Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Zu 3: Entsprechend den Vorbemerkungen werden die jeweiligen Messungen unter Berücksichtigung des Informationsbedarfs für die Zielsetzung (z. B. Ablaufplan in Bezug auf die verkehrsrechtlichen

Vorschriften, Arbeitsschutz) durchgeführt. Dabei kommen folgende Messgeräte zum Einsatz:

Messungen in La Hague:

Die Messung der Neutronendosisleistung wird mit der Sonde NM2, Gerät Nr. 449 des Herstellers NE Technology Limited durchgeführt. Die Kalibrierung wurde letztmalig am 20. November 2006 durchgeführt und am 21. November 2006 zertifiziert (Gül- tigkeit zwei Jahre)

Die Messung der Gammadosisleistung wird mit der Sonde Babyline 81, Gerät Nr. 404 des Herstellers Nardeux durchgeführt. Die Kalibrierung wurde letztmalig am 9. November 2006 durchgeführt und am 10. November 2006 zertifiziert (Gültigkeit zwei Jahre).

Umladungen in Valognes und Dannenberg:

Die Messung der Neutronendosisleistung wird mit der Sonde LB 6411 des Herstellers Berthold mit dem Anzeigegerät UMO LB 123 durchgeführt. Die Kalibrierung wurde letztmalig am 22. Juni 2006 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit einem Am/Be-Strahler überprüft und ist bis zum 22. Juni 2011 gültig. Zusätzlich führt der Betreiber halbjährlich Funktionsprüfungen und eine Überprüfung der Kalibrierung durch. Die letztmalige interne Überprüfung erfolgte am 17. September 2008.

Die Messung der Gammadosisleistung wird mit einem Zählrohr LB1236 der Firma Berthold mit Anzeigegerät UMO 123 durchgeführt. Das Gerät ist am 27. April 2005 durch das Bayrische Landesamt für Maß und Gewicht geeicht worden. Die Eichung ist bis 31. Dezember 2011 gültig. Zusätzlich führt der Betreiber halbjährliche Funktionsprüfungen und eine Überprüfung der Kalibrierung durch. Die letztmalige Überprüfung erfolgte am 30. September 2008.

Damit erfüllen die verwendeten Geräte alle rechtlichen und technischen Erfordernisse zur direkten Ermittlung der Dosisleistung nach Stand von Wissenschaft und Technik.

Anlage 6

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 8 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Einführung eines Deutschen Qualifikationsrahmens

Nach der Verabschiedung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) befindet sich die Debatte um die Gestaltung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) in vollem Gange. Der Qualifikationsrahmen soll das Bildungssystem insgesamt transparenter und durchlässiger gestalten, Bildungsgänge und -abschlüsse vergleichbar machen und die nationale wie internationale Mobilität von Lernenden und Absolventinnen und Absolventen erhöhen. Seine Gestaltung ist eine große Herausforderung für die Bildungspolitik - trotzdem wird die Debatte in der Öffentlichkeit bislang eher wenig bekannt gemacht und aufgegriffen. Die Diskussion um die Erarbeitung des DQR wird bislang in einer Arbeitsgruppe geführt, die Veröffentlichung der Ergebnisse lässt seit Langem auf sich warten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird der Entwurf einer DQR-Matrix beschlossen und dem Landtag sowie der Öffentlichkeit zur Kenntnis und Diskussion gegeben?

2. Welche Ziele verbindet die Landesregierung mit der Einführung eines Deutschen Qualifikationsrahmens?

3. Welche rechtlichen Probleme sieht die Landesregierung bei der Umsetzung des EQR bzw. Einführung des DQR?

Die Kultusministerkonferenz verabschiedete 2005 mit dem Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse ein wichtiges Ergebnis des zwischenstaatlichen Bologna-Prozesses. Dabei wurde gleichzeitig beschlossen, dieses Transparenzinstrument auf alle Bildungsabschlüsse auszudehnen. Damit war grundsätzlich beschlossen, einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu erstellen, wobei der Zeitpunkt aber noch offen blieb.

Im Rahmen der Binnenmarktstrategie wurde 2005 von der EU-Kommission ein Arbeitsdokument zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) als Basis für die EU-weite Konsultation vorgelegt. Mit der darin enthaltenen Aufforderung, die nationalen Qualifikationen über einen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) damit zu verlinken, wurde der Zeitpunkt für diesen Qualifikationsrahmen festgelegt. Die Wirtschaft hatte daneben im Zuge der europäischen Initiativen bereits 2005 mit der Erarbeitung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) begonnnen, um vor allem die Qualifikationen des dualen Systems aufzuwerten.

Die 181. Amtschefkonferenz (10./11. Februar 2005) richtete als Reaktion auf die Ankündigung des Zeitplanes für die Erarbeitung eines EQF durch die EU-Kommission im Dezember 2004 die Arbeitsgruppe „Europäischer Qualifikationsrahmen“ der Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten (EuKiA-AG EQF-DQR) ein. Die KMK hat in Kooperation mit dem Bund dieser Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, die bereits durch Akteure der Zivilgesellschaft gestarteten Initiativen aufzunehmen, sie zu bündeln und unter der Führung von Bund und Ländern bis zur erfolgreichen Entwicklung eines DQR voranzutreiben. Damit haben - parallel zur Entwicklung des EQF auf EU-Ebene - Bund, Länder, Sozialpartner und Experten in Deutschland an der Entwicklung eines DQR gearbeitet.

Die endgültige Fassung des EQF, die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008, wurde am 6. Mai 2008 im Amtsblatt der EU (C 111) veröffentlicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Arbeitsgruppe „Europäischer Qualifikationsrahmen“ der Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten (EuKiA-AG EQF- DQR) hat den Auftrag erhalten, der 197. Amtschefkommission im Februar 2009 den Matrixentwurf vorzulegen, um die Freigabe für die sich anschließende Erprobungsphase zu erreichen. In dieser Erprobungsphase sollen den einzelnen Niveaustufen exemplarisch eine Reihe ausgewählter Qualifikationen zugeordnet werden, um die Eignung der Matrix oder auch einen eventuellen Überarbeitungsbedarf festzustellen. Dieser Prozess wird begleitet durch eine Bund-LänderKoordinierungsgruppe und einen erweiterten Arbeitskreis, in dem auch Experten und die Sozialpartner vertreten sind. Bereits dadurch wird weitgehend sichergestellt, dass sich die Fachöffentlichkeit und die Interessengruppen in die Erarbeitung des DQR einbringen können.

Nach erfolgreicher Erprobungsphase könnte der DQR Anfang 2010 von der KMK beschlossen werden. Um darüber hinaus das berechtigte Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu befriedigen, wurde eine Website zum DQR eingerichtet, die seit Kurzem zugänglich ist unter http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de. Bereits am 5. und 6. März 2008 war die Fachöffentlichkeit bei einer Fachta

gung von BMBF und KMK in Berlin über den Erarbeitungsstand informiert worden.

Zu 2: Die Landesregierung unterstützt wie die anderen Länder und der Bund die Erarbeitung dieses Transparenzinstrumentes, das nach seiner Fertigstellung die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems mit seinen Besonderheiten im europäischen Bildungsraum korrekt verorten soll.

Zu 3: Ein von Bund und Ländern vorgesehenes Rechtsgutachten soll prüfen, welche rechtlichen Probleme mit dem DQR verbunden sein könnten und wie sie zu lösen sind. Das Ergebnis des Gutachtens bleibt abzuwarten.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 9 des Abg. Wilhelm Heidemann (CDU)

Rolle des B-Teams des AStA der Leibniz Universität Hannover im Rahmen der Schülerdemonstration am 12. November 2008 in Hannover

Im Zuge der Schülerdemonstration am 12. November 2008 in Hannover ist es nach einer zunächst friedlichen Kundgebung am Opernplatz im weiteren Verlauf zu gewaltsamen Ausschreitungen und schwerwiegenden Rechtsverstößen gekommen. Rund 700 Demonstranten durchbrachen die Bannmeile des Landtages, Steine wurden geworfen und Fenster des Landtagsgebäudes zerstört.

Das sogenannte B-Team des AStA der Leibniz Universität Hannover gehörte neben dem Landesschülerrat zu den Hauptinitiatoren der Kundgebung in Hannover. Laut Bericht der Neuen Presse vom 13. November 2008 trat auf der Kundgebung am Opernplatz der Sprecher des B-Teams des AStA der Leibniz Universität Hannover als Hauptredner auf. Dieser erklärte im Nachgang der Schülerdemonstration in der Neuen Presse vom 14. November Folgendes: „Klar lässt sich darüber streiten, ob es legitim war, dass wir uns vor dem Landtag aufgehalten haben.“

Die Aussage des Mitorganisators der Schülerdemonstration überrascht Beobachter. Schließlich handelt es sich um einen Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Ausweislich der Homepage der Leibniz Universität Hannover ist er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht beschäftigt. Er betreut dort die anwaltsorientierte Ausbildung (ADVO-Z) und die Vortragsreihe „Studentenfutter“, welche regelmäßig im Rahmen der anwaltsorientierten Juristenausbildung stattfindet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung des Landesschülerrats, sich als Konsequenz aus dem Verlauf der Schülerdemonstration vom 18. November 2008 zukünftig nicht mehr an Demonstrationen zu beteiligen, die vom B-Team des AStA der Leibniz Universität Hannover geplant und durchgeführt werden, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 14. November 2008 berichtet?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit und in welchem Umfang die Aktivitäten des B-Teams aus Pflichtbeiträgen der Studierenden finanziert werden?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerungen des B-Team-Sprechers zur Verletzung der Bannmeile in Kenntnis seines beruflichen Hintergrundes?

Zu 1: Die Landesregierung begrüßt, dass sich die Schülerschaft in Niedersachsen für optimale Bildungschancen einsetzt, soweit sich dieses Engagement im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hält und die bestehenden Gesetze sowie Rechtsvorschriften geachtet werden.

Die Landesregierung begrüßt ferner, dass sich der Landesschülerrat sowohl während als auch unmittelbar nach der Demonstration von den gewaltsamen Ausschreitungen distanziert und die Ausschreitungen außerordentlich bedauert hat (vgl. Pressemitteilung des Landesschülerrats Nieder- sachsen vom 12. November 2008).

Eine Beurteilung über die Entscheidung des Landesschülerrats, sich an gewissen Demonstrationen nicht mehr zu beteiligen, kann nicht erfolgen.

Zu 2: Angesichts der Kürze der Zeit konnte weder seitens der Landesregierung noch seitens der Leibniz Universität Hannover festgestellt werden, ob für die Aktivitäten des sogenannten B-Teams Beiträge der Studierendenschaft verwendet wurden. Das Fachministerium hat die Leibniz Universität Hannover aufgefordert, die erforderlichen Feststellungen zeitnah zu treffen und im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zu gewährleisten, dass eine zweckentsprechende Verwendung der Pflichtbeiträge der Studierendenschaft auch weiterhin gewährleistet wird.

Zu 3: Die Äußerung des B-Team-Sprechers ist aus Sicht der Landesregierung inhaltlich nicht zu akzeptieren. Die Leibniz Universität Hannover ist über den Sachstand informiert.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 10 der Abg. Ronald Schminke und HansDieter Haase (SPD)

Küstenfischerei in Niedersachsen - COFADNachfolgestudie ja oder nein?

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMEVL) hat mitgeteilt (Schreiben vom 25. Juli 2008) , dass das Land Niedersachsen die Absicht nicht weiterverfolgt, ein Nachfolgegutachten auf Basis der COFADStudie „Küstenfischerei in Niedersachsen“ (2004) erstellen zu lassen.

In Zusammenhang mit der Diskussion um Ausbaggerungsarbeiten in der Ems und mit Blick auf die anderen norddeutschen Küstenländer wird die Frage nach einem Folgegutachten immer drängender.

Wir fragen die Landesregierung: