1. Wie beurteilt sie die Ergebnisse der badenwürttembergischen Analyse im Hinblick auf die Sprachförderung in niedersächsischen Kindertagesstätten nicht nur für Kinder mit Sprachdefiziten aus Familien mit Migrationshintergrund, sondern auch für Kinder mit ähnlichen Problemen aus deutschen Familien, und welche
Rückschlüsse zieht sie daraus für die Zukunft der Sprachförderung in Kindergärten und vor der Einschulung?
2. Nach Praxisberichten aus Niedersachsen scheint Sprachförderung durch Erzieherinnen mit entsprechender Ausbildung in gewohnter Umgebung mit schon bekannten Bezugspersonen erfolgreicher zu sein als das meist angewandte Modell der Zusammenfassung von Kindern mit Sprachproblemen und die Betreuung durch speziell ausgebildete Grundschullehrkräfte. Ist dieser Gesichtspunkt in der Studie aus Baden-Württemberg mit untersucht worden, und teilt die Landesregierung die geäußerte Auffassung, wenn nein, warum nicht?
3. Nach Erkenntnissen von Kindertagesstätten aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel ist mithilfe der gewährten Landesmittel nur eine Sprachförderung von 17 Minuten pro nicht deutschsprachigem Kind und Woche möglich; dies wird auch aus anderen Regionen des Landes in der Tendenz bestätigt. Der Förderbedarf für deutschsprachige Kinder wird anderweitig oder gar nicht sichergestellt. Kann auch dieser Befund eine Ursache für weitestgehend erfolglose Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund sein, und soll die Verantwortung für deutschsprachige Kinder mit Förderbedarf weiter nur bei den örtlichen Trägern und Kommunen liegen?
Im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder wird die Sprachförderung als zentraler Bildungsauftrag beschrieben. Die Grundlagen von Sprachaneignung und Sprachentwicklung werden in der Interaktion zwischen Kindern und Erzieherinnen gelegt und sind Teil der pädagogischen Konzeption, die die gesamte Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder betrifft.
Sozialpädagogische Fachkräfte geben Impulse und Anreize, die Kindern den Erwerb von Sprachbewusstheit und Sprechen ermöglichen. Im Rahmen einer für niedersächsische Tageseinrichtungen empfohlenen Pädagogik der Vielfalt profitieren von diesem Ansatz Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.
Die zusätzliche Sprachförderung durch Sprachförderkräfte, die auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich erteilt wird, zielt darauf ab, Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen durch den Einsatz zusätzlicher Fachkräfte bedarfsgerecht zu unterstützen. Auch wenn die Zuweisung der Mittel an die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund gebunden ist, so sind die örtlichen Träger aufgefordert, auch deutsche Kindern mit
Die im Niedersächsischen Schulgesetz in § 54 a verankerte Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung, die durch Grundschullehrkräfte erteilt wird, richtet sich vorrangig an Kinder mit Migrationshintergrund, schließt aber einsprachig deutsche Kinder ausdrücklich mit ein. An dieser zusätzlichen Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung müssen Kinder teilnehmen, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung ca. 15 Monate vor der Einschulung festgestellt wird, dass ihre Deutschkenntnisse sehr unzureichend sind. Diese Sprachförderung ist eine vorschulische Förderung, die auch Kinder erreicht, die keinen Kindergarten besuchen.
- die zusätzliche Sprachförderung für drei- bis vierjährige Kinder durch Sprachförderkräfte im Kindergarten und
- die zusätzliche Sprachförderung durch Lehrkräfte der Grundschule im letzten Jahr vor der Einschulung im Kindergarten oder in der Grundschule
Sowohl für die pädagogischen Fachkräfte in den Tageseinrichtungen für Kinder als auch für die Grundschullehrkräfte sind Qualifizierungsmaßnahmen angeboten worden. Seit zwei Jahren werden vermehrt gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen für die Fachkräfte angeboten, die sehr nachgefragt sind.
Eine Evaluation der Tätigkeit von ca. 300 in der Sprachförderung vor der Einschulung eingesetzten Lehrkräften im Juli 2007 sowie der statistischen Zahlen der Landesschulbehörde zeigen, dass die Sprachförderung vor der Einschulung in der jetzigen Form erfolgreich war. Dafür sprechen neben den deutlich feststellbaren verbesserten Deutschkenntnissen
- der Rückgang der Zurückstellungen vom Schulbesuch von 8,1% im Schuljahr 2003/2004 auf 5,5% im Schuljahr 2008/2009,
Zu 1: Das Konzept der vorschulischen Sprachförderung in Baden-Württemberg ist mit dem in Niedersachsen nur bedingt vergleichbar. So gibt es z. B. keine vorschulische und das Angebot des Kindergartens ergänzende Sprachförderung durch Lehrkräfte wie in Niedersachsen. Hinzu kommt, dass in Niedersachsen anders als in BadenWürttemberg grundsätzlich auch deutsche Kinder an den Sprachfördermaßnahmen teilnehmen, wenn sie über unzureichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dennoch sorgfältig daraufhin geprüft, ob sich hieraus auch Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Sprachförderung in Niedersachsen ableiten lassen.
Zu 2: Spracherwerb findet in Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern bzw. sekundären Bezugspersonen wie Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen statt. Die niedersächsischen Sprachfördermaßnahmen in Kindergarten und Grundschule sind Maßnahmen, die benachteiligten Kindern eine zusätzliche Förderung ermöglichen. Die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich bietet örtlichen Trägern Handlungsspielraum, die hierfür geeigneten regionalen Sprachförderkonzepte zu entwickeln. Die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen ist Teil eines freiwilligen Betreuungsvertrags zwischen Eltern und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung stellt sicher, dass alle Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen zusätzlich durch Lehrkräfte gefördert werden. Sie hat verpflichtenden Charakter.
Die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen bauen aufeinander auf bzw. ergänzen einander und werden in enger Abstimmung der beteiligten Institutionen kontinuierlich fortentwickelt.
Da es in Baden-Württemberg keine Sprachförderung mit speziell ausgebildeten Grundschullehrkräften gibt, konnte nicht untersucht werden, ob die Sprachförderung durch Erzieherinnen mit entsprechender Ausbildung im Kindergarten erfolgreicher ist.
Dass die zusätzliche Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte erfolgreich ist, bestätigen die in den Vorbemerkungen bereits beschriebenen Rückmeldungen aus den Grundschulen.
Zu 3: Wie in den Vorbemerkungen beschrieben, erhalten in Niedersachsen alle Kinder, auch die deutschsprachigen eine an dem individuellen Bedarf ausgerichtete zusätzliche Sprachförderung. Für die Umsetzung der Sprachförderung sorgen neben den örtlichen Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder auch die Grundschulen. Insgesamt setzt die Landesregierung jährlich über 20 Millionen Euro für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen ein.
Die Verantwortung für die Sprachförderung aller Kinder liegt also bei den Kindergärten und Grundschulen und ist, wie in den Vorbemerkungen beschrieben, sehr erfolgreich.
Bei der Abwicklung öffentlicher Bauaufträge im Stahlwasserbau werden nach Auskunft des Geschäftsführers der Klaas Siemens GmbH in Emden, Wilhelm-Alfred Brüning, die vertraglichen Leistungen in der Regel zu annähernd 80 bis 90 % in den Werkstätten des jeweiligen Auftragnehmers erbracht. Gemäß § 16 Nr. 1 (1) VOB/B sind Abschlagsrechnungen - auf Antrag in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen - in möglichst kurzen Zeitabständen zu gewähren. Als Leistungen gelten auch eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile beispielsweise von Brücken oder Schleusen, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihnen übertragen ist oder eine entsprechende Sicherheit gegeben wird.
In der Praxis verlangen nach Angabe der Klaas Siemens GmbH insbesondere die Wasser- und Schiffbauämter des Bundes, die zu leistende Zahlung durch eine Vorauszahlungsbürgschaft seitens des Auftragnehmers abzusichern. Die nach VOB zulässige Eigentumsübertragung wird als Besicherung durch die Ämter nicht anerkannt.
Ein solches Verfahren bedeutet eine doppelte Absicherung und belastet das Unternehmen mit der kompletten Vorfinanzierung der Baumaßnahme bis zur Auslieferung und zum Einbau. Diese Besicherung schränkt die Kreditlinie der
1. Teilt sie die Auffassung, dass eine Eigentumsübertragung am speziell angefertigten Bauteil eine angemessene Besicherung der Abschlagszahlung des Auftraggebers darstellt, hingegen eine Vorauszahlungsbürgschaft eine unangemessene wirtschaftliche Belastung des Auftragnehmers ist?
2. Verlangen niedersächsische Behörden bei der Abrechnung von Bauaufträgen ebenfalls außer der Eigentumsübertragung eine Vorauszahlungsbürgschaft?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf das Verwaltungshandeln des Bundes dergestalt einzuwirken, dass dieser die Eigentumsübertragung als Besicherungsmaßnahme auch im Stahlwasserbau bei Brückenteilen wieder als Besicherung anerkennt?
Die Klaas Siemens GmbH hat angefragt, ob eine Entlastung des Mittelstandes dadurch erfolgen könne, dass gemäß § 16 Nr. 1 VOB/B Abschlagszahlungen gegen Verschaffung des Eigentums an Bauteilen erfolgen, anstatt eine Sicherung durch Bürgschaften zu fordern.
Die nachfolgende Antwort bezieht sich auf den Ressortbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, andere Verwaltungsbereiche (MF - Staatliches Baumana- gement - und MU - NLWKN) wurden einbezogen. Des Weiteren wurde der Sachverhalt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, bei dem der Vorgang in den vergangenen Jahren bereits anhängig war, abgestimmt.
Zu 1: Die Eigentumsübertragung am speziell angefertigten Bauteil kann im Einzelfall als angemessene Besicherung der Abschlagszahlung des Auftraggebers angesehen werden. Hierbei ist allerdings auch das Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Fertigstellung der Bauleistung zu beachten. Eine Vorauszahlungsbürgschaft würde dann eine unangemessene wirtschaftliche Belastung des Auftragnehmers darstellen, wenn sie zusätzlich zu der Eigentumsübertragung gefordert wird.
Zu 2: Nach Einführung des Vergabehandbuches 2008 durch die Landesregierung werden die Zahlungen in allen Verwaltungsbereichen Niedersachsens in gleicher Weise praktiziert.
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden im Bundesfernstraßen- und Landesstraßenbau in den Fällen, in denen Abschlagszahlungen gegen Sicherungsübereignung (Eigentumsübertragung) geleistet werden, keine Bürgschaften verlangt.
Für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Ressortbereich des BMVBS gehört, werden Regelungen angewendet, die im „Vergabehandbuch für Bauleistungen - Wasserbau (VHB - W) “, VV-WSV 2102 - Stand: Dezember 2008 - per Erlass eingeführt sind. Danach können Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile und die in besonderen Fertigungsstätten angefertigten und bereitgestellten Bauteile in Höhe des Wertes der Stoffe und Bauteile einschließlich des darauf entfallenden Umsatzsteueranteiles geleistet werden. Diese Abschlagszahlungen sind nur gegen Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn die Stoffe und Bauteile eingebaut sind (vgl. VV-WSV-2102 16.2 (256)).
Zu 3: Auf das Verwaltungshandeln der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als bundesunmittelbare Verwaltung nach Artikel 89 Abs. 2 GG haben die Länder keinen direkten Einfluss.
Der Landesregierung ist bekannt, dass sich in der Vergangenheit sowohl Frau MdB Connemann als auch der Deutsche Stahlbau-Verband in der gleichen Angelegenheit beim BMVBS verwendet haben. Die Vorstöße sind - jedenfalls bislang - erfolglos geblieben.