Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen sichern: Freier Eintritt zu den Landesmuseen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/903

Die Fraktionen haben sich darüber geeinigt, dass dieser Antrag ohne erste Beratung überwiesen werden soll.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Zuständig ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist so beschlossen worden.

Die Festlegung der Zeit und der Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts wird entsprechend bekannt gegeben.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Schluss der Sitzung: 16.33 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

Tagesordnungspunkt 29:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/905

Anlage 1

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 3 der Abg. Markus Brinkmann, Heinrich Aller, Petra Emmerich-Kopatsch, Renate Geuter, Swantje Hartmann, Dieter Möhrmann, Sigrid Rakow, Wiard Siebels und Detlef Tanke (SPD)

Wirtschaftliche Situation der Spielbanken Niedersachsen GmbH

Seit dem Verkauf der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) an den österreichischen Investor Casino Austria haben sich die Rahmenumstände nachhaltig verschlechtert. Der Bruttospielertrag ist deutlich rückläufig. Das klassische Spiel (Roulette, Black Jack, Poker) steht an mehreren Standorten zur Disposition, der Abbau von 120 Arbeitsplätzen steht bevor. Zu den Ursachen der Umsatzflaute bei Spielbanken zählen nach Branchenangaben die Einführung von Rauchverboten, die Ausweiskontrollen und die immer stärker werdende Konkurrenz durch gewerbliche Spielhallen.

Meldungen zufolge verhandelt die SNG mit der Landesregierung über ihren Wunsch, die bereits aus Anlass des Verkaufs gesenkte Spielbankenabgabe abermals zu verringern.

Am 31. März 2008 hat die SNG vor dem OVG Lüneburg letztinstanzlich gegen das Land in der Rechtsfrage obsiegt, ob die SNG ein Onlinecasino betreiben dürfe. Wie nun obergerichtlich festgestellt wurde, verfügt die SNG über eine Konzession zum Betrieb eines Onlinecasinos. Diese von der Landesregierung erteilte Genehmigung steht jedoch im Widerspruch zum Glücksspielstaatsvertrag der Länder. Daher verhandeln Land und SNG über die Höhe des Schadensersatzes, den das Land entrichten müsste, falls die SNG von ihrem Recht auf Errichtung eines Onlinecasinos keinen Gebrauch mache.

Wiederholte Nachfragen zum Stand der Dinge konnten Vertreter der Landesregierung bisher nicht beantworten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Landesregierung und SNG über eine Veränderungen der Abgabenregelung zur wirtschaftlichen Stabilisierung der SNG, und wie hoch wären die sich daraus ergebenden monetären Belastungen für Land und Gemeinden?

2. Wie haben sich die Einnahmen von Land und Kommunen aus der Spielbankenabgabe, der Zusatzabgabe, der weiteren Abgabe und dem

Spielbankengemeindeanteil seit dem Jahre 1998 entwickelt, und was erwartet das Land für die nächsten Jahre?

3. Wie hoch sind die Forderungen der SNG für den Verzicht auf die Nutzung des Rechtstitels, der sich aus dem Urteil des OVG Lüneburg vom 31. März 2008 (Erlaubnis des Glücksspiels im Internet) ergibt sowie aus weiteren Schadensersatzforderungen gegen das Land bzw. die HanBG?

Der Markt für Spielbanken ist in Deutschland, aber auch in den europäischen Nachbarländern rückläufig. Diese Tendenz, die bereits seit einigen Jahren zu beobachten ist, hat sich im Jahr 2008 verschärft. Alle Spielbankbetreiber in Deutschland beklagten im letzten Jahr Umsatzeinbrüche. Diese lagen im Durchschnitt aller Anbieter in Deutschland nach Branchenangaben bei 22 %. Diese Situation stellt auch die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) vor wirtschaftliche Herausforderungen. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen gehört es, dass die Kosten heruntergefahren werden, was zu dem aus der Sicht der Landesregierung außerordentlich bedauerlichen Verlust von 120 Arbeitsplätzen bei der SNG, vornehmlich im sogenannten Großen Spiel, führen soll.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Landesregierung führt mit der SNG und deren Gesellschafterin Casino Austria intensive Verhandlungen, die im März fortgeführt werden sollen. Folgen können daher derzeit nicht beurteilt werden.

Jahr Spielbankab- gabe

Zusatz- und Weitere Abgabe

in Mio. EUR

1998 79,281 6,524

1999 81,578 6,177

2000 93,055 3,560

2001 95,076 4,792

2002 91,107 6,376

2003 64,567 12,359

2004 50,055 23,846

2005 43,196 20,429

2006 37,679 21,100

2007 26,953 18,053

2008 19,569 10,894

Die Einnahmen für die nächsten Jahre kann die Landesregierung nicht beziffern.

Zu 3: Bezifferte Forderungen für einen Verzicht auf die Genehmigung zum Veranstalten von Casinospielen im Internet wurden bisher nicht gestellt.

Im Jahr 2008 hat CAI darauf hingewiesen, dass aufgrund der Einführung einer Ausweispflicht im Automatenspiel zum 1. Januar 2008 nach den Gewährleistungsverpflichtungen im Anteilskaufvertrag nunmehr eventuelle Mindererträge der SNG im Automatenspiel von bis zu 2,8 Millionen Euro per anno für einen Zeitraum von fünf Jahren durch die HanBG zu ersetzen seien. Eine entsprechend bezifferte Forderung für das Jahr 2008 liegt seit Dienstag dieser Woche vor. Die HanBG prüft derzeit, ob die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Kaufvertrag dem Grunde und der Höhe nach vorliegen. Alle diese Forderungen werden aber Teil der angestrebten Gesamtlösung sein, die ein Geben und Nehmen beider Seiten erfordern wird, sodass ich davon ausgehe, dass die finanziellen Belastungen für das Land und die HanBG keinesfalls die eben genannten Beträge erreichen werden.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 4 der Abg. Roland Riese, Jörg Bode, Christian Grascha, Gesine Meißner und Dr. Philipp Rösler (FDP)

Integration in Niedersachsen - Wie zuverlässig sind die Ergebnisse der Berliner Studie?

Im Januar 2009 veröffentlichte das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung die Studie „Ungenutzte Potenziale - Zur Lage der Integration in Deutschland“. Diese Studie ermittelt anhand der Angaben von 70 % der im Mikrozensus 2005 Befragten einen Index zur Messung von Integration (IMI). Sie stellt überdies einen Vergleich der Bundesländer an, wobei Bremen und Niedersachsen ebenso zusammengefasst werden wie die fünf ostdeutschen Bundesländer. Die zusammengefassten Bundesländer Niedersachsen und Bremen werden in der erreichten Qualität der Integration auf dem zehnten von elf vergebenen Rängen dargestellt. In einem Vergleich der 20 größten deutschen Städte hingegen befindet sich Hannover auf Rang elf, Bremen hingegen auf Rang sechzehn. Der ermittelte IMI liegt dabei für beide Städte erheblich über dem zusammengefassten Wert für die Länder Niedersachsen und Bremen.

Die öffentliche Wahrnehmung dieser komplexen Studie reduzierte sich im Wesentlichen auf die Aussage, dass Personen mit türkischem Zuwanderungshintergrund signifikant schlechter integriert seien als beispielsweise Aussiedler.