie auch junge Menschen in die aktive, verantwortliche politische Mitarbeit auf allen Ebenen der Gesellschaft einzubeziehen. Dabei gilt es insbesondere jungen Menschen zu helfen, demokratische Grundwerte auf der Basis der Verfassung zu erkennen, zu achten und zu erleben. Dies erfolgt in der Regel durch Informationsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen, Veranstaltungen der allgemeinen politischen Willens- und Meinungsbildung oder zur Verbreitung des (auch historischen) politischen Grundwissens. Die Bildungsveranstaltungen sollen auf freiwillige Teilnahme der jungen Menschen aufbauen, öffentlich ausgeschrieben und allen zugänglich sein. Zu einer Beurteilung demokratischer und politischer Standards im Zusammenhang mit einer Förderungswürdigkeit gehört, dass ein Verband die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung bei wiederholter Nennung eines Trägers, Vereins oder Verbandes im Verfassungsschutzbericht nicht für möglich erachtet.