Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von insolvenzbedrohten Unternehmen sind durch das deutsche Recht mehrfach geschützt: Pünktliche Zahlungen des Arbeitsentgelts können durch den Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht mehr angefochten werden. Diese sind als sogenannte Bargeschäfte gemäß § 142 der Insolvenzordnung abgesichert. Nach einem Insolvenzereignis werden Arbeitsentgeltansprüche zu Masseverbindlichkeiten und gehören damit zumindest zu den privilegierten Forderungen. Schließlich lindern das Insolvenzgeld sowie das Arbeitslosengeld I die Not der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Menschen: Etwa mit der sogenannten Gleichwohlgewährung nach § 143 Abs. 3 SGB III erhalten die Betroffenen das Arbeitslosengeld I entgegen der sonst bei bestehenden Ansprüchen auf Arbeitsentgelt eingreifenden Ruhensvorschrift.
Zu 2: Die Landesregierung teilt nicht die Einschätzung der Fragesteller, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage und Rechtsprechung das unternehmerische Risiko auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden kann. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Bereitschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durch flexible Lösungen zur Stabilisierung ihres Unternehmens beizutragen. Diese sollte jedoch angesichts der bestehenden Rechtslage und Rechtsprechung unter Beachtung der jeweiligen Unternehmenssituation einen angemessenen Umfang wahren.
Zu 3: Die im Jahr 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung und die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld haben sich aus Sicht der Landesregierung insgesamt bewährt. Die Landesregierung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf, um die bestehenden Regelungen zum Insolvenzgeld, der Insolvenzordnung oder die Regelungen zu Sperrfristen für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu ändern. Sie begrüßt jedoch die Ankündigung der Bundesregierung, die weitere Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam zu beobachten.
Die niedersächsische Integrationsbeauftragte führt in ihrem aktuellen Newsletter im Rahmen eines Jahresrückblicks für den Februar 2008 unter der Überschrift „Niedersachsen fördert Integration durch Sport“ an, dass „das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration Integrationsmaßnahmen mit weiteren 500 000 Euro im Jahr fördert“. Die kürzlich neu gegründete Niedersächsische Lotto-SportStiftung soll nach Angaben der Landesregierung ebenfalls mit zusätzlichen 500 000 Euro auch sportliche Integrationsmaßnahmen fördern.
1. Welche Beträge wurden wann und für welche Projekte seit Beginn der Integrationsförderung durch Sport abgerufen bzw. blieben ungenutzt?
3. Ersetzen die nun der Lotto-Sport-Stiftung zufließenden 500 000 Euro zukünftig die 500 000 Euro aus Februar 2008, oder kommen sie kumulativ hinzu?
Die Integration von Menschen aus anderen Ländern und Kulturen ist eine Schlüsselherausforderung unserer Zeit und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es ist politische Prämisse der Landesregierung, geeignete Maßnahmen für eine bessere Integration zu ergreifen und umzusetzen. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher im Rahmen ihres systematischen Ansatzes in der Integrationspolitik das Handlungsfeld Integration und Sport als Schwerpunktaufgabe definiert.
Die Verknüpfung von Integration und Sport stellt einen zusätzlichen Baustein im Rahmen der Integration dar, der politisch und gesellschaftlich auch ausdrücklich gewünscht wird. Die Umsetzung dieses Ansatzes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Sportverbänden auf Landesebene.
Das Land Niedersachsen hat die Rahmenbedingungen des Sports für Integration in kürzester Zeit erheblich verbessert. Hierzu gehören u. a.:
1. Die dauerhafte Implementierung eines Forums Integration und Sport, durch das wesentliche Handlungsempfehlungen für die Zukunft entwickelt werden. Mitglieder sind Experten aus dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration, dem organisierten Sport sowie der Wissenschaft.
2. Das Land Niedersachsen hat in Kooperation mit dem Landessportbund Niedersachsen die Einrichtung der Datenbank „Sport integriert Niedersachsen“ für erfolgreiche Projekte und Initiativen aus dem Sport gefördert.
3. Seit dem 1. Januar 2008 ist die Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport des Landessportbundes Niedersachsen in Kraft.
4. Mit dem Projekt zur sozialen Integration von Mädchen mit Migrationshintergrund durch Fußball wurde zudem landesweit eine zielgruppenspezifische Integrationsoffensive gestartet. Nach der Eröffnungsveranstaltung am 20. Juni 2008 in Hildesheim-Drispenstedt ist das Projekt mittlerweile auch auf die Standorte Delmenhorst, Wolfsburg, Salzgitter, Osnabrück, Stade, Lüneburg und Nienburg ausgeweitet worden.
Darüber hinaus wird die Thematik Sport und Integration auch erfolgreich innerhalb des Integrationslotsenprojektes umgesetzt.
Stiftungszweck der neu gegründeten Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung ist neben der Förderung des Sports die Förderung der Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen durch steuerbegünstigte Körperschaften sowie die Beschaffung von Mitteln für diesen Zweck. In der Satzung der Stiftung ist im Hinblick auf die Mittelverwendung geregelt, dass 25 % der Erträge des Stiftungsvermögens und der dazu bestimmten Zuwendungen Dritter sowie der Abgaben, die der Stiftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Finanzhilfe gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 des Niedersäch- sischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) nach Maßgabe von § 20 Abs. 1 NGlüSpG) zufließen, für Integrationsmaßnahmen Verwendung finden.
Es wird damit gerechnet, dass der Lotto-SportStiftung jährlich bis zu 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen werden, davon 500 000 Euro aus der Glücksspielabgabe sowie bis zu 1,5 Millionen Euro aus nicht abgeholten Lottogewinnen. Damit können bis zu 500 000 Euro für Integrationsprojekte eingesetzt werden.
Zu 1: Das Land Niedersachsen hat dem organisierten Sport mit der Erhöhung der dem Landessportbund Niedersachsen gewährten Finanzhilfe ab 1. Januar 2008 jährlich 500 000 Euro für zusätzliche Integrationsaktivitäten zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat der Landessportbund im Jahr 2008 die Richtlinie zur Förderung der Integration im und durch Sport erlassen. Schwerpunkt dieses Förderprogramms sind die Entwicklung und Durchführung zielgruppenspezifischer Sportangebote sowie speziell ausgerichteter Lizenzausbildungen. Ziel ist die interkulturelle Öffnung auch der Sportverbände und -vereine sowie eine größere Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund am und im Sport.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie im Januar 2008 fand eine Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen statt, um das Thema insbesondere innerhalb der Strukturen des organisierten Sports zu platzieren und die Fördermöglichkeiten
bekannt zu machen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2008 wurden sieben große∗, d. h. landesweite und sportartenübergreifende Projekte initiiert und gefördert. Zudem erhielten weitere 37 mittlere∗∗, und kleinere∗∗∗, Projekte eine substantielle Förderung. Hierzu gehören u. a. die Unterstützung von besonderen (d. h. migrantenspezifischen) Sportangeboten in den Vereinen, Veranstaltungen auf örtlicher Ebene zur Vorstellung des Sportangebotes und Vernetzung mit Migranten, spezielle Kurse zur interkulturellen Kompetenz im Trainingsbetrieb sowie die Gewinnung und Qualifizierung von Übungsleitern und Vereinsfunktionären mit Migrationshintergrund. Hervorzuheben sind hier zudem Angebote für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund; denn sie bieten die Möglichkeit, Kontakte und Kommunikation auch außerhalb des ethnisch und kulturell geprägten Umfelds aufzubauen. Für diese Maßnahmen wurden im Jahr 2008 insgesamt rund 250 000 Euro verausgabt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Mittel des Förderprogramms übertragbar sind und für begonnene Projekte zu einem Großteil erst im Jahr 2009 ausgezahlt werden.
Die Landesregierung ist überzeugt, dass Prozesse und Maßnahmen zur Integration langfristig und nachhaltig angelegt sein müssen. Das Land stellt daher auch in den nächsten Jahren Fördermittel für den Bereich Integration und Sport zur Verfügung. Bestätigung findet dies in der Höhe der bereits jetzt für das Jahr 2009 bewilligten Mittel: Zur Fortsetzung der o. a. Projekte bzw. dem Start weiterer Aktivitäten vor Ort in den Vereinen wurden bisher fast 280 000 Euro bewilligt.
Zu 2: Über den Sport werden in Niedersachsen bereits wertvolle Akzente für eine gelingende Integration gesetzt. Das Land trägt durch sein Engagement in diesem Handlungsfeld dazu bei, dass einheimische und zugewanderte Bevölkerungsgruppen sich als gegenseitige Bereicherung wahrnehmen und Integration über Verbände und Vereine letztlich auch über den eigentlichen Übungs- und Wettkampfbetrieb hinaus stattfinden und gelingen kann.
Neben der wissenschaftlichen Begleitung z. B. des landesweiten Mädchenfußballprojektes sowie der angelaufenen Evaluation des Sportlotsenprojektes, deren Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte vorliegen werden, besteht u. a. durch das
eingerichtete Forum Sport und Integration ein kontinuierlicher Monitoringprozess, an dem alle wichtigen Akteure des Sports in Niedersachsen beteiligt sind.
Durch erste Auswertungen wurde die Position der Landesregierung bestärkt, insbesondere auch aufseiten der Verbände und Vereine eine offensive Informations- und Qualifizierungspolitik zu betreiben. Dies sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer interkulturellen Öffnung aller beteiligten Organisationen, was sich in einem größeren Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund widerspiegeln wird. Wesentliche Erkenntnisse wird auch die eingerichtete Datenbank „Sport integriert Niedersachsen“ bringen. Hierin werden alle wesentlichen Aspekte über Projekte im Bereich Sport und Integration in Niedersachsen gesammelt und durch das Sportwissenschaftliche Institut der Leibniz Universität Hannover ausgewertet.
Die Landesregierung ist überzeugt, mit dem Handlungsfeld Sport und Integration einen wichtigen Beitrag zur gelingenden Integration in Niedersachsen zu leisten. Schon jetzt zeigt sich, dass durch die Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung des Sports vorhandene Potenziale besser genutzt werden. Bemerkenswerte Teilnehmerzahlen an den geförderten Sportangeboten verdeutlichen den Bedarf und die Chancen dieser Aktivitäten.
Zu 3: Die Finanzhilfe an den Landessportbund wurde ab 2008 um 500 000 Euro für Integrationsmaßnahmen im Sport erhöht. Diese Mittel stehen auch 2009 wieder für entsprechende Projekte im organisierten Sport zur Verfügung. Insoweit sind die Fördermittel aus der Lotto-SportStiftung zusätzliche Mittel, die im gesamten Spektrum des Stiftungszweckes verwendet werden können.
Im Länderbeitrag des Nationalen Integrationsplans (NIP), der auch von Niedersachsen mitgetragen wird, ist festgehalten: „Integration kann nur dann gelingen, wenn sich auch die staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen den Zugewanderten öffnen und der Zuwanderungsrealität Rechnung tragen. Die Länder
streben deshalb die interkulturelle Öffnung ihrer Verwaltung an. Dazu gehören sowohl Qualifizierungsmaßnahmen für alle öffentlich Bediensteten als auch Bemühungen zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund.“
1. Wie viele Mitarbeiterschulungen zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz haben im Rahmen der Umsetzung des NIP in den Landesbehörden stattgefunden, und wie wurden sie zahlenmäßig angenommen?
2. In der Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1, 2 und 3 der Anfrage zur interkulturellen Öffnung der niedersächsischen Verwaltung (Drs. 15/4246) wurden hinsichtlich der Anwerbung von Migrantinnen und Migranten für den Polizeidienst „weitere Veranstaltungen im Bereich der übrigen Polizeidirektionen“, die Übertragung des Konzepts „auf andere Verwaltungszweige bzw. Bereiche des öffentlichen Dienstes des Landes“, zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz „entsprechende ‚Inhouse’-Veranstaltungen“ und „eine weitere Fortbildung ‚Interkulturelle Kompetenz’“ für das Landespersonal der kommunalen Leitstellen Integration angekündigt. Was ist daraus geworden?
3. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund wurden in den einzelnen Jahren seit dem Beginn der 15. Legislaturperiode oder ersatzweise, falls keine Zahlen aus diesen Jahren vorliegen, seit Beginn der diesbezüglichen besonderen Anwerbungsveranstaltungen in den niedersächsischen Polizeidienst und andere Bereiche des Landesdienstes eingestellt, und welche Dienstgrade bzw. Laufbahnen wurden jeweils von wie vielen dieser Personen (in absoluten und relativen Zahlen) erreicht?
Die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes und die Befähigung der Beschäftigten zu interkulturell kompetentem Handeln sind wichtige Bausteine niedersächsischer Integrationspolitik. Am 27. Mai 2008 hat Niedersachsen als Arbeitgeber und als erstes Flächenland die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Charta der Vielfalt ist ein grundlegendes Bekenntnis von Unternehmen zu Fairness und Wertschätzung im Umgang mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen und jetzt auch das Land Niedersachsen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Es geht darum, unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld zu erkennen und einzubeziehen, um letztlich die Kundschaft optimal bedienen zu können. Ziel der Initiative ist die Förderung von Toleranz, Pluralität und Vielfalt als Bestandteil der Unternehmenskultur - von der Einstellung der
Beschäftigten über die Ausbildung bis hin zu Karrierechancen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt wird die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung intensiviert.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abg. Filiz Polat (GRÜNE) namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Infolge der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt und des Länderbeitrages zum NIP wurden die Aktivitäten zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz verstärkt. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unterstützt und begleitet die Umsetzung. Für die Durchführung von landesinternen Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung interkultureller Kompetenz wurden den Ressorts durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration im Haushaltshaltsjahr 2008 zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 70 000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 14 Fortbildungsmaßnahmen mit einer Gesamtteilnehmerzahl von rund 230 Personen durchgeführt. Dabei handelte es sich um Beschäftigte der Zentrale Aufnahme und Ausländerbehörden des Landes (drei Veranstaltungen mit 47 TN), der Oberfinanzdirektionen (drei Veranstaltungen mit 48 TN), der Hochschule Vechta (13 TN), der FHS Braunschweig/Wolfenbüttel (16 TN), aus dem Ressort des MW (Personalverantwortliche und Führungs- kräfte - 9 TN), des Nds. Landeskrankenhauses Brauel (Pflegepersonal im Maßregelvollzug - 12 TN), aus den Sozialen Diensten der Justiz (Be- währungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichts- und Opferhilfe - 3 Veranstaltungen mit 50 TN), aus dem Ressort des MJ (Personal- und Fortbildungs- verantwortliche - mit 18 TN), aus der Polizeiakademie Niedersachsen (SET-Trainer/innen, Lehr- personal - 92 TN) sowie Mitglieder der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe (13 TN).